Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.15 [Beamte, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer → Zeilen 50–55]

Die Angaben sind für die Berechnung von Altersvorsorgeaufwendungen (Zeilen 4–10) von Bedeutung. Eintragungen sind bei Beamten (Zeilen 50, 54) und bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Beteiligung > 50 %) mit Anwartschaft auf eine Altersversorgung, die sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige behandelt werden, erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)

Der Sonderausgabenabzug ist an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze (für 2024: Beitragsbemessungsgrenze 9.300 EUR × Beitragssatz 24,7 % × 12). Im Jahr 2024 sind die Altersvorsorgebeiträge somit insgesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4.2 Finanzgerichte stellen Grundsätze für die Definition des "betrieblichen Zwecks" auf

In der Vergangenheit wurden bereits diverse Fragen zur Unterscheidung zwischen betrieblichen und privatem Zweck einer Bewirtung den Finanzgerichten vorgelegt. So hat z. B. das Finanzgericht Köln bereits im Jahr 2014 darüber entscheiden müssen, ob die Aufwendungen für eine Hochzeitsfeier betrieblich veranlasst sein können. Dies wurde durch das FG Köln mit seinem Urteil vernein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kostenentscheidung

Rn. 118 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Über die Frage, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss, entscheidet das Gericht gemäß § 81 Abs. 1 FamFG nach Billigkeit. Die Kosten werden dabei grds. den unterlegenen Beteiligten aufzuerlegen sein, also bei stattgegebener Entscheidung der prüfungspflichtigen Gesellschaft, bei Zurückweisung des Antrags der widersprechenden Partei (vgl. Me...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellungsfrist nach den Zwecken des Handelsrechts bei voraussichtlicher Unternehmensfortführung

Rn. 90 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der BGH muss bei der Frage, innerhalb welcher Frist ein JA aus handelsrechtlicher Sicht bei voraussichtlicher Fortführung des UN (vgl. dazu IDW PS 270 (2021)) rechtzeitig erstellt ist, zu einem anderen Ergebnis kommen. Denn er hat die Interessen der Informationsadressaten (vgl. zu diesem Begriff Moxter (1974), S. 418ff.), so z. B. der UN-Leit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1 %- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.2 Unselbstständigkeit des geschäftsführenden Gesellschafters einer Personengesellschaft

Entgegen den inzwischen überholten Verwaltungsregelungen[1] hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeit des geschäftsführenden Komplementärs einer KG umsatzsteuerrechtlich nicht selbstständig ausgeübt werden kann.[2] Dem hat sich die Verwaltung angeschlossen und den UStAE entsprechend angepasst.[3] Abschn. 2.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE in der aktuellen Fassung verweist hinsichtlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.3 Ertragsteuerrechtliche Mitunternehmerschaft

Wenn ein Gesellschafter ertragsteuerrechtlich als Mitunternehmer behandelt wird und somit trotz einer Arbeitnehmerstellung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt[1], bedeutet dies – für sich allein gesehen – nicht, dass er damit auch automatisch Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Insoweit weicht die umsatzsteuerliche Beurteilung von den ertragsteuerlichen Regelungen ab. Auch e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / Zusammenfassung

Überblick Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Personengesellschafters an seine Personengesellschaft können im Leistungsaustausch erbracht werden. In diesem Fall erbringt der Gesellschafter als selbstständiger Unternehmer steuerbare und steuerpflichtige Leistungen an seine Gesellschaft und muss hierüber Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / a) Eigenschadenklausel

Rz. 106 Mit der sog. Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.4 AVB-D&O) wird in nahezu allen gängigen Bedingungswerken versucht, den wirtschaftlichen Eigenschaden des versicherten Schädigers im Rahmen des Deckungsschutzes zu begrenzen. Soweit eine mittelbare oder unmittelbare Kapitalbeteiligung der versicherten Personen an der Versicherungsnehmerin bzw. einer vom Versicherungsschutz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / c) Sicherstellung der Wiederherstellung

Rz. 236 Die "Sicherstellung" der Wiederherstellung wird an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie erfordert eine Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend-wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung hinreichend sicher angenommen werden kann.[242] Ausreichende Sicherheit hierfür bieten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 623 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 498). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VIII. Muster: Bewilligung einer Grundbuchrichtigstellung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Bewilligung Grundbuchrichtigstellung UVZ-Nr. _________________________ Amtsgericht _________________________ Grundbuchamt Grundbuchantrag auf Richtigstellung In der Ersten Abteilung des Grundbuchs von _________________________ Blatt _________________________ (Amtsgericht _________________________) ist eingetrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Grundbuchrichtigstellung der Alt-GbR identitätswahrend auf eGbR

Rz. 61 Beispiel Im Grundbuch ist nach altem Recht eingetragen: A und B mit dem Zusatz in GbR. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 300.000 EUR. A und B sind je zur Hälfte an der GbR beteiligt. A und B haben ihre GbR inzwischen zur Eintragung ins GesR angemeldet. Dort wurde die Gesellschaft eingetragen unter dem Namen AB-eGbR, Sitz: Hamburg. Der Notar entwirft den Antrag auf id...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 6. Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten i.S.d. GwG

Rz. 54 Wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG) sind immer natürliche Personen, in deren Eigentum oder Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung letztlich die Vereinbarung durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird. Rz. 55 Wirtschaftlich Berechtigte bei juristischen Personen sowie rechtsfähigen Stiftungen und be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Wiederherstellungsklausel

Rz. 157 Für die Wohngebäudeversicherung gilt nach A § 13 Nr. 7 VGB 2010, A 17.6 VGB 2022 (§ 15 Abs. 4 VGB 88) ebenso wie die Feuerversicherung in § 11 Nr. 5 AFB eine sog. Wiederherstellungsklausel. Danach erwirbt der Versicherungsnehmer den Neuwertanteil an der Entschädigung, soweit er den Zeitwertschaden übersteigt, nur dann, wenn er innerhalb von drei Jahren nach dem Eintr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.3 Geschäftsführer der GmbH

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gem. § 43 Abs. 2 GmbHG für alle Schäden, die aus seinen schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen. Mit § 43 Abs. 3 GmbHG gibt es eine weitere (eigenständige) Anspruchsgrundlage für den Fall, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals notwendige Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird.[1] § 43 Abs. 3 G...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.2.2 Größenmerkmale

Rz. 220 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Kleinstkapitalgesellschaft liegt nur vor, wenn zwei der drei Merkmale nicht überschritten sind: Bilanzsumme von 350.000 EUR, Umsatzerlöse von 700.000 EUR, Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von 10. Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu Zweifelsfragen bei der Ermittlung von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl ka...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.4 Pflichtverantwortliche

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Jahresabschlussverantwortung, verstanden als Zuweisung der Aufstellungspflicht im Innenverhältnis und abzugrenzen von der Feststellungskompetenz,[1] richtet sich an dieselben Adressaten, die für die Buchführung verantwortlich sind (vgl. Kapitel 2). Aufstellungsverantwortlich ist, wer buchführungsverantwortlich ist. Beim Einzelkaufmann ist...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.3 Sonstige Buchführungspflichten

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Buchführungspflicht kann auch außerhalb des Handelsrechts nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus einem Vertragsverhältnis folgen. So kann insbesondere aus der Pflicht zur Verwaltung fremden Vermögens eine Pflicht zur Rechnungslegung hierüber folgen, die eine Buchführungspflicht einschließt. Das gilt etwa für den Auftragnehmer, den Ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.2 Organe, gesetzliche Vertreter, Amtspersonen

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sind die zuständigen Organmitglieder für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlich, namentlich der Gesamtvorstand (§ 91 AktG), nicht hingegen nur das für Rechnungslegung zuständige Vorstandsmitglied,[1] bei der GmbH ihr Geschäftsführer (§ 41 GmbHG),[2] bei eingetragenen Genossensch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz Eine Vergütungsvereinbarung zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär der AG ist, genügt nur dann dem Fremdvergleich nicht, wenn die Umstände des Einzelfalles eindeutig darauf schließen lassen, dass sich der Aufsichtsrat bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds ausgerichtet hat. Davon ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.3 Ablösung von Ansprüchen aus fortbestehenden Rechtsverhältnissen

Rz. 31 Die Ablösung einzelner Rechte eines im Übrigen fortbestehenden Rechtsverhältnisses wird von der st. Rspr. des BFH nicht als Entschädigung verstanden.[1] Eine anlässlich der Überleitung von Arbeitsverhältnissen gem. § 613a BGB aufgrund eines Interessenausgleichs zwischen Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Arbeitsvertrags...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerliche Behandlung des Gehalts

Zusammenfassung Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch ne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.3 Angemessenheitsprüfung

In die Angemessenheitsprüfung fließen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers ein, soweit ihnen die Anerkennung nicht aus anderen Gründen, z. B. wegen Verstößen gegen die formalen Anforderungen, zu versagen ist. Die Prüfung erstreckt sich somit auf das Festgehalt, die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sowie die Zusatzleistungen. Dabei ist allerdings zu berüc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2 Angemessenheit der Gehälter

2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.2 Die Behandlung der Gehälter beim Geschäftsführer

Die Gehälter, die Geschäftsführer von der GmbH erhalten, rechnen zu deren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, die sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Anrechnung der von der GmbH einbehaltenen Lohnsteuer sowie unter Abzug von Werbungskosten zu versteuern haben. Nicht einkommensteuerpflichtig sind dagegen verschiedene lohnsteuerfreie b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.2 Ermittlung der Angemessenheitsgrenze

Die Angemessenheit der Gesamtausstattung richtet sich laut Finanzverwaltung[1] nach folgenden Kriterien: Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, künftige Ertragsaussichten der GmbH, Verhältnis von Geschäftsführergehalt zu Gesamtgewinn und verbleibender Eigenkapitalverzinsung, Vergütungen, die in derselben oder in vergleichbaren GmbH an Geschäftsführer für entsprechende Leis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1 Buchhalterische und steuerliche Behandlung des Geschäftsführergehalts

1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sow...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Formale Voraussetzungen für die Anerkennung der Gehälter

Um zu verhindern, dass das Finanzamt das Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt, sollten Geschäftsführer darauf achten, dass sie vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sind. Besteht ein Selbstkontrahierungsverbot, so dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit sich selbst, also auch keinen Anstellungsvertrag, abschließen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr