Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Beteiligte (Abs. 1)

Rz. 2 Beteiligte sind grundsätzlich alle Personen, deren Rechte von der Änderung der Rangverhältnisse betroffen werden können. Zur Erleichterung des Verfahrens wird jedoch der Kreis der Beteiligten in den §§ 92 bis 97 GBO abschließend bestimmt. Wer nach diesen Vorschriften nicht beteiligt ist, gilt selbst dann nicht als Beteiligter, wenn sein Recht durch die Änderung der Ran...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Systematik der Vorschrift

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Ermächtigung für die Landesjustizverwaltungen zur Bereitstellung von Daten. Als bereichsspezifische Sonderregelungen gehen die Abs. 3 bis 5 den Bestimmungen der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze vor:[5] Rz. 4 Abs. 2 regelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Zweck und die Art der Übermittlung. Die Übermittlung kann sowohl durch Datenfe...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / i) Minderungsrecht, § 638 BGB

Rz. 103 Neben der Nacherfüllung kann dem Besteller im Falle einer Mangelhaftigkeit des Bauwerks auch ein Minderungsrecht zustehen, § 638 BGB. Die Minderung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und muss daher gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Die Erklärung der Minderung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende (und daher grds. bedingungsfeindliche) W...mehr

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Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Protokoll, das nach § 12 Absatz 4 der Grundbuchordnung über Einsichten in das Grundbuch zu führen ist, muss enthalten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008

Rz. 60 Durch das sog. Risikobegrenzungsgesetz v. 12.8.2008 (BGBl I 2008, 1666) verschärfte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Abtretung einer nicht valutierten Grundschuld; er kodifizierte zudem mit § 1192 Abs. 1a BGB den Begriff der Sicherungsgrundschuld.[145] Kernpunkte der Änderungen sind folgende:mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 241 Muster 3.33: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge Muster 3.33: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge (1) Für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge, die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder aufgrund seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber ode...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage Rücktritt vom Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf

Rz. 81 Muster 7.1: Klage Rücktritt vom Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf Muster 7.1: Klage Rücktritt vom Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf An das Amtsgericht _________________________ Klage in Sachen – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Firma _________________________ AG, gesetzlich vertreten durch ihre Vorständ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 15 Ist eine Zwischenverfügung angefochten, so beschränkt sich das Verfahren und damit die Nachprüfung auf die in dieser Zwischenverfügung geltend gemachten Bedenken oder Eintragungshindernisse.[29] Zu dieser Nachprüfung ist der gesamte Tatsachenstoff heranzuziehen.[30] Werden mehrere Beanstandungen erhoben, die jede für sich die Zurückweisung des Antrags rechtfertigen wü...mehr

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Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist demnach auch nicht von einer Zustimmung des Arb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 In formeller Hinsicht sind an den Antrag und den Inhalt der Beschwerde nur geringe Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass die angefochtene Entscheidung und die Person des Beschwerdeführers[2] möglichst genau bezeichnet werden, damit im Fall von mehreren Beschlüssen des Grundbuchamts bzw. mehreren Beteiligten Klarheit über die angefochtene Entscheidung und den Rechts...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Aufzeichnungsfrist

Rz. 31 Die Arbeitszeit ist spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen. Die 7-Tage-Frist gilt seit dem Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes am 16.8.2014 auch für die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG. Da diese Pflicht die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, den tatsäch...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenvers...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 51 Es fragt sich, welche Prüfungspflichten dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel" hinsichtlich der Gegenleistung (Mängelbeseitigungsarbeiten) des Bauunternehmers obliegen. Nach § 756 ZPO darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht beginnen, bevor dem Schuldner die Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Hindernis

Rz. 11 Dem Antrag muss ein Hindernis entgegenstehen, das in angemessener Zeit beseitigt werden kann.[12] Der Begriff ist vom Gesetz nicht umschrieben. Eine Begrenzung ist dem Gesetz aber auch nicht zu entnehmen. Zu Recht sind sowohl formelle wie materielle Mängel darunter zu fassen, letztere aber nur, soweit sie mit rückwirkender Kraft heilbar sind. Rz. 12 Das Hindernis kann ...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.4 Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit

Der Arbeitnehmer muss in beiden Fällen des Teilzeitanspruchs die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn in Textform[1] (dazu zählt insbesondere eine E-Mail) geltend machen.[2] Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Tag der Geltendmachung ist nicht einzubeziehen; zwischen Zugang und geltend ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss (Abs. 1)

Rz. 2 Sofern gegen den Vorschlag des Grundbuchamts kein Widerspruch (§ 104 GBO) erhoben worden ist, muss das Grundbuchamt auch nicht in dem Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) über die Rangordnung und über einen Widerspruch entscheiden. In diesem Fall unterliegt der Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) keiner Anfechtung; der Beschluss wird mit der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 FamFG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

Rz. 157 Endet das Amt des Testamentsvollstreckers, so wird auch das Zeugnis ohne weiteres kraftlos.[304] Der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung wird möglich durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis, aus dem die Befristung hervorgeht,[305] oder durch ein Zeugnis, das mit einem Vermerk über das geschehene Erlöschen versehen ist. Sind aber Anhaltspunkte für die ...mehr

