Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1.2 Sperrfristverstöße infolge eines Veräußerungsvorgangs

Rz. 261 Soweit der fiktive Formwechsel zu Buch- oder Zwischenwerten erfolgt ist, findet im Fall der Veräußerung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft oder eines der Veräußerung gleichgestellten Vorgangs innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt § 22 UmwStG Anwendung.[1] Danach wird der Gewinn des Gesellschafters infolge der fiktiven Einbringung rüc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto, Abs. 2 S. 4

Rz. 110 Nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG ist das im Einbringungsstichtag auszuweisende Eigenkapital der Personengesellschaft bei der fiktiven Körperschaft in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG einzustellen. Die Höhe dieses Eigenkapitals richtet sich nach dem in der Steuerbilanz auszuweisenden Eigenkapital (einschließlich des Eigenkapitals in Ergänzungsbilanzen)[1] im Einb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.5 Lohnsteuerrechtliche Fragen, Abs. 3 S. 7

Rz. 330 § 1a Abs. 3 S. 7 knüpft an die Klassifizierung der Tätigkeit des Gesellschafters im Dienst der optierenden Gesellschaft in Abs. 3 S. 2 Nr. 2 an. Danach gilt die optierende Gesellschaft als Arbeitgeber, der Gesellschafter als Arbeitnehmer. Die optierende Gesellschaft hat alle lohnsteuerrechtlichen Pflichten der §§ 38ff. EStG zu erfüllen. Sie hat insbesondere Lohnkonte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.4 Gewinnrealisierung durch Verlust des Besteuerungsrechts

Rz. 368 Ist die nach § 1a KStG fiktive Kapitalgesellschaft im Inland ansässig und unterhält sie eine ausländische Betriebsstätte, würde der Veräußerungsgewinn bei einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung mittelbar auch die stillen Reserven der ausländischen Betriebsstätte enthalten und bei inländischen Gesellschaftern dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen. Wird die Kap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.4 Buchwertfortführung oder Zwischenwertansatz, 20 Abs. 2 UmwstG

Rz. 87 Nach § 20 Abs. 2 UmwStG ist der fiktive Formwechsel grundsätzlich gewinnrealisierend. Jedoch können nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG die Buchwerte fortgeführt oder Zwischenwerte angesetzt werden, soweit die Voraussetzungen der Nrn. 1–4 erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind, wie das Wort "soweit" ergibt, gesellschafterbezogen zu prüfen.[1] Es kann also zu einer teilweis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.1 Rückoption als Formwechsel

Rz. 336 Die optierende Gesellschaft hat das Recht, durch Antrag wieder zur transparenten Besteuerung zurückzukehren. Der Antrag ist jederzeit möglich, d. h. durch die Option zur KSt-Besteuerung tritt keine Bindungswirkung für mehrere Jahre ein. Die Gesellschaft kann daher schon nach dem ersten Jahr der Besteuerung als Kapitalgesellschaft durch Rückoption wieder zur transpar...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.2 Bilanzierung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 264 Hält ein Gesellschafter die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im Betriebsvermögen, ändert sich die Bilanzierung der Beteiligung. Die Beteiligung an der Personengesellschaft war kein Wirtschaftsgut, weshalb die Bilanzierung nach der Spiegelbildmethode durch Übernahme der Kapitalkonten erfolgte. Durch die Option entstehen fiktive Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3 Sonstige Leistungsbeziehungen, S. 2 Nr. 2–4

5.3.3.1 Arbeitsverhältnis Rz. 285 Nach § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG gelten Einnahmen des Gesellschafters für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Ergänzung hierzu ist in S. 7 enthalten (Rz. 330), wonach die optierende Gesellschaft als lohnsteuerlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer gil...mehr

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Einbringung von Grundbesitz... / 7. Musterformulierung

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.2 Grunderwerbsteuer

Rz. 366 Da die Rückoption zivilrechtlich nicht mit einem realen Vermögensübergang verbunden ist, entsteht keine GrESt. Es gilt die gleiche Rechtslage wie bei der Option (Rz. 55). Da die Option zur KSt keine Auswirkungen auf die GrESt hatte, steht das Grundstück weiter im Gesellschaftsvermögen. Ist ein Grundstück aus dem Sonderbetriebsvermögen im Zuge der Optionsausübung in d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.2 Hingabe von Darlehen

Rz. 287 Gesellschafterdarlehen werden nach Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Option von Sondervergütungen in Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bzw. bei einer Veräußerung der Kapitalforderung nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG umqualifiziert. Diese Einkünfte unterliegen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG regelmäßig nicht der KapESt. We...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1.1 Besteuerung des Veräußerungsvorgangs

Rz. 259 Die steuerliche Behandlung der Veräußerung einer optierenden Gesellschaft hängt von der Person des Gesellschafters (natürliche Person oder KSt-Subjekt), bei natürlichen Personen von der Zugehörigkeit der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen sowie bei einer von einer natürlichen Person im Privatvermögen gehaltenen Beteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.6 Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG

Rz. 189 Die optierende Gesellschaft hat ab dem Wirtschaftsjahr des Wirksamwerdens der Option ein steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG zu führen. Auskehrungen an die Gesellschafter erfolgen aufgrund der gesetzlichen Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG in erster Linie aus dem ausschüttbaren Gewinn, erst dann aus dem steuerlichen Einlagekonto.[1] Ein Direktzugr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 7 Reale Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft, Abs. 4 S. 7

Rz. 400 § 1a Abs. 4 S. 7 KStG behandelt den Fall, dass die fiktive Kapitalgesellschaft in eine reale Körperschaft umgewandelt wird. Die Umwandlung einer optierenden Gesellschaft in eine reale Kapitalgesellschaft führt im Ausgangspunkt dazu, dass die persönlichen Voraussetzungen zur Optionsausübung entfallen. Die dann reale Kapitalgesellschaft ist weder eine Personenhandelsge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.3 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 265 Da die optierende Gesellschaft nach Ausübung der Option als fiktive Kapitalgesellschaft gilt, kommt eine Besteuerung thesaurierter Gewinne nach § 34a EStG nicht in Betracht. Soweit die Gewinnanteile einzelner Mitunternehmer vor Optionsausübung nach Maßgabe des § 34a EStG begünstigt besteuert wurden, wird durch die Optionsausübung eine Nachversteuerung nach Maßgabe des...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.5 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 173 Seit Einführung des § 335b HGB durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.2.2000 gelten die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 HGB, die Bußgeldvorschrift des § 334 HGB sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 HGB auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB, d. h. für solche, b...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.2 Fiktion der Entnahme als Gewinnausschüttung, Abs. 3 S. 5 Alt. 1

Rz. 315 Als Gewinnausschüttungsfiktion bestimmt § 1a Abs. 3. S. 5 KStG, dass Gewinnanteile "erst" als ausgeschüttet gelten, wenn sie entnommen werden. Da bereits der Anspruch auf Auszahlung des Gewinnanteils bis zum 27.3.2024 die Ausschüttungsfiktion auslöste (§ 1a Abs. 3 S. 5 Alt. 2 KStG a. F.), bewirkt die spätere Entnahme dieser Beträge indes in diesem Fall (auch weiterhi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ertragsteuerliche Wirkungen eines Cash-Pools

Streitig sind das Vorliegen der Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen, in diesem Zusammenhang auch die Höhe der gebildeten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und die Qualifizierungen von Geldbewegungen in einem Cash-Pool. Darlehensverträge? Ein Cash-Pool führt nicht zwingend zu der Annahme von Darlehensverträgen, sondern es muss im Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.7 Stille Gesellschaft und optierende Gesellschaft

Rz. 193 Bestehen an der optierenden Gesellschaft stille Beteiligungen oder stille Gesellschaften, setzen sich diese nach der Option an der fiktiven Kapitalgesellschaft fort. Das gilt auch für die atypische stille Gesellschaft. Nach der Option besteht eine atypische stille Gesellschaft zwischen der optierenden Gesellschaft und dem stillen Gesellschafter. Für die atypische sti...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.3.2 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses

Rz. 61 Obwohl die zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses führenden Gründe nur für Kapitalgesellschaften (ausdrücklich nur für die Aktiengesellschaft in §§ 256, 257 AktG) gesetzlich geregelt sind, kann auch der Jahresabschluss von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften nichtig oder anfechtbar sein. Rz. 62 Da die Feststellung des Jahresabschlusses durch d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.3 Gewährung neuer Anteile

Rz. 86 Weitere Voraussetzung des § 20 Abs. 1 UmwStG wäre, dass die einbringenden Gesellschafter neue Anteile als Gegenleistung erhalten. Diese Vorschrift ist auf den fiktiven Formwechsel nicht anwendbar. Da handelsrechtlich keine Kapitalgesellschaft entsteht, können auch keine Anteile entstehen, die den einbringenden Gesellschaftern zugeordnet werden könnten. Auch eine Erhöh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.8 Anschaffungskosten der fiktiven Kapitalanteile

Rz. 105 Für die Besteuerung der Gesellschafter gelten § 20 Abs. 3, 4 UmwStG und § 22 UmwStG entsprechend.[1] Die Werte in der Eröffnungsbilanz der fiktiven Kapitalgesellschaft bilden danach die Anschaffungskosten der bei den Gesellschaftern fiktiv anzunehmenden Kapitalanteile. Wird die Beteiligung an der Personengesellschaft vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren veräußert,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.4 Auf die optierende Gesellschaft anwendbare Vorschriften

Rz. 178 Die optierende Gesellschaft gilt als Kapitalgesellschaft. Daher sind alle Vorschriften des KStG auf sie anwendbar, die auf eine Kapitalgesellschaft anwendbar sind (Rz. 150f.). Soweit die steuerliche Regelung an andere Kriterien oder eine andere Rechtsform anknüpfen, kann die optierende Gesellschaft davon keinen Gebrauch machen. So ist die Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / II. Rechtsformwahl

Eine GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden und eignet sich daher – ebenso wie der mitgliedschaftlich organisierte Idealverein – auch für gemeinnützige Zweckverfolgungen, etwa im Bereich von Tätigkeiten mit einem höheren Kapitaleinsatz.[5] Die gGmbH kann ihren anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus mit der Abkürzung "gGmbH" kenntlich mach...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Umsetzungsfragen

Nach Gründung der gGmbH sollte der Berater im Zuge der steuerlichen Anmeldung gleichzeitig den gesonderten Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO beantragen, mit dem die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO gesondert festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid berechtigt die gGmbH gem. § 63 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 50 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 71 Der Ansatz eines Buch- oder Zwischenwertes ist nur möglich, wenn auch die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum fiktiven Einbringungszeitpunkt aus dem Sonderbetriebsvermögen in die Mitunternehmerschaft übertragen werden.[1] Von dem fiktiven Formwechsel durch Optionsausübung wird damit auch das Sonderbetriebsvermögen I erfasst, wenn es zu den funktional we...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2024, 120), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.mehr

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Einbringung von Grundbesitz... / 4. Einbringung im Wege der Sachkapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung bedarf der Änderung des Gesellschaftsvertrags unter Mitwirkung aller Gesellschafter. Infolge der Verpflichtung, Grundbesitz einzubringen, ist – ebenso wie bei der Verpflichtung im Gründungsstadium – die notarielle Beurkundung nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB erforderlich.mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.5 Verlustvorträge und beschränkt abziehbare Verluste

Rz. 185 Für die Behandlung von Verlustvorträgen und Vorträgen an beschränkt abziehbaren Verlusten, die die optierende Gesellschaft vor Wirksamwerden der Option erzielt hat, also von Verlusten nach § 10d EStG, § 15 Abs. 4 EStG, § 15a EStG und § 15b EStG, gilt Folgendes: Diese Verluste sind gesellschafterbezogen gesondert festgestellt worden. Da die Option als Formwechsel wirk...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2 Einbringungsgegenstand

Rz. 70 Einbringungsgegenstand sind entsprechend eines echten Formwechsels die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft. 3.2.2.1 Sonderbetriebsvermögen Rz. 71 Der Ansatz eines Buch- oder Zwischenwertes ist nur möglich, wenn auch die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum fiktiven Einbringungszeitpunkt aus dem Sonderbetriebsvermögen in di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.5 Zuständige Behörde

Rz. 46 Der Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen. Zuständig ist nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG diejenige Finanzbehörde, die nach § 18 AO für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gesellschaft nach § 180 AO zuständig ist.[1] In zeitlicher Hinsicht ist für die Zuständigkeit der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Besondere Regeln für die Zustä...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nur Führungskräften gewährte typisch stille Beteiligung

Eine typische stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers führt nach dem maßgeblichen Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalls nicht zu Kapitaleinkünften, sondern zu Arbeitslohn, wenn u.a. die stille Beteiligung nur Führungskräften angeboten wird und nur solange Bestand haben soll, als das Angestelltenverhältnis andauert, die Leistung der stillen Einlage durch Verrechn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 322 Die fiktive Gewinnausschüttung unterliegt im Ausschüttungszeitpunkt dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Die im Ausschüttungszeitpunkt entstandene Kapitalertragsteuer hat die optierende Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt anzumelden und zu entrichten (§ 45a Abs. 1 S. 1 und § 44 Abs. 1 S. 2 und 3 sowie S. 5 Halbs. 2 EStG). Die für den S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.8 Grunderwerbsteuer

