Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / dd) Laufzeitregelungen

Rz. 536 Umstritten ist, ob § 309 Nr. 9 BGB, der eine Begrenzung der Laufzeit des Vertrages bei Dienst- und Werkleistungen auf zwei Jahre zum Gegenstand hat, Anwendung findet. Vor dem 1.12.2020 wurde von der Rechtsprechung in § 26 Abs. 1 S. 2 WEG a.F. eine vorrangige Sonderregelung für Verwalterverträge gesehen, mit der Folge, dass § 309 Nr. 9 BGB nicht zur Anwendung gelangte....mehr

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Mustertexte / I. Wohngeldforderung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.12: Klageantrag Wohngeldforderung Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[14] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Gesch...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens (Abs. 3)

Rz. 39 Der frühere § 10 Abs. 6 und 7 enthielt keine Regelung darüber, von wem und nach welchen Regeln das Gemeinschaftsvermögen verwaltet werden soll. Diese Lücke schließt jetzt Absatz 3. Er verweist – inhaltlich sachgerecht, aber auch nicht überraschend – auf die Vorschriften in § 18, § 19 Abs. 1 und § 27. Mit dem Verweis auf § 18 Abs. 1 legt er fest, dass das Gemeinschafts...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gerichtliches Vorgehen; Beauftragung eines Rechtsanwaltes

Rz. 107 Im Außenverhältnis ist der Verwalter nach § 9b Abs. 1 S. 1 WEG zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung berechtigt. Zu den Beschränkungen bei der Vertretung im Außenverhältnis siehe die Kommentierung zu § 9b WEG. Rz. 108 Der Verwalter kann deshalb auch einen Mahnbescheid beantragen, ein Klageverfahren einleiten und Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. den Erlass e...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Rechtsmittel gegen die Streitwertfestsetzung

Rz. 398 Gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt (§§ 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 S. 1 GKG). Rz. 399 Der statthafte Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz – z.B. im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens – ist die Erinnerung bzw. die sich hieran ansch...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Beschlussinhalt und -umfang

Rz. 106 Der Beschluss ist grundsätzlich nicht bedingungsfeindlich, d.h. ein Verwalter kann auch unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung bestellt werden.[85] Dem entgegenstehende Regelungen existieren nicht. Ist z.B. die Abberufung des alten Verwalters angefochten worden und zugleich ein neuer Verwalter bestellt, kann auch ein Bedürfnis dafür Bestehen, die Beste...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Verjährung

Rz. 174 Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB.[566] Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch durch die Vornahme der baulichen Veränderung entstanden ist[567] und der Gläubiger davon und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hä...mehr

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Mustertexte / VII. Entziehungsklage

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.18: Entziehungsklage Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[40] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 343 Der im alten Recht in § 28 Abs. 4 enthaltene Anspruch gegen den Verwalter auf Rechnungslegung ist gestrichen worden. Inhaltlich hat sich aber keine Änderung ergeben. Der Anspruch auf Rechnungslegung ergibt sich bereits aus den §§ 666, 675, 259 BGB.[815] Die Funktion der alten Norm lag ursprünglich – vor Erkennung der Rechtsfähigkeit der GdWE – wohl auch eher darin, d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Form

Rz. 24 Anders als die Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen ist die Ankündigung baulicher Maßnahmen formbedürftig. Sie unterliegt nach Nummer 2 Halbs. 1 der Textform nach § 126b BGB. Die Form entspricht der in § 555c Abs. 1 Satz 1 BGB für die Modernisierungsmaßnahmen vorgeschriebenen Form, ist für die Ankündigung baulicher Maßnahmen aber eigenständig geregelt. Inhaltliche Unte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Erstbestellung (§ 26 Abs. 2 S. 1 WEG)

Rz. 174 Bei der Erstbestellung nach Begründung der GdWE darf der Verwalter gem. § 26 Abs. 2 S. 1 WEG für höchstens drei Jahre bestellt werden. Rz. 175 Eine Unterschreitung der drei Jahre ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes ordnungsmäßiger Verwaltung möglich; eine Mindestbestelldauer sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 176 Die Drei-Jahresfrist gilt für alle Erstbestellungen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / e) Leistungsannahme, Einziehen und Auszahlen von Geldern

Rz. 203 Zu den Maßnahmen nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG gehört das allgemeine Zahlungsmanagement, worunter auch die Entgegennahme von Geldern fällt.[168] Rz. 204 Dies betrifft etwa die Entgegennahme von Hausgeldern, von Sonderumlagen und Erhaltungsrücklagebeiträgen, Mieten aus der Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums usw. Rz. 205 Leistungen an die GdWE – gleich welcher Art – si...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Wohnungseigentümer

