Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / Zusammenfassung

Begriff Ist der Gesellschafter einer GmbH zugleich zum Geschäftsführer bestellt, handelt es sich um einen sog. Gesellschafter-Geschäftsführer oder geschäftsführenden Gesellschafter. Anders als der sog. Fremd-Geschäftsführer, der nicht am Kapital der GmbH beteiligt ist, gelten für den Gesellschafter-Geschäftsführer rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtza...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 1 Die Beteiligung des Geschäftsführers an der GmbH

Es wird zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der GmbH unterschieden. Diese Unterscheidung kann Auswirkungen im Steuerrecht haben, insbesondere bei der Beurteilung der Frage, ob und wann sog. verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Die Frage kann bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und beim arbeitsrechtlichen Status des Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Direktversicherung

Begriff Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Inhaltliche Anforderungen/Fremdvergleich/angemessene Gesamtausstattung

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Gehaltserhöhung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem, dass das Gehalt der Höhe nach angemessen ist. Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Zur Gesamtausstattung gehören alle geldwerten Vorteile, so auch die Zusa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage ist bei einem Verzicht auf eine Forderung anzunehmen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der Verzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherungspflicht ... / 2 Prüfung der Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungsträger orientieren sich bei ihrer Einschätzung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung des GmbH-Geschäftsführers an folgenden Kriterien: Hinweis Keine Sozialversicherungspflicht Beträgt die Beteiligung an der GmbH mindestens 50 % (beherrschende Beteiligung) oder kann der Gesellschafter aufgrund seiner Beteiligung Beschlüsse verhindern (Sperrminorität...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern

Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek, auf die ein Anspruch bestehen kann Entscheidend ist das Machtverhältnis zwischen der GmbH und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 4 Anspruch auf Anpassung des Gehalts

Ohne besondere Regelung im Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Eine Ausnahme kann nur für den Fremd-Geschäftsführer oder den nur unwesentlich an der GmbH beteiligten Geschäftsführer (bis 25 %) aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gelten.[1] Erhalten alle Mitarbeiter höheres Gehalt, kann ggf. auch der Fr...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.1 Voraussetzung der Einberufung der Gesellschafterversammlung

Zuständig für die Einberufung der Gesellschafterversammlung sind die Geschäftsführer, wobei jeder allein die Gesellschafterversammlung einberufen könnte. Die Satzung kann Erschwerungen enthalten, z. B. die Regelung, dass die Einberufung nur von Geschäftsführern in vertretungsberechtiger Zahl, etwa von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern, möglich ist. Darüber ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.4 Musterformulierung: Vertretung und Geschäftsführung

Praxis-Beispiel Vertretung/Geschäftsführungmehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2 Der Verschmelzungsvertrag als Kernstück der Fusion

Der Verschmelzungsvertrag ist das Kernstück der Umwandlungsmaßnahme. Der Verschmelzungsvertrag muss eine Reihe von Angaben enthalten[1]: den Namen oder die Firma und den Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger; die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jedes übertragenden Rechtsträgers als Ganzes gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an dem...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.2 Regressanspruch des Gesellschafters nachrangig

Der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommene Gesellschafter hat seinerseits einen Regressanspruch gegen die insolvente Gesellschaft, die allerdings im Rang nach den Insolvenzforderungen behandelt wird.[1] Im Regelfall bedeutet dies, dass der Gesellschafter mit seinem Anspruch auf der Strecke bleibt, weil die Insolvenzmasse verbraucht ist, bevor die nachran...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Haftende Personen: Gesellschafter, Geschäftsführer, "Hintermänner", "Gründungsbeteiligte"

Rz. 2 Ansprüche aus § 9a greifen erst nach Eintragung ein – folglich sind ausgeschiedene Gesellschafter oder zuvor ausgeschiedene Geschäftsführer nicht betroffen (Scholz/Veil § 9a Rz. 24; OLG Rostock GmbHR 1995, 658; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 2). Die Haftung soll deliktsrechtsähnlich sein (vgl. OLG Düsseldorf GmbHR 1992, 373; abl.: Scholz/Veil § 9a Rz. 6 m.w.N.). Rz. 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.5 Steuerliche Beurteilung der sofortigen (ratierlichen) Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 660 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In gewissem Zusammenhang mit der Prüfung der Erdienbarkeit steht die Frage der Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Ges-GF (nicht zuletzt deshalb, weil der BFH urspr den notwendigen Erdienenszeitraum von zehn Jahren aus den Unverfallbarkeitsregelungen des BetrAVG abgeleitet hat; dazu s Tz 650). Allerdings handelt es sich bei der Frage nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.8 Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 801 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt ein Ges-GF sein privates Kfz für Zwecke der Gesellschaft, darf er hierfür eine angemessene Vergütung erhalten (tats Kosten oder 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer). Bei beherrschenden Ges-GF sollte auf eine vorherige klare und eindeutige Vereinbarung geachtet werden. Liegt eine solche nicht vor, führt dies allerdings zumindest nach älter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.3 Erdienbarkeit von Pensionszusagen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 655 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Voraussetzung der Erdienbarkeit muss auch bei diesem Pers-Kreis geprüft werden. Da das Rückwirkungsverbot nicht gilt, können hierbei auch Dienstzeiten vor Erteilung der Pensionszusage angerechnet werden. In Anlehnung an § 1 Abs 1 BetrAVG erkennt der BFH die Erdienbarkeit bei diesem Pers-Kreis auch dann an, wenn die zukünftige Dienstzeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 38 Widerruf der Bestellung

Literatur: Blöse Die Abberufung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund, GmbH-Stpr 2024, 39; Buchner/Schlobach Die Auswirkungen der Umwandlung von Gesellschaften auf die Rechtsstellung ihrer Organe, GmbHR 2004, 1; Dahlbender Freistellung und Suspendierung des GmbH-Geschäftsführers, GmbH-StB 2006, 147; ders. Abberufung und Kündigung von Gesellschafter-Geschäftsführern, G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Anpassung der Bezüge

Rz. 151 Bei unangemessenen Bezügen kann eine Anpassung – nach oben oder unten – erforderlich werden. Eine solche Anpassung stellt einen Eingriff in einen bestehenden Vertrag dar und kann daher nur mit Zustimmung des betroffenen Geschäftsführers erfolgen. Soweit diese verweigert wird, muss sie notfalls im Wege einer Klage herbeigeführt werden. § 87 AktG, der ein einseitiges G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Gesellschafterklage – actio pro socio

Rz. 13 Infolge der personalistischen Struktur werden heute allg. Treuepflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der GmbH sowie umgekehrt angenommen. GmbH und Gesellschafter haben die Interessen loyal zu wahren und zu fördern. Welche Pflichten sich im Einzelnen insofern ergeben, ist Frage der jeweiligen Ausgestaltung. Insbesondere schließt auch die kapitalistis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Verhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag

Rz. 114 Mit der Bestellung zum Geschäftsführer wird nur die Organstellung begründet. Die persönliche Rechtsstellung des Geschäftsführers (auch des Gesellschafter-Geschäftsführers), z.B. Gehalt, Urlaub, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot, Alters- und Hinterbliebenenversorgung u.a., ist in einem gesonderten Schuldrechtsverhältnis zu regeln ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Nachreichen von Gründen im Prozess – Aufrechterhaltung als Abberufung ohne wichtigen Grund

Rz. 39 Hat die Gesellschaft die Abberufung auf bestimmte wichtige Gründe beschränkt, so kann sie weitere Gründe später nachschieben (z.B. wenn zu erkennen ist, dass die bisher angeführten Gründe die Abberufung nicht tragen). Voraussetzung hierfür ist ein zusätzlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung, wenn das im Prozess handelnde Organ nicht das ist, das über die Abbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Beschränkung der Abberufbarkeit auf wichtige Gründe durch die Satzung – Vorliegen wichtiger Gründe

Rz. 34 Abs. 1 enthält keine zwingende Regelung. Die Satzung kann jede Einschränkung festlegen, ausgenommen die Abberufung aus wichtigem Grund (vgl. BGH NJW 1969, 1483). Zwischen der freien Abberufung nach Abs. 1 und der Beschränkung auf wichtige Gründe (Abs. 2) bleibt Raum für gesellschaftsvertragliche Regelungen, z.B. Beschränkung auf sachliche Gründe, die sich (noch) nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Rz. 174 Auch für den Geschäftsführer gelten die allg. Grundsätze, s. Rz. 173. Nach st. Rspr. schließt das Vorliegen einer Organstellung wie die des Geschäftsführers eine Sozialversicherungspflicht nicht allein aus (zuletzt BSG v. 19.9.2019 – B 12 R 25/18 R = NZS 2020, 183, 184; BSG v. 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R = NZS 2018, 778, 780). Rz. 175 Der nicht an der Gesellschaft bet...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Tantiemen

Rz. 158 Die Tantieme ist ein wichtiges Instrument der Vergütungsgestaltung. Sie dient der Stärkung der unternehmerischen Verantwortung des Geschäftsführers und der Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen (vgl. Tanzer GmbHR 2000, 596). Rz. 159 Eine Tantieme muss besonders vereinbart sein. Dies erfolgt in der Praxis regelmäßig (Noack § 37 Rz. 124). Rz. 160 Es kann sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Wirkung der Abberufung aus wichtigem Grund – Schadensersatzpflicht bei außerordentlicher Kündigung – Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 53 Die Wirksamkeit einer Abberufung richtet sich danach, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Das aber wird erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung festgestellt. Bis dahin besteht ein Schwebezustand (OLG Karlsruhe GmbHR 1993, 155; Noack § 38 Rz. 62; Alles/Liebscher ZIP 2015, 1). Rz. 54 Der Fremdgeschäftsführer kann den Beschluss über seine Abberufu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Antragsberechtigung

