Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein häusliches Arbeitszimmer ist im Wesentlichen ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die steuerliche Behandlung des häusliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 3.3 Bekanntmachung

Die Bekanntmachung der Dienstvereinbarung ist Sache des Dienststellenleiters (§ 63 Abs. 2 BPersVG). Sie hat "in geeigneter Weise" zu erfolgen, d. h. so, wie in der Dienststelle üblicherweise die für Bedienstete geltenden Regelungen veröffentlicht werden. Die Bekanntmachung ist jedoch keine rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung. Es handelt sich insoweit um eine reine Ordnungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Rund 13,1 Mrd. EUR an Mehrsteuern haben 12.895 Betriebsprüfer dem Bund und den Ländern im Jahr 2021 eingebracht. Dabei wird alljährlich nur ein Bruchteil der mehr als 8,4 Mio. registrierten Betriebe – in 2021 waren es 150.440 Unternehmen – von Prüfern "heimgesucht".[1] Nicht nur Betriebe müssen sich auf Prüfungen einrichten, auch Privatpersonen drohen "zeitnahe Betri...mehr

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Dienstvereinbarungen / 3.1 Zustandekommen von Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung kommt wie andere Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragsparteien, also von Dienststelle und Personalrat, zustande, vgl. § 63 Abs. 2 BPersVG. Für die Dienststelle handelt der Dienststellenleiter, aufseiten des Personalrats ist ein ordnungsgemäß zustandegekommener Beschluss der Personalvertretung erforderlich, weil der Persona...mehr

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Dienstvereinbarungen / 5 Beendigung

Dienstvereinbarungen sind ihrem Wesen nach darauf ausgelegt, zeitlich unbeschränkt zu gelten. Gleichwohl können sie auch auf bestimmte Zeit abgeschlossen, mithin befristet werden. Die für eine befristete Zeit getroffene Dienstvereinbarung endet mit Zeitablauf. Ist eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden, kann jeder der Partner von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch mac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Leitsatz 1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb ...mehr

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Homeoffice im Rechnungswesen / 2.3 Datenschutz / Datensicherheit

Die Verarbeitung der Daten an einem Arbeitsplatz außerhalb des direkten Einflussbereichs des Unternehmens wirft die Frage nach dem Schutz und der Sicherheit dieser Daten auf. Der Datenschutz stellt rechtlich hohe Ansprüche an die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Das trifft insbesondere auf die Abläufe im Personalwesen zu. Aber auch die Buchhaltung (z. B. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.3 Ehen mit Minderjährigen

Am 22.7.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Ehen mit Minderjährigen in Kraft getreten[1] und damit das Ehemündigkeitsalter im deutschen Eheschließungsrecht von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt worden.[2] Danach kann eine Ehe gerichtlich aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.[3] Von einer Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / 1.3 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Das Gesetz spricht von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit", die der Mitarbeiter fehlen darf. Wann dieses Kriterium erfüllt ist, ist jedoch nicht geregelt. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Häufig ergibt sich der notwendige Zeitraum aus der konkreten Situation. Bei Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes ist ein bezahlter Sonderurlau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Prüfung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerschuldners bei Steuerabzugsverpflichtung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 32 § 194 Abs. 1 S. 4 AO erweitert den persönlichen Umfang der Außenprüfung auf Personen, für deren Rechnung der geprüfte Stpfl. Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen hatte. Eine solche Verpflichtung sieht das Gesetz insbesondere für die LSt[1], die KapESt[2], die Bauabzugsteuer[3], die auf Einkünfte i. S. des § 50a Abs. 1 EStG entfallende ESt be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Bergbau (§ 8 Satz 2)

Rz. 9 Nicht erfasst werden von der Verordnungsermächtigung des § 8 Beschäftigungsbereiche und Arbeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen. Für diese Bereiche können vergleichbare Regelungen (sog. Bergverordnungen) nach § 66 i. V. m. § 68 Bundesberggesetz durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen werden. Erlassen wurde di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbucheinsicht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Grundbuch kann schlicht als eine amtliche Aufzeichnung der Grundstücke eines bestimmten räumlichen Bezirks und der an diesen Grundstücken bestehenden Rechtsverhältnisse bezeichnet werden. Was nun die Grundbucheinsicht selbst anbelangt, so ist in der Grundbuchordnung bestimmt, dass grundsätzlich jeder das Grundbuch einsehen kann, der ein berechtigtes Interesse dar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einzugsermächtigung im Wohn... / Zusammenfassung

