Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt A überträgt im Jahr 01 ein Grundstück auf eine GbR, an deren Ver...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Berechnung der Beschäftigtenzahl (§ 21 Abs. 7)

Rz. 42 Mit § 21 Abs. 7 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei der Ermittlung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer nur der Elternzeitberechtigte (bzw. der zur Betreuung des Kindes freigestellte Arbeitnehmer) oder die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird, wenn die Anwendung arbeitsrechtlicher Gesetze von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehm...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 2.1 Rechtsgrundlagen und Höhe des Mutterschaftsgeldes

Rechtsgrundlage für das Mutterschaftsgeld sind die §§ 24c, 24i SGB V. Frauen haben nach § 24i SGB V einen Anspruch, wenn sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (einschließlich der Ersatzkassen) sind. Es müssen nur die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen der Krankenversicherung (= Anspruch auf Krankengeld oder keine Arbeitsentgeltzahlung wegen der Schutzfristen d...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 4.2 Erholungsurlaub

Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote gelten für den Anspruch auf Erholungsurlaub als Beschäftigungszeiten.[1] Bereits nach der Gesetzesbegründung des bis zum 31.12.2017 gültigen Gesetzes will der Gesetzgeber mit dieser als gesetzliche Fiktion formulierten Bestimmung sicherstellen, dass Mutterschutzzeiten wie Arbeitszeiten zählen. Mutterschutzzeit...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

In diesem Fall entfällt die gesamthänderischer Mitberechtigung und die Steuervergünstigung ist rückwirkend zu versagen. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er zu 50 % beteiligt ist. Innerhalb von 10 Jahren wird die OHG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt.[2] Die Steuer für den Grundstücksübergang nac...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen[2]. Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.1.1 Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt

Wird infolge eines Gesellschafterwechsels der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG [1] in einem Rechtsakt vollzogen, bedarf es der Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht, da durch diesen steuerbaren Rechtsvorgang ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ist. Praxis-Beispiel Fiktion eines Grundstückserwerbs A überträgt im Jahr 01 ein Grundstück auf...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz soll Frauen und Kindern kurz vor und nach der Entbindung besonderen Schutz zukommen lassen. Dies geschieht unter anderem auch durch die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Durch die Verhinderung von Einkommenseinbußen soll zugleich erreicht werden, dass die schwangere Frau keine gesundheitsgefährdenden Arbeiten übern...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.1.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung der grundstückserwerbenden Gesamthand in eine andere Gesamthand lässt die gesamthänderische Mitberechtigung unberührt. Der Tatbestand des § 5 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ist nicht erfüllt und der formgewechselte Rechtsträger unterfällt der bereits laufenden Überwachungsfrist von 10 Jahren.[1]mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Wichtig Vermeidung von Doppelbelastungen...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.1 Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzenden Personengesellschaften

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Per...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand. Achtung Einbringung von Gesellschaftsanteilen § 5 GrEStG ist grundsätzlich auf alle steuerbaren Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG anwendbar, auch auf die fiktiven Erwerbsvorgänge nach § 1...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 2. Beistandsleistungen: Die gravierendste Änderung findet nicht im Gesetz statt

Die Finanzverwaltung vertrat unter der Geltung des § 2 Abs. 3 UStG die Auffassung, dass die Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten durch eine jPöR für eine andere jPöR gegen Entgelt (sog. Beistandsleistung) einen Betrieb gewerblicher Art nicht begründet. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung sei der Charakter der jeweiligen Tätigkeit. Es sei darauf abzustellen, ob die Tät...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.2 Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Hinweisgeber-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Ziel des Gesetzes Insgesamt ist Ziel des Gesetzes, den Hinweisgeberschutz in Deutschland in Eink...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.1 Anforderungen an interne Meldestellen

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der internen Meldewege will das HinSchG gemäß der Gesetzesbegründung den Beschäftigungsgebern größtmögliche Freiräume bei der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen belassen: Der interne Meldekanal kann optional so gestaltet werden, dass er – über den genannten Personenkreis der Beschäftigten hinaus – auch natürlichen dritten Personen ...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 3. Keine Regelung eines "Rückzahlungserfordernisses" im nationalen Recht

Das deutsche Recht enthält aber nicht einmal eine Grund regel vergleichbar dem österreichischen Gesetz. a) Gesetzlich geregelter Fall des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Verpflichtung zur Regelung im nationalen Recht

