Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundnorm der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Reform durch das ATADUmsG. Durch Art. 7 und 8 ATAD wurden die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 17) verpflichtet, Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen bzw. das geltende Recht an die Mindeststandards der ATAD anzupassen (zu Einzelheiten s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 18 ff.). Die Vorgaben der Art. 7 u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / II. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung der’gGmbH

Darüber hinaus muss auch die tatsächliche Geschäftsführung der gGmbH gem. § 63 Abs. 1 AO ausschließlich und unmittelbar auf die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[23] Sie muss sämtliche Vorgaben der §§ 51 ff. AO einhalten, was regelmäßig dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Glaubhaftmachung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Denn der BGH meint, die Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteige nicht 20.000 EUR (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). B habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihm durch die Verurteilung zur Unterlassung des Gebrauchs als Escape-Room Nachteile entstünden, die den Wert von 20.000 EUR überstiegen. Nach der D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.7 Personengesellschaft und Insolvenz

Rz. 84 Personengesellschaften[1] sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO ausdrücklich selbstständig insolvenzfähig. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der InsO auch für die GbR. Als reine Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft (gleich ob typisch oder atypisch) hingegen nicht insolvenzfähig.[2] Rz. 85 Die Personengesellschaft ist damit Gegenstand eines Sonderinsolvenzverfahrens....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Computer, Notebook, Tablet-PC / 11 Lohnsteuerfreiheit der Nutzungsüberlassung von Smartphone und/oder Tablet durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber wenden ihren Arbeitnehmern einen geldwerten Vorteil zu, wenn sie ihnen erlauben, betriebliche Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte privat zu nutzen. Dieser geldwerte Vorteil ist gemäß § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei. Die Befreiung gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Gesellschafter, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind. Die Lohnsteuerfreiheit umfasst alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.8 Durchsetzung der ESt-Schuld in der Insolvenz

Rz. 91 Hinsichtlich der Art der Durchsetzung von ESt-Schulden in der Insolvenz ist zu differenzieren zwischen den laufenden ESt-Vorauszahlungen und der ESt-Abschlusszahlung. Die ESt-Abschlusszahlungen entstehen mit dem Ablauf des Vz, also regelmäßig nach § 36 Abs. 1 EStG dem Kj. Diese Abschlusszahlung ist nach den allgemeinen Kriterien aufzuteilen. Der Teil, der auf die Zeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.2 Insolvenzgründe

Rz. 35 Bei den Gründen für die Eröffnung des Verfahrens ist danach zu differenzieren, über wessen Vermögen das Verfahren eröffnet werden soll, da nicht alle Antragsgründe auch für alle Schuldner gelten.[1] Insbesondere ist bei dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur ein Eigenantrag des Schuldners zulässig. Die gesetzlichen Regelungen zu den Insolvenzantragsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.3.1 Beitreibung von Insolvenzforderungen

Rz. 163 Nach § 87 InsO ist bei einem Insolvenzverfahren eine Einzelzwangsvollstreckung ausdrücklich untersagt.[1] Ein Vorgehen gegen den Schuldner persönlich ist während der Dauer eines Insolvenzverfahrens nur möglich, wenn der Schuldner der Anmeldung einer Steuerforderung widerspricht. Dann kann ein Feststellungsbescheid ergehen. Wird nicht widersprochen, hat der Tabellenei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 3.2 Keine Verlustberücksichtigung

Sämtliche Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere: Gewinnminderungen durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts der Anteile (Teilwertabschreibung) Verluste durch Veräußerung der Anteile oder Herabsetzung des Nennkapitals. Bei dauerhafter Wertminderung sind Antei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 3.5 Übersicht: Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 1 Wirkungsweise des § 8b KStG

Ohne die Steuerfreistellung des § 8b KStG wäre eine mittelbare Beteiligung gegenüber einer unmittelbaren Beteiligung schlechtergestellt, wie das folgende Beispiel zeigt. Praxis-Beispiel Vergleich mittelbare und unmittelbare Beteiligung X ist zu 100 % Anteilseigner der X-GmbH. Die X-GmbH ist zu 100 % an der Y-GmbH beteiligt, die wiederum eine Beteiligung i. H. v. 100 % an der Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / f) Personengesellschaften und Gemeinschaften

Auch Personengesellschaften und Gemeinschaften (z.B. Erben- und Bruchteilsgemeinschaften) können § 7g EStG in Anspruch nehmen, wenn es sich um eine Mitunternehmerschaft handelt (daher regelmäßig nicht Praxis-, Labor oder Bürogemeinschaften[40]). IABe können sowohl vom gemeinschaftlichen Gewinn als auch vom Sonderbetriebsgewinn eines Mitunternehmers abgezogen werden.[41] In d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / a) Betriebsbezogene Ermittlung