Begriff Die Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist seitens der Rechtsprechung bereits seit längerer Zeit anerkannt. Gesetzlich legitimiert § 28 Abs. 3 WEG diese Verpflichtung, da den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt ist, über die Art und Weise von Hausgeldzahlungen zu beschließen. Gemäß § 16 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Befugnisse der beauftragten Finanzbehörde (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 195 S. 3 AO kann die beauftragte Finanzbehörde im Namen der zuständigen Finanzbehörde die Steuerfestsetzung vornehmen und verbindliche Zusagen i. S. d. §§ 204 bis 207 AO erteilen. Nach Vorstellung des Gesetzgebers soll durch § 195 S. 3 AO die Zulässigkeit der veranlagenden Betriebsprüfung auch für den Fall der Auftragsprüfung gesetzlich abgesichert werden.[1] A...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / 1 Gesetz über Europäische Betriebsräte

Das EBRG bildet die in Deutschland maßgebliche Grundlage für die grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, die in europaweit tätigen Unternehmen beschäftigt sind. Darunter fallen unionsweit tätige Unternehmen[1] mit Sitz in Deutschland sowie unionsweit tätige Unternehmensgruppen, deren herrschendes Unternehmen in Deutschland ansässig ist.[2] Als herrsche...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / 3 Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes

3.1 Errichtung und Zusammensetzung Die Vorschriften über den Europäischen Betriebsrat kraft Gesetzes[1] greifen ein, wenn es nicht zu einer Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern kommt. § 21 Abs. 1 EBRG nennt hierfür 3 Konstellationen: Die Unternehmensleitung verweigert die Aufnahme von Verhandlungen innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung, inn...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / Zusammenfassung

Überblick Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit über 25 Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschriften e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Auslegung des § 396 AO

Rz. 4 Der überkommene Wortlaut des § 396 AO ist nicht präzise, sodass die Vorschrift auslegungsbedürftig ist. Hierbei ist zu beachten, dass nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB die Ahndungsmöglichkeit für eine Straftat im Gesetz konkret bestimmt sein muss. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Verjährungsfrist ein wesentlicher Bestandteil der Strafbarkeit der Tat. Eine Verlän...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / 3.1 Errichtung und Zusammensetzung

Die Vorschriften über den Europäischen Betriebsrat kraft Gesetzes[1] greifen ein, wenn es nicht zu einer Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern kommt. § 21 Abs. 1 EBRG nennt hierfür 3 Konstellationen: Die Unternehmensleitung verweigert die Aufnahme von Verhandlungen innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung, innerhalb von 3 Jahren nach Antragste...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / 3.2 Unterrichtung und Anhörung

Ein kraft Gesetzes geschaffener Europäischer Betriebsrat ist nach § 29 EBRG einmal im Kalenderjahr über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven des gemeinschaftsweit tätigen Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe zu unterrichten und anzuhören. Dazu gehören etwa Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die Entwicklung der B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 6 Gegenstand des anhängigen Strafverfahrens (s. Rz. 5) muss eine Steuerhinterziehung i. S. v. § 370 AO sein. Hierbei ist es unerheblich, ob nur der Tatbestand der "einfachen" Steuerhinterziehung[1] erfüllt ist oder eine "schwere" Steuerhinterziehung[2] vorgeworfen wird. Steuerhinterziehung i. d. S. ist auch die Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben[3], sodass auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 1 Allgemeines und Adressaten der Norm

Grundsätzlich bestehen im steuerlichen Verwaltungsverfahren umfangreiche Mitwirkungs- und Vorlagepflichten. Geregelt sind diese vor allem in den §§ 90ff. AO und betreffen zunächst den Steuerpflichtigen, im Einzelfall aber auch Dritte. Diese Pflichten sind Ausfluss des staatlichen Interesses an einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuer.[1] Dieses staatliche Aufk...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.5 Vorlageverweigerungsrechte

