Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.3 Betriebsvermögen von Personengesellschaften

In das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ist einzubeziehen:[1] die Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, soweit sie zum Gesamthandsvermögen gehören, sowie die Wirtschaftsgüter aus den Sonderbilanzen. Hinweis Der gemeine Wert muss ermittelt werden Für die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Ge...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.1 Aufgabe des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 7 IFRS 10Anhang A definiert den Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns, in welchem die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Damit kompensiert er wie auch im HGB zahlreiche M...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

Der Abschnitt A fragt allgemeine Angaben zum Betriebsvermögen ab. In den Zeilen 3 bis 5 ist das Unternehmen mit der Firma und der Anschrift aufzuführen, das zu bewerten ist. In Zeile 6 sind das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unternehmens einzutragen. Angaben zum Beteiligungsverhältnis des bish...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.2 Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS

Rz. 40a Mit der Überarbeitung der Konsolidierungsregeln wurden auch für Gemeinschaftsunternehmen Änderungen zur bisherigen Handhabung vorgenommen. Konkret ersetzt IFRS 11 den IAS 31 für Konzernabschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.1.2014 beginnen. Die Überarbeitung erfolgte in Anlehnung an die entsprechenden US-GAAP-Regelungen. Folglich kommt es zu einer neue...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.7 Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

In den Zeilen 151 – 156 sind Angaben zu den Finanzmitteln im erworbenen Sonderbetriebsvermögen zu machen. In die Zeile 153 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen aufzuführen. Anzugeben sind diese mit dem gemeinen Wert. In Zeile 154 ist der gemeine Wert der Finanzmittel einzutragen, die innerhalb von zwei Jahren ab dem Bewertungsstichtag ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1.2 Verwaltungsvermögen

Das begünstigungsfähige Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens übersteigt. Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich, d. h. zu mindestens 90 %, aus Verwaltungsvermögen (übermäßiges Verwaltungsvermögen), so ist es von jeder Verschonung ausgenommen.[1] Zum ju...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.3 Option zur Körperschaftsteuer

Gem. § 1a KStG kann eine Personenhandelsgesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung optieren. Hinsichtlich der Lohnsummenregelung ist dabei Folgendes zu beachten. An die Gesellschafter der optierenden Gesellschaft gezahlter Arbeitslohn ist bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nicht zu berücksichtigen, da die optierende Ges...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 43 bis 47)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert. Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Hinweis Anlage Substanzwert Es ist die Anlage "Su...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.2 Finanzmittel im Gesamthandsvermögen gem. Zeilen 87 bis 98 (einschließlich Altersversorgungsvermögen)

In den Zeilen 88 bis 98 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens im Gesamthandsvermögen (einschließlich Alterversorgungsvermögen – aber nur Finanzmittel – zu machen. In die Zeile 89 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen aufzuführen. Anzugeben sind diese mit dem gemeinen Wert. In Zeile 90 sind der Wert der anteiligen Forderungen ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.8 Junge Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

Die folgenden Zeilen sind nur auszufüllen, wenn Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen mitübertragen werden. Einlagen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag sind in der Zeile 159 zu erfassen. In der Zeile 160 sind hingegen Entnahmen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafte...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.6 Änderungen des Zivilrechts für Personengesellschaften

Am 1.1.2024 ist das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür sollen die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.4 Sonderbetriebsvermögen

Der Begriff des Mitunternehmeranteils umfasst ebenso auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Sonderbetriebsvermögen sind hierbei diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören. Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und die nicht Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer der Personengesellsch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft: Steuerbarkeit von Innenumsätzen im Organkreis

