Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Haftende Personen: Gesellschafter, Geschäftsführer, "Hintermänner", "Gründungsbeteiligte"

Rz. 2 Ansprüche aus § 9a greifen erst nach Eintragung ein – folglich sind ausgeschiedene Gesellschafter oder zuvor ausgeschiedene Geschäftsführer nicht betroffen (Scholz/Veil § 9a Rz. 24; OLG Rostock GmbHR 1995, 658; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 2). Die Haftung soll deliktsrechtsähnlich sein (vgl. OLG Düsseldorf GmbHR 1992, 373; abl.: Scholz/Veil § 9a Rz. 6 m.w.N.). Rz. 3...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Frist – Anspruch der Gesellschafter auf Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 67 Die Gesellschafter haben innerhalb der auch für die Feststellung des Jahresabschlusses geltenden Frist des Abs. 2 S. 1 über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Vgl. die entspr. geltenden Ausführungen zu Rz. 35. Rz. 68 Die Gesellschafter haben einen klagbaren Anspruch darauf, dass ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird. Die Klage ist nur auf die Beschlussfassung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Stiller Gesellschafter ist nahe stehende Person des Anteilseigners

Tz. 1277 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es ist auch denkbar, dass der stille Gesellschafter eine dem AE der Kap-Ges nahe stehende Pers ist (allg zu nahe stehenden Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff). Dies hätte bei einer atypisch stillen Gesellschaft zB den Vorteil, dass die Vergütungen für die Geschäftsführung des Ges -GF bei diesem nicht als Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Umfang der Rechte der Gesellschafter – Maßgeblichkeit des Gesellschaftsvertrags

Rz. 4 Der Gesellschaftsvertrag ist in erster Linie dafür maßgebend, welche Rechte der Gesellschafterversammlung zustehen. § 45 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Gesellschaftsvertrag keine (abw.) Regelung enthält. Die Satzung hat Vorrang und kann gegenüber § 46 Einschränkungen, aber auch Erweiterungen der Zuständigkeit enthalten (Lutter/Hommelhoff § 4...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter

Rz. 51 Der Begriff Rechtsstreit ist weit auszulegen. Er umfasst streitige Verfahren jeder Art sowie Vollstreckungsakte, Arrest und einstweilige Verfügung (Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 47 Rz. 127), auch die vorprozessuale Geltendmachung, z.B. Bestellung eines Vertreters nach § 46 Nr. 8 (BGHZ 97, 34; Noack § 47 Rz. 93), Mahnung, Fristsetzung (Noack § 47 Rz. 93; einschränkend S...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Verweigerung der Feststellung durch Gesellschafter

Rz. 39 Kommt ein Feststellungsbeschluss nicht zustande, ist str., ob der einzelne Gesellschafter etwas dagegen unternehmen kann (dazu BeckOGK GmbHG/Markworth § 42a Rz. 41 f.). Nach verbreiteter Auffassung (vgl. insb. MüKo GmbHG/Ekkenga § 29 Rz. 47; Noack § 42a Rz. 20) kann ein Gesellschafter die Beteiligung gerichtlich durchsetzen, wenn ein Feststellungsbeschluss nicht zusta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Darlehen der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter

6.2.1 Abgrenzung zwischen Darlehensgewährung und Ausschüttung Tz. 1046 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Darlehen der Kap-Ges an ihren Gesellschafter sind vor allem die Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich, s Tz 1047) und die Angemessenheit der Verzinsung (s Tz 1065) zu prüfen. Dies gilt auch für Darlehen, die eine Kap-Ges an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers gewährt. Dabei k...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Haftung der Liquidatoren/Erstattungspflicht der Gesellschafter

Rz. 5 Die Liquidatoren haften, wenn sie schuldhaft diesen, d.h. den gesetzlichen aber auch den gesellschaftsvertraglichen, Verteilungsvorschriften zuwiderhandeln, der Gesellschaft gesamtschuldnerisch (§§ 421 ff. BGB) auf Ersatz der verteilten Beträge. Sie haben das zu ersetzen, was sie an Geld- oder Sachwerten zu Unrecht verteilt haben. Den Gesellschaftern und den Gläubigern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Zu niedriger Kaufpreis für Veräußerungen an den Gesellschafter

Tz. 993 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Veräußert eine Kap-Ges zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis ein Grundstück an ihren Gesellschafter, ist die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem gemeinen Wert des Grundstücks bei der Einkommensermittlung der Gesellschaft hinzuzurechnen (verhinderte Vermögensmehrung; s § 8 Abs 3 S 2 KStG). Auf der Ebene des Gesellschafters is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Veränderung in den Personen der Gesellschafter