Berücksichtigung von Bereicherungen ist umsetzungsbedürftig: Hiermit setzt der EuGH seine vorstehend dargestellte, bisherige Rechtsprechung zur Frage eines "Rückzahlungserfordernisses" konsequent fort. Grundsätzlich müssen Steuern dem Abgabenpflichtigen ohne Einschränkungen erstattet werden (beim Erstattungsanspruch handelt es sich um einen unionsrechtlich geschützten Anspru...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / Zusammenfassung

Überblick Am 2.7.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Diese Verabschiedung des Gesetzes war längst überfällig: Das HinSchG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 (HinSch-RL). Die HinSch-RL war am 16.12.2019 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die darin enthaltenen Vorgaben – unter anderem die Einrichtung von H...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.4 Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen

Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, sich in bestimmten Fällen bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Gemäß § 17 Abs. 2 ArbSchG können Beschäftigte die zuständige Behörde informieren, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel für die Sic...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Überblick

Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, der zuvor nur...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Gesetzlich nicht geregelter Fall der Gutgläubigkeit

Steuerkorrektur bei Gutgläubigkeit ...: Der andere vom EuGH genannte Fall, in dem eine Steuerkorrektur möglich sein muss, ist der, dass der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist.[67] ... ist im deutschen Recht nicht geregelt: Dieser Fall ist im deutschen Gesetz überhaupt nicht geregelt. Steuerpflichtige können sich aber zu ihren Gunsten auf das Unionsrecht in...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.2 Anonyme Meldungen

Die Frage zur Verpflichtung der Entgegennahme anonymer Hinweisgebermeldungen war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens höchst umstritten. Während der Regierungsentwurf ausdrücklich keine Verpflichtung vorsah, die Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen, sah der Vorschlag des Rechtsausschusses eine entsprechende Verpflichtung ausdrückli...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.1 Schadensersatzpflichten

Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz – im Gegensatz zum vorherge...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Unspektakulär: Streichung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG

§ 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG wurden durch das sog. "Jahressteuergesetz 2019"[28] mit Wirkung ab 18.12.2019 gestrichen, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hatten. Nach § 2b Abs. 4 Nr. 1 UStG war die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratsschreiber im Land Baden-Württemberg unternehmerisch, soweit Leistungen ausgeführt wurden, für die nach der Bundesnotarordnung die...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 in der Rs. Schütte bringt einige Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander b...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / bb) Nationales Recht ist insoweit nicht fortbildungsfähig

Keine Regelungslücke: Im Übrigen ist es, wenn eine Vorschrift ein Tatbestandsmerkmal nicht enthält, problematisch anzunehmen, die Vorschrift enthielte dieses Tatbestandsmerkmal. In erster Linie ist nämlich davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen, deren Erfüllung er für erforderlich hält, im Gesetz regelt, und Voraussetzungen, deren Erfüllung er nicht als e...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 1 Einführung

Der Hinweisgeberschutz muss seit Inkrafttreten des Gesetzes von allen verpflichteten Beschäftigungsgebern beachtet werden – ansonsten bestehen erhebliche Risiken, vor allem drohen Sanktionen, wie Bußgelder für die insoweit verantwortlichen Personen sowie das verpflichtete Unternehmen. Insbesondere interne Meldestellen müssen eingerichtet und betrieben sowie Hinweisgeberschut...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens

Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückzuzahlen habe.[44] Gesetzlich...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / c) Zweifache Verlängerung der Übergangsfrist

Für die jPöR, die von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht und die Option nicht widerrufen hatten, wurde die Übergangsfrist zweimal verlängert. Die eigentlich am 31.12.2020 endende Übergangsfrist wurde erstmals durch Art. 1 des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes [21] um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Zur Begründung wurden vom Gesetzgeber vordringlichere Arbeiten ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VIII. Fazit

Defizite im Fokus: Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 bringt gewisse Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander bestehen. FinVerw/Gesetzgeber müssen tätig werden: Die Finanzverwal...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Wie der BFH § 2 Abs. 3 UStG unionsrechtskonform auslegte

Dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Unternehmer i.S.d. UStG sein können, war nicht umstritten. Weniger klar war aber der Umfang ihrer unternehmerischen Sphäre. § 2 Abs. 3 UStG verwies auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG und bestimmte, dass sie nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) und ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gewerblich oder...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 6 Sanktionen

