Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.5 Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze und (rückwirkender) Eintritt von Versicherungspflicht

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 603 EUR im Monat, liegt vom Tage des Überschreitens an keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Wenn Arbeitgeber dies nicht beachten, kann es zu folgenden Konsequenzen führen: Die Prüfer der Rentenversicherung greifen diese Fälle auf und stellen im Nachhinein Sozialversicherungspflicht und damit einhergehend auch zwangsläufig die...mehr

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Berufsausbildung / 4.1 Minijob und Geringverdiener

Die Ausbildung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ist nicht möglich. Die Geringverdienergrenze von 325 EUR[1] bei der Ausbildung führt zur Lohnsteuerfreiheit.mehr

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Beitragssätze / 7.2 Minijob-Zentrale

Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale 0,8 % (bis 31.12.2025: 1,1 %). Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt seit 1.1.2025 unverändert 0,22 % (2024: 0,24 %).mehr

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Geringfügige Beschäftigung und Minijobs

1 Vorbemerkung Die Begriffe der geringfügigen Beschäftigung bzw. des sogenannten "Minijobs" sind sozialversicherungsrechtliche Begriffe aus § 8 Abs. 1 SGB IV, aus denen sich unmittelbar keine arbeitsrechtlichen Folgen ableiten lassen. Vielmehr sind diese besonderen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse "normale" (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse, auf die die ...mehr

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Arbeitgeberanteil / 3.2 Minijob

Für die Beschäftigung von Rentnern im Rahmen eines Minijobs sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitgeber hat den pauschalen Arbeitgeberanteil abzuführen. Auch hier ergibt sich der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Abführung des Beitrags aus dem Arbeitsvertrag.mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge

Zusammenfassung Überblick Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei gewerblichen Arbeitgebern und in Privathaushalten hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Berechnung ist unkompliziert, soweit es sich um "normale" Minijobs handelt. Besondere Regelungen gelten aber beispielsweise für vorgesch...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 1 Berücksichtigung des Mindestlohns bei Minijobs

1.1 Höhe Arbeitgeber von Minijobbern[1] sollten bei Arbeitsverträgen darauf achten, dass diese den Mindestlohn berücksichtigen. Anpassungsbedarf besteht in allen Fällen, bei denen eine arbeitsvertragliche Vergütung vereinbart wurde, der ab dem 1.1.2026 ein Stundenlohn von weniger als 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR) zugrunde liegt. Darüber hinaus spielt auch der Faktor einer vertr...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 4.2 Beiträge in der Freistellungsphase

In der Freistellungsphase sind je nach Versicherungsstatus in der (für sich gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigung aus dem Wertguthaben entweder bei vorliegender Versicherungsfreiheit Pauschalbeiträge oder bei vorliegender Versicherungspflicht, die sich aufgrund der Zusammenrechnung mit einer weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bzw. einer versicherungspflich...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7.1 Mehr als geringfügige Beschäftigung

Für den Personenkreis der Altersvollrentner ist bei der Meldung die neue Personengruppe (PGR) "120" zu beachten. Dieser Meldeschlüssel ist für – mehr als geringfügige – Beschäftigungen neben einer Altersvollrente ab 1.1.2017 zu verwenden, soweit Rentenversicherungspflicht besteht. PGR "120" ist für versicherungspflichtige Altersvollrentner sowohl bezogen auf den Zeitraum bis...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.5 Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Üben Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Kammerberuf aus, sind sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Für sie bestehen jedoch 2 Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen: Als geringfügig Beschäftigte können sie sich per Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Als Mitglied der berufs...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2 Wirkung des Pauschalbeitrags in der Rentenversicherung

Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und erwerben dadurch volle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Aufgrund von Übergangsregelungen gibt es Personenkreise, die in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach wie vor versicherungsfrei sind. 3.2.1 Übergangsregelungen: Altfälle mit Besch...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3 Werkstudenten

Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für Studenten gleichermaßen attraktiv und im Regelfall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorzuziehen. 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitar...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.2 Überschreiten der Zeitgrenzen

Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die ursprünglich vereinbarte Zeitdauer, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung die längere Dauer heraus, liegt eine kurzfristige Besch...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.2 Beamte

Für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der Pauschalbeitrag ebenfalls zu zahlen. Eine Ausnahme von der Pauschalbeitragspflicht besteht für Beamte, bei denen der Dienstherr die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung erstreckt hat.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.000 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des ...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 3.6 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien zu lassen.[1] 3.6.1 Form Der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Vom 1.1.2023 an ist auch eine elektronische Antragstellung möglich.[1] 3.6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen Sollt...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.3 Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnehmen, sind bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze "normal" rentenversichert. Das bedeutet konkret: Beschäftigter und Arbeitgeber tragen ihre Beitragsanteile – dies wirkt rentensteigernd. Hinweis Von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber Eine rentensteigernde Wirkung ergibt sich auc...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 3 Ein Minijob, privat krankenversichert

Sachverhalt Zur Unterstützung der Mitarbeiter wird eine weitere Aushilfskraft auf 603-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin ist verheiratet, privat krankenversichert und übt keine weitere Beschäftigung aus. Muss der Arbeitgeber auch den Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung leisten? Ergebnis Ist die Arbeitnehmerin privat krankenversichert, entfällt die...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

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Student / 1 Studenten als Arbeitnehmer

Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt es sich um einen Minijob, k...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 1.1 Krankenkassen

Das U1-Verfahren wird von allen Krankenkassenarten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkassen können die Durchführung des U1-Verfahrens auch auf andere Stellen übertragen. Zuständig für die Durchführung des U1-Verfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt im Veranlagungszeitraum 2026 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR). [1] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[2] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wö...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2026 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6.1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung sowie die Umlagepflicht zur U1 und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 5 Lohnsteuerpauschalierung bei mehreren Nebenjobs

Das vereinfachte Lohnsteuerpauschalierungsverfahren für Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte[1] ist für jede Aushilfstätigkeit bzw. geringfügige Beschäftigung zulässig. Dabei hat jeder Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Lohnsteuerpauschalierung – bezogen auf das einzelne Dienstverhältnis – selbstständig zu prüfen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 1.1 Ausschlusstatbestände für das Alleinhandwerk

Sind Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt[1], steht das der Alleinhandwerkereigenschaft nicht entgegen. Die Rentenversicherungspflicht eines im Handwerksbetrieb Beschäftigten (mit Ausnahme der Lehrlinge und des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades) steht der Alleinhandwerkereigenschaft nur dann entgegen, wenn die Versicherungspflicht des Beschäftigten auf einer mehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 3.1 Erwerbslosigkeit/Schul-/Berufsausbildung

Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn sie nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. JFDG leisten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine ausgeübte versicherungsfreie geringfügige Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schüler / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit grundsätzlich nach den Kriterien, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Praktikant / 1 Vorgeschriebene Praktika

Infographic Bei vorgeschriebenen Praktika handelt es sich um Praktika, deren Ableistung in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Generell gilt, dass weder die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR im Monat (2025: von 556,01 EUR bis 2.000 EUR)[1] noch die zur geringfügigen Beschäftigung[2] angewand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 5 Geringfügige Beschäftigung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern

Flüchtlinge und Asylbewerber können auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sog. Minijob) eingesetzt werden. Unter die Minijob-Regelung fallen sämtliche Dienstverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.[1] Eine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden besteht nicht. Allerdin...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt im Jahr 2026 von ca. 1.130 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkü...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 5 Abführung

Die Pauschalbeiträge sind elektronisch mit dem Beitragsnachweis zu übermitteln und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Bei Minijobs in Privathaushalten werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale berechnet und im Haushaltsscheckverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet Teilzeit für 900 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 2,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 603 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.6.7 Aufnahme vor dem 1.1.2013

Bestand die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 unter Berücksichtigung des bis Ende 2012 maßgeblichen Entgeltgrenzwerts von 400 EUR, bleibt die seinerzeit kraft Gesetzes bestehende Rentenversicherungsfreiheit dauerhaft erhalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn in der ursprünglich mit einem Entgelt von max. 400 EUR ausgeübten geringfügig entlohnten B...mehr

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Nichtversicherte GKV / 7.2 Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

Die Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts trägt allein der Arbeitgeber. Sie werden von ihm an die Minijob-Zentrale abgeführt. In der Pflegeversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Die Pflegeversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt sind deshalb vom Mitglied an seine Krankenkasse zu zahlen.mehr

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Pensionär / 2.3 Pensionäre in Minijobs

2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1] 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 6 Minijob-Zentrale

6.1 Beitragseinzug durch die Minijob-Zentrale Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Minijob bis 603 EUR

1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 5 Geringfügige Beschäftigung während des Rentenbezugs

Übt ein Rentner eine Beschäftigung aus, vollzieht sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen. Beschäftigte Rentner sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. Sofern nicht von dem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht wird, besteht Versicherungspf...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage[3] befristet und damit dem...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.1 Entgeltunterlagen

Den Entgeltunterlagen für kurzfristig Beschäftigte sind Nachweise über den Status des Arbeitnehmers (z. B. Student, freiwillig Wehrdienstleistender, Rentner) sowie über dessen Krankenversicherungsschutz beizufügen. Außerdem gehören zu den Entgeltunterlagen die Rückmeldung der Minijob-Zentrale zu den Vorbeschäftigungszeiten des kurzfristig Beschäftigten, die Erklärung des Arbeit...mehr

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Minijob: Kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältnisse. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) allerding...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze

Zusammenfassung Überblick Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 603 EUR im Monat nicht überschreitet. Der Begriff "regelmäßig" deutet bereits an, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auch dann noch vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer in einzelnen Monaten mehr als 603 EUR verdient. Unter welchen Bedingungen ist aber ...mehr