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ZErb 01/2024, Wechselbezügl... / 1 Gründe

I. Am XXX2021 ist AB (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit dem am XXX1995 vorverstorbenen BB. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten keine Kinder. Der Beteiligte zu 1) ist der Patensohn des Ehemanns der Erblasserin. Die Beteiligte zu 2) ist die Tochter und Alleinerbin der am XXX2022 nachverstorbenen E, einer Freundin der E...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / I. Gesamtschuldnerschaft im Erfüllungsstadium und bei Leistungsstörungen

Rz. 1 Zur Errichtung eines Bauwerks ist regelmäßig das Zusammenwirken mehrerer Baubeteiligter erforderlich. In der Erfüllungsphase schulden die Baubeteiligten regelmäßig Teilleistungen im Sinne des § 420 BGB, da die zu erbringenden Bauleistungen mit den geschuldeten Leistungen der anderen nicht identisch sind. Jeder Baubeteiligte schuldet ausschließlich seine spezifische Bau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einlegung in elektronischer Form, Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG

Rz. 14 Seit dem 1.1.2018 kann gem. § 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG die Beschwerde auch als elektronisches Dokument entsprechend §§ 130a, 298 ZPO eingelegt werden. Nach § 130a Abs. 1 ZPO können vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter als elektronisc...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 93 Muster 9.13: Berufungsbegründung Muster 9.13: Berufungsbegründung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufungsbegründung In dem Rechtsstreit der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ____________________...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG – Enddatum des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhält...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Anschlussrechtsbeschwerde, Abs. 3 i.V.m. § 73 FamFG

Rz. 40 § 73 FamFG Anschlussrechtsbeschwerde Ein Beteiligter kann sich bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe der Begründungsschrift der Rechtsbeschwerde durch Einreichen einer Anschlussschrift beim Rechtsbeschwerdegericht anschließen, auch wenn er auf die Rechtsbeschwerde verzichtet hat, die Rechtsbeschwerdefrist verstrichen oder die Rechtsbeschwerde...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 2. Planender oder bauleitender Architekt und Unternehmer als Gesamtschuldner

Rz. 3 Verursacht ein Unternehmer durch eine nicht fachgerechte Leistung einen Baumangel und ist der bauleitende Architekt seinen Überwachungspflichten hinsichtlich der Leistung dieses Unternehmers nicht ordnungsgemäß nachgekommen, haften Architekt und Unternehmer als Gesamtschuldner.[9] Gleiches gilt, wenn der Unternehmer eine fehlerhafte und zu einem Baumangel führende Plan...mehr

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§ 5 Architektenrecht / II. Anwendbare Fassung der HOAI

Rz. 12 Am 1.1.2021 ist die 8. Novelle der HOAI in Kraft getreten. Das Inkrafttreten dieser HOAI 2021 führt – wie es auch schon bei Inkrafttreten früherer Novellierungen der Fall war – zu Problemen, wenn im Architektenvertrag eine stufenweise Beauftragung vereinbart wurde und im Zeitpunkt des Abrufes späterer Stufen nun bereits die neue Fassung der HOAI gilt. Hier stellt sich...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Im Unterschied zum Wohnsitz muss zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts keine Wohnung als fester Lebensmittelpunkt unterhalten werden. Es muss nicht einmal ein gleichbleibender Aufenthaltsort bestehen. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsbehelfsbelehrung (Abs. 2)

Rz. 8 Der Feststellungsbeschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Zwar ist Abs. 2 als "Soll-Vorschrift" formuliert, jedoch muss die Belehrung bereits aus Gründen der Rechtsfürsorge entsprechend § 39 FamFG als zwingend angesehen werden.[8] Zu belehren ist in schriftlicher Form über das Rechtsmittel selbst, über die einzuhaltenden Form- und Fristerfordernisse ...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Freistellung

Rz. 18 Muster 13.3: Klage auf Freistellung Muster 13.3: Klage auf Freistellung Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorläufiger Streitwert: _____...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenminderung/Rentenabsch... / 4 Berechnung der Entgeltpunkte aus der Beitragszahlung

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich nach der Höhe des eingezahlten Betrags und dem Zahlungszeitpunkt. Er wird unter Zuhilfenahme von Umrechnungsfaktoren bestimmt und wie folgt berechnet: Eingezahlter Betrag × Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen = zusätzliche Entgeltpunkte zur Rente Praxis-Beispiel Umrechnung des Beitrags in Entgeltpunkte A...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

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§ 5 Architektenrecht / III. Haftung mehrerer am Bau Beteiligter

Rz. 107 Sonderkonstellationen betreffen die Haftung mehrerer am Bau Beteiligter. Ausgangspunkt der Problematik war der bis ins Jahr 1965 geführte Streit, ob zwischen Architekt/Ingenieur einerseits und Bauunternehmer andererseits eine Gesamtschuld bezogen auf die Bauwerkserstellung vorliege. Schließlich entschied der Große Senat des BGH, dass zwar bei der Bauwerkserstellung k...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / cc) Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 Abs. 1 BGB)