Rz. 6 Auf den Grund der Veränderung kommt es nicht an (er ist deshalb auch nicht mitzuteilen, z.B. durch Abtretung, im Wege des Erbfalls oder aus anderen Gründen, vgl. Frank/Schaub DStR 2018, 1822, 1823). Veränderung in der Person ist auch die Namensänderung (z.B. durch Heirat, vgl. Altmeppen § 40 Rz. 7–10), der Austritt eines Gesellschafters oder die Einziehung eines Geschä...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Einberufung im Interesse der Gesellschafter

Rz. 10 Die Regelung umfasst zwei Fallgruppen: (1) die Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn im Interesse der Gesellschaft über eine Frage zu entscheiden ist, die nach Gesetz oder Satzung in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fällt (z.B. Feststellung des Jahresabschlusses nach § 46 Nr. 1). Eine Beschlussfassung im Interesse der Gesellschaft ist erforde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende (Minderheits-)Gesellschafter

Tz. 1827 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 VGA der OG an außen stehende Minderheitsgesellschafter sind wie Az iSv § 16 KStG zu behandeln (s R 14.6 Abs 4 S 4 KStR 2015). Beispiel (in Anlehnung an Winter, GmbHR 1993, 418): Bei einem Organschaftsverhältnis iSd § 17 KStG ist der OT als Einzelunternehmer mit 60 % und sein Sohn als außen stehender Gesellschafter mit 40 % an der Organ-GmbH ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Haftung der Gesellschafter Amtsunfähigkeit

Rz. 37 Der durch §§ 6 Abs. 2, 39 Abs. 2 ausgeschlossene Personenkreis wird versuchen, andere Personen formal vorzuschieben, selbst gleichwohl die Geschäftsführung tatsächlich in der Hand zu behalten. Sinn der Vorschrift des § 6 Abs. 5 ist es, dies den bestraften bzw. mit Berufsverbot belegten Personen die Geschäftsführung in die Hand zu geben und verbietet die Übertragung au...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / II. Haftung der Gesellschafter wegen "existenzvernichtenden Eingriffs"

Rz. 9 Ausgangspunkt war die These, dass die §§ 30, 31 GmbHG keinen vollkommenen Schutz des Gesellschaftsvermögens ermöglichen. Die Lücke kam insb. in zwei Fallgruppen zum Ausdruck: Rz. 10 Eingriffe des Gesellschafters, die als solche oder deren Folgen in der für § 30 maßgeblichen Stichtagsbilanz nicht oder nur ungenügend abgebildet werden – die Schutzfunktion der Kapitalerhal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.2 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch alle Gesellschafter

Tz. 1457 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen ausschließlich die bisherigen AE in dem Verhältnis an der Kap-Erhöhung teil, wie sie auch zuvor am Nenn-Kap beteiligt waren ("verhältniswahrend"), wird möglicherweise auf die Zahlung eines Ausgabeaufgeldes seitens der Kap-Ges verzichtet. Dadurch gehen die in den b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Überlassung von Wohnungen/Grundstücken an einen Gesellschafter

Tz. 816 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung/eines Grundstücks an den Gesellschafter einer Kap-Ges stellt dann eine vGA dar, wenn sie nicht als Gegenleistung iRd Anstellungsverhältnisses gewährt wird. Beispiel 1: Im Betriebsgebäude der K-GmbH befindet sich eine Maisonettewohnung, die unentgeltlich an den (beherrschenden) Ges-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stiller Gesellschafter

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine stille Gesellschaft kann nach den §§ 230ff HGB gegründet werden. Dabei handelt es sich um eine Innengesellschaft, die für einen Außenstehenden idR nicht erkennbar ist. Sie hat – sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden – eher den Charakter eines Schuldverhältnisses. Ein ArbN, der zugleich stiller Gesellschafter ist, wird steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.3 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch einzelne Gesellschafter

Tz. 1458 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen nicht alle bisherigen AE an der Kap-Erhöhung teil, liegt eine nicht verhältniswahrende Kap-Erhöhung vor. Ein vGA-Problem ergibt sich in diesen Fällen dann, wenn die Einlage der an der Kap-Erhöhung teilnehmenden AE nicht dem Wert der erhaltenen Anteile entspricht; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Miet- und Pachtverträge zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter

5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getrof...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.3 Erdienbarkeit von Pensionszusagen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 655 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Voraussetzung der Erdienbarkeit muss auch bei diesem Pers-Kreis geprüft werden. Da das Rückwirkungsverbot nicht gilt, können hierbei auch Dienstzeiten vor Erteilung der Pensionszusage angerechnet werden. In Anlehnung an § 1 Abs 1 BetrAVG erkennt der BFH die Erdienbarkeit bei diesem Pers-Kreis auch dann an, wenn die zukünftige Dienstzeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 66. Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter des beherrschten Unternehmens sowie des beherrschenden Unternehmens

