Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.6.2 Nachteile

Hinzuweisen ist aber auch auf ein paar kritische Punkte, die sich bei einer GmbH & atypisch Still nachteilig auswirken können. Von einer atypisch stillen Gesellschaft ist abzuraten, wenn der stille Gesellschafter zugleich hohe Vergütungen von der GmbH erhält, z. B. seine Tätigkeitsvergütung als Geschäftsführer. Denn durch die Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.8.3 Mehrere stille Gesellschaften

Sollen mehrere stille Gesellschafter am Handelsgeschäft beteiligt werden, liegen i. d. R. auch mehrere stille Gesellschaften vor. Denn grundsätzlich besteht jede stille Gesellschaft aus nur 2 Gesellschaftern – dem Inhaber und dem Stillen. Die Gesellschaften sind jeweils voneinander unabhängig, insbesondere gibt es zwischen ihnen keine rechtlichen Verbindungen. Zudem ergeben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3 Beteiligung am Ergebnis

Das Gesetz sieht für den stillen Gesellschafter "einen den Umständen nach angemessenen Anteil" vor.[1] Da diese Regelung sehr vage ist, sollte die Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis unbedingt im Gesellschaftsvertrag konkret geregelt werden. 1.3.1 Laufendes Ergebnis Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.7.2 Nachteile

Hingegen sind die Nachteile der stillen Gesellschaft oft unerheblich; diese sind: gewisse Abhängigkeit des Inhabers vom Stillen als Geldgeber; diese ist aber auch nicht bedeutender als bei einer Darlehensaufnahme, im Regelfall wenig Einfluss bzw. geringe Mitspracherechte des Stillen, Gefahr des Kapitalverlustes für den Stillen. Die Nachteile betreffen vorwiegend den Stillen. Jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.1.3 Entstehung der KG

Eine KG entsteht im Verhältnis der Gesellschafter zueinander – sog. Innenverhältnis – bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Im Verhältnis zu Dritten, insbesondere gegenüber Gläubigern – sog. Außenverhältnis –, entsteht eine KG mit der Aufnahme des Handelsbetriebs (Teilnahme am Rechtsverkehr), spätestens aber mit ihrer Eintragung im Handelsregister.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.8.2 Kein Handelsgewerbe

Eine Beteiligung als stiller Gesellschafter erfolgt an einem handelsrechtlichen, sprich kaufmännischen Betrieb. Erfüllt das Unternehmen des Inhabers diese Voraussetzung nicht, liegt auch keine stille Gesellschaft vor, sondern eine BGB-Innengesellschaft. Auf diese sind jedoch die Regelungen der §§ 230 ff. HBG analog anzuwenden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.4.1 Komplementär

Ein Komplementär haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt und persönlich mit seinem ganzen Vermögen.[1] Sind mehrere Komplementäre vorhanden, haften diese gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.1 Bilanzierungsbedingte Unterschiede

Hierunter fallen alle Auswirkungen, die sich aus den im Regelfall gegebenen unterschiedlichen Ermittlungsweisen der Einkünfte ergeben. Für die Zebragesellschaft wird im Rahmen der Vermögensverwaltung zumeist eine Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten[1] erfolgen, beim betrieblichen Zebragesellschafter hingegen zumeist durch Bilanzierung im Rahmen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.5 Gesellschafterwechsel

Für den Gesellschafterwechsel bei einer stillen Gesellschaft sah das HGB bislang keine eigene Regelung vor. Es galten damit die allgemeinen Grundlagen aus dem Bereich der GbR.[1] Damit war die Gesellschafterstellung des Stillen nicht übertragbar. Praxis-Tipp Übertragbarkeit ab 2024 Ab 2024 gibt es hierzu eine Neuregelung.[2] Danach ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.2 Einkunftsarten einer KG

Grundsätzlich kann eine KG Einkünfte aller Einkunftsarten des EStG erzielen, lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind ausgeschlossen. Soweit die KG jedoch ein Handelsgewerbe unterhält, wird dieses in aller Regel als Gewerbebetrieb zu werten sein und der Gewinn oder Verlust daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die KG ist steuerlich dann eine Mitunternehmersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung weiter. Es kommt zur Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.5 Verteilung des Gewinns