Rz. 32 Der unter Rdn 29 f. behandelte Verzugsschadensersatz nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB umfasst die Schäden, die aufgrund des Schuldnerverzuges entstehen und durch Nacherfüllung nicht beseitigt werden können und für die der Gläubiger Ersatz neben der Vertragsleistung verlangt. Der Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 281 Abs. 1 BGB umfasst demgegenüber di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 1640 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 44 EStG ist seit 1964 (s BFH BStBl II 2004, 190) anzuwenden. Überblick über die Vorschrift: Rn. 1640a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

Rz. 202 Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.) Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Ha...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / b) Rücktritt/Minderung/Schadensersatz

Rz. 41 Über die Fälle des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 BGB hinaus erweitert § 440 BGB die Entbehrlichkeit der Fristsetzung unter bestimmten Voraussetzungen auf den primären Mangelanspruch der Nacherfüllung. Die Fristsetzung kann entfallen, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigert oder die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgesch...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 179 Der Raum für (praktikable) alternative Regelungsvorschläge ist durchaus begrenzt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere deklaratorische sowie weitergehende absolute und partielle Nebentätigkeitsverbote regelmäßig keine zweckmäßigen Alternativen liefern. Darüber hinaus wären Vertragsstrafen auf Rechtsfolgenseite zwar grundsätzlich denkbar, sie sind in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Grundzüge der Sachenrechtsbereinigung

Rz. 236 Ziel des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 3 Abs. 2 SachenRBerG primär die Anpassung des Gebäudeeigentums an das Sachenrecht des BGB, doch soll auch eine sonstige Bebauung eines Grundstücks durch jemand anderen als den Grundstückseigentümer durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz geregelt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Sa...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 4. Fehler im wirtschaftlichen/rechtlichen Bereich

Rz. 91 Der Architekt ist grundsätzlich Sachwalter des Bauherrn. Deshalb treffen ihn auch im wirtschaftlichen und – soweit er hier zulässig tätig wird – rechtlichen Bereich bestimmte Pflichten. Rz. 92 Zwar ist der Architekt kein Treuhänder der Vermögensinteressen des Bauherrn, jedoch muss die Planung des Architekten die wirtschaftlichen Belange des Auftraggebers berücksichtige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigte Gründe für Zurückstellung

Rz. 24 Berechtigte Gründe für eine Zurückstellung des Berichtigungszwanges werden beispielsweise angenommen, wenn das Grundstück veräußert oder einem Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übereignet oder Wohnungseigentum begründet[52] werden soll oder wenn ein Verzicht auf das Eigentum zu erwarten ist; denn hier braucht nach § 40 GBO, der von § 82 GBO unberührt bleibt, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Antragsgrundsatz

Rz. 169 Auch im Fall der Unrichtigkeit des Grundbuchs gilt der Antragsgrundsatz (siehe § 13 GBO Rdn 3) mit allen sich daraus ergebenden Folgen. Eine Anregung auf Löschung wegen Gegenstandslosigkeit (§ 85 Abs. 1 GBO) kann als Berichtigungsantrag auszulegen sein.[405] Für das GBA besteht weder eine Amtspflicht, die Unrichtigkeit zu beseitigen, selbst wenn es sie kennt, noch ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Das Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist durch das FGG-RG v. 17.12.2008[1] mit Wirkung vom 1.9.2009 neu geordnet worden. Anstelle der weiteren Beschwerde an das OLG mit der Vorlagemöglichkeit an den BGH in Divergenzfällen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wurde auch in Grundbuchsachen (vgl. § 79 GBO a.F.) entsprechend den §§ 70 FamF...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.1 Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Während es für den Kündigungsschutz keine Besonderheiten gibt – hier wird regelmäßig kein Kündigungsschutz bestehen, da das Arbeitsverhältnis meist keine 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) besteht[1] – gibt es Besonderheiten hinsichtlich der Kündigungsfrist. Bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zur vorübergehenden Aushilfe besteht nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB die Möglichkeit, ei...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Muster: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld

Rz. 445 Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevol...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Unrichtigkeit des Grundbuchs

Rz. 20 Durch die so vorgenommene Eintragung muss das Grundbuch unrichtig geworden sein. a) Unrichtigkeit ist die in § 894 BGB beschriebene Nichtübereinstimmung von Buch- und Rechtslage. Sie ist auch dann gegeben, wenn eine Verfügungsbeschränkung oder ein Widerspruch nicht oder nicht richtig eingetragen ist; ebenso, wenn eine Vormerkung zu Unrecht gelöscht ist. Sie kann jedoch...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XIX. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 NachwG – Hinweis auf anwendbare Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Rz. 32 § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 NachwG fordert einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. Der Gesetzeswortlaut unter...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs

Rz. 22 Muster 6.2: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs Muster 6.2: Klage des Erwerbers auf Übertragung von Wohnungseigentum aufgrund der Tilgung des Kaufpreises durch Zahlung, Minderung und Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wege...mehr