Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.5 Tätigkeitsbezeichnung

Nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 5 NachwG muss der Arbeitgeber "die Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit" in den Nachweis aufnehmen. Hingegen sah Art. 2 Abs. 2c der Nachweis-Richtlinie die Aufnahme einer "kurzen Charakterisierung oder Beschreibung der Arbeit" vor. Die in Deutschland geltende Rechtslage blieb hinter den gemeinschafts...mehr

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Grunderwerbsteuer: Grundstü... / Zusammenfassung

Überblick Unter Grundstücken i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes sind Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts zu verstehen. Hierbei wird erläutert, wie der Begriff "Grundstück" grunderwerbsteuerlich auszulegen ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), §§ 93–96 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.1 Gesetzliche Ausschlussfristen

Gesetzliche Ausschlussfristen sind innerhalb des laufenden Arbeitsverhältnisses eher selten. Sie betreffen Sondersituationen im Arbeitsrecht, in denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine tarifliche oder vertragliche Ausschlussfrist greift. Hierzu zählt etwa § 5 PflegeArbbV. Andere Gesetze ermöglichen in einer Öffnungsklausel erst die Anwendung von tariflichen Auss...mehr

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Ausschlussfrist / 2.7.1 Maßstab der gerichtlichen Kontrolle

Vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2003 waren – auch als allgemeine Vertragsbedingungen formulierte – einzelvertraglich vereinbarte Klauseln bezüglich einer Ausschlussfrist nur dann unwirksam, wenn sie sittenwidrig i. S. v. § 138 BGB waren. Eine Sittenwidrigkeit war anzunehmen, wenn die Klausel inhaltlich nicht ausgewogen war und die Rechte ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / Zusammenfassung

Überblick Trifft einen Dritten ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so muss der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen können, weil der Dritte möglicherweise den Schaden des Arbeitgebers (EFZ an den Arbeitnehmer) auszugleichen hat. Insoweit besteht eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Information seines Arbeitgebers in einem solchen Fall. Verhindert d...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / Zusammenfassung

Überblick Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist entweder die Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG) oder der nach dem Fünften Abschnitt des Bewertungsgesetzes festgestellte Grundbesitzwert (§ 8 Abs. 2 GrEStG). In den nachfolgenden Kapiteln wird auf die wesentlichen Grundsätze bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage eingegangen. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Bindungswirkung

Rz. 21 Die Anrufungsauskunft trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.[1] Das FA ist grundsätzlich an den Inhalt der Anrufungsauskunft gebunden (s. aber Rz. 27). Der Grund für die Bindung der Finanzbehörde liegt darin, dass die Anrufungsauskunft ein Verwaltungsakt mit Rechtswirkung nach außen ist ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 2 Verhinderung des Forderungsübergangs

Eine Verhinderung des Forderungsübergangs berechtigt den Arbeitgeber zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer nach § 7 EFZG die für das Leistungsverweigerungsrecht maßgebliche Pflicht schuldhaft verletzt haben. Unter Verschulden ist nach allgemeinen Regeln vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zu verstehen.[1] Der Arbeitnehmer ist darl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers

Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs. 6 EStG haftet der Entleiher beschränkt auf die LSt fü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 113 InsO gilt in persönlicher Hinsicht für Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse. Umstritten ist insofern, ob auch Arbeitsverhältnisse erfasst sind, die erst vom Insolvenzverwalter (mit Wirkung für die Masse) begründet wurden. Gute, systematische Gründe sprechen dafür, die Regelung auch für diesen Fall anzuwenden. Auch in der Literatur findet diese Sichtweise zah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.1 Jegliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist ermessenswidrig

Rz. 63 In bestimmten Fallgruppen kann jegliche Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers – sowohl eine vorrangige als auch eine nachrangige – ermessenswidrig sein.[1] Der Kasuistik liegt überwiegend die Erwägung zugrunde, dass ein Arbeitgeber einerseits für Fehler innerhalb seiner Herrschaftssphäre verschuldensunabhängig haftet, dafür aber nicht für Fehler verantwortlich ge...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.8 Arbeitszeit

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 NachwG a. F. war die vereinbarte Arbeitszeit im Nachweis anzugeben.[1] Maßgeblich war dabei die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers, also lediglich die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit. Ob diese mit der tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeitszeit übereinstimmt, ist für die...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2 Geltungsbereich nach Ansprüchen

Grundsätzlich können alle Ansprüche ausgeschlossen werden, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und die Anwendung der Ausschlussfrist nicht einem anderen, vorrangigen Schutzzweck zuwiderläuft. Der Wortlaut der Ausschlussklausel kann jedoch den Geltungsbereich weiter einschränken.[1] Entscheidend für die Einbeziehung ist die enge Verknüpfung e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.7 Arbeitsentgelt

Die bis 31.7.2022 gültige Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG a. F. erforderte eine Angabe über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit. Dies reichte nach der Richtlinie 2019/1152/EU nicht mehr aus. Achtung Vorgaben der EU...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Kinderbezogener Ortszuschlag/Besitzstand § 11 TVÜ

Anders als bei der Rückwirkung der Rechtsgrundlage ist die rückwirkende Feststellung des Anspruchs zu bewerten. Das BAG hat in seinem Urteil vom 13.12.2007 – 6 AZR 222/07 – entschieden, dass der Anspruch auf rückwirkende Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlags verfallen kann. Die Tarifvertragsparteien haben den Anspruch des Angestellten auf den kinderbezogenen Teil des Ort...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.3 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche werden fällig, sobald der Geschädigte vom Schadensereignis Kenntnis erlangt oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlangt hätte.[1] Der Schadensvorgang sowie die Schadenshöhe müssen ermittelt oder ermittelbar sein. Kann die Schadenshöhe auch nicht wenigstens annähernd genau beziffert werden, wird der Beginn der Ausschlussfrist solange hinausgescho...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Hier gelangen Sie zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 10 Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte und deren Risiken nehmen an Bedeutung zu

