Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / b. Beschränkung der Rückzahlung auf Kapitalanteile und Sacheinlagen, § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO

Darüber hinaus sind die nachstehenden Regelungen der Mustersatzung i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 4 AO zu beachten: Zitat "Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück." bzw. Zitat "Bei Auflösung der Körperscha...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 1. Pflichtteilsrechtliche Bewertung von Geschäftsanteilen

Die pflichtteilsrechtliche Bewertung von Geschäftsanteilen erfolgt nach den vorstehenden allgemeinen Grundsätzen, d.h. der gemeine Wert der Anteile ist zu ermitteln.[6] Im Rahmen der Bewertung ist zwischen der Ermittlung des Unternehmenswerts – der sich auf die Gesamtheit aller Gesellschafter bezieht – und dem Wert des maßgeblichen, auf den einzelnen Gesellschafter entfallend...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / ff) Kapitalgesellschaften

Rz. 88 Grundsätzlich unterliegen Anteile an Kapitalgesellschaften keiner Sondererbfolge. Diese Anteile fallen zunächst ohne Besonderheiten nach §§ 1922 ff. BGB in den Nachlass. Sie sind damit bereits für den ordentlichen Pflichtteil zu berücksichtigen. Selbst wenn in der Satzung der Kapitalgesellschaft eine qualifizierte Nachfolgeklausel, kombiniert mit einem Einziehungs- od...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Das Schicksal von Anteilen an Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters hängt im Wesentlichen davon ab, ob bzw. welche Regelungen die Gesellschafter untereinander für diesen Fall im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben. Je nach Art der dort vorgesehenen Nachfolgeregelung ergeben sich beim Ausscheiden eines von ihnen durch Tod völlig unterschiedliche Result...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 82 Die Vereinbarung disquotaler Gewinnbeteiligungen, also eine vom Umfang der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen bzw. Kapital abweichende Beteiligung an Gewinnen und Ausschüttungen, ist gesellschaftsrechtlich ohne Weiteres möglich. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber selbst in § 709 Abs. 3 BGB (vor dem MoPeG in § 722 BGB a.F.) vorgesehen hat, dass in der GbR die G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommanditgesellschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 1311 [Autor/Stand] Notwendiges aktives Sonderbetriebsvermögen II stellen solche Wirtschaftsgüter dar, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafter-Eigentümers an der Personengesellschaft dienen.[2] Dies trifft beispielsweise zu bei den Anteilen der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, wenn nicht die Komplementär-GmbH neben ihrer Tätigkeit als G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) GmbH & Co. GbR

Rz. 949 [Autor/Stand] Die GmbH & Co. GbR ist eine GbR (§§ 705 ff. BGB), bei welcher mindestens einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ist. Allein die GmbH fungiert als Geschäftsführerin und Vertreterin der GbR. Rz. 950 [Autor/Stand] Für das Steuerrecht war die GmbH & Co. GbR in der Zeit von 1986 bis etwa Mitte 1999 ein interessantes Gestaltungsmodell, um zur...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / a. Verbot des Erhalts von Gewinnanteilen und sonstiger Zuwendungen, § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 AO

§ 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO bestimmt, dass die Mittel der Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen, und verbietet es, Gesellschaftern Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen, die auf der Mitgliedschaft beruhen, zukommen zu lassen. Zu den Gewinnanteilen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen.[20] Die Mustersatzung trägt dem wie folgt Rechnung: Z...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 96 Eine besondere Machtstellung einzelner Gesellschafter kann sich auch aus einer unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Ausstattung der einzelnen Anteile ergeben. So eröffnet bei Aktiengesellschaften § 12 AktG ausdrücklich die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, also die Anteile mit unterschiedlichen Herrschaftsrechten auszustatten.[250] Dieselbe ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Rz. 1099 [Autor/Stand] Eine (ertragsteuerrechtliche) Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsverhältnis liegt auch im Fall der Treugeberschaft vor.[2] Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses ist häufig bei Verlustzuweisungsgesellschaften anzutreffen. Hierdurch wird zum einen der Eintritt neuer Gesellschafter während der Aufbauphase und zum anderen das Ausscheiden von Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Rz. 660 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021[2] hat der Gesetzgeber – großenteils mit Wirkung ab 1.1.2024 – die tradierten zivilrechtlichen Vorschriften über die Personengesellschaften, insb. zur GbR als deren Grundform (vgl. §§ 705 ff. BGB), grundlegend und umfassend reformiert. Im Einzelnen wird hierzu auf die...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / bb) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 29 Im Anwendungsbereich der einfachen Nachfolgeklausel rücken sämtliche Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung nach.[93] Sind mehrere Erben vorhanden, erlangt jeder von ihnen eine eigene vollwertige Gesellschafterstellung (anteilig entsprechend der Erbquoten), hinsichtlich der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte sind sie aber zur Bestimm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Per sonengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 14. Mehrstöckige Personengesellschaften