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 26.1.2023[1] ging es um die Frage, ob und ggf. inwieweit Innenumsätze in einem Organkreis steuerbar sind. Im Ausgangsverfahren ging es um eine Stiftung öffentlichen Rechts als Trägerin einer Universität, die auch einen Bereich Universitätsmedizin unterhält. Die Stiftung erbringt als Organträger, soweit ihre Ausgangsle...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.6 Verwaltungsvermögen im erworbenen Sonderbetriebsvermögen (ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 143 bis 150 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens im erworbenen Sonderbetriebsvermögen– aber ohne Finanzmittel – zu machen. Spaltenhinweis (immer bezogen auf Verwaltungsvermögen ohne Finanzmittel). Spalte 1: Wert des Verwaltungsvermögens; aber nur Sonderbetriebsvermögen Spalte 2: Junges Verwaltungsvermögen vom Verwaltungsvermögen aus der Spalte 1 Liegen Dr...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.1 Verwaltungsvermögen im Gesamthandsvermögen laut Zeilen 76 bis 86 (einschließlich Altersversorgungsvermögen, ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 76 bis 86 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – aber ohne Finanzmittel – zu machen. Spaltenhinweis (immer bezogen auf Verwaltungsvermögen ohne Finanzmittel) Spalte 1: Wert des Verwaltungsvermögens; aber ohne Sonderbetriebsvermögen Spalte 2: Junges Verwaltungsvermögen vom Verwaltungsvermögen aus der Spalte 1 Liegen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstü...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.5 Auswirkungen des KöMoG

§ 1a KStG sieht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit vor, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Hierdurch ergeben sich auch Konsequenzen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Folgenden sollen einige praktisch bedeutsame Hinweise gegeben werden. Durch die Ausübung der Option findet bezogen auf das Gesamthandsvermögen kein ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.13 Anzahl der Beschäftigten und Ausgangslohnsumme der Gesellschaft

Der Verschonungsabschlag bleibt dem Erwerber nur dann in voller Höhe erhalten, wenn nach Ablauf des Überwachungszeitraums von fünf oder sieben Jahren die jeweils maßgebende Mindestlohnsumme erreicht wird. Diese ist mit der Ausgangslohnsumme zu vergleichen. Bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme sind die letzten fünf bzw. sieben vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer en...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.4 Prüfung und Publizität der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 13 Nach § 315e Abs. 1 HGB haben pflichtgemäße bzw. über den Verweis in Abs. 3 auch die freiwilligen deutschen Anwender der IFRS im Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorgaben zur Prüfung und Publizität analog zu den HGB-Anwendern zu befolgen. Damit sind die IFRS-Konzernabschlüsse nach § 316 Abs. 2 HGB zusammen mit den Konzernlageberichten durch einen Abschlussprüfer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.3 Haftung der Gesellschafter

Rz. 176 Für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wird fingiert, dass die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln sind. Die (steuerrechtliche) Vorschrift des § 1a KStG enthält keine Vorgaben zum Umfang der zivilrechtlichen Haftung. Demnach bleibt die zivilrechtliche Haftung für die jeweiligen Gesellschafter ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.4 Qualifizierung der Einkünfte der Gesellschafter, Abs. 3 S. 3 und 4

Rz. 295 Nach § 1a Abs. 3 S. 3 KStG sind auf die Einkünfte des Gesellschafters die Vorschriften über Gewinneinkünfte einschließlich des § 35 EStG nicht anzuwenden. Damit wird die Qualifizierung der Einkünfte als solche aus Kapitalvermögen (Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 3), aus nicht selbstständiger Tätigkeit (Abs. 3 S. 2 Nr. 2), aus Vermietung und Verpachtung sowie als sonstige Einkünft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 255 Ab Wirksamwerden der Option sind die Gesellschafter hinsichtlich der Besteuerung vom Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern als (fiktiv) nicht persönlich haftende Gesellschafter an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Die fiktive Beteiligung wird nicht ausdrücklich einer Beteiligung an einer bestimmten Kapitalgesellschaft, etwa einer Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.3 § 1a Abs. 4 S. 6 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG nicht

Rz. 397 Erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die in Rz. 389ff. beschriebenen, persönlichen Voraussetzungen, treten anstelle der Folgen der Verschmelzung nach § 1a Abs. 4 S. 6 KStG diejenigen der Liquidation entsprechend § 11 KStG ein.[1] Davon sind insbesondere Fallgestaltungen betroffen, in denen der verbleibende Rechtsträger eine Stiftung, ein Verein oder eine GbR...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, Abs. 3

