Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.4 Beginn und Ende des Vertrauensschutzes

Rz. 47 In zeitlicher Hinsicht ist für den Beginn des Vertrauensschutzes maßgebend, dass die für den Stpfl. günstige Entscheidung bei Erlass der Steuerfestsetzung bereits vorlag, d. h. veröffentlicht war.[1] Nur dann kann die Entscheidung von der Verwaltung angewandt worden sein, nur dann kann der Stpfl. auf den Bestand der Steuerfestsetzung vertrauen. Ergeht die günstige Rsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Rechtserheblichkeit der Daten, Abs. 4

Rz. 19 Abs. 4 wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] angefügt und ist nach Art. 97 § 27 Abs. 3 EGAO erstmals anzuwenden, wenn Daten i. S. d. § 93c AO der Finanzbehörde nach dem 24.6.2017 zugehen. Die Vorschrift bestimmt, dass die Steuerfestsetzung nicht nach Abs. 1 und 2 aufzuheben oder zu ändern ist, wenn die nachträglich nach § 93c Abs. 1, 3 AO übermittelten Daten nicht rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Bestandskraft zwischen Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 19 Die Vorschriften über die Durchbrechung der materiellen Bestandskraft stehen in besonderem Maß in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld. Die Behörde hat beim Erlass von Verwaltungsakten sorgfältig und unter Beachtung der materiellen und formellen Vorschriften zu entscheiden. Daraus resultiert, dass der Stpfl. nach Ergehen eines (endgültigen) Steuerbescheids davon...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Neue Anträge des Steuerpflichtigen

Rz. 28 Der Stpfl. hat auch die Möglichkeit, innerhalb des Berichtigungsrahmens durch neue Anträge eine Änderung der Steuerfestsetzung zu erreichen bzw. eine Erhöhung der Steuerfestsetzung zu verhindern.[1] Ist das Stellen eines solchen Antrags an keine Frist gebunden, bestehen keine Bedenken, wenn der Antrag nachgeholt wird, soweit er sich noch (etwa infolge des Durchbrechen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 10 Im Gegensatz zu §§ 173ff. AO besteht bei rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheiden, die die Verbrauchsteuer zu niedrig festsetzen, keine unbedingte Pflicht der Finanzbehörde zur Korrektur. Die Änderung der Verbrauchsteuerbescheide liegt im Ermessen der Verwaltung.[1] Bei der Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Verbrauchsteuerbescheid unrichtig ist, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.5 Rechtsfolgen des Abs. 5

Rz. 224 § 174 Abs. 5 AO ermöglicht durch die Verweisung auf Abs. 4 die Durchbrechung der Bestandskraft und der Festsetzungsfrist im gleichen Umfang, wie dies bei Abs. 4 der Fall ist. Auf Rz. 161ff. wird daher verwiesen. Rz. 225 Dem Wortlaut des Abs. 5 ist keine über den Tatbestand des Abs. 4 hinausgehende Einschränkung der Änderungsmöglichkeit zu entnehmen. Trotzdem erfordert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.5 Ausdehnung auf die Abzugsteuern

Rz. 269 Problematisch ist die Anwendung des § 173 Abs. 2 AO auf Abzugsteuern. Die Abführung der LSt durch den Arbeitgeber im LSt-Abzugsverfahren führt bei diesem weder zu einer Steuer- noch zu einer Haftungsschuld, sondern zu einer Einbehaltungs- und Abführungsschuld, die im Gesetz nicht geregelt ist .[1] § 193 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO erlaubt in diesen Fällen eine Außenprüfun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Änderungssperre

Rz. 239 Die verstärkte Bestandskraft greift unabhängig davon ein, ob die durch sie verhinderte Änderung der Steuerfestsetzung zugunsten des Stpfl. oder zu seinen Lasten wirken würde. Abs. 2 soll also nicht nur den Stpfl. vor Steuernachforderungen nach Abschluss einer Außenprüfung schützen, sondern soll Rechtsfrieden nach allen Seiten herstellen. Der Rechtsfrieden würde auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4 Beweislast

Rz. 221 Die objektive Beweislast dafür, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Änderung zugunsten des Stpfl. vorliegen, trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Stpfl.; vgl. Rz. 174. Er trägt auch die objektive Beweislast dafür, dass ihn kein grobes Verschulden trifft. Das könnte zweifelhaft sein, weil das Gesetz von der uneingeschränkten Änderbarkeit aufgrund neuer ...mehr

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Übertragung von Miteigentum... / 1 Leitsatz

Miteigentumsanteile können isoliert innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Auflassung übertragen werden. Bei einer Vergrößerung des Miteigentumsanteils erstrecken sich die auf dem Miteigentumsanteil lastenden Grundpfandrechte kraft Gesetzes auf den hinzukommenden Miteigentumsanteil.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich: Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte

Rz. 12 Anwendbar ist § 176 AO auf alle Steuerbescheide sowie diejenigen Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Zur Anwendung bei den einzelnen Änderungstatbeständen Rz. 18ff. Da Steueranmeldungen die Wirkung von Steuerbescheiden haben, greift § 176 AO auch bei der Änderung der in einer Steueranmeldung bestehenden Steuerfestsetzung ein.[2] Hat nach eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Umfang der Änderungssperre

Rz. 253 Als Rechtsfolge bestimmt § 173 Abs. 2 AO, dass die Steuerbescheide nach Eintritt der Änderungssperre nur noch unter bestimmten, erschwerten Voraussetzungen geändert werden können. Die Rechtsfolge besteht also in dem Eintritt der verstärkten Bestandskraft der Steuerfestsetzungen (Änderungssperre). Die verstärkte Bestandskraft tritt ein, "soweit" die Änderungsbescheide...mehr

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Übertragung von Miteigentum... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Nach allgemeiner Ansicht sei es zulässig, Miteigentumsanteile ohne Sondereigentum von einem auf einen anderen Wohnungseigentümer zu übertragen. Die Belastungen des gewinnenden Wohnungseigentums würden sich auf den übernommenen Miteigentumsanteil kraft Gesetzes erstrecken. Denn der BGH sehe die Änderung der mit einem bestimmten Sondereigentum verbundenen Miteigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung des Beschlusses ... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht die Dinge wie der Wohnungseigentümer K! Allerdings seien die Wohnungseigentümer nicht gehindert gewesen, über die Frage der Kostenverteilung erneut zu beschließen. Denn die Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG bestehe trotz einer bereits in der Vergangenheit getroffenen Entscheidung fort. Die Änderung des Umlageschlüssels entspreche aber keiner ordnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übertragung von Miteigentum... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob sich die Belastungen des gewinnenden Wohnungseigentums kraft Gesetzes auf den übernommenen Miteigentumsanteil erstrecken. Streitstand Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Während einige es wie das OLG Hamm sehen (beispielsweise LG Wiesbaden, Beschluss v. 8.1.2004, 4 T 652/03, Rpfleger 2004 S. 350; ...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / Zusammenfassung

Überblick Buchhaltung ist ein Saisongeschäft. Beim Jahresabschluss fällt besonders viel Arbeit in besonders wenig Zeit an. Verschiedenste Rückstellungen müssen zum Ende des Finanzjahres errechnet werden, auch die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung. In der Praxis führt der zeitliche Druck oft zu Fehlern bei der Berechnung. Das kann zu Problemen bei der nächsten Betr...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / Zusammenfassung

Überblick Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung haben oft einen Überrumpelungseffekt. Berater bzw. Verteidiger sollten daher bereits zu Beginn "erste Hilfe am Unfallort" leisten. So können auch Fehler im Sinne der Verteidigung vermieden werden, die später nur schwer heilbar sind. Schritt für Schritt werden sie eine effektive Strategie entwickeln. Oft werden hierzu n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.1 Zur Systematik

Rz. 34 Abs. 1 Nr. 3 gewährt den Vertrauensschutz auch dann, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) seine Rspr. zuungunsten des Stpfl. ändert, die bisherige günstigere Rspr. der Veranlagung aber zugrunde gelegt worden ist. Geschützt wird jedoch nicht das Vertrauen in den Fortbestand der für den Stpfl. günstigen Rechtsprechung, sondern das Vertrauen des Stpfl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / Zusammenfassung

Begriff Verwirkung ist nach einer allgemein anerkannten, von der Rechtsprechung entwickelten Definition dann gegeben, wenn ein Beteiligter am Steuerschuldverhältnis es nach einer gewissen Zeit als illoyales Verhalten empfinden muss, wenn die Gegenseite ein Recht noch geltend macht. Das Rechtsinstrument der Verwirkung mag vielleicht nicht von zentraler Bedeutung für das deutsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4 Wegfall der Voraussetzungen einer Steuervergünstigung, Abs. 2 S. 1