Nach § 104 Abs. 1 AO kann, soweit die Auskunft verweigert werden darf, auch die Vorlage von Urkunden und Wertsachen verweigert werden. Dies gilt auch für die Erstattung eines Gutachtens.[1] Bei § 104 AO handelt es sich dabei um ein eigenständiges Recht, welches aber von seinem Inhalt und Umfang durch die §§ 101 bis 103 AO bestimmt wird.[2] Insofern gilt die Regelung auch nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.4 Negativer Zuständigkeitskonflikt mehrerer FG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 12 Haben sich mehrere FG, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, rechtskräftig (z. B. durch Beschluss nach § 70 Abs. 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 1 GVG oder durch Zwischenurteil nach § 97 FGO) für unzuständig erklärt (sog. negativer Kompetenzkonflikt), kann gem. § 39 Abs. 1 Nr. 4 FGO eine Entscheidung des BFH über das zuständige FG herbeigeführt werden. Eine An...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 3.2 Lösungshinweise

Frau P. hat als geschiedene Frau entsprechend ihrer Angehörigeneigenschaft ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO. Sie ist auch nicht für Herrn P. auskunftspflichtig. Eine derartige Auskunftspflicht kann sich m. E. nur aus dem Gesetz, insbesondere den §§ 34, 35 AO, und nicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Ob Frau P. durch ihre Weigerung den Arbeitsvertrag verletzt, i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Bindungswirkung und Ausschluss einer Rechtswegverweisung

Rz. 11 Ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des FG ist für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend (sog. aufdrängende Wirkung der Verweisung). D. h. aber auch, dass ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss eines anderen Gerichts durch den dieses Gericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG den Rechtsstreit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5 Andere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aufgrund gesetzlicher Zuweisung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 28 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 FGO bezeichneten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) eröffnet, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz ausdrücklich bestimmt ist (sog. aufdrängende Spezialzuweisung). Hierbei muss es sich nach dem Gesetzeswortlaut allerdings nicht zwingend um eine Abgabena...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 4 Zusammenfassung

Ein Aussageverweigerungsrecht in eigener Sache kennt das steuerliche Verfahrensrecht nicht. Der Steuerpflichtige hat deshalb grundsätzlich seinen Mitwirkungsverpflichtungen nachzukommen. Allerdings kann die Pflicht dann nicht mehr mittels des Zwangsinstrumentariums der AO durchgesetzt werden, wenn sich der Betroffene hierdurch der Gefahr eines Steuerstrafverfahrens aussetzt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.2 Zölle, Verbrauchsteuern, Monopolabgaben (Abs. 2 S. 1 2. Alt.)

Rz. 11 Für Streitigkeiten über Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben ist das FG örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk (Rz. 5) ein Tatbestand verwirklicht wurde, an den das jeweilige Gesetz die Abgabe knüpft; z. B. die Abfertigung einer aus dem Drittland eingeführten Ware zum freien Verkehr. Soweit der Rechtsstreit aber nicht eine Abgabenschuld betrifft, soll die G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 6 Einschränkungen der Rechtswegzuständigkeit i. Z. m. Straf- und Bußgeldverfahren (Abs. 3)

Rz. 34 In Angelegenheiten des Straf- und Bußgeldverfahrens sind die FG gem. § 33 Abs. 3 FGO nicht zuständig. Das Straf- und Strafverfahrensrecht weichen ihrem Wesen nach so sehr von dem allgemeinen Steuer- und Steuerverfahrensrecht ab, dass das Gesetz die Strafkompetenz nicht den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, sondern den ordentlichen Gerichten zugewiesen hat.[1] Dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 33–39 FGO bestimmen den Zugang zur Finanzgerichtsbarkeit [1] und des zuständigen Gerichts innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit.[2] Hierdurch wird im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.[3] der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet.[4] Denn der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Krit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Verweisung bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts

Rz. 1 Im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG wird der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet. Der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Kriterien vorausbestimmte, für diesen Rechtsstreit zuständige Gericht. Die Zuständigkeit eines Gerichts der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich über die Eröffnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.3 Kindergeldfälle (Abs. 2a)

Rz. 12 Nach § 38 Abs. 2a S. 1 FGO ist in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG (Kindergeld) das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk der Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder hilfsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzprinzip). Eine plausible Wohnsitzangabe des Klägers ist vor dem Hint...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Positiver Zuständigkeitskonflikt mehrerer FG (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Haben sich mehrere FG rechtskräftig für zuständig erklärt (sog. positiver Kompetenzkonflikt), kann eine Entscheidung des BFH über das zuständige FG (auch ein solches, das sich bisher gar nicht selbst für zuständig erklärt hat) herbeigeführt werden. Dies setzt denklogisch eine mehrfache Rechtshängigkeit derselben Sache (identische Streitgegenstände) voraus, wobei sich d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auskunfts- und Vorlageverwe... / Zusammenfassung