Rz. 1026 [Autor/Stand] Bei einer mehrstöckigen Personengesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, an der wiederum eine andere Personengesellschaft als Gesellschafterin, meist in Form der OHG oder KG, beteiligt ist. An der zuletzt genannten Personengesellschaft können wiederum weitere Personengesellschaften als Gesellschafter beteiligt sein. Im Rahmen der Ertr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. OHG und KG

Rz. 606 [Autor/Stand] Bei den unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG fallenden Personengesellschaften nehmen die OHG und die KG eine bedeutende Stelle ein. Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 110 Für Personenhandelsgesellschaften sieht § 134 HGB (§ 140 HGB a.F.) vor, dass Gesellschafter, in deren Person ein wichtiger Grund vorliegt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Da auch § 134 HGB dispositiven Charakter hat, sind abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag möglich.[280] Erschwerungen sowie die völlige Streichung einer Ausschlussmögl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzurechnung des "verbleibenden Werts" nach Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b

Rz. 1645 [Autor/Stand] Der verbleibende (positive) Unterschiedsbetrag zwischen dem (gemeinen) Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) und der Summe der Kapitalkonten wird gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden "Gewinnverteilungsschlüssel" auf die Gesellschafter aufgeteilt. Eine positive Differenz drückt die Höhe der in...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 39 Alternativ kann der Gesellschaftsvertrag[122] auch ein sog. Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vorsehen.[123] In diesem Fall wird die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.[124] Gleichzeitig entsteht aber zugunsten der in der Eintrittsklau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einführung

Rz. 1161 [Autor/Stand] Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den aktiven Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven Ansätzen sowie den Schulden (passiven Wirtschaftsgütern) und sonstigen Abzügen, die zum gemeinschaftlichen Vermögen (Gesellschaftsvermögen; Gesamthandsvermögen) der Personenvereinigung gehören. Darüber hinaus sind in das...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / aa) Grundsätzliches

Rz. 115 Wie bereits ausgeführt, sind Abfindungsklauseln, also Regelungen zur Abfindungsbeschränkung im Falle des Ausscheidens von Gesellschaftern, prinzipiell (und mitunter auch mit sehr weitreichenden Folgen) gesellschaftsrechtlich zulässig (vgl. Rdn 14 f.). Sie haben u.a. den Vorteil, dass Unklarheiten bzw. Streitigkeiten über die im Ausscheidensfall anzuwendende Bewertungs...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 1. Keine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 2325 Abs. 1 BGB

Jedenfalls im Verhältnis des Gesellschafter-Erblassers zu der gGmbH scheiden Pflichtteilsergänzungsansprüche stets aus. Wie zuvor dargelegt, erfolgt die Leistung des Gesellschafters an seine (g)GmbH causa societatis und stellt daher weder eine Schenkung noch eine unentgeltliche Zuwendung an die Gesellschaft dar.[35] Ist der Zuwendende nicht alleiniger Gesellschafter der Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nießbraucher als Mitunternehmer

Rz. 1071 [Autor/Stand] In ertragsteuerrechtlicher Sicht gehört zur Gruppe der Mitunternehmer ohne Gesellschaftsverhältnis unter Umständen derjenige, welchem der Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft zusteht.[2] Dabei kommt es nicht darauf an, in welcher Form ein Nießbrauch an der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft zivilrechtlich begründet wird. V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Beispiele für Personengesellschaften ohne gewerbliche Prägung:

Rz. 962 OHG oder GbR aus Kapitalgesellschaften und natürlichen Personen. Dagegen liegt die gewerbliche Prägung unzweifelhaft vor, wenn sämtliche Gesellschafter der OHG oder GbR Kapitalgesellschaften sind.[1] KG, wenn persönlich haftende Gesellschafter neben Kapitalgesellschaften auch natürliche Personen sind. KG, wenn die Kapitalgesellschaft als einzige persönlich haftende Ges...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 134 Wenn die vorgenannten Abfindungsbeschränkungen (siehe Rdn 115 ff.) bei der Bewertung unberücksichtigt blieben, ergäbe sich für den Erben das Risiko, dass einerseits im Rahmen der Pflichtteilsberechnung der volle Wert der Beteiligung in Ansatz gebracht würde, andererseits aber im Falle eines späteren Ausscheidens aus der Gesellschaft lediglich der (deutlich geringere)...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 2. Konsequenzen für die Anteilsbewertung

Rz. 163 Die Ausübung des Wahlrechts nach § 131 HGB kann den Wert des ererbten Gesellschaftsanteils in vielfältiger Weise beeinflussen. Insbesondere in den Fällen, in denen die Einräumung der Kommanditistenstellung sich auf den dem Erben zustehenden Gewinnanteil auswirkt, stellt sich die Frage, ob der Gewinnanteil des Erblassers oder der des Erben der Anteilsbewertung zugrund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. § 97 Abs. 1a BewG

Rz. 51 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG trifft Anweisungen dazu, wie der gemeine Wert eines von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergegangenen bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaft in Relation zu den übrigen Anteilen an dieser Gesellschaft zu ermitteln ist. Dies geschieht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 583 [Autor/Stand] In § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 waren die Personengesellschaften aufgeführt, für die ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG wurden die OHG, KG und die ähnlichen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, aufgeführt. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchs...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Fortsetzungsklausel – Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 9 Fortsetzungsklauseln bilden im Grunde den (aktuellen) gesetzlichen Regelfall nach, indem sie eine Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern unter gleichzeitigem (todesbedingtem) Ausscheiden des Verstorbenen vorsehen.[24] Seit dem Inkrafttreten des HRefG 1998 beschränkte sich die praktische Bedeutung im Wesentlichen auf GbRs, wo sie aber – jed...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 97 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1 BewG regelt Bestand und Umfang des Betriebsvermögens der dort in den Ziffern 1 bis 5 des Satzes 1 im Einzelnen aufgeführten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb insb. alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen Kapitalgesellschaften, Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellung des Werts...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Anforderungen an das Bewertungsverfahren: Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 80 Bei Aktiengesellschaften mit einem großen Teil der Aktien im Streubesitz kommt es typischerweise auf die Person des Kleinaktionärs mit seinen subjektiven Zielsetzungen nicht an. Im Falle der Abfindung, z.B. nach § 305 AktG, erhalten alle Aktionäre pro Aktie gleicher Ausstattung den gleichen Abfindungsbetrag. Dies ergibt sich hier bereits aus der ausdrücklichen Regelun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Rz. 281 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlage für die KGaA bilden die §§ 278 bis 290 AktG. Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter (= Komplementär) den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter (= Kommanditaktionäre) an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönl...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / X. Gesellschaftsanteile im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 225 Beispiel Ein zuletzt in Bologna lebender italienischer Staatsangehöriger war u.a. an einer in Form einer OHG betriebenen Speditionsgesellschaft mit Sitz in Aachen beteiligt. Testamentarische Alleinerben sind seine beiden Töchter. Der Sohn macht nun seinen Pflichtteil geltend. Rz. 226 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. h EuErbVO sind "Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vereinsr...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / IV. Gesellschaftsvertragliche Lösungen

Rz. 142 Das Schlagwort "Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht" scheint zu suggerieren, dass es in diesem Kontext "Schleichwege am Erbrecht vorbei"[249] gibt, die zu einer Reduzierung der Pflichtteilsbelastung genutzt werden können. Wichtig sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich in diesem Zusammenhang vor allem folgende Fragen:[250]mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / ee) Regelungen bezüglich der Fälligkeit und Auszahlungsmodalitäten

Rz. 127 Auch Regelungen zu den Auszahlungsmodalitäten, also z.B. betreffend die Fälligkeit, Teil- und Ratenzahlungen sowie die Verzinsung, können – obwohl grundsätzlich zulässig[334] – unangemessene Benachteiligungen des ausscheidenden Gesellschafters beinhalten und daher im Extremfall gem. § 138 BGB nichtig sein.[335] Denn sie können, z.B. bei sehr weit hinausgeschobener Fä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Gesellschafterdarlehen als "materielles" Eigenkapital der Personengesellschaft

