Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.3 Erbschaftsteuerliche Wertfindung

Rz. 389 Durch die gesetzestechnische Einschränkung auf den Anwendungsfall einer GmbH kann es bei den Erwerbern nur zu einem Vergleich der Wertfindung nach dem (vereinfachten) Ertragswertverfahren und dem Abfindungsanspruch kommen. Die Steuerklasse bei den Partnern des verstorbenen Gesellschafters richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen zum Erblasser, eine Bereicherun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.1 Schenkungen, keine Verfügungen von Todes wegen

Rz. 752 Die Verortung der (Neu-)Regelung unter § 7 ErbStG macht deutlich, dass ihr Anwendungsbereich auf Schenkungen unter Lebenden (freigebige Zuwendungen) beschränkt ist. Verfügungen von Todes wegen, bspw. ein Vermächtnis an eine Kapitalgesellschaft, führen daher nicht dazu, dass die bei den Gesellschaftern durch das Vermächtnis eingetretene Werterhöhung erbschaftsteuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umw einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137: Neuman...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2.1 Einführung in die Betriebsaufspaltung

Rz. 133 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der Erblasser oder Schenker allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen sowohl im überlassenden als auch im nutzenden Betrieb durchsetzen konnte. Das Vorliegen eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (R E 13...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.4 Spendenabzug bei Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 233 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zuwendungen, die von einer Pers-Ges geleistet worden sind, sind nicht bei ihr selbst, sondern erst anteilig bei ihren Gesellschaftern abzb (s Urt des BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70). Bei der Einkommensermittlung einer an der Pers-Ges beteiligten Kö ist zu beachten, dass die von der Pers-Ges geleisteten Zuwendungen, die anteilig auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs. 2 Nr. 1 aF forderte weiter, dass die 1. Untergesellschaft ihrerseits ihre Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten iS von § 8 Abs. 1 N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Nachweispflichten nach § 8 Abs. 1 Halbs. 2 (Nachweis II. Stufe)

. . . ; dies gilt entsprechend, . . . Rz. 336 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweisung. § 8 Abs. 1 Nr. 9 Halbs. 2 enthält eine Rechtsfolgenverweisung, dh. die Rechtsfolge des Halbs. 1 gilt unter den im Halbs. 2 genannten Tatbestandsvoraussetzungen "entsprechend". Rechtsfolge ist insoweit die Erstreckung der Nachweisregelung auf die Wirtschaftsgüter einer Gesellschaft, an der die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Hypothetischer Buchwertansatz

. . ., die ungeachtet des § 1 Abs. 2 und 4 des Umwandlungssteuergesetzes zu Buchwerten erfolgen könnten; . . . Rz. 369 [Autor/Stand] Ungeachtet § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG. § 8 Abs. 1 Nr. 10 erfasst alle Umwandlungen, die ihrer Art nach im UmwStG geregelt sind. Für die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 10 ist es nicht erforderlich, dass im konkreten Einzelfall auch die Voraussetzungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Tz. 16 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hr-lich ist umstr, wie die Gewinnanteile des phG und der Kommanditaktionäre zu ermitteln sind. Nach der einen Rechtsauff ("dualistische Gewinnermittlung") wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der KGaA der Mischform zwischen Pers-Ges und Kap-Ges durch eine "Zweistufigkeit" Rechnung getragen. Aus § 278 Abs 2 AktG iVm den Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Keine Notwendigkeit der anteiligen Zuweisung des einheitlichen Messbetrags

Rz. 180 [Autor/Stand] Obwohl der Steuergegenstand dem jeweiligen Miteigentümer zuzurechnen ist (Rz. 178), besteht dennoch keine rechtliche Notwendigkeit den nach § 2 Abs. 2 HGrStG i.V.m. § 3 Satz 1 BewG einheitlich zu ermittelnden Steuermessbetrag den am Steuergegenstand (ideell) beteiligten Personen – z.B. nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Steuergegenstand – anteilig...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 12 Durch den Verweis auf den Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG übernimmt § 95 Abs. 1 BewG zum einen in sachlicher Hinsicht die einkommensteuerliche Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 EStG und zum anderen in personeller Hinsicht den in § 15 Abs. 1 EStG genannten Kreis der Gewerbetreibenden (s. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 7). Daher ist bei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Nichtanwendung des § 8b Abs 1 bis 6 KStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG)