Über die 5. EU-Geldwäscherichtlinie finden sich Dienstleister von E-Geld seit 2020 im GwG als Verpflichtete (§ 2 GwG). Damit gelten für diese Unternehmen die wesentlichen Geldwäschepräventionsmaßnahmen gleichermaßen wie z. B. für Güterhändler oder Finanzunternehmen. Da die Geschäfte risikobehaftet sind, wird das Feld der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Dienstleistungen mi...mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 2 Regelungen in der Geldwäsche-Compliance seit 2020

Mit der letzten umfassenden Novellierung im Januar 2020 hat das Geldwäschegesetz einige wesentlichen Änderungen und Anpassungen erfahren. Beispielhaft wurden mit dem Kunsthandel und der -vermittlung neue Berufs- und Branchengruppen des Güterhandels und ein wirksameres Risikomanagement sowie engere Kundensorgfaltspflichten bei Auslandsgeschäften mit hohem Risiko ins Gesetz au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 1.2 Besonderheiten des PFAS-Beschränkungsvorschlags

Die meisten Beschränkungen, die im Anhang XVII aufgeführt sind, beziehen sich auf einzelne Stoffe. Nur einige grenzen die Verwendung mehrerer Stoffe ein, z. B. die Beschränkung ausgewählter Phthalate und die Beschränkung fluorierter Feuerlöschschäume. Der PFAS-Beschränkungsvorschlag bezieht sich auf die gesamte Gruppe der PFAS, zu der mehr als 10.000 Stoffe gehören. Noch nie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzes

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.1.2001 durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) geändert worden. Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) änderte zum 1.1.2004 Abs. 2 und zum...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 geändert, Abs. 4 angefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970); zum 1.1.2004 Abs. 1 redaktionell und zum 1.1.2005 inhaltlich durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Zum 1.1.2005 wurde Abs. 1 auch durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.1...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.11.1999 geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230). Abs. 3 wurde zum 1.1.2002 angefügt durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell angepasst, Abs. 3 inhaltlich und redaktionell geändert durch das Dritte...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert und ergänzt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 1 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Abs. 1 und 2 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zu...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1, 2 und 5 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S....mehr

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Sauer, SGB IX § 241 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 5 angefügt worden (Art. 8 des Gesetzes). Durch Art. 8 Nr. 6, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 6 mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung s...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Besch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) mit Wirkung zum 1.1.2014 in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 1 redaktionell angepasst und Abs. 2 geändert. Abs. 2 ist durch das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) zum 1.5.2004 (Art. 1 Nr. 12) und zum 1.1.2005 (Art. 1 Nr. 13) durch das 4. SGB III-Än...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.1.2004 redaktionell und zum 1.1.2005 inhaltlich durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) und das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S....mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1, 2, 4 und 5 wurden redaktionell angepasst, Abs. 3 geändert und Abs. 4a zum 1.1.2004 eingefügt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Zum 1.11.2006 wurden Abs. 1 und 4 neu gefasst und Abs. 3 geändert durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Abs. 1 wurde mi...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2002 wurden Abs. 3 Satz 2 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert und Abs. 5 durch das 6. SGG-ÄndG (BGBl. I S. 2144) aufgehoben. Abs. 3 Satz 2 ist zum 1.1.2003 geändert worden durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607). Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046)...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2005 durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) neu gefasst. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 18.3.2005 geändert durch das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes v. 14.3.2005 (BGBl. I S. 721). Abs. 1 wurde geändert (Einfügung von Satz 2) und Abs. 7 wurde angefügt durch das Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bund...mehr

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Sauer, SGB IX § 188 Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 ist mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 27.3.2002 geändert worden (Art. 5 des Gesetzes). Aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 und 4 durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch und ...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 23.5.2001 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) geändert. Mit Wirkung zum 27.3.2002 wurden Abs. 1 geändert und Abs. 2 neu gefasst durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130). Abs. 1 und 2 wurden ...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 27.3.2002 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) neu gefasst worden. Zum 1.1.2011 ist die Vorschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) in Nr. 1 redaktionell geändert worden...mehr

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Sauer, SGB III § 336a Wirku... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 336a ist durch das 6. SGG-ÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 eingefügt worden; durch dasselbe Gesetz ist § 149 a. F. außer Kraft getreten. Nr. 4 wurde zum 1.1.2003 aufgehoben durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607), zugleich wurde Nr. 5 zu Nr. 4. Durch das Dritte Gesetz für moderne D...mehr

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Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) geändert. Abs. 1 und 3 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleic...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.6.2011 durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1201) in das SGB III eingefügt. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer G...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 geändert durch das Erste SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 3 und 5 wurden zum 1.8.2001 geändert durch das Gesetz zu Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Abs. 1 bis 3 und 5 wurden zum 1.1.2004 geändert durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Sauer, SGB IX § 234 Kostent... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) wurde Abs. 2 Satz 1 geändert. Durch das Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch v. 8.12.2012 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständigen Behörden, die ...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

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Sauer, SGB IX § 235 Einnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien wurde in Satz 1 Nr. 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Durch das Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch v. 8.12.2012 (BGBl. I S. 2480) wurde di...mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz – OLGVertrÄndG) v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) sind mit Wirkung zum 1.8.2002 Abs. 5 bis 7 angefügt worden (Art. 30 des Gesetzes). Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 339 Berech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Satz 3 wurde zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607). Satz 3 wurde erneut mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Die Vorschrift w...mehr

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Sauer, SGB III § 301 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 27.3.2002 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) neu gefasst. Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Durch die Neunte Zustä...mehr