Rz. 13 Die Vereinbarung über die Veräußerungsbeschränkung kann bestimmen, dass die Veräußerung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Spricht die Gemeinschaftsordnung nur von der Zustimmung "der [anderen bzw. übrigen] Wohnungseigentümer", waren damit im Zweifel alle Mitglieder der Gemeinschaft gemeint.[93] In diesem Fall müssen dem Grundbuchamt die Zustimmungserklär...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass

Rz. 248 Die unbeschränkbare Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten tritt gemäß § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB ein, wenn der Erbe die Frist zu Errichtung eines Inventars versäumt oder gemäß § 2005 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn er absichtlich ein unrichtiges Inventar errichtet. Solange der Erbe noch nicht unbeschränkbar haftet, kann er eine Beschränkung der Haftung für Nachlassverbin...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Form und Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

Rz. 90 Auch wenn die Gesamtjahresabrechnung nicht mehr Beschlussgegenstand ist und Fehler, die sich auf die Abrechnungsspitzen nicht auswirken, eine Anfechtung nicht begründen können, empfiehlt sich weiterhin eine Gesamtabrechnung nach den zum alten Recht geltenden Grundsätzen aufzustellen. Nur mit einer ordnungsgemäßen ­Abrechnung wird der Verwalter gegenüber der GdWE von s...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / d) Zeitliche Begrenzung der bevorrechtigten Ansprüche

Rz. 155 Das Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfasst zunächst die zwischen Beschlagnahme und Zuschlag fällig werdenden Beträge. Darüber hinaus sind bevorrechtigt "die rückständigen Beträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den letzten zwei Jahren". Dieser Formulierung ist nicht eindeutig zu entnehmen, welcher Zeitpunkt für die Bestimmung der 2-Jahres-Frist maßgeblich ist...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / a) Revision

Rz. 323 Die Revision ist nur statthaft, wenn sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist oder wenn sie das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat (§ 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 324 Ob das Oberlandesgericht über die Berufung entschieden hat, wenn ein Amtsgericht zu Unrecht seine Zuständigkeit verneint und daher das Landgericht in der Sa...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VI. Beispiele zur fehlenden Ordnungsmäßigkeit einzelner Gebrauchsregelungen

Rz. 48 Nach diesen Maßstäben können folgende Gebrauchsregelungen weder beschlossen noch gar verlangt werden:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen

Rz. 245 Der Verwalter hat überdies sämtliche Gegenstände, die er zur Ausführung seiner Tätigkeit erhalten hat, herauszugeben; unabhängig davon, ob diese von ihm benötigt werden oder nicht. Hierzu gehören alle zur Verwaltung dienenden (auch die vom Verwalter selbst erstellten) Unterlagen, Belege, Datenträger, Bargelder sowie Hausschlüssel. Rz. 246 Belege sind im Original herau...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.2 Dauer der vereinbarten Probezeit/Verlängerungsmöglichkeiten

Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann das Privileg der abgekürzten Kündigungsfrist während der Probezeit für maximal 6 Monate in Anspruch genommen werden. Damit ist nicht etwa gesagt, dass die Vereinbarung einer längeren Probezeit unzulässig wäre. In Anbetracht der eindeutigen Regelung des § 622 Abs. 3 BGB kann sie aber ihre Wirkung nur für maximal 6 Monate entfalten. Wird eine längere...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Amtsniederlegung

Rz. 289 Der Verwalter kann sein Amt jederzeit und ohne Angabe von Gründen niederlegen. Rz. 290 Die bloße Untätigkeit des Verwalters, der beschlossen hat, sein Amt nicht weiter auszuüben, führt noch nicht zur Beendigung der Organstellung. Rz. 291 Vielmehr erfordert die Niederlegung die Abgabe und den Zugang einer entsprechenden – formfreien – Willenserklärung gegenüber der GdWE...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Folgen der (unterbliebenen) Prozessverbindung

Rz. 184 Durch die Verbindung der Prozesse werden die Kläger – sofern über die Gültigkeit der Beschlüsse zu entscheiden ist – notwendige Streitgenossen. Der Erlass eines Teilurteils scheidet deshalb aus. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtstreit aufgrund von Insolvenz oder Tod einer Partei unterbrochen ist. Rz. 185 Infolge der Verbindung ist gemeinsam zu verhandeln, d.h. auch e...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Bestellungspflicht