Die Aufteilung des steuerlichen Gewinns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Regeln. Der Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag bildet hierbei die Grundlage. Problematischer kann dies bei einer Familiengesellschaft sein. Dort wird das Finanzamt nicht nur die Ermittlung des Gewinns, sondern auch dessen Aufteilung auf die Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Nicht nur der Begriff klingt zunächst exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer sog. Zebragesellschaft gehört zu den nicht alltäglichen Aufgaben. So verwundert es nicht, dass viele Gesellschaften, die unter diesen Typus fallen, in der Praxis als solche nicht erkannt bzw. die zu treffenden Feststellungen in formeller Hinsicht unzulänglich umgesetzt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.6 Beendigung einer KG

Eine KG wird insbesondere aufgelöst, durch einen Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG, Zeitablauf, sofern die KG nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde, sowie ggf. durch eine gerichtliche Entscheidung. Die Grundsätze und Folgen, die bei der Auflösung einer KG zum Zuge kommen, entsprechen den Ausführung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.3 Mitunternehmer einer KG

Die Gesellschafter einer mitunternehmerischen KG werden als Mitunternehmer bezeichnet. Diese Eigenschaft ist für die Komplementäre angesichts des Haftungsrisikos und der Geschäftsführung zweifellos erfüllt. Kritischer ist die Stellung der Kommanditisten. Diese sind nur Mitunternehmer, wenn sie nach den vertraglichen Regelungen und der tatsächlichen Umsetzung sowohl ein Mitunt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.1.2 Gesellschaftsvertrag

Wie bei jeder Personengesellschaft erfolgt die Gründung durch Abschluss eines Vertrags – dem Gesellschaftsvertrag. Dessen wesentlicher Inhalt ist die Verpflichtung des stillen Gesellschafters, sich am Handelsgewerbe zu beteiligen, indem er eine bestimmte Vermögenseinlage in das Vermögen des Inhabers zu leisten hat. Als Einlage kommt neben einem Geldbetrag auch eine Sacheinla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen und unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 39 Nach dem seit dem 1.4.1999 geltenden Einleitungssatz von § 25a Abs. 1 UStG gilt die Vorschrift nur für Lieferungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von körperlichen Gegenständen. Es muss sich also nach dieser gleichfalls zum 1.4.1999 neugefassten Vorschrift um Lieferungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens handeln, wobei es unerheblich ist, dass die Lief...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.4 Stille Familiengesellschaft

Wie oben bereits erwähnt, findet die stille Gesellschaft für familiäre Zusammenschlüsse gerne Verwendung. Das ist auch steuerlich gerechtfertigt. So kann diese Rechtsform unkompliziert für eine gewünschte Einkünfteverlagerung genutzt werden. Durch die Verlagerung von Gewinnen auf Angehörige mit einem geringen persönlichen Steuersatz lässt sich insgesamt die Einkommensteuerla...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.1.2 Handelsregister

Die Angaben zu den Gesellschaftern und deren Haftsumme werden im Handelsregister eingetragen. Dazu ist nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags die KG beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1] Dies ist das für den Ort des Sitzes der KG zuständige Amtsgericht. Achtung Anmeldung zur Eintragung Zwar ist die Eintragung ins Handelsregister nur de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.3 Behandlung beim Inhaber

Für die steuerliche Würdigung beim Inhaber des Handelsgeschäfts ist es unerheblich, ob die typisch stille Beteiligung zum Privat- oder zum Betriebsvermögen des Stillen rechnet. Die vom Stillen geleistete Einlage wird in der Handelsbilanz des Geschäftsinhabers als Verbindlichkeit passiviert. Der Inhaber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufwendungen für die Ergebnisbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.5 Handlungen für die KG

Die Geschäftsführung einer KG steht allein den persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Jeder der Komplementäre kann allein handeln, soweit es sich um Geschäfte handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt.[1] Die Kommanditisten sind dagegen von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dieser gesetzliche Ausschluss lässt sich aber vertraglich anders re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2 Typisch stille Gesellschaft

Kern einer typisch stillen Gesellschaft ist, dass der Stille am Gewinn und ggf. auch am Verlust beteiligt ist, jedoch nicht am Gesellschaftsvermögen. Dies zeigt sich an der getroffenen Vereinbarung zum Ausscheiden des Stillen bzw. zur Beendigung der stillen Gesellschaft. Liegt die typisch stille Variante vor, steht dem Stillen kein Anteil am Wertzuwachs – den stillen Reserve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.7.5 GmbH & Co. KG

Aus der Praxissicht ist noch auf eine besondere Ausgestaltung der KG hinzuweisen – die GmbH & Co. KG. Bei dieser Rechtsform wird die Komplementärstellung durch eine GmbH eingenommen; ein angesichts der Vertragsfreiheit rechtlich zulässiger Schritt. Ist die GmbH zugleich die alleinige Komplementärin, hat dies wirtschaftlich zur Folge, dass de facto bei allen Gesellschaftern di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3.2 Gesellschaftsvermögen

Für die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Betriebsvermögen ist zu unterscheiden: Ist eine typisch stille Gesellschaft gegeben, hat der Stille kein Anrecht auf einen Anteil am Gesellschaftsvermögen. Dies ist die gesetzlich vorgesehene Grundform. Mangels Unternehmerrisiko ist der typisch Stille kein Mitunternehmer. Es kann aber auch eine atypisch stille Gesellschaft ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 7.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein weiterer häufiger Fall, bei dem die Rechtsfolgen einer Zebragesellschaft zu beachten sind, ist ein sog. gewerblicher Grundstückshandel. Hierbei werden von einem Steuerpflichtigen innerhalb von 5 Jahren Grundstücke in einem solchen Umfang erworben und veräußert – maßgebend ist die sog. 3-Objekt-Grenze –, dass dies einer Betätigung eines gewerblichen Händlers gleichkommt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (§ 1a Abs 3 S 2 KStG)

6.3.1 Allgemeines Tz. 101 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Wechsel von dem bei der Besteuerung von MU-Schaften geltenden Transparenzprinzip zu dem bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihrer AE geltenden Trennungsprinzip (s Tz 2) hat zur Folge, dass gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögensminderungen nicht mehr Entnahmen, sondern GA und fremdübliche Leistungen auf schuldrechtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Der verbleibende Gesellschafter erfüllt die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG (§ 1a Abs 4 S 5 KStG)

7.6.2.1 Allgemeines Tz. 148 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter als übernehmender Rechtsträger die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist von einer fiktiven Verschmelzung der optierenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Der verbleibende Gesellschafter erfüllt nicht die persönlichen Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG (§ 1a Abs 4 S 6 KStG)

7.6.3.1 Allgemeines Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die pers Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG von einer fik...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.3 Zustimmung der Gesellschafter (§ 1a Abs 1 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag muss nach § 1a Abs 1 S 1 KStG von der Pers-Handels-, Partnerschaftsgesellschaft oder (ab VZ 2024) eingetragenen GbR gestellt werden. Die Gesellschafter sind nicht antragsberechtigt. Der Antrag kann nur für die Pers-Ges als Ganzes und damit mit Wirkung für und gegen alle Gesellschafter gestellt werden (s Kölbl/Luce, Ubg 2021, 264, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Rechtsfolgen für den Gesellschafter

Tz. 86 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Wert, mit dem die optierende Gesellschaft das übertragene BV ansetzt, gilt für den Gesellschafter grds als Veräußerungspreis und als AK der Anteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG). Auch die Ausnahmen in § 20 Abs 3 S 2ff UmwStG sind zu beachten, wonach bei nicht im Inl st-verstricktem BV bei den AK insoweit der gW anzusetzen und sonstige Gegenl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Auswirkungen der Option auf die Besteuerung der Gesellschafter (§ 1a Abs 3 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG r...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.8 Gewinnabgrenzung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (§ 1 Abs. 5 S. 7 AStG)