Rz. 1631 [Autor/Stand] In aller Regel mindern Gesellschafterdarlehensverbindlichkeiten der Personengesellschaft deren Gesellschaftskapital (früher: Gesamthandskapital); der Darlehensrückzahlungsanspruch des betreffenden Gesellschafters erhöht korrespondierend dessen Sonderbetriebsvermögen (I). Rz. 1632 [Autor/Stand] Ausnahmsweise kann es sich bei einem solchen Gesellschafterd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zurechnung von Sonderbetriebsvermögen nach Abs. 1a Nr. 2

Rz. 1671 [Autor/Stand] Zum Begriff des Sonderbetriebsvermögens vgl. oben Rz. 1213 ff. Rz. 1672 [Autor/Stand] Die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens I und II sind mit ihren jeweils nach den einschlägigen Bestimmungen des BewG maßgebenden gemeinen Werten (für Betriebsgrundstücke vgl. z.B. § 99 Abs. 3 i.V.m. § 157 Abs. 3 BewG) anzusetzen. Die auf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung des gemeinen Werts des Gesellschaftsvermögens/Gesamthandsvermögens

Rz. 1493 [Autor/Stand] Der gemeine Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) ist nach Maßgabe des § 109 Abs. 2 BewG i.d.F. von Art. 2 Nr. 8 ErbStRG v. 24.12.2008[2] zu ermitteln. Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 BewG gilt für die Ermittlung des gemeinen Werts § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Danach sind die folgenden Grundsätze anzuwenden: Lässt sich der gemeine Wert eines...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / cc) Abfindungsbeschränkungen der Höhe nach

Rz. 121 Seit seinem Urt. v. 20.9.1993[315] geht der BGH in seiner Rechtsprechung[316] davon aus, dass eine ursprünglich wirksame Abfindungsklausel dauerhaft wirksam bleibt.[317] Daran soll auch ein im Laufe der Zeit eingetretenes grobes Missverhältnis zwischen dem Klauselwert der Abfindung und dem anteiligen wirklichen Wert des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bitz, Begriff und steuerliche Folgen der Mitunternehmerschaft auf gesellschaftsrechtlicher und schuldrechtlicher Basis, DB 1984, 316; Bitz, Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen, DB 1987, 1506; Bodden, Einkünftequalifikation bei Mitunternehmern, FR 2002, 559; Bodden, Tatbestandsverwirklichung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, DStZ 2002, 391; Bodden, Die atypische...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Vorrang der Zurechnung zum Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Halbs. 2 BewG)

Rz. 1406 [Autor/Stand] Nach der (klarstellenden) Regelung in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Halbs. 2 BewG geht die Zurechnung zum Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft der Zurechnung zum Betriebsvermögen des Gesellschafters vor.[2] Auch insoweit besteht eine Kongruenz der bewertungsrechtlichen Behandlung und der Steuerbilanz[3] und damit eine Abweichung zur handel...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / gg) Besonderheiten bei Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund

Rz. 133 Für die Fälle, in denen ein Gesellschafter berechtigt ist, das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, gelten von den oben dargestellten Grundsätzen (siehe Rdn 120 ff.) abweichende Regeln, da eine vermögensmäßige Benachteiligung des außerordentlich kündigenden Gesellschafters gegen die guten Sitten verstoßen würde. Klauseln dieses Inhalts sind daher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage vor 1993

Rz. 563 [Autor/Stand] Hier waren alle Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen, wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhielt. In diesem Falle war es gleichgültig, ob die Wirtschaftsgüter diesem Gewerbebetrieb auch tatsächlich dienten. Auch wenn einzelne Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 88 Da es nach zutreffender Ansicht der Rechtsprechung für den Wert des Anteils entscheidend auf die dem Anteilseigner zufließenden Entnahmen bzw. Ausschüttungen ankommt,[235] muss nach h.M.[236] der Anteilsbewertung (nach der indirekten Methode) die Quote, mit der der jeweilige Anteil am Wert des Gesamtunternehmens teilhat, von vornherein anhand der Gewinnanteilsquote be...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rz. 48 Sowohl GmbH-Geschäftsanteile als auch Aktien[142] sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[143] Demzufolge fällt automatisch mit dem Erbfall auch die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kapitalgesellschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[144] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[145] Abweichende gesellschaftsve...mehr