Beurkundung UVZ-Nr. [Nr.]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Ich bin der einzige Gesellschafter sowohl der Dem Notar liegt die a...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 7. Errichtung einer GmbH durch einen Gesellschafter (Einpersonengründung)

Errichtung einer GmbH durch einen Gesellschafter (Einpersonengründung) Nr. [...] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [...] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] erschien heute: [Name], geboren am [Datum], [Anschrift], ausgewiesen durch deutschen Bundespersonalausweis. Der Nota...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.8 Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 801 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt ein Ges-GF sein privates Kfz für Zwecke der Gesellschaft, darf er hierfür eine angemessene Vergütung erhalten (tats Kosten oder 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer). Bei beherrschenden Ges-GF sollte auf eine vorherige klare und eindeutige Vereinbarung geachtet werden. Liegt eine solche nicht vor, führt dies allerdings zumindest nach älter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.5 Steuerliche Beurteilung der sofortigen (ratierlichen) Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 660 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In gewissem Zusammenhang mit der Prüfung der Erdienbarkeit steht die Frage der Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Ges-GF (nicht zuletzt deshalb, weil der BFH urspr den notwendigen Erdienenszeitraum von zehn Jahren aus den Unverfallbarkeitsregelungen des BetrAVG abgeleitet hat; dazu s Tz 650). Allerdings handelt es sich bei der Frage nac...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Die Gesellschafterversammlung als oberstes Organ – Allzuständigkeit

Rz. 1 § 45 – die Bestimmung ist seit 1892 unverändert, die Ergänzung der amtlichen Überschrift durch das MoMiG v. 23.10.2008 – regelt die Rechte der Gesellschafter in ihrer Gesamtheit (Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 45 Rz. 1; das schließt nicht aus, dass es sich beim einzelnen Gesellschafter um den Ausfluss seines Mitgliedschaftsrechts handelt), zu unterscheiden von Rechten, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 40 Liste der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung

Literatur: Bayer Gesellschafterliste und Aktienregister – Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Überlegungen de lege ferenda, Liber amicorum Martin Winter, 2011; ders. Gesellschafterliste: Einreichungspflichtige Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse, GmbHR 2012, 1; Becker/Lieder Die Gesellschafterlistenverordnung NotBZ 2018; 321; Bednarz Die Gesellschafterliste als Rechtsschein...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anhang zu § 13: Die persönliche Haftung der Gesellschafter der GmbH – vom qualifizierten faktischen Konzern zum "existenzvernichtenden Eingriff" in das Gesellschaftsvermögen der GmbH- Entscheidungen:

Rechtsprechung und Literatur: BGH v. 23.4.2012 – II ZR 252/10 – Wirtschaftsakademie, GmbH i.L., Veräußerung von Vermögen nicht unter Wert, Ausschüttung an Gesellschafter, Voraussetzungen der Anwendung des § 43a GmbHG; BGH ZIP 2012, 1804 – PPM (Verjährung des Anspruchs nach §§ 826, 195, 199 BGB – Haftung wegen Existenzvernichtung – keine grobfahrlässige Unkenntnis); BGH ZIP 20...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten

Rechtsprechung und Literatur: Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2 m.w.N.; ders. Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, WM 2017, Heft 42 Sonderbeilage 3, mit Hinw. auf BGHZ 199, 270 – Aufnahme in der im Handelsreg. eingetragenen Gesellschafterliste erforderlich; BGH NJW 2015, 13...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Entlastung eines Gesellschafters

Rz. 43 Es handelt sich um die Entlastung eines Gesellschafters in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, Liquidator, Beirat oder Aufsichtsrat. Wegen der Personen, die einem Gesellschafter gleichstehen vgl. Rz. 31. Das Stimmverbot (es gilt auch für eine Folgeversammlung, OLG Hamm NZG 2003, 632) findet seine Rechtfertigung darin, dass mit der Entlastung (vgl. hierzu § 46 Rz. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters für die Kapitalgesellschaft

Tz. 938 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ob eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance mit eigenen Mitteln nutzt oder einen Dritten ("Subunternehmer") mit der Ausführung beauftragt, ist ihre eigene unternehmerische Entscheidung (s Urt des BFH v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81; v 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142; v 17.12.2003, BFH/NV 2004, 819; dazu auch s Pflüger, GStB 2004, 15). ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Besonderheiten bei der mitbestimmten GmbH

