Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 69 Prüfungsumfang Zu prüfen sind Entstehung und Erstattungsfähigkeit von Gebühren. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu prüfen, d.h. es ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren billig sind. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 Rdn 1 ff... mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Allgemeines

Rz. 2 Nachfolgend werden die Gebühren kurz aufgelistet; für die eigentlichen Erläuterungen wird auf die entsprechenden nachfolgenden Kapitel verwiesen. Rz. 3 Außergerichtliche Vertretung Für eine außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Es entsteht eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG. Auch kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1005 ... mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / A. Verkehrsanwalt

Rz. 1 Aufgabe Verkehrsanwalt/Korrespondenzanwalt Der Verkehrsanwalt ist weder Verfahrensbevollmächtigter noch Vertreter des Verfahrensbevollmächtigten. Vielmehr ist er selbstständiger Bevollmächtigter des Mandanten neben dem originären Verfahrensbevollmächtigten. Da er den Mandanten berät und dem originären Verfahrensbevollmächtigten die von dem Mandanten gesammelten wesentli... mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / A. Verbindung

Rz. 1 Allgemeines Nach § 113 SGG kann das Gericht durch Beschluss mehrere bei demselben Gericht anhängige Streitverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung eines Aktenzeichens verbinden, wenn die Ansprüche, welche den Gegenstand dieser Rechtsstreitigkeit bilden, in einem Zusammenhang stehen oder von vorneherein in einer Klage hätten geltend gemacht we... mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / a) Grundsatz

Rz. 19 Anrechnungsgrundsatz Bei Anrechnungen liegen verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor, sodass zunächst für jede Angelegenheit einzeln nach geltendem Vergütungsrecht abzurechnen ist (§ 60 RVG). Für die jeweilige Angelegenheit ist grundsätzlich der unbedingte Prozessauftrag maßgebend (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinanderfolgende T... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / A. Rechtsanwaltsvergütung – Allgemeines

Rz. 1 Geltungsbereich des RVG Die anwaltliche Vergütung, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, teilt sich auf in Gebühren und Auslagen (§ 1 RVG). RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für eine Tätigkeit als besonderer Vertreter nach §§ 57 und 58 ZPO, § 118e BRAO, § 103b PAO oder nach § 111c StBerG. Andere ... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / I. Gebührenüberblick

Rz. 34 Gebührenüberblick Es entstehen die allgemeinen Gebühren. Diese werden nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, ohne umfassend behandelt zu werden. Rz. 35 Außergerichtliche Tätigkeit Für eine außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Es können die Gebührentatbestände der Nrn. 2100, 2101, 2300, 2301 VV RVG anfallen. Rz. 36 Erster Rec... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 2. Schriftlicher Vergleich

Rz. 35 Entscheidung durch Vergleich Eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG entsteht für jegliche Art von Vergleichen, seien es gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche. Die Anmerkung verlangt lediglich, dass mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / B. Vergütung in sozialrechtlichen Verfahren

Rz. 5 Im verwaltungsrechtlichen Verfahren sind die Gebühren aus den Teilen 1, 2 und 3 sowie die Auslagen des Teils 7 von Belang. Rz. 6 Kostenrechtliche Angelegenheit Die Angelegenheit stellt die abzurechnende kostenrechtliche Einheit dar. Mit dem RVG wurde dieser Begriff für Sozialsachen in § 17 Nr. 1 RVG vollkommen neugefasst. Dieser umfasst nun alle Gerichtsverfahren und nic... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / I. Allgemeines

Rz. 124 Anrechnung – Allgemeines Dem Rechtsanwalt steht grundsätzlich eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Geltendmachung der Gebühren zu, § 15a Abs. 1 RVG (Entscheidungsvorrecht des Rechtsanwalts). So kann dieser wählen, welche Gebühren er in welcher Höhe bei seinem Auftraggeber und welche bei einem erstattungspflichtigen Dritten oder auch der Staatskasse geltend macht. Nach Vor... mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei... mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Unbilligkeit muss festgestellt werden

Rz. 72 Unbillige Ermessensausübung Wird Erstattung einer Rahmengebühr verlangt (§ 3 RVG), ist gesetzliche Gebühr die vom Rechtsanwalt nach § 14 RVG im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen bestimmte Gebühr. Es ist zu prüfen, ob die Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Unbilligkeit muss festgestellt werd... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Anrechnung nur bei Zahlung

Rz. 137 Tatsächliche Zahlung Dem Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nach ist zunächst eine Anrechnung vorzunehmen, soweit eine Geschäftsgebühr "entsteht", also unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung. Diese Art der Auslegung scheint jedoch dem Regelungszweck des § 15a RVG und dem damit einhergehenden Wahlrecht des Rechtsanwalts zuwider zu laufen. Eine Anrechnung gem. § 15a... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 1. Mehrere Auftraggeber – Erhöhung

Rz. 46 Mehrvertretung Aus dem Wortlaut von Nr. 1008 VV RVG ergibt sich, dass u.a. auch die Geschäftsgebühren Nrn. 2300 ff. VV RVG und die Verfahrensgebühren Nrn. 3100 ff. VV RVG zu den erhöhungsfähigen Gebühren gehören. Da sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG als Satzrahmengebühr gem. § 13 RVG nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit berechnet, ist Voraussetzung... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) Überblick

Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung): mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / D. Kappungsgrenze und Erhöhung

Rz. 13 Kappungsgrenze (oder Schwellengebühr) Nach der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG kann eine höhere Geschäftsgebühr als 391,00 EUR nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war. Das bedeutet, dass bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG nicht die Mittelgebühr mit 451,00 EUR, sondern eine Geschäftsgebühr über 391,00 EUR zur Regelgebühr bzw... mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / A. Gebührenüberblick nach Verfahrensabschnitten

Rz. 1 Betragsrahmengebühren – Gebührenüberblick Der Rechtsanwalt erhält im Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren) eine Geschäftsgebühr. Dies gilt auch im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren). Im Verfahren vor dem Sozialgericht verdient er eine Verhandlungs- und eine Terminsgebühr. Kommt es zu einer Einigung bzw. Erledigung, so entsteht auch eine Einigungsgebühr bzw. Erledigun... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 21 Prüfungsumfang Zu prüfen ist die Entstehung der Gebühren sowie ihre Erstattungsfähigkeit. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Der Urkundsbeamte muss prüfen, ob die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG z... mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / A. Allgemeines

Rz. 1 Sofern der Anwalt mit der Vertretung mehrerer Auftraggeber beauftragt ist, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Nr. 1008 VV RVG eine zusätzliche Vergütung für den dadurch entstehenden Mehraufwand vor. Nach Nr. 1008 VV RVG erhöht sich der Gebührenrahmen einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 30 %, höchstens jedoch um 200 %. Eine ge... mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / I. Allgemeines

Rz. 1 Verfahrensgebühr erste Instanz – Höhe Der Anwalt verdient im ersten Rechtszug vor dem Sozialgericht eine Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 719,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 392,00 EUR, sofern nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen und nach § 183 SGG das Gerichtskostengesetz keine Anwendung findet. Eine Vorbefassu... mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / II. Anrechnungen – Überblick

Rz. 9 Anrechnung Das RVG sieht an einigen Stellen eine Anrechnung von Gebühren vor, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Streitgegenstandes bereits mit der Sache befasst war. Dies gilt gleichermaßen für eine vorgerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit. Anzurechnen sind gem. mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Vorschuss

Rz. 93 Vorschuss Der Rechtsanwalt kann ab dem Zeitpunkt seiner Beiordnung gem. § 47 RVG einen angemessenen Vorschuss gegen die Staats- bzw. Landeskasse geltend machen. Dies nur für bereits entstandene Gebühren und voraussichtlich entstehende oder bereits entstandene Auslagen, diese aber in voller Höhe. Einen Vorschuss für zukünftig entstehende Gebühren kann der Rechtsanwalt n... mehr

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§ 15 Eilverfahren / B. Verfahrensgebühr

Rz. 14 Verfahrensgebühr – Höhe Die Verfahrensgebühr im Eilverfahren ist nach Nr. 3102 VV RVG zu bemessen. Die Höhe der Verfahrensgebühr führt jedoch nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten. Für eine pauschaliert reduzierte Verfahrensgebühr gibt es keinen Raum. Das RVG sieht die Bemessung der Gebühr nach § 14 RVG im Einzelfall vor. Eine Reduzierung kann dann in Frage kommen, we... mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / B. Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

Rz. 15 Verfahrensgebühr Berufung – Höhe Der Anwalt verdient im Berufungsverfahren eine Verfahrensgebühr Nr. 3204 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 78,00 bis 889,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 483,50 EUR. Rz. 16 Als Entstehungsvoraussetzungen bei der Gebühr gelten die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen einer Verfahrensgebühr (vgl. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG). Rz. 17 Die Höh... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i... mehr

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§ 17 Auslagen / D. Pauschale für Post- und Telekommunikationsauslagen Nr. 7002 VV RVG

Rz. 10 Pauschale statt tatsächlicher Aufwendungen Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen (Postentgelte) werden nicht durch die allgemeinen Gebühren abgegolten. Sie können zusätzlich zu diesen angesetzt werden. Sinn der Vorschrift ist die Vereinfachung des Verfahrens zur Abrechnung der Post- und Telekommunikationsauslagen. Statt der tatsächlich hierfür entstand... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Angabe von Zahlungen bis Antragstellung

Rz. 63 Angabe von Zahlungen Im dem Antrag hat der Rechtsanwalt die notwendigen Versicherungen gem. §§ 55 Abs. 5 S. 2, 3 RVG zu erklären, dass er Zahlungen nicht erhalten hat. Es ist daher im Einzelnen anzuzeigen, ob mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / C. Beratung

Rz. 43 Beratung – Grundsatz Im Fall einer Beratung gilt auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 34 RVG . Rz. 44 Gebührenvereinbarung – keine Sofern der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG keine Gebührenvereinbarung [24] abgeschlossen hat, erhält der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die übliche Vergütung nach dem BGB (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB). Rz. 45 Verbraucher Zu beachten i... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Gegenstandswert

Rz. 18 Gegenstandswert Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht vom Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dies ist nach Legaldefinition der "Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat". Der Gegenstandswert – nach welchem die anwaltlichen Gebühren abzurechnen sind – richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG. Insofern wird auf den Streitwert i.S.d. GKG zurückg... mehr

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§ 13 Verfahren über Gehörsrüge

Rz. 1 Allgemeines Nach § 178a SGG kann eine Rüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben werden (Anhörungsrüge). Sie kann allerdings nur gegen Endentscheidungen erhoben werden. Hierzu zählen alle Entscheidungen und Beschlüsse, die ein Verfahren im letzten Rechtszug abschließen. Nach § 178a Abs. 1 S. 1 SGG darf ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegebe... mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / b) Anrechnungshöchstbetrag

Rz. 22 Da sich die Anrechnung nach dem Recht der Angelegenheit richtet, in welcher angerechnet wird, ist der durch das KostBRÄG 2025 von 207,00 EUR auf 225,00 EUR geänderte Anrechnungshöchstbetrag zu berücksichtigen (vgl. Vorbem. 2.3 Abs. 4 und Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a Abs. 2 RVG). Rz. 23 Beispiel 6: Gespaltenes Vergütungsrecht – Anrechnungshöchstbetrag Der Rechts... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 4. Angenommenes Anerkenntnis

Rz. 50 Anerkenntnis Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG auch, wenn das Verfahren, für welches mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet. Ein angenommenes Anerkenntnis erledigt den Rechtsstreit in der Hauptsache (§ 101 Abs. 2 SGG). Das Anerkenntnis ist dabei das im Wege einsei... mehr

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§ 24 Güterichterverfahren

Rz. 1 Allgemeines Durch den Verweis[1] von § 202 S. 1 SGG auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO besteht nun auch für die Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, die Beteiligten für Güteverhandlungen sowie für weitere Güteversuche vor einen Güterichter zu verweisen bzw. den Beteiligten die Mediation als Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Ziel des Gesetzes zur Förderung der Mediation und... mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / V. Anwalt in eigener Sache

Rz. 80 Rechtsanwalt in eigener Sache In Frage kommt auch die Vertretung eines Rechtsanwalts durch sich selbst.[61] Allerdings gilt auch hier die Frage, ob ein Rechtsanwalt notwendig gewesen wäre. Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren sich selbst vertretenden Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn die Beiziehung eines Rechtsanwalts an sich notwendig i.S.d. § 63 SGB X w... mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / III. Betragsrahmengebühren und Prozesskostenhilfe

Rz. 12 Prozesskostenhilfe Sofern Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, erhält der Anwalt die ungekürzten Gebühren nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1 RVG. Nach § 48 Abs. 4 RVG erstreckt sich die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 Abs. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen, auf Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Prozesskostenhilfe, wenn vom Gericht nichts andere... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 29 Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG auch in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Rz. 30 Grundsatz – mündliche Verhandlung Grundsätzlich entscheidet das Gericht nach § 124 Abs. 1 S... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / I. Allgemeines

Rz. 7 Vertritt der Rechtsanwalt den Mandanten außergerichtlich, entsteht eine Geschäftsgebühr. Eine Besprechungs- und Beweisaufnahmegebühr ist im RVG nicht mehr vorgesehen. Rz. 8 Entstehung Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages (vgl. Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG). Hierz... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 60 Terminsgebühr Berufung – Höhe Der Anwalt verdient im Berufungsverfahren bzw. in Verfahren vor dem Landessozialgericht eine Terminsgebühr Nr. 3205 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 665,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 365,00 EUR. Rz. 61 Entstehungsvoraussetzungen Hinsichtlich der Entstehungsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Rz. 62 Gebührenhöhe D... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 51 Einigung oder Erledigung Neben den jeweiligen Verfahrensgebühren kann der Anwalt bei einer Einigung oder Erledigung weitere Gebühren nach Teil 1 VV RVG verdienen. Im Falle einer Einigung über gerichtlich anhängige Gegenstände entsteht eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nrn. 1003, 1000 VV RVG, bei einer Einigung über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände (Mehrvergleich) ent... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Anrechnung aus Vorverfahren

Rz. 134 Widerspruchsverfahren Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens ist in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG geregelt: Zitat Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Betragsrahmengebühren höchstens mit 225,00 EUR (bis 31.5.2025: 207,00 EUR) auf die Verfahrens... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / A. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – Rechtsmittelprüfgebühr

Rz. 1 Rechtsmittelprüfung Der Anwalt kann eine Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verdienen. Die Gebühr Nr. 2102 VV RVG beträgt 39,00 bis 419,00 EUR. Dies gilt für sämtliche Rechtsmittelprüfungen, nicht jedoch für eine Prüfung von Rechtsbehelfen wie beispielsweise von Erinnerung oder Gehörsrüge. Die Gebühr ist auf eine Gebühr für das nachfolgende R... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / V. Unbilligkeit

Rz. 126 Verbindlichkeit der Gebührenbestimmung Grundsätzlich ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Gebührenbestimmung verbindlich, wenn diese billigem Ermessen entspricht. In der Rechtsprechung wird dem Anwalt bei der Bestimmung der "billigen" Gebühr ein Bemessungsspielraum oder Toleranzbereich von bis zu 20 % zugestanden. Rz. 127 Unbilligkeit der Gebührenbestimmung Ist die Ge... mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / II. Anrechnung

Rz. 7 Anrechnung Auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ist eine im Vorverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG zur Hälfte, höchstens mit einem Betrag von 225,00 EUR anzurechnen (vgl. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG). Sind mehrere Gebühren entstanden, so ist die zuletzt Entstandene maßgebend. Bei Betragsrahmengebühren ist nicht zu berücksichtigen, dass de... mehr

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§ 14 Untätigkeitsklage / B. Verfahrensgebühr

Rz. 4 Auch bei einer Untätigkeitsklage findet grundsätzlich der Gebührenrahmen der Nr. 3102 VV RVG mit 65,00 bis 719,00 EUR Anwendung. Rz. 5 Bemessungskriterien Auch hier ist die billige Gebühr anhand der Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen. Das RVG sieht eine Pauschalierung von Gebühren nicht vor. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des § 14 RVG orientiert sich am ... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 1 Terminsgebühr erste Instanz – Höhe Der Anwalt verdient im ersten Rechtszug eine Terminsgebühr Nr. 3106 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 665,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 365,00 EUR. Rz. 2 Gebührenentstehung Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Entstehungsvoraussetzungen der Terminsgebühr, die sich aus der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG für das zivilrechtlich... mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / B. Terminsanwalt

Rz. 11 Aufgabe Terminsvertreter Der Terminsanwalt erhält einen Einzelauftrag für Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Vergütung Nach Nr. 3401 VV RVG erhält der Terminsvertreter eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Ebenso erhält er eine Terminsgebühr Nr. 3402 VV RVG i.H.d. einem Verfahrensbevol... mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Gegenstand der Beratungshilfe

Rz. 67 Abgrenzung Beratung – Vertretung Neuer Prüfungszeitpunkt: Das Gesetz sprach bisher nur von der Notwendigkeit der Vertretung, soweit diese erforderlich ist. Dies wird nun in § 2 Abs. 1 BerHG schärfer eingegrenzt. Demnach ist eine Vertretung nur erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsa... mehr