Rz. 124 Aus dem Vorgesagten zieht der Gesetzgeber mit Absatz 2 Nr. 6 die Konsequenz. Er bestimmt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu einem Regelbeispiel für ordnungsmäßige Verwalter und macht sie damit zur Pflicht.[551] Bestellt werden muss aber nicht irgendein Verwalter, sondern ein zertifizierter Verwalter. Das ist nach § 26a Abs. 1, wer vor einer Industrie- ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Allgemeines

Rz. 61 Nach § 66 Abs. 1 ZPO kann derjenige, der ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, dieser im Rechtsstreit zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. Rz. 62 Ob der Verwalter "Dritter" in diesem Sinne ist, d.h. ob ein Organ dem Streit als Nebenintervenient beitreten kann, ist umstritten.[5...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Mangelnde Rechts- und Tatsachenkenntnisse des Klägers

Rz. 116 Bestimmte Irrtümer auf Seiten des Klägers können eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen. Auch insoweit sind aufgrund des Ausnahmecharakters der Vorschrift aber strenge Anforderungen an die Annahme einer unverschuldeten Säumnis zu stellen.[90] Rz. 117 Die bloße Rechtsunkenntnis über die Fristerfordernisse ist nicht ausreichend. Ein rechtsunkundiger Kl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Rechtschutz

Rz. 606 Zunächst ist zwischen der Abberufung des Verwalters aus dem Amt und der Kündigung des Verwaltervertrages zu unterscheiden. Rz. 607 Der Verwalter ist weder berechtigt, den Abberufungsbeschluss noch den Beschluss über die Kündigung des Verwaltervertrages anzufechten. Hält er den Beschluss für nichtig, kann er jedoch nach § 256 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG eine...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Aufbewahrungspflicht

Rz. 212 Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört die Pflicht, Belege und Buchungsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, damit eine nachträgliche Kontrolle möglich ist. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Dauer der Aufbewahrung von Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es nicht. Die Wohnungseigentümer können daher durch Mehrheitsbeschlus...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Berufungseinlegungsfrist

Rz. 284 Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat, ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung einzulegen (§§ 517, 224 Abs. 1 ZPO). Rz. 285 Eine beim zuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht. Rz. 286 Ob bei V...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Besonderheiten bei Beschlussmängelklagen

Rz. 171 Der Kläger trägt die Darlegungs- und die Beweislast für die Umstände, welche zur Wahrung der in § 45 WEG normierten Fristen geführt haben.[129] Rz. 172 Der Kläger muss diejenigen Tatsachen, die für die Beurteilung formeller oder materieller Beschlussmängel von Bedeutung sind, darlegen und bei Bestreiten beweisen.[130] So trägt der Kläger etwa die Darlegungs- und Beweis...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Anfechtungsklage

Rz. 44 Die erfolgreiche Anfechtung eines Beschlusses führt zur Ungültigkeitserklärung desselbigen (§ 23 Abs. 4 S. 2 WEG) und lässt ihn ex tunc entfallen; d.h. er ist von Anfang an als ungültig anzusehen. Rz. 45 Zu beachten ist, dass im Falle der Anfechtung des Beschlusses über die Bestellung des Verwalters zwar auch dessen Organstellung rückwirkend durch eine erfolgreiche Anf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Unwirksamkeit und Anfechtung einzelner Stimmen

Rz. 3 Aus der Anwendbarkeit der Regelungen über Willenserklärungen folgt ferner, dass Stimmabgaben fehlerhaft sein können. In Betracht kommt zum einen die fehlende Geschäftsfähigkeit, wenn etwa ein minderjähriger oder geschäftsunfähiger Wohnungseigentümer selbst an der Abstimmung teilnimmt. Häufiger sind die Fälle des Irrtums, etwa dann, wenn der Versammlung zu bestimmten Ma...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Der Beschluss als Klagegegenstand

Rz. 12 Von § 44 Abs. 1 WEG unmittelbar erfasst werden nur solche Klagen, die sich gegen oder auf (vorzunehmende) Beschlüsse der Wohnungseigentümer beziehen. Hierzu gehören sowohl Positiv-, Negativ- als auch solche Beschlüsse, die lediglich auslegenden oder deklaratorischen Charakter haben.[4] Rz. 13 Beschlüsse, die nicht von den Wohnungseigentümern gefasst wurden oder zu fasse...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Nichtigkeitsklage

