Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Anwendbarkeit von § 15a RVG

Rz. 144 Zu § 15a RVG wird zunächst auf die Ausführungen in § 22 Rdn 124 ff. verwiesen. Keine Erstattung Verwaltungsverfahren: Für Gebührenerstattung im Widerspruchsverfahren ist nunmehr § 15a RVG maßgeblich. Es kommt damit nicht zu einer Anrechnung der Gebühren aus dem Verwaltungsverfahren im Verhältnis zur Verwaltungsbehörde, da keine der Alternativen des § 15a Abs. 2 RVG er... mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / D. Gebührenentstehung bei Beratung

Rz. 25 Beratungsgebühr Sofern dem Anwalt nur eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG zusteht (er also lediglich einen Auftrag zu Beratung hatte), entsteht die Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG in Höhe der Hälfte des in der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG genannten Betrages, also i.H.v. 195,50 EUR (Anm. Abs. 1 S. 4 zu Nr. 1005 VV RVG). Dies ist mit Änderung der Vorbem. 1 VV ... mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / B. Rechnerische Durchführung der Erhöhung

Rz. 5 Berechnung Die rechnerische Durchführung der Erhöhung stellt sich wie folgt dar: Die jeweilige Mindest- und Höchstgebühr ist um jeweils 30 % zu erhöhen, erst aus dem erhöhten Rahmen ist dann unter Berücksichtigung der Bemessungskriterien des § 14 RVG die konkrete Gebühr im Einzelfall zu bestimmen. Die reine Erhöhung darf maximal das Doppelte der Mindest- oder der Höchstge... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfestsetzung

Rz. 98 Kostenfestsetzungsverfahren – Wertgebühren Die Kostenfestsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des ersten Rechtszuges (§ 197 Abs. 1 S. 1 SGG). Das Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich nach §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 202 S. 1 SGG. Rz. 99 Da sich das Kostenfestsetzungsverfahren für Verfahren nach § 197a SGG nicht grundlegend von einem solchen nach ... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 3. Entscheidung durch Gerichtsbescheid

Rz. 44 Entscheidung durch Gerichtsbescheid Das Gericht kann abweichend aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 SGG durch Gerichtsbescheid entscheiden. Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV auch, wenn nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG durch Gerichtsbescheid entschieden wird und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Nach § 105 Abs. 1 S. 1... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / C. Differenzierung von Wert- und Betragsrahmengebühren

Rz. 31 Kostenrechtlich teilen sich die Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren in zwei Gruppen. Zum einen sind dies die Wertgebühren in gerichtskostenpflichtigen Verfahren nach § 197a SGG und zum anderen die Betragsrahmengebühren in gerichtskostenfreien Verfahren gem. § 183 SGG. Hierbei handelt es sich um eine sozialgerichtliche Besonderheit. mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorverfahren Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem dem Klageverfahren vorgeschalteten Verfahren nachzuprüfen. In sozialrechtlichen Verfahren geschieht dies regelmäßig im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren). Ohne die Durchführung des Vorverfahr... mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Einigungs- oder Erledigungsgebühr entsteht neben den in anderen Teilen des RVG bestimmten Gebühren (Vorbem. 1 VV RVG). I. Entstehungsvoraussetzungen Rz. 2 Die Entstehungsvoraussetzungen der Einigungs- und Erledigungsgebühr sind nicht direkt in den sozialgerichtlichen Gebührentatbeständen der Nrn. 1005 und 1006 VV RVG geregelt. Für die tatbestandlichen Anforderungen hi... mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / C. Erhöhung bei Übergang ins gerichtliche Verfahren

Rz. 12 Geschäfts- und Verfahrensgebühr Im Falle des Übergangs der außergerichtlichen Vertretung in die gerichtliche Vertretung fällt die Geschäftsgebühr neben der Verfahrensgebühr nach Teil 3 VV RVG an. Bei einem Anfall beider Gebühren werden im Falle einer Mehrvertretung Geschäfts- und Verfahrensgebühr gleichermaßen erhöht. mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Einzelfälle – Sozialrecht

Rz. 32 Rationalisierungseffekt/Synergieeffekt Wird ein Anwalt in einer Reihe gleicher oder ähnlicher Fälle tätig, so ist der damit einhergehende Rationalisierungseffekt bei der Bemessung der Gebühren zu berücksichtigen. Allerdings kann dabei nicht ohne Weiteres für ein gleichgelagertes Widerspruchsverfahren lediglich die Mindestgebühr festgelegt werden. Dieser arbeitserleichte... mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundlagen

Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / D. Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG

Rz. 114 Vergütungsfestsetzung Nach § 11 RVG ist es möglich, die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den eigenen Auftraggeber ohne einen Rechtsstreit festsetzen zu können. Es muss sich jedoch stets um die Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens handeln. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges auf Antr... mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / A. Tabellarische Übersicht Mindest-/Höchst-/Mittelgebühr

