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Deutsche Familienstiftung vs. liechtensteinische Familie ... / [Ohne Titel]

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Hendrik Grosse, StB, M.Sc./Wirtschaftsjurist (LL.B.) / Dr. Benjamin Rothmund, RA/FASt[*]

Lange Zeit fristete die deutsche Familienstiftung ein Schattendasein in der steuerzentrierten Nachfolgeplanung. Als reine Ewigkeitsstiftung, deren Grundstockvermögen für immer zu erhalten ist, war die deutsche Familienstiftung ein sehr starres Konstrukt und damit für die Nachlassplanung nur sehr bedingt brauchbar. Dies änderte sich schlagartig mit der Einführung der Möglichkeit, eine Ewigkeitsstiftung mit einer Verbrauchsstiftung zu kombinieren durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.3.2013 (BGBl. I 2013, 556; vgl. nun § 80 Abs. 1 BGB). Die Gestaltung der sog. Hybridstiftung, die neben dem Grundstockvermögen auch ein sonstiges verbrauchbares Vermögen besitzt, brachte die deutsche Familienstiftung an die Front der Gestaltungsberatung. Die Erbschaftsteuerreform 2016 (BGBl. I 2016, 2464) gab dem Institut dann weiteren Aufwind, da die neu errichtete Familienstiftung i.R.d. sog. Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) auch sehr hohe Betriebsvermögenswerte nahezu steuerfrei erhalten kann.

Wenig später verzeichnete auch die liechtensteinische Familienstiftung im Zuge der wachsenden Verunsicherung hinsichtlich der fiskalpolitischen Lage in Deutschland bei vermögenden Privatpersonen und Familienunternehmen einen großen Zulauf. Diese Entwicklung wurde durch ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2019 verstärkt, welches einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Schenkungsteuer bei Ermessensausschüttungen durch ausländische Stiftungen an deutsche Begünstigte eine Absage erteilte (BFH v. 3.7.2019 – II R 6/16, BStBl. II 2020, 61 = ErbStB 2019, 337 [Hartmann]).

Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Relevanz von Stiftungslösungen für die Vermögens- und Nachfolgeplanung soll der vorliegende Beitrag zivilrechtliche und steuerliche Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede der deutschen und liechtensteinischen Familienstiftung näher herausarbeiten.

[*] Hendrik Grosse und Benjamin Rothmund sind Partner bei Pure Tax & Law in Frankfurt/M., einer Boutique-Kanzlei für die Beratung von Private Clients und Familienunternehmen.

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