Rz. 194 Da die Option nur zu einem fiktiven Formwechsel führt, nicht zu einem zivilrechtlich wirksamen Vermögensübertragung, entsteht keine GrESt, wenn die optierende Gesellschaft über Grundbesitz verfügt. Die GrESt als Rechtsverkehrsteuer knüpft an den zivilrechtlichen Eigentumsübergang an, der bei einem Formwechsel, ob real oder fiktiv, nicht vorliegt. § 1a Abs. 3 S. 1 KSt...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 191 Auf Seiten des Konzerns sind zunächst unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern sanktioniert. Nach § 331 Nr. 4 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen in Aufklärungen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 13a ErbStG: Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten

Streitig ist, wie die Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten – gezählt nach Köpfen – zu bestimmen. Der GmbH-Geschäftsführer ist ebenfalls Beschäftigter i.S.d. § 13a ErbStG, auch wenn er kü...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 3.3 Umfassende Unterrichtung

Der Betriebsrat ist umfassend zu unterrichten. Welche Unterlagen genau vorzulegen sind, hängt vom Einzelfall ab und kann daher nicht allgemein beantwortet werden. Die Frage ist vom Zweck der Unterrichtung her zu beantworten. Die Arbeitnehmervertreter sollen durch die Unterrichtung in die Lage versetzt werden, die beabsichtigte Maßnahme und ihre Konsequenzen für die Belegscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6 Fehlerfolgen im Zusammenhang mit der Antragstellung

Rz. 50 Auf die Antragstellung einer optierenden Gesellschaft kann die Finanzbehörde entweder durch Mitteilung einer Körperschaftsteuernummer oder durch einen ablehnenden (und anfechtbaren) Verwaltungsakt reagieren, in dem die Finanzbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Option nach § 1a KStG nicht vorliegen.[1] Diese Reaktionen sollte unverzüglich ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Feststellung eines Übernahmeverlusts i.S. des § 4 Abs. 6 UmwStG

Leitsatz 1. Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden. 2. Ist die Mitunternehmerin der übernehmenden Personengesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.2 Antrag auf Rückoption

Rz. 350 Die Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG setzt einen Antrag voraus. Auffällig ist, dass § 1a Abs. 4 S. 3 KStG nicht auf § 1a Abs. 1 S. 1 KStG verweist. Damit fehlt eine Regelung, dass der Antrag auf Rückoption unwiderruflich ist. Dies dürfte ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren sein, führt jedoch dazu, dass der Antrag bis zur Bestandskraft der Bescheide zurückgenomme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussanalyse nac... / 5.1.2 Rentabilitätsanalyse

Rz. 36 Die Fähigkeit des Konzerns, Gewinne zu erwirtschaften, spiegelt sich in den Kennzahlen zur Rentabilität wider. Rentabilitätskennzahlen geben Aufschluss über den Erfolg oder Misserfolg des Einsatzes finanzieller Ressourcen und bilden damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage des Managements. Rz. 37 Unter Rentabilität wird das prozentuale Verhältnis des in der Periode e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
New Work: Effektiv Arbeiten... / 5 Weiterbildung und lebenslanges Lernen

Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachliche und soziale Kompetenz. 72 % haben während der Arbeit keine Zeit, um sich im Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2.1 Verstöße auf Seiten der Kapitalgesellschaft

Rz. 89 Verletzung der Bestellungspflicht Nach § 318 Abs. 1 Satz 4 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft bzw. gegebenenfalls die Mitglieder des Aufsichtsrats unverzüglich nach der Wahl des Abschlussprüfers diesem den Prüfungsauftrag zu erteilen. Rz. 90 Der Begriff "unverzüglich" bedeutet nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB "ohne schuldhaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.3 Etablierung eines Feststellungsverfahrens zur Wirksamkeit der Option

Rz. 53 Derzeit sieht § 1a KStG kein Feststellungsverfahren zur Wirksamkeit der Optionsausübung vor. Wegen dieses nicht durchzuführenden Feststellungsverfahrens wohnt jeder Optionsausübung die Gefahr einer unwirksamen Antragstellung inne. Diese kann mitunter erst Jahre später bspw. im Rahmen einer Außenprüfung auffallen und dann weitreichende Folgen auslösen. Der optierenden ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine LSt-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigtem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich i.R.d. § 40a EStG nicht nach einkommensteuerrechtlichen, sondern ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Ein GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist sozialrechtlich kein Beschäftigter i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV, da er keiner Weisungsgebundenheit unterliegt. Sächs. FG...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.3.1 Betrug

Rz. 40 Die Vorlage unrichtiger Buchführungsunterlagen kann einen Betrug i. S. v. § 263 Abs. 1 StGB darstellen. Danach macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsach...mehr