Überblick Dargestellt werden die Voraussetzungen, unter denen sich eine Person, die von einem Auskunfts- oder Vorlageersuchen der Finanzverwaltung betroffen ist, weigern kann, diesem Ersuchen nachzukommen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem normalen steuerlichen Verwaltungsverfahren und solchen Verfahren, bei denen eine strafrechtliche Würdigung des Sachverhalts droht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.1 Bundesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 29 Von der Möglichkeit der spezialgesetzlichen Zuweisung zur Finanzgerichtsbarkeit hat der Bundesgesetzgeber Gebrauch gemacht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Altersvorsorgezulagen im Sinne des XI. Abschnitts des EStG [1], Arbeitnehmersparzulage i. Z. mit vermögenswirksamen Leistungen[2], Bergmannsprämien [3], Datenschutzrechtliche Streitigkeiten i. Z. mit der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm gem. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG der Rechtsweg, d. h. der Zugang zu den Gerichten, offen.[1] Der Zugang zu den ordentlichen Gerichten wird allerdings gem. Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG nur eröffnet, wenn eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist. Insoweit eröffnet § 33 FGO vorrangig für bestimmte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wesentliche Gebäudebestandteile (WEMoG)

Begriff Die wesentlichen Bestandteile des Gebäudes sind aufgeführt in § 5 Abs. 2 WEG. Es handelt sich um Gebäudeteile, die für den Bestand oder die Sicherheit erforderlich sind und nicht verändert oder beseitigt werden dürfen (Beispiele: tragende Decken und Wände, Fenster, Wohnungseingangstüren etc.). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten des Sondereigentums (WEMoG)

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden", wenn dies bestehenden Vereinbarungen oder Beschlüssen entspricht oder – soweit entsprechende Vereinbarungen ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichtöffentlichkeit (WEMoG)

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich.[1] Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat zur Folge, dass nur berechtigte Personen an der Versammlung teilnehmen dürfen. Nach dem Gesetz zählen hierzu in erster Linie die Wohnungseigentümer, denn für sie ist die Versammlung als Forum der Entscheidungsfindung gemäß §§ 24, 25 WEG vorgesehen. Ferner ist tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beglaubigung, notarielle (WEMoG)

Zusammenfassung Schreibt das Gesetz für eine Erklärung eine öffentliche Beglaubigung vor, muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der öffentlichen Beglaubigung wird lediglich bestätigt, dass die Unterschrift auch tatsächlich von dem Unterzeichner herrührt. Mit der Beurkundu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türsprechanlage (WEMoG)

Begriff Türsprech- und Klingelanlagen in den Wohnungen sind dem Sondereigentum zugeordnet. Etwas anderes kann dann gelten, wenn das Vorhandensein und Funktionieren jeder Sprechstelle zum Betrieb der im Gemeinschaftseigentum stehenden zentralen Klingel- und Sprechanlage unabdingbar, d. h. ihr Funktionieren Voraussetzung für das Funktionieren auch der zentralen Haussprechanla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leer stehende Eigentumswohn... / 2.1 Der Kostenverteilungsschlüssel gemäß Vereinbarung

In zahlreichen Gemeinschaftsordnungen sind vom Gesetz abweichende Kostenverteilungsschlüssel vereinbart. Diese Vereinbarungen sind gegenüber der gesetzlichen Regelung vorrangig. Wiederum aber können die Wohnungseigentümer auch eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung über die Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abändern. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsbarkeit im WE-Verfa... / 1 Grundsätze

Wohnungseigentumssachen stellten bereits seit Inkrafttreten des WEG-Reformgesetzes 2007[1] keine Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit mehr dar, sondern echte streitige Zivilprozessverfahren unter dem Geltungsbereich der ZPO. Im Zuge der großen WEG-Reform 2020 durch das WEMoG[2] ist das wohnungseigentumsrechtliche Verfahren dem Zivilprozess noch mehr angenähert wor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leer stehende Eigentumswohn... / Zusammenfassung

Begriff Oft stehen Eigentumswohnungen über einen längeren Zeitraum leer, sei es, dass der Bauträger sie nicht fertiggestellt hat, sei es, dass er sie trotz Bezugsfertigkeit noch nicht verkaufen konnte oder sei es, dass der Eigentümer für die Wohnung keine Mieter findet. In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein solcher Leerstan...mehr