Rz. 338 Nach § 1 Abs. 5 S. 7 AStG sind die Bestimmungen der § 1 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 AStG nicht auf die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft anzuwenden, unabhängig davon, ob eine unmittelbare oder eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG mittelbare Beteiligung vorliegt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (§ 1a Abs 4 S 5 und 6 KStG)

7.6.1 Allgemeines Tz. 147 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 1a Abs 4 S 5 und 6 KStG regeln die Rechtsfolgen, falls aus der optierenden Gesellschaft der vorletzte Gesellschafter ausscheidet. Erfüllt der verbleibende Gesellschafter die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 (Verschmelzung) oder des § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 UmwStG (Vermögensübertragung), ist von einer fiktiven Verschm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Ausschüttungszeitpunkt (§ 1a Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bis einschl VZ 2023 gelten Gewinnanteile erst dann als ausgeschüttet, wenn sie entnommen werden oder ihre Auszahlung verlangt werden kann (s § 1a Abs 3 S 5 KStG). Dabei ist maßgebend, welches der beiden Ereignisse früher eintritt (s Leidel/Conrady, BB 2022, 663, 666). Ist gesellschaftsvertraglich nichts abw geregelt, hat dies zur Folge, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 101 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Wechsel von dem bei der Besteuerung von MU-Schaften geltenden Transparenzprinzip zu dem bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihrer AE geltenden Trennungsprinzip (s Tz 2) hat zur Folge, dass gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögensminderungen nicht mehr Entnahmen, sondern GA und fremdübliche Leistungen auf schuldrechtlicher Grundlage ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.1 Allgemeines

Tz. 147 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 1a Abs 4 S 5 und 6 KStG regeln die Rechtsfolgen, falls aus der optierenden Gesellschaft der vorletzte Gesellschafter ausscheidet. Erfüllt der verbleibende Gesellschafter die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 (Verschmelzung) oder des § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 UmwStG (Vermögensübertragung), ist von einer fiktiven Verschmelzung bzw Vermög...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rückoption auf Antrag (§ 1a Abs 4 S 1 KStG)

Tz. 121 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 4 S 1 KStG wird eine optierende Gesellschaft auf Antrag nicht mehr wie eine Kap-Ges und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht phG einer Kap-Ges behandelt (sog Rückoption). Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft die Option nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen. Über den Antrag wird uE nicht durch e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2.1 Allgemeines

Tz. 148 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter als übernehmender Rechtsträger die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist von einer fiktiven Verschmelzung der optierenden Gesellschaft auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3.1 Allgemeines

Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die pers Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG von einer fiktiven Auflösung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3.3 Rechtsfolgen

Tz. 157 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters führt nach § 1a Abs 4 S 6 KStG zu einer fiktiven Auflösung der optierenden Gesellschaft. Folge ist, dass die stillen Reserven aufzudecken sind. Tz. 158 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Auf der Ebene der optierenden Gesellschaft ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG die Vorschrift des § 11 KStG entspr mit der M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-Ges (s § 25 UmwStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG regeln die Behan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Leistungen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 103 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei dem Gesellschafter führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. Hierbei handelt es sich um – ggf fiktive – Ausschüttungen (zB Gewinnanteile, s Tz 113ff) oder auch vGA (zB überhöhte Leistungsvergütungen). Anders als vor der Option muss der Gesellschafter die Gewinne der Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Zwangsvollstreckung in sonstige Vermögensmassen

§ 54 Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins (§ 50 Absatz 2, §§ 735, 736 ZPO) (1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein Schuldtitel gegen den Verein, vertreten durch den Vorstand. Aus einem solchen Schuldtitel findet jedoch die Zwangsvollstreckung in das in Gewahrsam der Vereinsmitglieder befindliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Erwerb eigener Anteile

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einer Kap-Ges stehen aus den eigenen Anteilen keine Rechte zu (zB s § 71b AktG). Der Erwerb eigener Anteile ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang im Gewand eines kaufrechtlichen Vertrags (s Weckerle, FS Fischer [2011], 579, 581) unter Verweis auf Lutter/Hommelhoff (GmbHG, 20. Aufl, § 33 Rn 1). Wirtsch betrachtet handelt es sich bei dem E...mehr