5.3.1 Übersicht Rz. 270 § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG regelt, dass durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. § 1a Abs. 3 S. Nr. 2–4 KStG enthalten besondere Bestimmungen für Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Damit wird für die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung einer Rückdeckungsversicherung auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Streitig ist die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Das FG entschied: Eine vGA liegt nach einkommensteuerlicher Betrachtung vor, wenn ein Vermögensvorteil dem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person gewährt wird und dies durch das Gesellschaftsverhält...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.2 Optionsbeschluss, Zustimmung der Gesellschafter entsprechend § 217 UmwG

Rz. 37 Von der eigentlichen Antragstellung zur Ausübung der Option durch eine vertretungsberechtigte Person der optierenden Gesellschaft ist der gesellschaftsinterne Entscheidungsprozess zur Antragstellung zu unterscheiden. Insoweit enthält das Gesetz auch Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag zur Optionsausübung gestellt werden kann. Nach § 1a Abs. 1 S. 1 H...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.2 § 1a Abs. 4 S. 5 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG

Rz. 389 Der verbleibende Gesellschafter muss die Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG erfüllen. Das Gesetz normiert damit nur Voraussetzungen für den verbleibenden Gesellschafter als übernehmenden Rechtsträger, nicht dagegen für die optierende Gesellschaft als "übertragenden Rechtsträger". In Bezug genommen wird die U...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5 Rechtsfolgen für die Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

5.1 Allgemeines Rz. 250 § 1a Abs. 3 KStG enthält detaillierte Regelungen über die Beziehungen zwischen Gesellschafter und der optierten Gesellschaft als fiktiver Kapitalgesellschaft. Da zivilrechtlich kein Formwechsel stattfindet, bleiben die Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft zivilrechtlich unverändert. Steuerlich handelt es sich bei der optierenden...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Änderung bereits verjährter Einkommensteuerfestsetzung des Gesellschafters nach § 32a KStG

Bei verfassungskonformer Auslegung erlaubt § 32a EStG aus Gründen des Vertrauensschutzes eine nachteilige Änderung einer Einkommensteuer-Festsetzung dann nicht, wenn für diese im Zeitraum des Inkrafttretens der Vorschrift bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war. FG Köln v. 19.3.2024 – 4 K 2717/09, NZB eingelegt, Az. des BFH: VIII B 30/24mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4 Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters, Abs. 4 S. 5, 6

6.4.1 Überblick Rz. 385 Zu einer Rückkehr zur transparenten Besteuerung führt auch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die fiktive Kapitalgesellschaft kann keine Ein-Mann-Gesellschaft sein. Soll diese Wirkung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vermieden werden, ist vor dessen Ausscheiden die Gesellschaft durch Eintritt einer GmbH i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 6. Besteuerung des Gesellschafters

a) Änderung bereits verjährter Einkommensteuerfestsetzung des Gesellschafters nach § 32a KStG Bei verfassungskonformer Auslegung erlaubt § 32a EStG aus Gründen des Vertrauensschutzes eine nachteilige Änderung einer Einkommensteuer-Festsetzung dann nicht, wenn für diese im Zeitraum des Inkrafttretens der Vorschrift bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war. FG Köln v. 19.3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.1 Überblick

Rz. 385 Zu einer Rückkehr zur transparenten Besteuerung führt auch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die fiktive Kapitalgesellschaft kann keine Ein-Mann-Gesellschaft sein. Soll diese Wirkung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vermieden werden, ist vor dessen Ausscheiden die Gesellschaft durch Eintritt einer GmbH in eine GmbH & C...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.1 Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 4 Alt. 2

