Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2025 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.300 EUR (...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Versorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rabatt / Zusammenfassung

Begriff Rabatte, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen einräumt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Als Bemessungsgrundlage für den Vorteil der kostenlosen oder verbilligten Überlassung ist zunächst der Wert des Bezugs zu ermitteln. Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Waren oder Dienstleistungen, die der Betrie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8 § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD – geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) ist zu unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab 1.10.2022 geltenden Fassung[2] nur vor, wenn das regel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 12.096 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2025 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.3 Neue Mindestlöhne

Durch die fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5.11.2025[1] wird der Mindestlohn von 12,82 EUR auf 13,90 EUR zum 1.1.2026 angehoben. Auch die weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 EUR zum 1.1.2027 ist hier bereits geregelt. Infolgedessen steigt die Grenze für die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1a SGB IV ab dem 1.1.2026 auf 603 EUR an. Auch die g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 110. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v 24.03.1999, BStBl I 1999, 302

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1 Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung handelt. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bleibt die Mitgliedschaft als Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.2 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht auf Antrag

Voraussetzung für die Versicherungspflicht auf Antrag ist, dass die antragstellende Person innerhalb der letzten 30 Monate vor der Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder unmittelbar vor der Aufnahme der Tätigkeit oder der Beschäftigun...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Am 16.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) veröffentlicht.[1] Mit dem Gesetz beabsichtigt die Bundesregierung, durch steuerliche Anreize das Erwerbspotential älterer Menschen besser auszuschöpfen. Für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, soll ab dem 1....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 1.4 Ausschluss

Eine Förderung ist nicht möglich für Minijobs (geringfügige Beschäftigung), für Ausbildungsverhältnisse, wenn eine Beschäftigung bereits anderweitig aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefördert wird oder[1] wenn das Bürgergeld aufstockend zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld bezogen wird (in diesem Fall ist die Agentur für Arbeit für die berufliche Eingliederung...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.1 Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Versicherungspflicht Das Erfordernis der Versicherungspflicht berücksichtigt, dass Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nur Personen zugutekommen soll, die zum Kreis der Beitragszahler gehören. In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, soweit keine Tatbestände der V...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer, die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen, die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.[1] Für den Arbeitnehmerbegriff gel...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung des Arbeitgebers

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber zu zahlen.[1] Er ist damit gleichzeitig auch Beitragsschuldner der Sozialversicherungsbeiträge. Wird ein Arbeitsverhältnis ursprünglich als versicherungsfrei beurteilt und stellt sich im Nachhinein heraus, dass Versicherungspflicht bestanden hat, so wird die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und di...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 2 Meldungen in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsträger erfahren aus den Meldungen des Arbeitgebers alle notwendigen Daten zur Durchführung der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer. Dazu wurde ein einheitliches Meldeverfahren geschaffen.[1] Bei der Übermittlung der Meldungen über systemuntersuchte Entgeltabrechnungsprogramme oder Ausfüllhilfen sind Meldefristen[2] zu beachten. Die Meldung ist an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden und ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.14 Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung von geringfügig Beschäftigten

Geringfügig entlohnt Beschäftigten soll zukünftig ermöglicht werden, eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag wieder aufzuheben und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen Betroffene bei ihrem Arbeitgeber. Die Aufhebung der Befreiung ist nur für die Zukunft mö...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.3 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, erhöht sich zum 1.1.2026 die Geringfügigkeitsgrenze. Ab diesem Zeitpunkt beträgt sie 603 EUR.[1] Das liegt an der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 EUR auf 13,90 EUR zum 1.1.2026[2] und der gesetzlich festgelegten Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn.[3] Die Jahresverd...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2026 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 565 EUR (2025: 535 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise nur in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Wird daneben eine weitere Beschäftigung – auch eine nicht zum Hauptamt gehörende Beschäftigung beim eigenen Dienstherrn (z. B. nebenamtliche Lehrtätigkeit) – ausgeübt, ist diese renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 6.2 Zusätzliche Vergütung mit Rechtsgrund

Neben dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land besteht eine weitere Beschäftigung zur Ausbildungsstation, wenn die zusätzliche Vergütung für eine mündlich oder schriftlich vereinbarte Nebentätigkeit gezahlt wird, die die Referendare verpflichtet, über den notwendigen Teil der Ausbildung hinaus Leistungen zu erbringen. Diese Nebentätigkeit ist versicherungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3 Arbeitszeitkonto in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

In einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit kann ein verstetigtes, also gleichbleibendes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden über ein Arbeitszeitkonto geführt. Eine entsprechende Vereinbarung muss neben dem Aufbau von Zeitguthaben auch deren tatsächlichen Abbau ermöglichen. 3.1 Gesta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.4 Einstellung von Personal

Die Beschäftigung fremder Hilfskräfte kann von maßgeblicher Bedeutung für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein.[1] Ist der Einsatz eigener versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder mehrerer Minijobber (deren Gehalt zusammengerechnet die Geringfügigkeitsgrenze[2] übersteigt) nicht nur zulässig, sondern grundsätzlich auch möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 3.2 Drohende Haftungsrisiken

Subsidiäre Einstandspflicht des Arbeitgebers Für den Arbeitgeber, der sich zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung und einer entsprechenden Zusage gegenüber seiner Belegschaft entschlossen hat, ist es wichtig zu erkennen, dass er bei deren Umsetzung den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegt. Eine Nichtbeachtung kann zu unerwarteten Haftungsrisik...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Meldepflicht bedingt Prüfung der Geschäftsbeziehung

Ein Arbeitgeber hat der Einzugsstelle (i. d. R. die Krankenkasse des Arbeitnehmers oder die Minijob-Zentrale bei Minijobbern) bei Beginn einer Beschäftigung eine Meldung zu erstatten. Kommt ein Arbeitgeber dieser Meldepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht nach, so handelt er ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.1 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis

Ein Zeitwertkonto kann für alle Arbeitnehmer [1] im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis oder mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 bzw. § 8a SGB IV. Besonderheiten gelten bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und anderen Arbeitnehmern, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.1 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Ansparphase einer flexiblen Arbeitszeitregelung liegt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Soweit die Höhe des Arbeitsentgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung ist (höherverdienende Arbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigung), b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach kurzfristiger Beschäftigung

Gleiches gilt umgekehrt, wenn sich an die befristete kurzfristige Beschäftigung unmittelbar eine – für sich betrachtet – geringfügig entlohnte Beschäftigung anschließt. Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigung...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung

Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 556 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. Dies hat zur Folge, dass vom Zeitpunkt der Vereinbarung der befristeten B...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Merkmale einer gelegentlichen Beschäftigung

Eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung liegt vor, wenn der kurzfristig Beschäftigte bzw. die Aushilfskraft ohne feste Wiederholungsabsicht tätig wird. Unschädlich ist, wenn es tatsächlich zu Wiederholungen der Tätigkeit kommt. Entscheidend ist, dass die erneute Tätigkeit nicht bereits von vornherein vereinbart worden ist. Es kommt dann nicht darauf...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Zeitliche Befristung

Normale Regelung Kurzfristige Beschäftigungen liegen vor, wenn die Beschäftigung längstens auf 3 Monate oder 70 Tage begrenzt ist. Oft werden sie auch als Aushilfsjob oder Minijob bezeichnet. Darüber hinaus werden kurzfristige Beschäftigungen auch von Studenten ausgeübt. Die besonderen Regelungen für Studenten werden nachfolgend jedoch nicht dargestellt.[1] Wichtig Kurzfristig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.2 Auf ständige Wiederholung gerichtete Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hingegen nicht vor, wenn die Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll. Eine hinreichende Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Arbeitseinsätze besteht nicht. In diesem Fall handelt es sich um eine regelmäßige Be...mehr