Die Gewinngrenze ist für jeden Betrieb getrennt zu ermitteln und gilt unabhängig davon, wie viele Personen an dem Unternehmen beteiligt sind.[5] Hat der Steuerpflichtige mehrere Betriebe, ist das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG somit für jeden Betrieb gesondert zu prüfen.[6] Die Abgrenzung erfolgt nach gewerbesteuerrechtlichen Maßstäben.[7] Im Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / e) Körperschaften, die nur gewerbliche Einkünfte erzielen

Bei Körperschaften sei nach Auffassung der Finanzverwaltung der steuerliche Gewinn (Tz. 31 der R 7.1 Abs. 1 S. 2 KStR 2022) ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG [34] maßgebend.[35] Neben den unter c) aufgeführten Korrekturen wären daher nach Auffassung der Finanzverwaltung insbesondere noch verdeckte Gewinnausschüttungen (v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Gegen Entgelt

Rz. 63 Voraussetzung für die Steuerbarkeit ist die Entgeltlichkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG; Rz. 85ff.). Unentgeltliche Lieferungen unterliegen grundsätzlich nicht der Erwerbsteuer nach Abs. 1. Rz. 64 Das Bestimmungslandprinzip stellt nicht auf die Entgeltlichkeit der grenzüberschreitenden Warenbewegung ab; bis zum 1.1.1993 unterla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt dagegen noch ein Lagebericht hinzu. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern, dessen Feststellung den Gesellschaftern. Die Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) des Einkommensteuergesetzes sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. 2. Die gesellschafterb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unternehmensbewertung: Vora... / 1 Vereinbare Tätigkeit

Bei der Übernahme einer Unternehmensbewertung handelt es sich um eine mit der Steuerberatung vereinbare Tätigkeit.[1] Häufig wird mit der Unternehmensbewertung die Steuerkanzlei beauftragt, die sich bislang auch um die Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Unternehmens gekümmert hat. Das macht auch Sinn, weil sie das Unternehmen in steuerlicher und häufig auch wirtschaftl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 3.4 Anerkennung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Tantiemevereinbarungen mit Fremdgeschäftsführern werden von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt, da aufgrund des Interessengegensatzes zwischen GmbH und Geschäftsführer von einer den formalen und angemessenheitsbezogenen Anforderungen genügenden Vereinbarung auszugehen ist. Dagegen stehen Tantiemevereinbarungen für – insbesondere beherrschende [1], d. h. im Regelfall me...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.3 Tatsächliche Durchführung

Die steuerliche Anerkennung der Tantiemevereinbarung erfordert weiterhin, dass die Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt, d. h. nach den vertraglichen Abmachungen verfahren wird. Dies gilt insbesondere für die Auszahlung der Tantieme. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Tantieme mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig und sollte unmittel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 2.5 Gewerbliche Prägung

Eine weitere Besonderheit ist die sog. gewerbliche Prägung der Personengesellschaft. Anders als bei der Abfärbetheorie ist es dazu nicht Voraussetzung, dass die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb ausübt. Allein ihre Rechtsform, die Zusammensetzung ihrer Gesellschafter und die Vertretung genügt, um der Gesellschaft den Stempel der Gewerblichkeit und damit einer Mitunternehmers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 6 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Qualifizierung der Einkünfte werden die Besteuerungsgrundlagen jeder Personengesellschaft in einem der Besteuerung der Gesellschafter vorgeschalteten Feststellungsverfahren ermittelt und förmlich festgestellt. Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid [1] umfasst vorrangig die Einkünfte bz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 3.5 Tantiemen bei Übernahme bzw. Aufgabe der Gesellschafterstellung und im Umwandlungsfall

Vereinbart ein Fremdgeschäftsführer mit dem Gesellschafter der GmbH eine den Anforderungen der Finanzverwaltung widersprechende, unübliche Tantieme, ist diese steuerlich dennoch anzuerkennen. Das gilt nach Auffassung des Niedersächsischen FG[1] auch dann noch, wenn der Geschäftsführer zu einem späteren Zeitpunkt sämtliche Anteile an der von ihm geleiteten GmbH übernimmt. Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 4.5 Ergänzungsbilanz