Rz. 304 Durch das Wachstumschancengesetz ist § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG mWv 28.3.2024 aufgehoben worden. Für eine Übergangszeit wird diese nicht mehr gültige Vorschrift weiterhin kommentiert. Eine Gewinnausschüttung wurde nach § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG a. F. bereits zu dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen konnte....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 285 Nach § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG gelten Einnahmen des Gesellschafters für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Ergänzung hierzu ist in S. 7 enthalten (Rz. 330), wonach die optierende Gesellschaft als lohnsteuerlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer gilt. Es wird also ab Wirksa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Rz. 61 Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind die §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. Nach dem Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 UmwStG sind der Sechste bis Achte Teil des UmwStG (§§ 20ff. UmwStG) nur insoweit eröffnet, als sowohl der jeweilige Gesellschafter als auch die Gesellschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Dabei müssen nicht alle an der optierenden Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4 Zufluss der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 5

Rz. 300 Für die Besteuerung der Gesellschafter ist von zentraler Bedeutung, wann diese steuerpflichtige Einnahmen aus ihrer Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erzielen. Die Attraktivität der Ausübung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft besteht maßgeblich darin, durch Thesaurierung der von der optierenden Gesellschaft erzielten Gewinne eine gering...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.4 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 267 Wird eine Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erworben, sind Zinsen zur Finanzierung des Anteilserwerbs – anders als bei einer Mitunternehmerschaft – keine Sonderbetriebsausgaben mehr. Ist der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, sind sie weiterhin in vollem Umfang abzugsfähig, da nicht abzugsfähige Aufwendungen nach § 8b Abs. 5 KStG pauschaliert ermittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 250 § 1a Abs. 3 KStG enthält detaillierte Regelungen über die Beziehungen zwischen Gesellschafter und der optierten Gesellschaft als fiktiver Kapitalgesellschaft. Da zivilrechtlich kein Formwechsel stattfindet, bleiben die Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft zivilrechtlich unverändert. Steuerlich handelt es sich bei der optierenden Gesellschaft u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 355 Nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG hat die Rückoption zur Folge, dass die Gesellschaft nicht mehr als Körperschaft besteuert wird. Sie kehrt also zur transparenten Besteuerung als Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft zurück. Gleichzeitig gelten die Gesellschafter nicht mehr als persönlich nicht haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Sie werden wieder ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.1 Übersicht

Rz. 270 § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG regelt, dass durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. § 1a Abs. 3 S. Nr. 2–4 KStG enthalten besondere Bestimmungen für Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Damit wird für die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft die Behandlung d...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1 Veräußerung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 258 Nach Ausübung der Option sind die Gesellschafter für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Veräußerungsgegenstand einer optierten Gesellschaft ist aus steuerlicher Sicht eine fiktive Kapitalgesellschaftsbeteiligung. Es liegt mithin keine steuerliche Mitunternehmersc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 288 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 qualifiziert die Einnahmen aus der Überlassung von Wirtschaftsgütern in Miet- und Pachtverträge um. Ab dem Wirksamwerden der Option gelten (wie auch sonst) nicht mehr die Regeln über Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch hier ist auf den rechtzeitigen Abschluss von Verträgen zu achten, wenn diese noch nicht vorliegen. Handelt es s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.1 Einführung des Optionsmodells

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts[1] ist in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen worden, dass bestimmte Personengesellschaften zur Besteuerung als Körperschaft optieren können. Diese Option bewirkt, dass die Personengesellschaft zivilrechtlich weiterhin eine Personengesellschaft bleibt, steuerrechtlich aber wie eine Kapitalgesellschaft be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 170 Rechtsfolge der Option nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass die optierende Gesellschaft ab dem Wirksamkeitszeitpunkt der Option als Kapitalgesellschaft behandelt und demnach wie eine solche besteuert wird. Die unbeschränkt und beschränkt haftenden Gesellschafter der Personengesellschaft werden als nicht persönlich haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft beh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.2 Verfassungs- und europarechtliche Fragen

Rz. 5 Die Einführung einer Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf, die im Ergebnis m. E. aber nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Gleichheitsrechtlich bedenklich könnte sein, dass nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Option berechtigt sind...mehr