Rz. 58 Die Nichtigkeitsklage stellt einen speziellen Fall der Feststellungsklage i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO dar.[37] Anders als bei § 256 Abs. 1 ZPO ist es dagegen nicht erforderlich, dass der Kläger sein Feststellungsinteresse darlegt. Letzteres folgt bereits aus seiner Stellung als Wohnungseigentümer. Rz. 59 Voraussetzung für die Geltendmachung der Nichtigkeit ist das Vorliege...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 67 Ob die Anfechtungs- und die Nichtigkeitsklage denselben Streitgegenstand haben, ist streitig.[40] Dabei gilt zunächst einmal auch hier der sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff,[41] für den der Antrag (Rdn 71 ff.) und der diesem zugrunde liegende Lebenssachverhalt (Rdn 81 ff.) maßgeblich sind.[42] Rz. 68 Die Beantwortung der Frage, wann vom selben Streitgegensta...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines und Abgrenzung zu anderen Klagearten

Rz. 93 Bei der Beschlussersetzungsklage handelt es sich um eine Gestaltungsklage. Rz. 94 Mit ihr beantragt der klagende Wohnungseigentümer, dass Gericht möge anstelle der Wohnungseigentümer einen ­Beschluss fassen. Rz. 95 Die vor dem Inkrafttreten des WEMoG in § 21 Abs. 8 WEG a.F. geregelte Klageart ist zum 1.12.2020 in § 44 Abs. 1 WEG übernommen und legaldefiniert worden. Rz....mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 4.1 Einstweilige Maßnahmen, Korrekturmaßnahmen und Sanktionen

Wird die Möglichkeit eines Verstoßes gegen die EUDR von der jeweiligen Prüfungsbehörde festgestellt, stehen der Behörde einstweilige Maßnahmen zur Verfügung, etwa die (vorübergehende) Aussetzung des Inverkehrbringens, die (vorübergehende) Beschlagnahme oder die (vorübergehende) Aussetzung der Ausfuhr (Art. 23 EUDR). Erhärtet sich der Verstoß gegen die EUDR, ergreifen die Behö...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Vollzug ... / 3 Das Problem

Die B ist Eigentümerin von Grundstück 1 und Grundstück 2, die sich im räumlichen Geltungsbereich der auf der Grundlage von § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB erlassenen und am 12.5.2022 in Kraft getretenen Hessischen Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung befinden. In einer notariellen Urkunde vom 17.3.2022 teilt B "ein Grundstück" in Wohnungseigentum auf. In der U...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Vollzug ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 7.1 Erteilung der verbindlichen Auskunft

Die verbindliche Auskunft wird zu dem vom Antragsteller vorgetragenen (und ggf. ergänzten) Sachverhalt erteilt, ohne dass das Finanzamt zur eigenen Sachverhaltsermittlung verpflichtet ist. Alternative Gestaltungsvarianten können nicht Gegenstand einer verbindlichen Auskunft sein. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist der noch nicht verwirklicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 8.2 Höhe der Gebühr

Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat, dem Gegenstandswert, [1] und in entsprechender Anwendung des § 34 GKG mit einem Gebührensatz von 1,0 berechnet.[2] Der Gegenstandswert richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Der Gegenstandswert ist in analoger Anwendu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.3 Frist, § 586 ZPO

Rz. 17 Nach § 586 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist die Wiederaufnahmeklage innerhalb einer Notfrist von einem Monat zu erheben. Die Notfrist beginnt nach § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit dem Tag, an dem der Beteiligte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft der anzufechtenden Entscheidung, zu laufen (OVG Brandenburg, Beschluss v. 7.12.2004, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.6 Ausschlagungfrist im Erbrecht abhängig vom Wohnsitz

Nach § 1944 BGB kann eine Erbschaft grundsätzlich nur innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 6 Wochen, ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung einer Erbschaft kann beispielsweisez. B. sinnvoll sein, wenn der Nachlass völlig überschuldet ist. Da eine Erbschaft automatisch als angenommen gilt, wenn sie nicht rechtzeitig ausgeschlagen wird[1], muss die Entscheidung über ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.1 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 oder § 11...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der AO – Unwiderlegbare Vermutung nach Ablauf von 6 Monaten

Auch die AO kennt den Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes in § 9 AO. Diesen begründet eine steuerpflichtige Person dadurch, dass sie sich an einem Ort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen will. Dauert ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt mehr als sechs Monate, wird unwiderlegbar ve...mehr