Neben der Gesamthandsbilanz und bis zu 2 Sonderbilanzen je Gesellschafter kann zusätzlich auch noch für jeden Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz bestehen. Darin werden Korrekturwerte zu den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz ausgewiesen, die durch individuelle steuerliche Verhältnisse eines Gesellschafters erforderlich werden. Häufigster Fall ist der Eintritt eines Gesel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 2 Behandlung der Tantieme bei der GmbH und beim Geschäftsführer

Wirtschaftlich betrachtet stellen Tantiemen für die GmbH – ebenso wie alle übrigen Gehaltszahlungen an Geschäftsführer – Personalaufwand dar. Entsprechend mindern sie als Betriebsausgaben das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen und den Gewerbeertrag. Als Gehaltsbestandteil unterliegen Tantiemen der Lohnsteuer und sind – wenn es sich um Einmalzahlungen handelt – als sonsti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 5.2.1 Anforderungen

Mit Urteil vom 5.10.1994[1] hat der BFH entschieden, wie die Angemessenheit von Gewinntantiemen zu kontrollieren ist. Aus dieser Entscheidung lassen sich folgende Prüfschritte ableiten: Zunächst müssen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers, d. h. Festgehalt, sämtliche Nebenleistungen sowie Gewinntantieme, insgesamt angemessen sein. Der Prozentsatz, nach dem die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 4.3 Rechtsfolgen

Sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft als Mitunternehmer zu werten, ergeben sich daraus grundlegende Auswirkungen auf die Ermittlung der steuerlichen Einkünfte der Gesellschaft. Der nach den allgemein gültigen Gewinnermittlungsvorschriften[1] ermittelte Gewinn ist zusätzlich noch um die steuerlich nicht abzugsfähigen Vergütungen an die Gesellschafter zu erhöhen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 1 Grundlagen

Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind steuerlich Träger der Personengesellschaft und – abweichend vom Gesellschaftsrecht – auch gesamthänderisch von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 5.3 Umsatztantiemen

Die vorstehende Rechtsprechung[1] bezieht sich zwar nur auf Gewinntantiemen, allerdings ist davon auszugehen, dass der BFH zu Umsatztantiemen eher noch restriktivere Grundsätze finden wird. Die Gefahr, bei Vereinbarung einer umsatzabhängigen Tantieme eine verdeckte Gewinnausschüttung zu verursachen, verdeutlichen folgende Entscheidungen: Verzichtet der Gesellschafter-Geschäft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 3.3 Tantieme als einzige Vergütungskomponente

Eine Tantieme als einzige Vergütungskomponente für den Gesellschafter-Geschäftsführer wird steuerlich nur ausnahmsweise anerkannt. Das gilt sowohl für den Fall, dass bei Anstellung des Geschäftsführers von vornherein nur eine Tantieme vereinbart wird, als auch für den Fall, dass der Geschäftsführer auf sein laufendes Gehalt verzichtet und nur noch oder stattdessen einen Tant...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 4.7 Gewinnaufteilung

Zunächst erhält jeder Gesellschafter seine Sondervergütungen bzw. das Ergebnis seiner Sonderbilanz bzw. Sondergewinnrechnung vorab zugewiesen. Gleiches gilt für die Werte aus einer ggf. bestehenden Ergänzungsbilanz; auch diese werden nur dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Sodann wird das Gesamthandsergebnis der Personengesellschaft (1. Stufe) anteilig den einzelnen Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 5.2.2 Berechnung

Die Tantieme ist nach Ansicht des BFH[1] zukunftsorientiert auf einen 3-jährigen Prognosezeitraum zu berechnen. Dazu ist es in einem ersten Schritt erforderlich, die angemessenen Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers für diesen Zeitraum zu bestimmen. Ob Bezüge angemessen sind, kann nicht anhand allgemeingültiger Regeln entschieden werden, vielmehr ist auf den Einz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 4.2.1 Mitunternehmerinitiative

Der Gesellschafter muss an unternehmerischen Entscheidungen in einer Weise teilhaben können, die üblicherweise durch Gesellschafter oder vergleichbare Personen erfolgen. Konkret können dies die Rechte zur Geschäftsführung bzw. Vertretung, ein Stimmrecht bzw. ein Zustimmungsvorbehalt sein. Es genügt allerdings schon, dass die Gesellschaftsrechte ausgeübt werden können, die ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 5.2 Freiberufler

Gleiches gilt für eine Personengesellschaft, z. B. eine GbR oder eine PartG, deren Gesellschafter jeweils freiberuflich tätig sind. Auch hierzu gibt es in § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG einen Verweis auf die entsprechend anzuwendenden Regeln der Mitunternehmerschaft. Die Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und die Gewinnermittlung sind analog anzuwenden. Doch vor allem...mehr