Tz. 22 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 51) und s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 15 KStG Rn 25). Diese Nichtanwendung betrifft:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Auswirkungen bei in einem ausländischen Betriebsvermögen bzw von ausländischen Anteilseignern gehaltenen Anteilen

Tz. 45 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie vorstehend (s Tz 40) ausgeführt, werden sowohl in einem inl als auch in einem ausl BV gehaltene Anteile an der Überträgerin von der Einlagefiktion des § 5 Abs 3 UmwStG erfasst. Nach dem Wortlaut des § 5 Abs 3 UmwStG ist auch bei in einem ausl BV gehaltenen Anteilen auf den nach inl Grundsätzen ermittelten Bw abzustellen. GlA s Schnitter ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.1.1. Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bei bestimmten Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, selbst wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter. Um die Verschonung nutzen zu können, müssen der Haupt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 25 Das Anfangs- und Endvermögen ist nach den zivilrechtlichen Wertmaßstäben, also dem jeweiligen Verkehrswert, zu bewerten (§ 1376 BGB; s. Rn. 5 ff.). Das Anfangsvermögen ist zum Zeitpunkt des Eintritts des Güterstandes (§ 1376 Abs. 1 BGB; vgl. R E 5.1 Abs. 3 ErbStR), Hinzurechnungen im Zeitpunkt des Erwerbs, das Endvermögen im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Überblick der steuerlichen Behandlung eines Formwechsels

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das ErtrStR kann der hr-lichen Beurteilung des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen als identitätswahrende Umw (s Tz 8) nicht folgen. Dies liegt in der grundlegend unterschiedlichen Besteuerungskonzeption des von Pers-Ges und Kap-Ges oder Gen erwirtschafteten Einkommens begründet, was nämlich – ungeachtet der hr-lichen Einord...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO

Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insb. die Rspr. Personen, die faktisch die Aufgaben des vertretungsberechtigten Organs wahrnehmen, ohne jedoch for...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundeslände...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 8 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BewG ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens bzw. des Anteils am BV sowie der Anteile an KapG i. S. d. §§ 11 Abs. 2, 95 bis 97 BewG gesondert festzustellen, soweit eine Feststellung nicht nach § 151 Abs. 3 BewG (Basiswert) entbehrlich ist. Zuständig ist für die Feststellung ist das Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 und 3 BewG). Ist d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Ertragssteuerrechtliche Grundsätze als Maßstab für den Begriff des Betriebsvermögens

Rz. 1 In § 95 BewG wird der Begriff des BV definiert und dessen Umfang festgelegt. Dazu enthält das Gesetz keine eigenständige Definition, sondern knüpft an den Begriff des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 1 und 2 EStG an. Für Umfang und Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum BV gelten damit die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze bei der Gewinnermittlung, soweit das ErbStG oder das...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Inhaltsadressaten und Steuerschuldner

Rz. 2 Beteiligter i. S. d. § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und damit rechtsbehelfsbefugt ist der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids, also derjenige, dem der Gegenstand der Feststellung bei der Besteuerung zuzurechnen ist. Die Zurechnung des Feststellungsgegenstandes richtet sich im Erbschaftsteuerrecht nach den geltenden zivilrechtlichen Grundsätzen und erfolgt i. d. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.3 Umfang der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abziehbaren Aufwendungen

Tz. 28 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG und § 9 Abs 1 Nr 1 KStG korrespondieren nach ihrem Wortlaut nicht miteinander. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG erfasst den Teil des Gewinns, der an phG auf ihre nicht auf das Grund-Kap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG bestimmt für den phG dagegen zu Eink...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Betriebsgrundstücke