Wie bereits dargestellt, zeigen die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz ...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 5 Datenschutzrechtliche Aspekte

Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind zudem auch datenschutzrechtliche Aspekte [1] zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten, insbesondere der von einem Hinweis betroffenen Person (die in die Datenverarbeitung nicht einwilligen kann), dürfen nur dann verarbeitet (mithin gespeichert oder weitergegeben) werden, wenn das Interesse des Unternehmens an der Verarbeitun...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.4 Weitere Mitbestimmungstatbestände

Im Übrigen können sich weitere Unterrichtungsrechte des Betriebsrats ergeben. So muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch nach § 2 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 BetrVG zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem BetrVG rechtzeitig und umfassend unterrichten. Aufgabe des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG ist, zu überwachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer gelt...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Daneben sind in Deutschland in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen vorgesehen: Aktiengesellschaften: Z. B. muss gemäß § 91 Abs. 2 AktG der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Auch wenn dieses Üb...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß §§ 106 Satz 2 GewO, 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich Arbe...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3 Schutz hinweisgebender Personen vor Maßregelungen

Mitarbeiter, die zu Recht rechtswidrige Zustände oder drohende Schäden melden, sind bislang über die allgemeinen Gesetze zum Schutz vor Arbeitgebermaßregelungen gemäß § 612a BGB und §§ 1 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Seit Juli 2023 gilt zudem das HinSchG.[1] Insbesondere werden die Treue- und Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers auch durch die Grundrechte, di...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.1 Interne Meldestellen

Nach dem HinSchG sind alle Beschäftigungsgeber, das heißt natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen, die regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte beschäftigen, verpflichtet, interne Meldestellen, an die sich insbesondere Beschäftigte mit Informationen über Verstöße wenden können, einzurichten und zu ...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den z...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 4 Bestandteile eines Hinweisgebersystems

Das Hinweisgebersystem ist in vielen Unternehmen und Behörden ein wichtiger Bestandteil des Compliance-Management-Systems.[1] Praxis-Tipp Effektives Hinweisgebersystem Um ein effektives Hinweisgebersystem einzuführen und zu praktizieren, sollte der Arbeitgeber Folgendes berücksichtigen: Das Hinweisgebersystem muss die rechtlichen Anforderungen der EU-Hinweisgeberschutzrichtlini...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 8 Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen der Einrichtung und Nutzung von Hinweisgeberschutzsystemen werden zahlreiche Daten verarbeitet. Insoweit sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten abweichend von Art. 9 DSGVO. Hierzu zählen z. B. Daten,...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Neue Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung

Im Jahr 2018 traten 2 Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung in Kraft, die zu langfristigen Veränderungen des deutschen Betriebsrentenrechts führen: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts- Richtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie wurden im Wesentlichen geändert: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist für Zusage...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7 Maßnahmen aus dem Wachstumschancengesetz

Das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" – kurz Wachstumschancengesetz (WtChancenG) wurde am 17.11.2023 im Bundestag beschlossen. Allerdings hat der Bundesrat am 24.11.2023 seine Zustimmung verwehrt und den Vermittlungsausschuss einberufen. Eine Einigung im Vermittlungsverfahren und eine anschli...mehr

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Einführung eines Mindestste... / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" zugestimmt. Es enthält in der Hauptsache den Entwurf für ein "Mindeststeuergesetz", mit dem eine globale effektive Mindestbesteuerung sichergestellt und aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden soll. Die Bezeichnung "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" ist die Abkürzu...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.10.1 Strom- und energiesteuerlicher Spitzenausgleich

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S.v. § 2 Nr. 3 StromStG können, unter engen Voraussetzungen, eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer im Rahmen des sog. "Spitzenausgleichs" des § 10 StromStG sowie § 55 EnergieStG beantragen. Für die Gewährung der Steuerentlastung ist u.a. grds. erforderlich, dass die von der Bundesregierung gesetzten j...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 5 Vereinfachungen

Das Gesetz enthält auch die international abgestimmten Vereinfachungen. Insbesondere sind hier der CbCR-Safe-Harbour (§§ 84 bis 87 MinStG) sowie Vereinfachungen für unwesentliche Geschäftseinheiten (§ 80 MinStG) zu nennen. Darüber hinaus ist eine Safe-Harbour-Regelung bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer enthalten (§ 81 MinStG), welche sich nicht nur auf EU-Mitgliedst...mehr