Rz. 160 Nach § 175 Abs. 2 S. 1 AO gilt auch der Wegfall der Voraussetzungen einer Steuervergünstigung als rückwirkendes Ereignis, wenn diese Voraussetzung für eine bestimmte Zeit gegeben sein muss oder durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist, dass diese Voraussetzung die Grundlage für die Gewährung der Steuervergünstigung bildet. Die Vorschrift ist systematisch verfehlt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 173 AO enthält die praktisch wichtigste Möglichkeit, den Regelungsgehalt von formell bestandskräftig gewordenen Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden zu ändern oder aufzuheben. Der Eintritt der formellen Bestandskraft[1] eines Verwaltungsakts bedeutet, dass der Verwaltungsakt existent geworden und in gewissem Umfang gegen Aufhebung und Änderung geschützt i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 8 § 175a AO ermöglicht die Umsetzung einer Vorabverständigungsvereinbarung, einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag i. S. d. § 2 Abs. 1 AO. Die Vorschrift bezieht sich damit auf § 89a AO sowie auf Streitbeilegungsverfahren nach DBA und nach der Schiedskonvention. Auch ein Vorabverständigungsverfahren beruht nach § 89a Abs. 1 S. 1 AO ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.3 Nachträgliches Bekanntwerden im Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 108 Der maßgebliche Zeitpunkt für das Bekanntwerden neuer Tatsachen richtet sich nach dem der letzten sachlichen Prüfung des Steuerbescheids. Ein Änderungsbescheid tritt in verfahrensrechtlicher Hinsicht an die Stelle des ursprünglichen Bescheids. Daher müssen in ihm alle bekannten oder als bekannt geltenden Tatsachen verwertet werden. Tatsachen und Beweismittel, die bei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keramiker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Keramiker entwerfen und produzieren Zier- und Gebrauchskeramik (z. B. Vasen, Krüge, Tassen, Teller). Dazu mischen sie selbst Ton und Zuschlagstoffe für die Farbgebung (z. B. Schwermetalloxidzusätze) und formen daraus entweder unter Nutzung von Töpferscheiben runde Produkte, wie die bereits genannten Vasen, Krüge und Teller. Sie modellieren bzw. stellen aber auch mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO handelt es sich um eine Sanktionsmöglichkeit der Finanzverwaltung. Von erheblicher Bedeutung ist, dass sich der Anwendungsbereich dieses Sanktionsinstruments nicht auf den Bereich der Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland beschränkt, sondern die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes jeden Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Ausdehnung des Vertrauensschutzes

Rz. 70 Die Regelung des Vertrauensschutzes in § 176 AO ist nicht ausreichend (vgl. Rz. 9). Nicht erfasst werden z. B. die Fälle, bei denen bei einer späteren Außenprüfung neue Tatsachen festgestellt werden, deren steuerliche Behandlung infolge einer Änderung der Rspr. jetzt für den Stpfl. ungünstiger ist als zzt. der ursprünglichen Steuerfestsetzung. Es wäre nicht gerechtfer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werden.[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.2 Arbeitszeit des möglichen Teilzeitarbeitnehmers

Rz. 6 Abzustellen ist vorrangig auf die vertraglich geschuldete regelmäßige Wochenarbeitszeit. Dies ergibt sich im Regelfall aus der Festlegung im Arbeitsvertrag. Existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftliche Niederlegung der vereinbarten Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG (bis 31.7.2...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 3. Anzeigepflicht der Beteiligten

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021 (BGBl. I 2021, 986) wurde die Nachbehaltensfrist in den §§ 5 und 6 GrEStG von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Verletzung der Nachbehaltensfrist der §§ 5 und 6 GrEStG ist nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG dem FA anzuzeigen. Auf Grund der Verlängerung der Nachbehaltensfrist auf zehn Jahre war auch eine Verl...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Grundsatz

Die Alterswertminderung verläuft weiterhin linear. Sie erfolgt nunmehr mittels Alterswertminderungsfaktor (vgl. § 36 Abs. 1 i.V.m. § 38 ImmoWertV). Der Faktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG (§ 190 Abs. 6 Satz 1 BewG). Die Restnutzungsdauer ergibt sich grundsätzlich aus der Gesa...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 9. Insolvenzverfahren

Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Derzeit ist die Insolvenzforderung durch schriftlichen Verwaltungsakt festzustellen. Im Hinblick auf eine zukünftig nicht auszuschließende Umstellung des schriftlichen Verwal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Grundsatz

Die Restnutzungsdauer ergibt sich grundsätzlich aus der Gesamtnutzungsdauer lt. Anlage 22 zum BewG abzgl. dem Gebäudealter am Bewertungsstichtag (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG). Das Gebäudealter ergibt sich durch Abzug des Baujahres vom Jahr des Bewertungsstichtags (§ 185 Abs. 3 Satz 4 BewG). Die Vereinfachungsregelung aus R B 185.3 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019 wurde ins Gesetz aufg...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Ausgangspunkt: Wert des fiktiven Volleigentums (§ 193 Abs. 1 BewG)

