Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.2 Steuerrechtliche Einkünfteermittlung

Bei einer Zebragesellschaft bzw. einem betrieblichen Gesellschafter können folgende Besonderheiten zu beachten sein: Die mitunternehmerische Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist bei einer Zebragesellschaft nicht anzuwenden, sodass z. B. keine Hinzurechnung für eine Tätigkeitsvergütung erfolgt. Im Betrieb des Gesellschafters können hingegen noch Mieterträge aus ...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.1 Besteuerung der Einkünfte

Einkommensteuerlich ist eine KG nicht rechtsfähig; Träger des Gesellschaftsvermögens und des Betriebs sind die Gesellschafter.[1] Daran ändert sich auch ab 2024 nichts. Die durch das MoPeG für das Gesellschaftsrecht aufgehobene gesamthänderische Bindung[2] des Gesellschaftsvermögens wurde für steuerliche Zwecke ausdrücklich weiterhin festgeschrieben.[3] Damit werden Wirtschaf...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2 Rechtliche Betrachtung

Die Rechtsform der KG baut auf der Rechtsform der OHG auf. Bei beiden Gesellschaftsformen schließen sich die Gesellschafter zu dem Zweck zusammen, im Rahmen einer Personenhandelsgesellschaft ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben. Der Unterschied zu einer OHG besteht jedoch darin, dass nicht alle Gesellschafter unbeschränkt haften.[1...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.4.2 Kommanditist

Anders die Haftung für den Kommanditisten. Dessen Haftung ist auf die Höhe seiner Einlage – ab 2024: seiner Haftsumme – beschränkt.[1] Hat der Kommanditist diese Einlage in voller Höhe erbracht, ist er von einer weitergehenden Haftung freigestellt. Lediglich soweit er diese sog. Kommanditeinlage nicht geleistet hat, tritt eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen bis zur Ha...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Begriff Steuerrechtlich ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Personengesellschaft in aller Regel eine Mitunternehmerschaft. Die Gesellschafter der OHG sind demzufolge Mitunternehmer und erzielen gemeinschaftliche gewerbliche Einkünfte. Daraus folgt, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung einige Besonderheiten zu beachten sind. Dazu gehört insbesondere, dass Sonde...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.6 Ende der Gesellschaft

Die stille Gesellschaft endet vor allem mit der Zweck-/Zielerreichung oder deren Unmöglichwerden [1] dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurde, durch eine Kündigung des Stillen oder des Inhabers[2] durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Gesellschafter. Wichtig Tod des Stillen Verstirbt hingegen der Stille,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.6.1 Vorteile

Liegt eine Verlustsituation vor, gelingt es mittels der atypisch stillen Gesellschaft zumindest den Teil des Verlustes, der auf den Stillen entfällt, aus der Ebene der GmbH herauszulösen. Dort wäre der Verlust sonst gefangen und würde durch einen Verlustvortrag erst in späteren Jahren wieder erzielte Gewinne der GmbH mindern. So aber gelangt der Verlustanteil des Stillen bei...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 5 Gewerbesteuer

Die OHG erzielt als Handelsgesellschaft in aller Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für diese Einkünfte fällt damit nicht nur auf Ebene der Gesellschafter Einkommensteuer an, sondern auf Ebene der OHG werden die Einkünfte auch mit Gewerbesteuer belastet. Basis für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der OHG. Damit wird der...mehr

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Zebragesellschaft / 1.3 Mögliche Probleme

Die folgenden Fragestellungen ergeben sich aus dieser Zebra-Struktur: Hat die GbR noch Einkünfte aus Vermögensverwaltung oder färben die gewerblichen Einkünfte eines betrieblichen Gesellschafters oder einer Kapitalgesellschaft ab? Nach welchen Grundprinzipien erfolgt die Gewinn-/Einkünfteermittlung? Praxis-Beispiel Rückständige Miete Eine GbR, bestehend aus der natürlichen Perso...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.2 Rechtlicher Status

Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft. Als solche ist sie nicht rechtsfähig, kann nicht klagen oder verklagt werden. Eine stille Gesellschaft tritt nicht unter ihrem Namen auf und kann auch keine Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen. Aus den geschäftlichen Handlungen des Betriebs ist allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet.[1] Nach außen ...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.4 Ermittlung der Einkünfte

Die Stellung als Mitunternehmer wirkt sich entscheidend auf die Ermittlung der steuerlichen Einkünfte der OHG aus. Zusätzlich zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften[1] ist zu beachten, dass die sog. Sondervergütungen an Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten.[2] Zu den Sondervergütungen gehören die Entlohnung für erbrachte Arbeitsleistungen, die Miet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 2.3 Übertragung von Wirtschaftsgütern

