Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315e-E Format des Konzernlageberichts, Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315e HGB-E Rz. 1 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der § 315e HGB-E neu eingeführt,[1] welcher MU, die ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315f-E Versicherungen bei Mutterunternehmen, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315f HGB-E Rz. 1 Der RegE CSRD-UmsG [1] sieht die Einführung des § 315f HGB-E vor, welcher die bislang in § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB geregelten Versicherungen der Mitglieder des vertretungsbere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315k-E Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 3 Die Regelungen des § 335a HGB sind Teil der Regelungen zum Ordnungsgeldverfahren, welche zur Erfüllung europarechtliche Vorgaben notwendig waren (§ 335 Rz 4). Sowohl für das Beschwerde- wie auch das Rechtsbeschwerdeverfahren wird neben den eigenen Verfahrensvorschriften ergänzend auf die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Allgemeines

Rz. 53 Auf Antrag hat das Gericht einen anderen Abschlussprüfer zu bestellen, wenn dies aus einem in der Person des gewählten AP liegenden Grund geboten erscheint, insb. wenn ein Ausschlussgrund nach §§ 319 Abs. 2–5, 319b HGB besteht oder (eingefügt durch das AReG) ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 1 oder Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 2 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315i-E Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315i-E HGB 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324c-E Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 Der bisherige Wortlaut, dass der Jahresabschluss vom Kfm. "zu unterzeichnen" ist, wird durch den Wortlaut "schriftlich aufzustellen" ersetzt. Damit wird klargestellt, dass § 126 Abs. 1 BGB auf § 245 HGB Anwendung findet und eine Ersetzung der eigenhändigen Untersc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter/Bilanzeid (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 89 Nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB haben die gesetzlichen Vertreter schriftlich zu versichern, dass der Konzernabschluss nach bestem Gewissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (sog. "Konzernbilanzeid"). Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ins deutsche Recht soll der §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324f-E Netzwerk

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324f HGB-E enthält als einzigen Regelungsinhalt die entsprechende Anwendung von § 319b HGB. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 324e HGB-E zu sehen, der die entsprechende Anwendung von § 319 HGB für den Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 238 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für die vorliegende Kommentierung lag noch keine finale Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Referentenentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Die Überschrift des § 3...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 99 Mit der Umsetzung der CSRD in das HGB [2] soll die Versicherung der gesetzlichen Vertreter von Konzernabschluss und -lagebericht in einem neuen § 315f HGB-E zusammengefasst werden (Rz 89).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 4 Die Vorschrift sanktioniert die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch Abschlussprüfer in ihrer Eigenschaft als Geheimnisträger. Die allgemeine Schweigepflicht des Abschlussprüfers ergibt sich aus § 323 HGB, die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten einer Prüfstelle sind nicht mehr im HGB geregelt, da seit dem FISG die BaFin für das Enforcement zuständig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324g-E Vorlagepflicht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324g HGB-E regelt die Vorlagepflichten des prüfungspflichtigen Unt. Die entsprechenden Regelungen des § 320 Abs. 1 und 3 HGB werden danach für entsprechend anwendbar erklärt. Einzig § 320 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 HGB werden von der Geltung für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324j-E Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324j HGB-E regelt die Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 323 HGB, der für den Abschlussprüfer gilt. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 155 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen in § 317 HGB vorgesehen: Die Abs. 1, 3, 3a, 3b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Verfahrensgrundsätze (Abs. 2 Sätze 1, 2)

Rz. 27 Nach § 335 Abs. 2 Satz 2 HGB ist das Ordnungsgeldverfahren ein Justizverwaltungsverfahren i. S. d. § 23 Abs. 1 EGGVG. Das Verfahren richtet sich gem. § 335 Abs. 2 Satz 1 HGB in weiten Teilen nach den Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) [1] sowie nach den Regelungen des Verwaltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Abweichungen von der Kontoform (Abs. 4)

Rz. 59 § 328 Abs. 4 HGB ermächtigt den Verordnungsgeber des § 330 Abs. 1 HGB, das BMJ, im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMWK dazu, der das Unternehmensregister führenden Stelle Abweichungen von der Kontoform nach § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB zu gestatten. Die Regelung trägt etwaigen Darstellungsproblemen auf Computermonitoren Rechnung, die sich bei Verwendung der Kontenform er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 34 Auf Basis des RegE CSRD-UmsG sind folgende Änderungen beabsichtigt: Das CSRD-Umsetzungsgesetz sieht eine Streichung von § 324 HGB vor. Ersetzt wird diese durch die beabsichtigte Einführung eines § 324m HGB-E, der die entsprechenden Vorschriften zum Prüfungsausschus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1.1 Aufstellung und Erstellung