Rz. 1 Gebührentabelle Im Folgenden soll die tabellarische Übersicht über die wichtigsten Gebührentatbestände auf einen Blick informieren und für die tägliche Praxis ein Hilfsmittel sein. mehr

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§ 9 Terminsgebühr / II. Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen

Rz. 15 Außergerichtliche Besprechung Die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG gilt für alle Terminsgebühren des Teils 3 VV RVG und damit auch für die Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren. Die Terminsgebühr entsteht demzufolge auch für die (außergerichtliche) auf die Vermeidung/Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts.[16] Dies gilt z.B. wenn Einzel... mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / E. Inhalt der Kostenentscheidung

Rz. 71 Nach § 63 SGB X setzt die von den Klägern begehrte Erstattung von Gebühren und Auslagen eines im Widerspruchsverfahren zugezogenen Rechtsanwaltes die in Form eines Verwaltungsaktes zu treffende und erforderlichenfalls im Wege der Verpflichtungsklage zu erstreitende Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde voraus, nämlich[57] mehr

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§ 12 Beschwerde / A. Allgemeine Beschwerde und Erinnerung

Rz. 1 Gebührenhöhe In sozialgerichtlichen Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG entsteht eine Verfahrensgebühr Nr. 3501 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 26,00 bis 275,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 150,50 EUR. Auch kann der Anwalt eine Terminsgebühr Nr. 3515 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 26,00 bis 275,00 EUR verdienen, die Mittelge... mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 2. Anrechnung in Übergangsfällen

Rz. 18 Übergangsrecht – Anrechnung Problematisch können Anrechnungsfälle bei Mandaten sein, bei welchen sich die Vertretung im Vorverfahren nach altem Recht i.d.F. des KostRÄG 2021 und die Vertretung im streitigen Verfahren nach neuem Recht KostBRÄG 2025 richtet (sog. gespaltenes Vergütungsrecht). Es kann also dazu kommen, dass nach neuem Recht Gebühren aus dem alten Vergütun... mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Verjährung

Rz. 24 Einrede der Verjährung Der Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Das BSG[20] hat diese Streitfrage nunmehr geklärt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kostengrundentscheidung getroffen wurde. Sie beträgt vier Jahre. Damit tritt die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 Abs. 1 RVG e... mehr

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§ 17 Auslagen / A. Allgemeine Geschäftsunkosten

Rz. 1 Geschäftsunkosten Durch die Gebühren sind die allgemeinen Geschäftsunkosten abgedeckt. Diese können nicht zusätzlich verlangt werden; sie gehören nicht zu den Auslagen nach dem RVG. Beispiele für allgemeine Geschäftsunkosten: mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / A. Allgemeines

Rz. 1 Kriterien Nach § 14 Abs. 1 S. 1, 2 und 3 RVG sind die folgenden Kriterien maßgebend für die Gebührenbemessung: Rz. 2 Gesetzliche Kriterien nicht abschließend Die Aufzählung der Bemessungskriterien des § 1... mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / B. Trennung

Rz. 10 Allgemeines Hinsichtlich der Trennung von Verfahren nach § 113 Abs. 2 SGG verhält es sich genau umgekehrt zur Verbindung. Es gelten insoweit dieselben Grundsätze entsprechend. Bis zur Verfahrenstrennung fällt nur eine Betragsrahmengebühr an. Nach der Trennung bleibt es für das erste Verfahren bei der bereits entstandenen Verfahrensgebühr, für das neue abgetrennte Verfa... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / D. Wertgebühren

Rz. 32 Wertgebühren in sozialgerichtlichen Verfahren Ist das Verfahren nach § 183 SGG nicht gerichtskostenfrei, richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandwert (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG), es entstehen Wertgebühren nach § 3 Abs. 1 S. 2 RVG. Hinsichtlich der Einzelheiten des Streitwertes sowie des Gegenstandswertes wird auf § 2 Rdn 11 ff. verwiesen. Es handelt sich im We... mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / 2 Vorbemerkungen

Rz. 2 Der Streitwert (Wert des Streitgegenstandes; § 3 des Gerichtskostengesetzes – GKG –) ist auch in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit maßgebend für die Höhe der gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen). Kosten werden nur in den Verfahren erhoben, in denen § 197a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) anzuwenden ist (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG). Die Verfahr... mehr

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§ 12 Beschwerde / I. Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Rz. 6 Anwendbarkeit Vorbem. 3.2.1. Nr. 3a) VV RVG regelt nunmehr, dass Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstands des einstweiligen Rechtsschutzes in der Sache einem Berufungsverfahren entsprechen vergütet werden. Es sind also die Gebühren Nrn. 3204 und 3205 VV RVG abzurechnen. Rz. 7 Beispiel 1: Beschwerde mit Te... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / IV. Durchschnittsfall / Definition Normalfall

Rz. 122 Durchschnittsfall gleich Mittelgebühr Sofern die Prüfung der Bemessungskriterien ergibt, dass es sich um einen Durchschnittsfall handelt, ist regelmäßig die Mittelgebühr anzusetzen. Rz. 123 Definition Normalmandant Das BSG[29] unterscheidet nicht nach den unterschiedlichen sozialrechtlichen Rechtsgebieten. Von einer durchschnittlichen Schwierigkeit ist dann nicht mehr a... mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / C. Tabellarische Übersicht Anrechnungen

Rz. 4 Anrechnungstabelle Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die im Sozialrecht in Betracht kommenden Anrechnungen geben: mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / F. Haftungsrisiko

Rz. 41 Auch ist nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG ein besonderes Haftungsrisiko gebührenrechtlich zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine eigenständige Gebühr im Sinne einer Haftungsgebühr.[40] Nur das in Einzelfällen höhere Risiko, das unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs zu ermitteln ist, kann zu einer höheren Gebühr führen. Das generelle Haftungsrisiko hat k... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / III. Fiktive Terminsgebühr

Rz. 19 Gebühr ohne Termin Der Rechtsanwalt soll nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase zu einer möglichst frühen, der Sach- und Rechtslage entsprechenden Beendigung des Verfahrens beitragen. Deshalb fällt die Terminsgebühr in bestimmten Fallkonstellationen auch ohne Durchführung eines Gerichtstermins an. Rz. 20 Fiktive Terminsgebühr S... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / B. Festsetzung gegen den Gegner

Rz. 8 Nach § 197 SGG setzt der Urkundsbeamte des gehobenen Dienstes – nicht Kostenbeamte – des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. Dies gilt auch, sofern das Verfahren vor dem LSG oder dem BSG rechtshängig war. Es handelt sich insoweit um einen Annex zum erstinstanzlichen Verfahren. Das Verfahren ist gebühren- und auslagenfrei... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Anrechnung Beratungsgebühr

Rz. 145 Beratungsgebühr Nach § 34 Abs. 2 RVG ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Anzurechnen ist neben der vereinbarten Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auch eine übliche Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sowie... mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / III. Einigung/Erledigung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 9 Allgemeines Im gerichtlichen Verfahren kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1006 i.V.m. Nr. 1000 oder 1002 VV RVG entstehen. Nach Nr. 1006 VV RVG verdient der Anwalt bei einer Einigung oder Erledigung eine Gebühr Nr. 1005 VV RVG in Höhe der Verfahrensgebühr. Rz. 10 Anrechnung auf Verfahrensgebühr Dabei ist eine etwaige Anrechnung auf die der Einigungs- oder Erle... mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / C. Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 19 Tätigkeit Die Gebühr entsteht nach der Anm. zu Nr. 3406 VV RVG i.V.m. Anm. zu Nr. 3403 VV RVG entsprechend für sonstige Tätigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren, wenn der Rechtsanwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt ist, soweit in diesem Abschnitt (Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG) nichts anderes bestimmt ist, also sofern nicht die Gebührentatb... mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / a) Mehrvergleich

Rz. 53 Bei einem "Mehrvergleich" werden in der vorliegenden Sache fremde, nicht anhängige Streitgegenstände miteinbezogen und damit miterledigt. In einem Mehrvergleich treffen die Beteiligten also über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus weitere Regelungen. Die Anwendung der Regelung des § 15 Abs. 3 RVG infolge des "Mitvergleichens" und der Entstehung der VV Nr. 1003 (1,0... mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / H. Synergieeffekte

Rz. 46 Synergien/Rationalisierungseffekte Auch sind sogenannte Synergieeffekte (Rationalisierungseffekte) zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich für den Rechtsanwalt um einen oder mehrere Umstände, wegen derer sich die Arbeit im konkreten Fall (deutlich) erleichtern kann. Es handelt sich insoweit um arbeitserleichternde Umstände. Sofern derartige Synergien vorliegen, sind ... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundsatz

Rz. 20 Rahmengebühr: Der Rahmen der Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG beträgt 65,00 bis 837,00 EUR. Nach der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG kann eine höhere Gebühr als 391,00 EUR allerdings nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war, also über den Durchschnittsfall hinausgeht. Rz. 21 Schwellengebühr: Die sogenannte Schwellengebühr von 391,00 EU... mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 8 Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Nach Gebührenziffer Nr. 3501 VV RVG fällt für ein Beschwerdeverfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG eine eigene Gebühr (von 26,00 bis 275,00 EUR) an, sofern Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts eingelegt wird, nach welcher Kosten zu tragen wären. Da das RVG für das Beschwerdeverfahren eine eigene Gebühr vorsieht, ist für... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Anrechnung von Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren

Rz. 140 Verbot der "Doppelanrechnung" Mit dem neuen § 14 Abs. 2 RVG ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber allgemein klargestellt, wie Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren anzurechnen sind: Zitat "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies... mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / II. Einigung/Erledigung außerhalb von Verfahren

Rz. 3 Allgemeines Sofern eine Einigung oder Erledigung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt, kann eine Gebühr Nr. 1005 i.V.m. Nrn. 1000 oder 1002 VV RVG in Ansatz gebracht werden. Diese entsteht in Höhe der Geschäftsgebühr. Rz. 4 Anrechnung auf Geschäftsgebühr Dabei ist eine etwaige Anrechnung auf die der Einigungs- oder Erledigungsgebühr zugrunde liegende Geschäfts... mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VII. Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer

Rz. 133 Gutachten zur Angemessenheit Nach § 14 Abs. 3 S. 1 RVG kann im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer eingeholt werden, sofern die Höhe der Gebühr streitig ist. Entgegen des Wortlauts muss jedoch nicht die "Gebühr" streitig sein, sondern die Angemessenheit der Bestimmung i.S.d. Absatz 1.[44] Das Gutachten ist nach § 14 Abs. 3 S. 2 RVG durch d... mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / C. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 21 Verfahrensgebühr Revision – Höhe Der Anwalt verdient im Revisionsverfahren eine Verfahrensgebühr Nr. 3212 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 105,00 bis 1.151,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 628,00 EUR. Rz. 22 Als Entstehungsvoraussetzungen bei der Gebühr gelten die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen einer Verfahrensgebühr (vgl. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG). Rz. 23 Die ... mehr

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Rückzahlung von Fortbildungskosten – Auslegung und Kontrolle von AGB

Leitsatz Eine Rückzahlungsklausel ist unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie auch den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm unverschuldet dauerhaft nicht möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Dasselbe gilt, wenn bloße Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers dazu führt, dass eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt und der Arbeitnehmer aus di... mehr

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§ 18 Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 1 Erstattungsfähigkeit der Reisekosten Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist durch BGH-Entscheidungen anerkannt, dass die Reisekosten eines am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, sofern sie die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht wesentlich übersteigen (nicht wesentlich = bis zu 10 %).[1] Rz. 2 Anwendbarkeit von § 91 ZPO Fraglich ist, ob die ... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 5. Abtretung des Vergütungsanspruches

Rz. 100 Abtretung Eine Abtretung des Anspruches auf Vergütung gegen die Staats- bzw. Landeskasse (Vergütungsforderungen) oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder Berufsausübungsgemeinschaften (§ 59a BRAO) ist nach § 49b Ab. 4 S. 1 BRAO ausdrücklich zulässig. Eine Einwilligung des Mandanten ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen ist eine Abtretung oder Üb... mehr

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§ 17 Auslagen / G. Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

Rz. 23 Umsatzsteuer Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer, die auf seine Vergütung entfällt. Dies gilt nur dann nicht, wenn er selbst keine Umsatzsteuer zahlt (§ 19 Abs. 1 UStG). Soweit Umsatzsteuer auf die anwaltliche Vergütung zu zahlen ist, kann er sie von Auftraggeber und ggf. Gegner ersetzt verlangen. Sie gehört zur gesetzlichen... mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / E. Gebührenentstehung im Verwaltungs- oder Vorverfahren

Rz. 28 Einigung/Erledigung im Verwaltungsverfahren Auch im Verwaltungs- oder Vorverfahren kann eine Erledigungs- oder Einigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG anfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bzw. der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist in § 35 VwVfG (§ 31 SGB X) legal definiert: Zitat "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Ents... mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 68 Terminsgebühr Revision – Höhe Der Anwalt verdient im Revisionsverfahren bzw. in Verfahren vor dem BSG eine Terminsgebühr Nr. 3213 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 105,00 bis 1.079,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 592,00 EUR. Rz. 69 Entstehungsvoraussetzungen Hinsichtlich der Entstehungsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Die Höhe der Gebühr ist abhängig ... mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / E. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rz. 32 Auch sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bei der Bemessung der Gebühr zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der durchschnittlichen Bevölkerung, welche mit denen des Auftraggebers zu vergleichen sind. Rz. 33 Das durchschnittliche Einkommen je Arbeitnehmer hat sich in den letzten Jahren stetig... mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Keine Erstattung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren

Rz. 34 Verwaltungsverfahren – Erstattung Die für das Antragsverfahren vor der Verwaltungsbehörde fällige Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG trägt der Kläger grundsätzlich selbst. Diese Kosten sind nicht nach § 63 SGB X erstattungsfähig. Die Solidargemeinschaft soll nicht mit den Kosten des reinen Antragsverfahrens belastet werden. Daher scheidet eine Erstattungsfähigkeit der Verwalt... mehr