Rz. 4 Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s. R 4.2 Abs. 7 EStR). Sie sind auch dann notwendiges BV, wenn sie trotz Vorliegens der vorstehend genannten Merkmale nicht bei der Gewinnermittlung als BV ausgewiesen, z. B. nicht bilanziert,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.5 Einzelwirtschaftsgüter als Teilungsmassen

Rz. 183 Obwohl die frühere Bezugsnorm (§ 24 UmwStG) für die Einbringung steuerliche Funktionseinheiten voraussetzt, erstreckte der BFH im Urteil vom 01.12.1992, BStBl II 1994, 607 die Grundsätze der Realteilung auch auf Einzel-WG. Praxis-Beispiel Realteilung mit Einzel-WGmehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 12 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der Wert von Betriebsgrundstücken i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, die als zum Grundvermögen gehörig gelten, gesondert festzustellen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil des Grundstücks zum BV gehört (vgl. H B 99 Satz 1 ErbStR). Wenn das Betriebsgrundstück mehreren Personen zuzuordnen ist, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Festst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6.1 Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten der KGaA

Tz. 44 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Lit herrscht hierzu die Auff vor, dass sowohl die KGaA (als "Pers" iSd Art 3 Abs 1a OECD-MA wie auch als "Gesellschaft" iSd Art 3 Abs 1b OECD-MA) als auch der phG (als "Pers" iSd Art 3 Abs 1a OECD-MA) abkommensberechtigt sei. Die duale Rechtsstruktur der KGaA führe dazu, dass die Unternehmensgewinne an der Wurzel aufgespalten würden (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2 Grundstücksüberlassung i. R.d. Betriebsaufspaltung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a 1. Alt. ErbStG)

Rz. 129 Die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlassenen Grundstücke gehören nach § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a 1. Alt. ErbStG nicht zum Verwaltungsvermögen. Dies gilt, sofern der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenen Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahmen, die zum passiven Erwerb führen)

Rz. 104.alt [Autor/Stand] Ausnahme: Betrieb mit Beteiligten. § 8 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine Ausnahme zu der Ausnahme, dass der Betrieb von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt. Als Rechtsfolge der Ausnahmeregelung ergeben sich Einkünfte aus passivem Erwerb. Die Ausnahmeregelung wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des KS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Stand: 7/01 – 11/2025 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18... Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7 bis 18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet.[2] Nicht e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verlorener Zuschuss eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Gewährt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht nur unwesentlich beteiligt ist, einen verlorenen Zuschuss, wird die Berücksichtigung als Werbungskosten regelmäßig abgelehnt.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bürgschaft

Leistungen des Arbeitnehmers aus einer Bürgschaftsverpflichtung können bei nachweislich beruflicher Veranlassung Werbungskosten sein. Werbungskosten liegen erst vor, wenn der Arbeitnehmer als Bürge aus der von ihm eingegangenen Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Abziehbar sind sowohl Zinsen als auch Tilgungsleistungen auf die verbürgte Schuld. Zum Werbun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 12 Zwischenberichterstattung (interim financial reports)

Rz. 121 Zwischenberichte sind vollständige oder verkürzte Zwischenabschlüsse für Zeiträume, die kürzer als 1 Geschäftsjahr sind.[1] Sofern verkürzte Zwischenberichte aufgestellt werden, haben diese folgende Mindestbestandteile zu enthalten:[2] eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gesamtergebnisrechnung, eine verkürzte Darstellung aller Veränderungen des Eigenkapitals oder der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 9 Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals

Rz. 116 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt die Veränderung des Eigenkapitals zwischen dem Beginn und dem Ende der Berichtsperiode.[1] Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist entsprechend den Änderungsursachen vertikal wie folgt zu gliedern:[2] Anfangsbestand des Eigenkapitalsmehr