Rz. 30 Antragsberechtigt ist jeder, der ein Interesse an der Bestellung hat (Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied, jeder Dritte, der einen Anspruch gegen die Gesellschaft durchsetzen möchte, z.B. ein Gläubiger, LG Frankenthal GmbHR 2003, 587 oder auch eine Behörde, vgl. Hohlfeld GmbHR 1986, 181; Kögel NZG 2000, 20, 22). Der Antragsteller hat keinen Anspruch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Sonstiges

Rz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können privat/beruflich gemischte Aufwendungen teils > Betriebsausgaben, teils vGA sein (BFH 119, 434 = BStBl 1976 II, 753).mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 4. Verjährung und Verwirkung der Beitragsforderung

Rz. 22 Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Wurden die Beiträge jedoch vorsätzlich vorenthalten, so verjähren die Ansprüche erst in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV. Ausreichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Entlastung eines Gesellschafters

Rz. 43 Es handelt sich um die Entlastung eines Gesellschafters in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, Liquidator, Beirat oder Aufsichtsrat. Wegen der Personen, die einem Gesellschafter gleichstehen vgl. Rz. 31. Das Stimmverbot (es gilt auch für eine Folgeversammlung, OLG Hamm NZG 2003, 632) findet seine Rechtfertigung darin, dass mit der Entlastung (vgl. hierzu § 46 Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Niehues, Betriebswirtsch Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an geschäftsführende Gesellschafter, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organe

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Organe des Menschen sind Körperteile, die bestimmte Funktionen haben. Hiervon abgeleitet, werden Teile von > Juristische Person, die bestimmte Funktionen ausüben, zB die Geschäftsführung oder die Aufsicht über die Geschäftsführung, ebenfalls als Organ bezeichnet. Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zu Aufwendungen zum Erhalt der Funktionsfähigkei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Befugnisse des Versammlungsleiters

Rz. 16 Der Versammlungsleiter hat nicht nur die Stimmen zu zählen, sondern auch zu prüfen, ob die Stimmabgabe wirksam ist. Er muss z.B. prüfen und entscheiden, ob ein Gesellschafter an der Stimmabgabe nach § 47 Abs. 4 (vgl. dort Rz. 52) gehindert war. Der Einwand, dass damit der Versammlungsleiter überfordert werde (vgl. K. Schmidt GmbHR 1992, 9; Delrichs GmbHR 1995, 863), k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Betroffene Kreditnehmer

Rz. 3 Kredite dürfen nicht an Geschäftsführer, andere gesetzliche Vertreter, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtige (§ 54 HGB) gegeben werden. Zu den "anderen gesetzlichen Vertretern" gehören z.B. die Liquidatoren. Die Aufzählung der Personen, an die Kredite nicht ausgereicht werden dürfen, ist abschließend. Eine Ausdehnung z.B. au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Haftungsbefreiung

Rz. 14 § 9a Abs. 3 (sowie Abs. 4 S. 2) sieht eine Exkulpationsmöglichkeit für Gesellschafter, Geschäftsführer und Hintermänner vor, deren Voraussetzung die betroffenen Personen zu beweisen haben (vgl. Rz. 9). Bewiesen werden muss allerdings die Unkenntnis der entscheidenden Tatsachen (z.B. unrichtige Angaben etc.) und/oder, dass sich der Betreffende wie ein ordentlicher Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Regelungsinhalt – Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1 § 38 Abs. 1, 2 sind seit 1892 unverändert geblieben und regeln den Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer. Der (jederzeit) und ohne Begründung zulässige Widerruf (ex nunc) ist eine der Möglichkeiten der Beendigung der Organstellung. Der Widerruf lässt den davon unabhängigen Anstellungsvertrag unberührt. Dieser ist nach den dafür geltenden Regeln zu beenden (vgl. R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 100 Die Befreiung kann nur durch den Gesellschaftsvertrag, nicht durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen (str., so. BGHZ 87, 59; OLG Köln GmbHR 1993, 37; BGHZ 114, 167, 170; KG ZIP 2006, 2085, 2087; a.A. Altmeppen NJW 1995, 1182; Altmeppen NZG 2013, 401). Die Satzung kann bestimmen, dass durch Gesellschafterbeschluss die Befreiung ausgesprochen werden kann (dazu...mehr