Rz. 12 Die Rechte der Gesellschafter(versammlung) sind in vielfältiger Weise eingeschränkt. So werden z.B. Geschäftsführer zwingend durch den (obligatorischen) Aufsichtsrat bestellt (vgl. § 31 MitbestG, § 77 BetrVG 1952). Wegen Einzelheiten wird auf die einschlägige Spezialliteratur verwiesen.mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 4. Stellung der Erben gegenüber den übrigen Gesellschaftern

Rz. 17 Soweit Miterben durch den Erbfall zu Gesellschaftern werden, unterscheiden sie sich in der Verwaltung nicht von den übrigen Gesellschaftern. Zum Verhältnis gegenüber dem Testamentsvollstrecker (siehe Rdn 29). Rz. 18 Durch den anteiligen Übergang auf jeden einzelnen Gesellschaftererben ergibt sich lediglich eine andere Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung. Abhä...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 11. Gesellschafterliste nach Wechsel eines Gesellschafters vor Eintragung der GmbH

Geänderte Gesellschafterliste der [Name] GmbH, [Ort] Liste der Gesellschafter der [Name] GmbH mit dem Sitz in (HRB [Nummer] Amtsgericht [Bezeichnung])mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Anspruch des Gesellschafters auf Einreichung der Liste zum Handelsregister

Rz. 14 Dem eintretenden Gesellschafter steht ein Rechtsanspruch auf Einreichung der Gesellschafterliste zum HR zu. Eine entspr. durch den Erwerber einklagbare Verpflichtung der Gesellschaft ggü. dem Neugesellschafter ist bei § 67 Abs. 2 AktG ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung anerkannt (hierzu Scholz/Seibt § 16 Rz. 10; Noack § 16 Rz. 8; Lutter/Hommelhoff § 16 Rz. 19, 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteil...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Antrag von Gesellschaftern

Rz. 5 Das Registergericht kann Liquidatoren bestellen (Abs. 2), sog. "befohlene" Liquidatoren, und zwar auf Antrag von Gesellschaftern, die zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals innehaben (der Gesellschaftsvertrag kann eine geringere Mehrheit, nicht eine höhere Mehrheit vorsehen) und wenn hierzu ein wichtiger Grund vorliegt. Was ein wichtiger Grund ist, ist eine Einzelf...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 12. Anmeldung des Wechsels eines Gesellschafters vor Eintragung der GmbH

An das Amtsgericht – Registergericht – [Ort] Als Geschäftsführer der [Name] GmbH überreiche ich:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 9. Wechsel eines Gesellschafters vor Eintragung der GmbH

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] erschienen heute, alle von Person bekannt:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 69 Rechtsverhältnisse von Gesellschaft und Gesellschaftern

I. Allgemeines Rz. 1 § 69 soll die Rechtsverhältnisse von Gesellschaft und Gesellschaftern regeln. Die schon seit längerem bemängelte Fassung (Noack § 69 Rz. 1) ist leider noch nicht auf eine dem Aktienrecht entsprechende Fassung gebracht worden. § 264 Abs. 3 AktG lautet: "Soweit sich aus diesem Unterabschnitt oder aus dem Zweck der Abwicklung nichts anderes ergibt, sind auf ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 3)

1. Gegenstand des gesonderten Ausweises Rz. 17 Abs. 3 fordert den gesonderten Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern oder die Angabe im Anhang (Hs. 1); werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden (Hs. 2). Rz. 18 Dem Begriff der Ausleihung ist eine gewisse Dauer eigen (Noack § 42 Rz. 12). Auf eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft

6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 4. Stellung der Erben gegenüber den übrigen Gesellschaftern und der Gesellschaft

a) § 18 GmbHG Rz. 174 Die Frage der Stellung gegenüber den Gesellschaftern und der Gesellschaft beschreibt die "Vertretung" des gemeinsam verwalteten Geschäftsanteils. Grundsätzlich ist diese Frage zunächst aus § 2038 BGB zu beantworten. Insoweit gelten auch für die Vertretung die oben dargestellten Fallgruppen (vgl. Rdn 170–173). Allerdings regelt § 18 GmbHG zusätzlich die R...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Stellung der Erben gegenüber den übrigen Gesellschaftern

a) Obligatorische Gruppenvertretung Rz. 70 Obwohl der Geschäftsanteil des Erblassers an der OHG im Rahmen einer Sondererbfolge aufgeteilt nach der Erbquote an jeden einzelnen Erben übergeht, fällt er in den Nachlass, so dass die Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen ist. Der Testamentsvollstrecker hat jedoch keine Befugnisse, die unmittelbar die Mitgliedsch...mehr