Eine nähere Betrachtung wird auch zu den sonst durchaus bekannten Folgen aus einer Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern erforderlich. Denn auch hierbei ist bei einer Zebragesellschaft essenziell, dass diese kein Betriebsvermögen hat. Dies hat insbesondere zur Folge, dass die sonst üblichen Regelungen des § 6 Abs. 5 EStG hier grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.7.3 Die KG in der Praxis

Vor allem mittelständische Unternehmen greifen gerne auf die Rechtsform der KG zurück. Doch auch für alle anderen Handelsbetriebe ist die KG zu empfehlen, besonders wenn für einen Teil der Gesellschafter eine Einschränkung der Haftung gewünscht oder erforderlich ist. Eine beschränkte Haftung wirkt sich im Regelfall negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Dieser Nachteil tritt b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.7.3 Einsatzbereiche

Auf die stille Gesellschaft wird vor allem bei einem bestehenden Kapitalbedarf eines Unternehmens zurückgegriffen. Hier kann diese Form der sog. mezzaninen Finanzierung eine echte Alternative zu einer Darlehensaufnahme oder der Beteiligung weiterer Gesellschafter oder Aktionäre sein. Einen besonderen Charme hat dabei die mögliche Geheimhaltung des Kapitalgebers, der grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.7 Gewerbesteuer

Keine Besonderheiten ergeben sich bei der Gewerbesteuer. Eine KG mit gewerblichen Einkünften ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig. Die KG ist steuerlich teilrechtsfähig; sie ist Subjekt und ihr Betrieb Objekt der Gewerbesteuer. Ausgangspunkt bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der KG. Insbesondere an Gesellscha...mehr

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Stille Gesellschaft / 3.1 Typisch Still

Bei der typisch stillen Gesellschaft unterliegt nur der Inhaber des Handelsgeschäfts mit seinem Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Das Entgelt an den typisch stillen Gesellschafter ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 1c GewStG hinzuzurechnen; dies gilt unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Praxis-Beispiel Hinzurechnungen typisch S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.7.4 KG mit Familienangehörigen

Durch die Möglichkeit, die Haftung eines Teils der Gesellschafter auf eine bestimmte Haftsumme zu beschränken, ist die KG auch für Familiengesellschaften geeignet. So können insbesondere (ggf. noch minderjährige) Kinder recht einfach an der Gesellschaft beteiligt werden; dies auch mit steuerrechtlicher Wirksamkeit.[1] Allerdings sind hierbei einige Fallstricke zu beachten. So...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.6 Feststellungsverfahren

Diese "Separierung" des nur verrechenbaren Verlusts erfolgt aber nicht im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung bzw. der Gewinnverteilung auf die Gesellschafter. Vielmehr wird dem Kommanditisten trotz eines negativen Kapitalkontos zunächst der rechnerisch zutreffende Verlustanteil zugeordnet. Das Feststellungsverfahren umfasst sodann aber einen zusätzlichen Teilbereich, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 1.4 Historie

Lange Zeit waren diese und weitere Fragestellungen völlig offen und auch im Schrifttum mit den unterschiedlichsten Lösungsansätzen dargestellt. Auch der BFH fand nicht auf den ersten Sprung eine zutreffende Lösung. Zunächst vertrat er die Auffassung, dass die Einkünfte anteilig auf Ebene der Personengesellschaft umzuqualifizieren sind[1], dabei aber die mitunternehmerischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.2 Steuerlicher Status

Die OHG ist im Rechtsverkehr verselbstständigt.[1] Dies gilt aber im Steuerrecht nicht durchgängig. Die OHG gilt als rechtsfähige Personenvereinigung.[2] Gleichwohl ist die OHG selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr sind die Gesellschafter Träger des Gesellschaftsvermögens[3]; diese erzielen damit (anteilig) die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Daraus folgt, dass d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.2 Gewinnfeststellung

Verfahrensrechtlich erfolgt die Gewinnermittlung in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Darin wird der Gewinn der atypisch stillen Gesellschaft ermittelt und den beiden Gesellschaftern – dem Inhaber und dem Stillen – jeweils deren steuerlicher Gewinnanteil zugerechnet. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Stillen bzw. des In...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.5 Veränderungen im Bestand der KG

Das Recht der KG leitet sich in weiten Teilen aus der Rechtsform der OHG bzw. einer GbR ab.[1] Die dortigen Bestimmungen gelten für den Ein- oder Austritt eines KG-Gesellschafters analog, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Für eine KG gilt aber die folgende Besonderheit: Durch den Tod eines Kommanditisten wird die KG nicht aufgelöst.[2] Vielmehr geht sein KG-Ant...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3.1 Laufendes Ergebnis

Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesellschaftsvertrag. Darin wird vereinbart, ob der Stille nur am Gewinn beteiligt ist, oder ob er auch in Verlustjahren einen Anteil am Ergebnis zu tragen hat. Beides ist möglich und kann frei vereinbart werden, jedoch ist die Verlustbeteiligung auf die Höhe der Einlage begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hinsicht ist eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.2 Betriebsvermögen

Ist ein stiller Gesellschafter selbst unternehmerisch tätig, kann (oder ggf. muss) er die stille Beteiligung als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen in seinem eigenen Betrieb ausweisen. In diesem Fall sind seine Einkünfte daraus keine Kapitalerträge mehr, sondern stellen gewerbliche oder selbstständige Einkünfte dar. Die anteiligen Einkünfte aus der stillen Beteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.6.2 Nachteile

Hinzuweisen ist aber auch auf ein paar kritische Punkte, die sich bei einer GmbH & atypisch Still nachteilig auswirken können. Von einer atypisch stillen Gesellschaft ist abzuraten, wenn der stille Gesellschafter zugleich hohe Vergütungen von der GmbH erhält, z. B. seine Tätigkeitsvergütung als Geschäftsführer. Denn durch die Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.8.3 Mehrere stille Gesellschaften

Sollen mehrere stille Gesellschafter am Handelsgeschäft beteiligt werden, liegen i. d. R. auch mehrere stille Gesellschaften vor. Denn grundsätzlich besteht jede stille Gesellschaft aus nur 2 Gesellschaftern – dem Inhaber und dem Stillen. Die Gesellschaften sind jeweils voneinander unabhängig, insbesondere gibt es zwischen ihnen keine rechtlichen Verbindungen. Zudem ergeben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.3 Beteiligung am Ergebnis

Das Gesetz sieht für den stillen Gesellschafter "einen den Umständen nach angemessenen Anteil" vor.[1] Da diese Regelung sehr vage ist, sollte die Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis unbedingt im Gesellschaftsvertrag konkret geregelt werden. 1.3.1 Laufendes Ergebnis Die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.7.2 Nachteile

Hingegen sind die Nachteile der stillen Gesellschaft oft unerheblich; diese sind: gewisse Abhängigkeit des Inhabers vom Stillen als Geldgeber; diese ist aber auch nicht bedeutender als bei einer Darlehensaufnahme, im Regelfall wenig Einfluss bzw. geringe Mitspracherechte des Stillen, Gefahr des Kapitalverlustes für den Stillen. Die Nachteile betreffen vorwiegend den Stillen. Jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.1.3 Entstehung der KG

Eine KG entsteht im Verhältnis der Gesellschafter zueinander – sog. Innenverhältnis – bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Im Verhältnis zu Dritten, insbesondere gegenüber Gläubigern – sog. Außenverhältnis –, entsteht eine KG mit der Aufnahme des Handelsbetriebs (Teilnahme am Rechtsverkehr), spätestens aber mit ihrer Eintragung im Handelsregister.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.8.2 Kein Handelsgewerbe

Eine Beteiligung als stiller Gesellschafter erfolgt an einem handelsrechtlichen, sprich kaufmännischen Betrieb. Erfüllt das Unternehmen des Inhabers diese Voraussetzung nicht, liegt auch keine stille Gesellschaft vor, sondern eine BGB-Innengesellschaft. Auf diese sind jedoch die Regelungen der §§ 230 ff. HBG analog anzuwenden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.4.1 Komplementär

Ein Komplementär haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt und persönlich mit seinem ganzen Vermögen.[1] Sind mehrere Komplementäre vorhanden, haften diese gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.1 Bilanzierungsbedingte Unterschiede

Hierunter fallen alle Auswirkungen, die sich aus den im Regelfall gegebenen unterschiedlichen Ermittlungsweisen der Einkünfte ergeben. Für die Zebragesellschaft wird im Rahmen der Vermögensverwaltung zumeist eine Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten[1] erfolgen, beim betrieblichen Zebragesellschafter hingegen zumeist durch Bilanzierung im Rahmen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.5 Gesellschafterwechsel

Für den Gesellschafterwechsel bei einer stillen Gesellschaft sah das HGB bislang keine eigene Regelung vor. Es galten damit die allgemeinen Grundlagen aus dem Bereich der GbR.[1] Damit war die Gesellschafterstellung des Stillen nicht übertragbar. Praxis-Tipp Übertragbarkeit ab 2024 Ab 2024 gibt es hierzu eine Neuregelung.[2] Danach ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.2 Einkunftsarten einer KG

Grundsätzlich kann eine KG Einkünfte aller Einkunftsarten des EStG erzielen, lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind ausgeschlossen. Soweit die KG jedoch ein Handelsgewerbe unterhält, wird dieses in aller Regel als Gewerbebetrieb zu werten sein und der Gewinn oder Verlust daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die KG ist steuerlich dann eine Mitunternehmersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung weiter. Es kommt zur Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.5 Verteilung des Gewinns

Die Aufteilung des steuerlichen Gewinns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Regeln. Der Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag bildet hierbei die Grundlage. Problematischer kann dies bei einer Familiengesellschaft sein. Dort wird das Finanzamt nicht nur die Ermittlung des Gewinns, sondern auch dessen Aufteilung auf die Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 3.3 Steuerersparnis für GmbH

Eine GmbH + atypisch Still als Personengesellschaft bzw. steuerliche Mitunternehmerschaft kann den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG nutzen. Der Gewerbeertrag mindert sich dadurch um 24.500 EUR. Dieser Freibetrag steht einer GmbH nicht zu, sodass sich allein aus der Kombination mit einer atypisch stillen Gesellschaft eine jährliche Gewerbesteuerersparnis zwischen 3.00...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Nicht nur der Begriff klingt zunächst exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer sog. Zebragesellschaft gehört zu den nicht alltäglichen Aufgaben. So verwundert es nicht, dass viele Gesellschaften, die unter diesen Typus fallen, in der Praxis als solche nicht erkannt bzw. die zu treffenden Feststellungen in formeller Hinsicht unzulänglich umgesetzt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.6 Beendigung einer KG

Eine KG wird insbesondere aufgelöst, durch einen Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG, Zeitablauf, sofern die KG nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde, sowie ggf. durch eine gerichtliche Entscheidung. Die Grundsätze und Folgen, die bei der Auflösung einer KG zum Zuge kommen, entsprechen den Ausführung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.3 Mitunternehmer einer KG

Die Gesellschafter einer mitunternehmerischen KG werden als Mitunternehmer bezeichnet. Diese Eigenschaft ist für die Komplementäre angesichts des Haftungsrisikos und der Geschäftsführung zweifellos erfüllt. Kritischer ist die Stellung der Kommanditisten. Diese sind nur Mitunternehmer, wenn sie nach den vertraglichen Regelungen und der tatsächlichen Umsetzung sowohl ein Mitunt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.1.2 Gesellschaftsvertrag

Wie bei jeder Personengesellschaft erfolgt die Gründung durch Abschluss eines Vertrags – dem Gesellschaftsvertrag. Dessen wesentlicher Inhalt ist die Verpflichtung des stillen Gesellschafters, sich am Handelsgewerbe zu beteiligen, indem er eine bestimmte Vermögenseinlage in das Vermögen des Inhabers zu leisten hat. Als Einlage kommt neben einem Geldbetrag auch eine Sacheinla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen und unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 39 Nach dem seit dem 1.4.1999 geltenden Einleitungssatz von § 25a Abs. 1 UStG gilt die Vorschrift nur für Lieferungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von körperlichen Gegenständen. Es muss sich also nach dieser gleichfalls zum 1.4.1999 neugefassten Vorschrift um Lieferungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens handeln, wobei es unerheblich ist, dass die Lief...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.4 Stille Familiengesellschaft

Wie oben bereits erwähnt, findet die stille Gesellschaft für familiäre Zusammenschlüsse gerne Verwendung. Das ist auch steuerlich gerechtfertigt. So kann diese Rechtsform unkompliziert für eine gewünschte Einkünfteverlagerung genutzt werden. Durch die Verlagerung von Gewinnen auf Angehörige mit einem geringen persönlichen Steuersatz lässt sich insgesamt die Einkommensteuerla...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.1.2 Handelsregister

Die Angaben zu den Gesellschaftern und deren Haftsumme werden im Handelsregister eingetragen. Dazu ist nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags die KG beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1] Dies ist das für den Ort des Sitzes der KG zuständige Amtsgericht. Achtung Anmeldung zur Eintragung Zwar ist die Eintragung ins Handelsregister nur de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.2.3 Behandlung beim Inhaber

Für die steuerliche Würdigung beim Inhaber des Handelsgeschäfts ist es unerheblich, ob die typisch stille Beteiligung zum Privat- oder zum Betriebsvermögen des Stillen rechnet. Die vom Stillen geleistete Einlage wird in der Handelsbilanz des Geschäftsinhabers als Verbindlichkeit passiviert. Der Inhaber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufwendungen für die Ergebnisbet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.5 Handlungen für die KG

Die Geschäftsführung einer KG steht allein den persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Jeder der Komplementäre kann allein handeln, soweit es sich um Geschäfte handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt.[1] Die Kommanditisten sind dagegen von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dieser gesetzliche Ausschluss lässt sich aber vertraglich anders re...mehr