Bewertet wird das Erbbaurecht vorrangig ausgehend vom Wert des (fiktiv) unbelasteten Grundstücks. Der Begriff "fiktives Volleigentum" ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 11. Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende (§§ 19 Abs. 3, 22 Nr. 1 Satz 3 lit. c EStG)

Die Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende unterliegt als steuerpflichtige Einnahmen nach § 19 bzw. § 22 EStG in vollem Umfang der Besteuerung. Die Regelung gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 3. Öffentliche Bekanntgabe

In § 122 Abs. 5 Satz 2 und Satz 4 AO wird klargestellt, dass die Finanzbehörden Steuerverwaltungsakte auch durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf einer Internetseite der Finanzverwaltung oder in ihrem elektronischen Portal öffentlich zustellen können. Die Regelung gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 21. Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse (§§ 123 ff. EStG)

Alle im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) benannten Entlastungen unterliegen der Besteuerung. Sofern sie nicht schon direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, wird die Zugehörigkeit zu den sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) gesetzlich angeordnet. Die Freigrenze von 256 EUR kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung. Die Entlastungen, die nach den allgemeinen steuerli...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 2. Klageverfahren nach § 32i AO

Für Klageverfahren nach § 32i Abs. 2 AO ist nach § 32i Abs. 5 Satz 2 AO das FG örtlich zuständig, in dessen Bezirk die beklagte Finanzbehörde ihren Sitz oder der beklagte Auftragsverarbeiter seinen Sitz hat. Befindet sich der Sitz einer Finanzbehörde außerhalb ihres Bezirks, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit des FG nach § 38 Abs. 3 FGO abweichend von § 38 Abs. 1 FGO...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 2. Aufhebung oder Änderung von Steuerfestsetzungen

Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile einer Gesellschaft begründet, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, unterliegt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers oder in der H...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 10. Strafbefreiende Selbstanzeigen

Die Erlangung der Straffreiheit einer Selbstanzeige setzt u.a. voraus, dass der die Selbstanzeige Erstattende neben den zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern die Hinterzie-hungszinsen nach § 235 AO vollständig und fristgerecht entrichtet. Seit vollständiger Anwendbarkeit des Zollkodex der Union zum 1.5.2016 entstehen bei der Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben V...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 1. Steuergeheimnis

In § 31a Abs. 1 Satz 2 AO wird nun die bislang offene Rechtsfrage gesetzlich geregelt, dass die Finanzbehörden Daten im Zusammenhang mit aufgrund der COVID-19-Pandemie zu Unrecht erlangten Leistungen aus öffentlichen Mitteln in den Fällen von § 31a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b, bb oder Nr. 2 AO auch für die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Le...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 1. Übergang von einer Gesamthand

Mit einer Ergänzung von § 6 Abs. 3 Satz 4 GrEStG wird klargestellt, dass es um den Übergang "des Grundstücks" von einer Gesamthand, die nicht nach § 1a KStG optiert hat, auf eine Gesamthand, die nach § 1a KStG optiert hat, geht. In der bisherigen Formulierung sind die Wörter "das Grundstück" nicht enthalten. Mit der Neufassung von § 6 Abs. 3 Satz 5 GrEStG wird dem Umstand Rec...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 8. Durchführung von Vollstreckungsverfahren

Seit dem 1.1.2022 dürfen Vollstreckungsbehörden zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen Auskunfts- und Unterstützungsersuchen nach § 757a ZPO bei der Polizei stellen, ob von dem Schuldner eine Gefahr für Leib oder Leben des Vollstreckungsbeamten ausgeht, bei dem vollstreckt werden soll (§ 249 Abs. 3 AO). Nach § 757a Abs. 5 ZPO ist ein Schuldner über die Durchführung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 1. Sonderleistungen für Pflegekräfte (§ 3 Nr. 11b Satz 5 EStG)

Unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11b EStG fallen auch Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nach § 150c SGB XI i.d.F. des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insb. vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 (BGBl. I 2022, 1454). Dabei handelt es sich um Sonderleistungen für zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 11. Strafverfolgung

Nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO setzt das Absehen von der Strafverfolgung u.a. voraus, dass der an der Tat Beteiligte neben den aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO vollständig und fristgerecht entrichtet. Ergänzend gilt nun mit dem Tag nach Verkündung des Gesetzes, dass zusätzlich die Entrichtung der Verzugszinsen nach Art. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 92 AO enthält allgemeine Grundsätze zur Beweiserhebung und eine nicht abschließende Aufzählung einzelner Beweismittel. Um das Besteuerungsverfahren immer weitgehender von personellen Prüfungsanteilen freizuhalten, nehmen Beweislastentscheidungen und pauschalierende Betrachtungen im materiellen Steuerrecht immer größeren Raum ein, sodass kaum Anwendungsfälle für eine ...mehr