Rz. 36 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "bei der Aufstellung" bzw. "der Erstellung" tritt die Vollendung der Tathandlung nach h. M. ein, wenn die Ergebnisse der Buchführung in den Jahresabschluss, Lagebericht oder nichtfinanziellen Bericht übernommen werden. Vorausgehende Abschlussbuchungen i. R. d. Buchführung sind einer Sanktion als reine Vorbereitungshandlungen entzogen. Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 67 In Abs. 1 wird das bisherige Wort "Jahresabschluß" durch "Jahresabschluss" ersetzt (rein formale Anpassung). Abs. 2 bleibt unverändert. Abs. 3: Entsprechend wird das Wort "Konzernabschluß" in "Konzernabschluss" geändert. Darüber hinaus werden nunmehr im Aufzählungsw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315g-E Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315g-E Rz. 1 Infolge der Einfügung des neuen § 315e HGB-E mit dem geplanten CSRD-UmsG[1] zu Formatvorgaben für den Konzernlagebericht und der Zusammenführung der Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 113 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Abs. 1–4 bleiben unverändert. Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324m-E Prüfungsausschuss

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Regelungsbereich Rz. 1 § 324m HGB-E übernimmt im Wesentlichen unverändert die bisher in § 324 HGB enthaltenen Regelungen zum Prüfungsausschuss. Insoweit wird auf die dortige Kommentierung verwiesen (§ 324 Rz 1 ff.). Neben redaktionellen Anpassungen wird in § 324m Abs. 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 56 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine finale Fassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz soll die Vorschrift in Abs. 1 und Abs. 2 formal geändert werden, indem dort das Wor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 In § 329 HGB wird neben der Änderung in Abs. 3 mit dem Nachvollzug der Verschiebung der Offenlegungsvorgaben für Zweigniederlassungen von § 325a HGB nach § 328a HGB ein Abs. 3a ergänzt. Damit wird der das Unternehmensregister führenden Stelle erlaubt, für die Erfü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 87 In Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a werden nach dem Wort "Jahresabschlusses" die Wörter "oder des zu prüfenden Lageberichts" eingefügt. Nach der Gesetzesbegründung dient die Änderung unter Hinweis auf das Selbstprüfungsverbot der Klarstellung, dass nicht nur die Mit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 12 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 65 Infolge der anstehenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht, ist nach derzeitigem Stand des RegE vom 3.9.2025 davon auszugehen, dass § 325a HGB in den neuen § 328a HGB-E verschoben wird. Inhaltlich sollen sich die beiden Normen im Wesentlichen entsprechen. Aus r...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 101 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Beitrags lag noch keine verabschiedete Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz vom 3.9.2025 sind folgende Änderungen zu erwarten. Die Abs. 1–5 und 7 so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Eine Anwendung der Erleichterungen auf Genossenschaften kommt erst seit dem Gj 2016 in Betracht. Obwohl der § 267a HGB nicht in die Aufzählung der nichtanzuwendenden Vorschriften der §§ 340a Abs. 2 und 341a Abs. 2 HGB aufgenommen wurde, sind Banken und Versicherungen von den Erleichterungen ausgeschlossen, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289g-E Format des Lageberichts, Verordnungsermächtigung

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. 1 Format des Lageberichts Rz. 1 Der i. R. d. Umsetzung der CSRD neu einzufügende § 289g HGB-E bezieht sich auf die Vorgaben des Art. 29d Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung. Eine KapG, die gem. § 289b ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025 (vgl. auch § 334 Rz 53).[1] Rz. 69 In Abs. 1 S. 1 soll eine Nr. 3 eingefügt werden, die lautet: "§ 328b über die Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts"; Im Satzteil nach der Nr. 3 sollen entsprechend die Wörter "im Fall der Nummer 2" geändert werden in "in den ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 37 Die – voraussichtlich rückwirkend auf das GJ 2025 anzuwendenden – Änderungen des CSRD-UmsG betreffen ausschl. die Formulierung von § 294 Abs. 3 Satz 1 HGB (Rz 28–Rz 33). Nach dem Entwurf sind die Unterlagen durch das TU nicht mehr beim MU "einzureichen", sondern a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289h-E Versicherungen bei Kapitalgesellschaften, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes [1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. 1 Übersicht Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahresa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315h-E Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315h HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324b-E Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324b HGB-E regelt die Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 316 HGB. Die Tatsache, dass diese Prüfungspflicht eine andere ist als die Prüfung der Finanzberichterstattung (Jahresabschluss/Lagebericht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Sanktionen bei Verstößen gegen prüfungsbezogene Pflichten

Rz. 32 Sanktionsvorgaben resultieren aus Art. 30 ff. der Abschlussprüferrichtlinie. Diese verlangen nicht nur eine Sanktionierung von Pflichtverletzungen von Abschlussprüfern, sondern ergänzend auch der jeweils zuständigen Organe der geprüften Unt. Für Ges. i. S. d. § 324 HGB erfolgt die Umsetzung in §§ 334 Abs. 2a, 333a HGB. Für die anderen Ges. erfolgen die Änderungen in d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315j-E Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315j HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324d-E Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324d HGB-E regelt die Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts. Hierzu wird im Wesentlichen auf die entsprechende Anwendung von § 318 HGB verwiesen. Auch wenn nicht explizit angegeben, gilt die Vorschrift entsprechend auch für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr