Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.4 Musterformulierung: Vertretung und Geschäftsführung

Praxis-Beispiel Vertretung/Geschäftsführungmehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.2 Regressanspruch des Gesellschafters nachrangig

Der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommene Gesellschafter hat seinerseits einen Regressanspruch gegen die insolvente Gesellschaft, die allerdings im Rang nach den Insolvenzforderungen behandelt wird.[1] Im Regelfall bedeutet dies, dass der Gesellschafter mit seinem Anspruch auf der Strecke bleibt, weil die Insolvenzmasse verbraucht ist, bevor die nachran...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2 Der Verschmelzungsvertrag als Kernstück der Fusion

Der Verschmelzungsvertrag ist das Kernstück der Umwandlungsmaßnahme. Der Verschmelzungsvertrag muss eine Reihe von Angaben enthalten[1]: den Namen oder die Firma und den Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger; die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jedes übertragenden Rechtsträgers als Ganzes gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an dem...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Haftende Personen: Gesellschafter, Geschäftsführer, "Hintermänner", "Gründungsbeteiligte"

Rz. 2 Ansprüche aus § 9a greifen erst nach Eintragung ein – folglich sind ausgeschiedene Gesellschafter oder zuvor ausgeschiedene Geschäftsführer nicht betroffen (Scholz/Veil § 9a Rz. 24; OLG Rostock GmbHR 1995, 658; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 2). Die Haftung soll deliktsrechtsähnlich sein (vgl. OLG Düsseldorf GmbHR 1992, 373; abl.: Scholz/Veil § 9a Rz. 6 m.w.N.). Rz. 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.8 Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 801 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt ein Ges-GF sein privates Kfz für Zwecke der Gesellschaft, darf er hierfür eine angemessene Vergütung erhalten (tats Kosten oder 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer). Bei beherrschenden Ges-GF sollte auf eine vorherige klare und eindeutige Vereinbarung geachtet werden. Liegt eine solche nicht vor, führt dies allerdings zumindest nach älter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.5 Steuerliche Beurteilung der sofortigen (ratierlichen) Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 660 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In gewissem Zusammenhang mit der Prüfung der Erdienbarkeit steht die Frage der Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Ges-GF (nicht zuletzt deshalb, weil der BFH urspr den notwendigen Erdienenszeitraum von zehn Jahren aus den Unverfallbarkeitsregelungen des BetrAVG abgeleitet hat; dazu s Tz 650). Allerdings handelt es sich bei der Frage nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.3 Erdienbarkeit von Pensionszusagen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 655 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Voraussetzung der Erdienbarkeit muss auch bei diesem Pers-Kreis geprüft werden. Da das Rückwirkungsverbot nicht gilt, können hierbei auch Dienstzeiten vor Erteilung der Pensionszusage angerechnet werden. In Anlehnung an § 1 Abs 1 BetrAVG erkennt der BFH die Erdienbarkeit bei diesem Pers-Kreis auch dann an, wenn die zukünftige Dienstzeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 38 Widerruf der Bestellung

Literatur: Blöse Die Abberufung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund, GmbH-Stpr 2024, 39; Buchner/Schlobach Die Auswirkungen der Umwandlung von Gesellschaften auf die Rechtsstellung ihrer Organe, GmbHR 2004, 1; Dahlbender Freistellung und Suspendierung des GmbH-Geschäftsführers, GmbH-StB 2006, 147; ders. Abberufung und Kündigung von Gesellschafter-Geschäftsführern, G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Anpassung der Bezüge

Rz. 151 Bei unangemessenen Bezügen kann eine Anpassung – nach oben oder unten – erforderlich werden. Eine solche Anpassung stellt einen Eingriff in einen bestehenden Vertrag dar und kann daher nur mit Zustimmung des betroffenen Geschäftsführers erfolgen. Soweit diese verweigert wird, muss sie notfalls im Wege einer Klage herbeigeführt werden. § 87 AktG, der ein einseitiges G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Gesellschafterklage – actio pro socio

Rz. 13 Infolge der personalistischen Struktur werden heute allg. Treuepflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der GmbH sowie umgekehrt angenommen. GmbH und Gesellschafter haben die Interessen loyal zu wahren und zu fördern. Welche Pflichten sich im Einzelnen insofern ergeben, ist Frage der jeweiligen Ausgestaltung. Insbesondere schließt auch die kapitalistis...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Verhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag

Rz. 114 Mit der Bestellung zum Geschäftsführer wird nur die Organstellung begründet. Die persönliche Rechtsstellung des Geschäftsführers (auch des Gesellschafter-Geschäftsführers), z.B. Gehalt, Urlaub, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot, Alters- und Hinterbliebenenversorgung u.a., ist in einem gesonderten Schuldrechtsverhältnis zu regeln ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Nachreichen von Gründen im Prozess – Aufrechterhaltung als Abberufung ohne wichtigen Grund

Rz. 39 Hat die Gesellschaft die Abberufung auf bestimmte wichtige Gründe beschränkt, so kann sie weitere Gründe später nachschieben (z.B. wenn zu erkennen ist, dass die bisher angeführten Gründe die Abberufung nicht tragen). Voraussetzung hierfür ist ein zusätzlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung, wenn das im Prozess handelnde Organ nicht das ist, das über die Abbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Sonstiges

Rz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können privat/beruflich gemischte Aufwendungen teils > Betriebsausgaben, teils vGA sein (BFH 119, 434 = BStBl 1976 II, 753).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Rz. 174 Auch für den Geschäftsführer gelten die allg. Grundsätze, s. Rz. 173. Nach st. Rspr. schließt das Vorliegen einer Organstellung wie die des Geschäftsführers eine Sozialversicherungspflicht nicht allein aus (zuletzt BSG v. 19.9.2019 – B 12 R 25/18 R = NZS 2020, 183, 184; BSG v. 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R = NZS 2018, 778, 780). Rz. 175 Der nicht an der Gesellschaft bet...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Beschränkung der Abberufbarkeit auf wichtige Gründe durch die Satzung – Vorliegen wichtiger Gründe

Rz. 34 Abs. 1 enthält keine zwingende Regelung. Die Satzung kann jede Einschränkung festlegen, ausgenommen die Abberufung aus wichtigem Grund (vgl. BGH NJW 1969, 1483). Zwischen der freien Abberufung nach Abs. 1 und der Beschränkung auf wichtige Gründe (Abs. 2) bleibt Raum für gesellschaftsvertragliche Regelungen, z.B. Beschränkung auf sachliche Gründe, die sich (noch) nicht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Antragsberechtigung

Rz. 30 Antragsberechtigt ist jeder, der ein Interesse an der Bestellung hat (Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied, jeder Dritte, der einen Anspruch gegen die Gesellschaft durchsetzen möchte, z.B. ein Gläubiger, LG Frankenthal GmbHR 2003, 587 oder auch eine Behörde, vgl. Hohlfeld GmbHR 1986, 181; Kögel NZG 2000, 20, 22). Der Antragsteller hat keinen Anspruch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Tantiemen

Rz. 158 Die Tantieme ist ein wichtiges Instrument der Vergütungsgestaltung. Sie dient der Stärkung der unternehmerischen Verantwortung des Geschäftsführers und der Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen (vgl. Tanzer GmbHR 2000, 596). Rz. 159 Eine Tantieme muss besonders vereinbart sein. Dies erfolgt in der Praxis regelmäßig (Noack § 37 Rz. 124). Rz. 160 Es kann sich...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Wirkung der Abberufung aus wichtigem Grund – Schadensersatzpflicht bei außerordentlicher Kündigung – Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 53 Die Wirksamkeit einer Abberufung richtet sich danach, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Das aber wird erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung festgestellt. Bis dahin besteht ein Schwebezustand (OLG Karlsruhe GmbHR 1993, 155; Noack § 38 Rz. 62; Alles/Liebscher ZIP 2015, 1). Rz. 54 Der Fremdgeschäftsführer kann den Beschluss über seine Abberufu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Entlastung eines Gesellschafters

Rz. 43 Es handelt sich um die Entlastung eines Gesellschafters in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, Liquidator, Beirat oder Aufsichtsrat. Wegen der Personen, die einem Gesellschafter gleichstehen vgl. Rz. 31. Das Stimmverbot (es gilt auch für eine Folgeversammlung, OLG Hamm NZG 2003, 632) findet seine Rechtfertigung darin, dass mit der Entlastung (vgl. hierzu § 46 Rz. ...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 4. Verjährung und Verwirkung der Beitragsforderung

Rz. 22 Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Wurden die Beiträge jedoch vorsätzlich vorenthalten, so verjähren die Ansprüche erst in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV. Ausreichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Niehues, Betriebswirtsch Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an geschäftsführende Gesellschafter, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Beendigung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Rz. 42 Mit der rechtswirksamen Erklärung der Abberufung endet die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers (OLG Düsseldorf GmbHR 2003, 421). Das gilt auch dann, wenn die Abberufung noch nicht im HR eingetragen ist. Über § 15 HGB kann die Gesellschaft ggü. Gutgläubigen verpflichtet werden (BGHZ 115, 80; BGH NZG 2019, 861; Noack § 38 Rz. 45). Zur fehlerh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Regelungsinhalt – Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1 § 38 Abs. 1, 2 sind seit 1892 unverändert geblieben und regeln den Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer. Der (jederzeit) und ohne Begründung zulässige Widerruf (ex nunc) ist eine der Möglichkeiten der Beendigung der Organstellung. Der Widerruf lässt den davon unabhängigen Anstellungsvertrag unberührt. Dieser ist nach den dafür geltenden Regeln zu beenden (vgl. R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 100 Die Befreiung kann nur durch den Gesellschaftsvertrag, nicht durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen (str., so. BGHZ 87, 59; OLG Köln GmbHR 1993, 37; BGHZ 114, 167, 170; KG ZIP 2006, 2085, 2087; a.A. Altmeppen NJW 1995, 1182; Altmeppen NZG 2013, 401). Die Satzung kann bestimmen, dass durch Gesellschafterbeschluss die Befreiung ausgesprochen werden kann (dazu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organe

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Organe des Menschen sind Körperteile, die bestimmte Funktionen haben. Hiervon abgeleitet, werden Teile von > Juristische Person, die bestimmte Funktionen ausüben, zB die Geschäftsführung oder die Aufsicht über die Geschäftsführung, ebenfalls als Organ bezeichnet. Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zu Aufwendungen zum Erhalt der Funktionsfähigkei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Architekten

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Einkünfte- bzw Statusqualifikation > Arbeitnehmer Rz 130 Architekt, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 8, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 11. Als freie Mitarbeiter bei > Rundfunk und > Fernsehen können Architekten > Arbeitnehmer sein. Sie sind aber im Allgemeinen selbständig tätig (vgl § 18 Abs 1 Nr 1...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Erfordernis der Angemessenheit

Rz. 147 Die Bezüge der Geschäftsführer werden erfahrungsgemäß vertraglich vereinbart. Sie bestehen i.d.R. aus einem Festgehalt, einer (meist gewinnabhängigen) Tantieme und einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Eine Vergütung für Überstunden und Mehrarbeit kann der Geschäftsführer nur verlangen, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung besteht (OLG Dresden NJW-RR ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Befugnisse des Versammlungsleiters

Rz. 16 Der Versammlungsleiter hat nicht nur die Stimmen zu zählen, sondern auch zu prüfen, ob die Stimmabgabe wirksam ist. Er muss z.B. prüfen und entscheiden, ob ein Gesellschafter an der Stimmabgabe nach § 47 Abs. 4 (vgl. dort Rz. 52) gehindert war. Der Einwand, dass damit der Versammlungsleiter überfordert werde (vgl. K. Schmidt GmbHR 1992, 9; Delrichs GmbHR 1995, 863), k...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Betroffene Kreditnehmer

Rz. 3 Kredite dürfen nicht an Geschäftsführer, andere gesetzliche Vertreter, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtige (§ 54 HGB) gegeben werden. Zu den "anderen gesetzlichen Vertretern" gehören z.B. die Liquidatoren. Die Aufzählung der Personen, an die Kredite nicht ausgereicht werden dürfen, ist abschließend. Eine Ausdehnung z.B. au...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Haftungsbefreiung

Rz. 14 § 9a Abs. 3 (sowie Abs. 4 S. 2) sieht eine Exkulpationsmöglichkeit für Gesellschafter, Geschäftsführer und Hintermänner vor, deren Voraussetzung die betroffenen Personen zu beweisen haben (vgl. Rz. 9). Bewiesen werden muss allerdings die Unkenntnis der entscheidenden Tatsachen (z.B. unrichtige Angaben etc.) und/oder, dass sich der Betreffende wie ein ordentlicher Gesc...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Besonderheiten bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Rz. 336 Besonderheiten sind bei Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu beachten. In diesen Fällen ist zunächst zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Dienstverhältnis zu differenzieren. Die Organstellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist rein gesellschaftsrechtlicher Natur. Sie kann bei GmbH-Geschäftsführern durch ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 42a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Literatur: Bascope/Hering Gewinn- und sonstige Auszahlungsansprüche von GmbH-Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsvermögen, GmbH 2006, 183; Hommelhoff/Priester Bilanzrichtliniengesetz und GmbH-Satzung, ZGR 1986, 463; Huth § 42a GmbHG – Die unterschätzte Pflicht des Geschäftsführers auf Vorlage des Jahresabschlusses, GmbHR 2024, 577; Prühs Die Zuflussfiktion bei Gehaltsbestand...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Mindestens ein Geschäftsführer

Rz. 5 Gem. § 6 Abs. 1 muss die Gesellschaft zumindest einen Geschäftsführer haben. Für die GmbH können mehrere Geschäftsführer bestellt werden (vgl. § 6 Abs. 3). Das gilt grundsätzlich auch schon für die VorGmbH. Andernfalls kann eine Anmeldung nicht wirksam erfolgen (Gehrlein/Born/Simon § 6 Rz. 1 m. Hinw. auf BGHZ 80, 212). Bei der UG-Gründung mit Musterprotokoll darf nur e...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Urteilswirkung

Rz. 7 Das Urteil wirkt für und gegen alle Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder (vgl. Noack § 75 Rz. 29). Die von Dritten mit der Gesellschaft getätigten Rechtsgeschäfte werden von dem Urteil nicht berührt, § 77 Abs. 2 – Wirkung nur unter den Beteiligten (vgl. Wicke § 75 Rz. 6). Rz. 8 Das Urteil ist mit Rechtskraftzeugnis unverzüglich zum Handelsregister...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Andere Gestaltungen

Rz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 7d SGB IV sind die Wertguthaben nach den Vermögensanlagevorschriften der SV-Träger (§§ 80ff SGB IV) verzinslich anzulegen und nach § 7e SGB IV gegen das Risiko der Insolvenz des ArbG abzusichern. Zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss mindestens in Höhe der dem Wertguthabenkonto zugeführten ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Folgen der Beendigung des Dienstverhältnisses – Schadensersatzansprüche

aa) Ansprüche und Verpflichtungen des Geschäftsführers Rz. 213 Der Geschäftsführer kann die Ausstellung eines Zeugnisses, nicht aber seine Entlastung verlangen (BGHZ 94, 326; vgl. auch § 46 Rz. 61 ff.), wohl aber mit einer Feststellungsklage gegen die Gesellschaft mit dem Inhalt vorgehen, dass dieser keine Ersatzansprüche zustehen (BGHZ 94, 328). Ist die GmbH mit der Zahlung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zuflusszeitpunkt aus Wertguthaben – nachgelagerte Besteuerung

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die FinVerw verwendet für Wertguthaben iSd § 7bff SGB IV den Begriff Zeitwertkonto (BMF vom 17.06.2009 unter A I, BStBl 2009 I, 1286). Arbeitszeitkonten sind steuerlich somit zu unterscheiden in sonstige Arbeitszeitkonten (> Rz 11) und Zeitwertkonten; das sind Wertguthaben iSv § 7b SGB IV zur vollständigen oder teilweisen Freistellung von der ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten

Rz. 29 Wer rechtskräftig verurteilt ist wegen der in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 i.V.m. S. 4 abschließend angeführten Straftaten im Inland und bei vergleichbarem ausl. Urteil (ausreichend Strafbefehl) wird, ist ungeeignet und darf nicht Geschäftsführer sein. Das gilt für Täter, Teilnahme oder Versuch für die Dauer von fünf Jahren (anders bei Verurteilung nach §§ 263a etc. StGB: 1 ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 819 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig ist,[1810] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherun...mehr