Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Nach Versagung von Prozesskostenhilfe

Rz. 108 Wird der isolierte Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen oder in Folge der Versäumnis der nach § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO gesetzten Frist abgelehnt, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann gewährt werden, wenn der Kläger nicht mit der Zurückweisung bzw. Ablehnung rechnen musste.[87] Rz. 109 Die Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen (§ 234 Abs. 1 ZPO...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fristwahrung

Rz. 60 Soweit es um fristwahrende Handlungen und die damit verbundene Abwendung von Rechtsnachteilen geht, umfasst die gesetzliche Ermächtigung sowohl die Vertretung in Aktiv- als auch in Passivprozessen.[58] Rz. 61 Der Gesetzgeber hat sich für die ausdrückliche Nennung der Fristwahrung als Sonderfall zur "erforderlichen Abwendung eines Nachteils" entschieden, weil es sich "u...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einheitlicher Lebenssachverhalt und Rechtsfolgen

Rz. 81 Nach höchstrichterlicher Auffassung hat das erkennende Gericht von Amts wegen etwaige Nichtigkeitsgründe auf Grundlage des vorgetragenen Sachverhaltes zu prüfen,[61] und zwar auch dann, wenn der Antrag seinem Wortlaut nach nur darauf gerichtet ist, den Beschluss für ungültig zu erklären.[62] Rz. 82 Maßgeblich ist insofern der Vortrag des Klägers im Hinblick auf die Bes...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3.1 Befristung bis zu 6 Monaten

Nach der bis zum Inkrafttreten des TzBfG allein maßgeblichen Rechtsprechung des BAG zur Zulässigkeit einer Befristung, bedurfte nur eine über 6 Monate hinausgehende Befristung der besonderen Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn durch eine unterhalb dieser Dauer liegenden Befristung konnte jedenfalls der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes an...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Rangklasse 5

Rz. 199 Wegen Wohngeldforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, kann die GdWE die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 5 betreiben. Die Frist des § 90 InsO ist zu beachten. Erforderlich ist ein Titel gegen den Insolvenzverwalter. Rz. 200 Die Zwangsversteigerung der aus der Insolvenzmasse frei gegebenen Wohnungseigentumseinheit wegen einer vor...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Löschung nach Aufhebung eines Beschlusses

Rz. 88 Die Aufhebung eines Beschlusses ist der einzige ausdrücklich im Gesetz geregelte Fall einer Löschung, und auch hier ist sie nur fakultativ. Es besteht also insoweit ein Ermessen dessen, der die Beschluss-Sammlung führt. Nach der Zurückhaltung, mit der das Gesetz die Löschung von Eintragungen behandelt, ist hier Vorsicht geboten. Eine Löschung sollte daher nur in Ausna...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Verzögerungen durch Prozesskostenhilfeanträge

Rz. 35 Sofern zunächst nur ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne zeitgleiche Klageerhebung gestellt wird (sog. isolierter Prozesskostenhilfeantrag), ist dies zur Wahrung der Frist nicht ausreichend.[19] Zu prüfen ist in diesem Fall, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt (hierzu siehe Rdn 84 ff.). Für eine Anwendbarkeit von § 167 ZPO besteht dagegen...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Persönliche Gläubiger

Rz. 84 Betreibt der Gläubiger die Zwangsverwaltung wegen eines persönlichen Anspruchs und ist die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung bereits vor Insolvenzeröffnung eingetreten, steht dem Gläubiger im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück zu, sodass er im Insolvenzverfahren absonderungsberechtigt ist und daher das Vol...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Antrag des Gläubigers

Rz. 219 Der betreibende Gläubiger kann als Herr des Verfahrens jederzeit die einstweilige Einstellung des Verfahrens bewilligen (§ 30 ZVG). Einer Begründung bedarf es hierfür nicht. Das Gericht erlässt daraufhin einen Einstellungsbeschluss (§ 32 ZVG). Betreiben mehrere Gläubiger die Zwangsversteigerung, gilt die Einstellung nur für das Verfahren jenes Gläubigers, der die Ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Zugang

Rz. 14 Die Frist berechnet sich nach dem nicht ausdrücklich geregelten, aber implizit vorausgesetzten Zugang der Einberufung bei dem zu Ladenden. Zwischen dem Zugang und der Eigentümerversammlung müssen drei voll Wochen liegen. Geht die Ladung nicht fristgerecht zu, liegt darin zwar ein formeller Mangel. Er führt jedoch nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn das Abstimmungsergebn...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / III. Rücktritt, Minderung und Schadensersatz

Rz. 18 Der Erwerber kann gemäß §§ 650u Abs. 1 S. 2, 634 Nr. 3 BGB nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach § 638 BGB die Vergütung mindern. Rz. 19 Voraussetzung ist auch hier, dass erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden war (§ 323 Abs. 1 BGB), soweit dies nicht gemäß §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 636 BGB entbehrlich is...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Anfechtungsfrist und Wiedereinsetzung wegen Unkenntnis der vorgesehenen Beschlüsse

Rz. 21 Der Anfechtende muss die Frist des § 45 S. 1 WEG wahren. Tut er dies nicht, kann ihm Wiedereinsetzung nach § 45 S. 2 WEG i.V.m. §§ 233 ff. ZPO nur gewährt werden, wenn er mit der Beschlussfassung nicht rechnen musste. Das ist aber trotz Vorliegens eines Einberufungsmangels schon dann der Fall, wenn der Einladung Beschlussvorlagen beigefügt waren, aus denen der Wohnung...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Normzweck und Alternativen

Rz. 42 § 23 Abs. 3 WEG soll die Möglichkeit einer Beschlussfassung ohne den Aufwand einer Eigentümerversammlung eröffnen. Dabei sollen die Teilnahmerechte des einzelnen Wohnungseigentümers an der Willensbildung gewahrt bleiben. Deswegen hat der Gesetzgeber die schriftliche Beschlussfassung von der Zustimmung aller Wohnungseigentümer abhängig gemacht. Aufgrund dieser hohen Hü...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Durchsetzung der Duldungspflicht

Rz. 9 Nummern 1 und 2 begründen gesetzliche Verpflichtungen zur Duldung von Erhaltungs- bzw baulichen Maßnahmen. Die Pflicht entsteht mit dem Zugang der erforderlichen Ankündigung und einer angemessenen Frist zur Prüfung des in der Ankündigung der Maßnahme liegenden Duldungsverlangens.[13] Der Drittnutzer ist nicht verpflichtet, auf eine solche Ankündigung zu reagieren. Ents...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 105 Geht der Klage ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag voraus bzw. wird die Klage unter "der Bedingung" erhoben, dass zunächst Prozesskostenhilfe gewährt wird, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn der Kläger darauf vertrauen darf, dass ihm Prozesskostenhilfe in dem von ihm beantragten Umfang gewährt wird. Dies ist nur dann der F...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Abweichende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung

Rz. 48 § 23 Abs. 3 S. 1 WEG ist kein zwingendes Recht. Die Gemeinschaftsordnung kann in weitem Umfang hiervon abweichen und Mehrheitsbeschlüsse auch ohne Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu diesem Verfahren zulassen. Denkbar ist etwa eine Regelung, wonach der Beschlussantrag an alle Wohnungseigentümer zu versenden und bei Rücklauf einer Mehrheit von Zustimmungen innerhalb...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 112 Wird dem isolierten Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist mit Bekanntgabe der Entscheidung. Innerhalb dieser Frist muss die versäumte Prozesshandlung nachgeholt werden, d.h. die Klage muss nunmehr erhoben werden, was ihre Einreichung bei Gericht voraussetzt. Rz. 113 Ein bislang nur eingereichter Klageentwurf ist hie...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3 Dauer der vereinbarten Probezeit

Über die zulässige Dauer einer Probezeitbefristung lässt sich mangels gesetzlicher Vorgaben keine allgemeingültige Aussage treffen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Anforderungen und Eigenarten des Arbeitsplatzes an. Hinweis Dauer der Probezeit Nach § 15 Abs. 3 TzBfG muss die Probezeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses in einem angemessenen Verh...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. (2) Die Versammlung der Wohnungseigentümer muß von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im übrigen dann einberufen werden, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigen...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Die Ausübung von Gestaltungsrechten

Rz. 178 Der Verwalter ist in der Regel nicht berechtigt, ohne Beschluss der Wohnungseigentümer, Gestaltungsrechte auszuüben, da die Erklärung eines Widerrufes, Rücktritts, der Aufrechnung usw. i.d.R. keine untergeordnete Bedeutung haben.[147] Eine Ausnahme hiervon besteht dann, wenn es zur Wahrung der Frist ausnahmsweise erforderlich ist, dass der Verwalter eine solche Erklä...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Klage auf Änderung des Teilungsplans

Rz. 118 Ist ein Widerspruch nicht mehr möglich, weil der Verteilungstermin beendet ist und das Gericht den Teilungsplan durch Beschluss festgestellt hat, kann jeder Beteiligte eine Änderung des Teilungsplans im Wege der Klage erwirken (§ 159 ZVG). Eine Frist für die Klage ist nicht vorgesehen. Die Klage richtet sich gegen alle Beteiligten, deren Rechte ganz oder teilweise be...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 300 Gem. § 232 ZPO hat jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien du...mehr

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Mustertexte / XII. Beschluss – Einstweilige Verfügung

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.23: Beschlussformular – Einstweilige Verfügung Amtsgericht Frankfurt am Main Az.: _________________________ Beschluss In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (volles Rubrum) Der _________________________ Antragsgegner _________________________ wird – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – gemäß der §§ 9...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.1 Beendigung während der laufenden Erprobung

Da es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung um ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gilt für dieses auch § 15 Abs. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Grundsätzlich ist während der Laufzeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen [1], sofern dies nicht einzelvertr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Ankündigender

Rz. 23 Auch die Ankündigung baulicher Maßnahmen muss derjenige veranlassen, der die Maßnahme durchführt, also die GdWE oder der andere Wohnungseigentümer. Auch diese Ankündigung müssen die GdWE und der andere Wohnungseigentümer nicht persönlich erklären. Sie können auch hiermit andere beauftragen. Unterlaufen diesen Fehler, geht das zu ihren Lasten (vgl. oben Rdn 12).mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Folgen von Fehlern des Beschlusses nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG

Rz. 34 Bei der Fehlerlehre ist zu unterscheiden zwischen Fehlern des Beschlusses nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG selbst und solchen bei der Durchführung der Veranstaltung. Erstere können grundsätzlich, sofern nicht ausnahmsweise ein Fall der Nichtigkeit vorliegt, nur mit der Beschlussklage nach § 44 Abs. 1 S. 1 WEG innerhalb der Frist des § 45 S. 1 WEG geltend gemacht werden. Ande...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Ankündigungsfrist

Rz. 26 Die Ankündigung ist dem Drittnutzer nach Nummer 2 Halbs. 1 spätestens drei Monate vor dem Beginn der baulichen Maßnahme (in Textform) zu erklären. Mit Beginn meint Nummer 2 Halbs. 1, wie sich aus Nummer 2 Halbs. 2 i.V.m. § 555a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB ergibt, nicht den tatsächlichen, sondern den voraussichtlichen Beginn. Daraus folgt aber nicht, dass die GdWE oder der...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Prüfungsbefugnis des Verwalters

Rz. 44 Der Verwalter hat zu prüfen, ob das Verlangen formell ordnungsgemäß ist. Dies erfordert insbesondere eine Überprüfung, ob das Viertel der Wohnungseigentümer nach dem Kopfprinzip erreicht ist. Handelt der Unterzeichnende im Namen anderer Wohnungseigentümer, hat der Verwalter jedenfalls beim Fehlen einer schriftlichen Vollmachtsurkunde die Bevollmächtigung zu kontrollie...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Grundsatz der Anfechtbarkeit

Rz. 40 Der Gesetzeswortlaut ist insoweit missverständlich, als er die korrekte Bezeichnung der Beschlussgegenstände als Gültigkeitsvoraussetzung bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich um einen formellen Fehler, der nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit der trotz diesbezüglicher Mängel gefassten Beschlüsse. Deshalb muss der Anfechtende die Frist des § 45 S. 1 WE...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Keine Fristbindung

Rz. 118 Der Berichtigungsanspruch muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Denn der Beschluss-Sammlung kommt keine konstitutive Wirkung zu. Maßgeblich für den Inhalt eines Beschlusses ist seine Verkündung, nicht die Eintragung in der Beschluss-Sammlung. Diese stellt nur eine Dokumentation von Beschlusslage und gerichtlichen Entscheidungen dar. Ist ...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / II. Anspruch auf Selbstvornahme

Rz. 17 Der Erwerber kann den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen und für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Ersatz (§§ 650u Abs. 1 S. 2, 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB) oder Vorschuss (§§ 650u Abs. 1 S. 3, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB) verlangen. Voraussetzung ist der erfolglose Ablauf einer zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist (§ 637 ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 56 § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ermächtigt den Verwalter Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Rz. 57 Diese Alternative erfasst auch diejenigen Maßnahmen, bei denen nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG eine Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer eigentlich geboten wäre, zur Vermeidung eines Nachteils aber ein rasches...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Rechtsmittel

Rz. 244 Gegen den Zuschlag und die Versagung des Zuschlags ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Auf diese finden die Vorschriften der ZPO über die Beschwerde insoweit Anwendung, als nicht in den §§ 97 bis 104 ZVG ein anderes vorgeschrieben ist (§ 96 ZVG). Rz. 245 Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit der Verkündung des Beschlusses im Vers...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Verfahren

Rz. 8 Wer die Neufassung eines Beschlusses nach § 48 Abs. 1 S. 3 WEG verlangt, hat zunächst nach allgemeinen Grundsätzen die Eigentümerversammlung mit seinem Anliegen zu befassen. Erst danach besteht für eine Beschlussersetzungsklage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.[4] Wird die Beschlussersetzungsklage vor dem 31.12.2025 rechtshängig, besteht der Anspruch danach fort...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Doppelte Zustimmung

Rz. 44 Nach § 23 Abs. 3 S. 1 WEG kann ein Beschluss nur dann außerhalb einer Eigentümerversammlung gefasst werden, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu dem Beschluss erklären. Dies erfordert nach h.M. sowohl die Zustimmung zum schriftlichen Verfahren ohne Versammlung als auch zu dem Beschlussantrag als solchem. Im Gegensatz zur Vollversammlung, die ebenfalls die Z...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Versteigerungsantrag vor Insolvenzeröffnung

Rz. 189 Ist die Beschlagnahme der Wohnungseigentumseinheit infolge eines Zwangsversteigerungsantrags der GdWE bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten, hat die GdWE ein Absonderungsrecht erlangt. Die Insolvenzeröffnung hat daher auf das Versteigerungsverfahren keinen Einfluss. Das Versteigerungsverfahren wird ohne Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalt...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VIII. Feststellungsklagen mit Beschlussbezug

Rz. 124 Sofern es um die Feststellungen im Hinblick auf das Vorliegen eines Beschlusses bzw. dessen Inhalt geht, unterfallen auch diese – auf einen Beschluss bezogenen – Klagen in analoger Anwendung den Regelungen des § 44 WEG. Ob und unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Klage zulässig ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Gesetzgeber hat die bereits zuvor vorhandenen...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Anwendbarkeit auf andere Klagearten

Rz. 77 Die Fristerfordernisse aus § 45 WEG sind nicht auf andere Beschlussklagen i.e.S., d.h. auf die Nichtigkeits- oder die Beschlussersetzungsklage übertragbar. Rz. 78 Umstritten ist, ob und in welchem Umfang die Fristerfordernisse auch bei Beschlussfeststellungsklagen (Beschlussklagen i.w.S.) gelten. So wird z.T. vertreten, auf Feststellungsklagen seien die Fristerfordernis...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Beklagte (Klagegegnerin)

Rz. 30 Die Beklagte im Falle der Erhebung einer Beschlussklage ist die GdWE, d.h. der Verband. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Beschlussmängelklage (Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage) oder eine Beschlussersetzungsklage erhoben wird. Rz. 31 In den Gesetzesmaterialien heißt es hierzu: "Das Konzept des Entwurfs, Beschlussklagen gegen die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Widerspruch

Rz. 255 Bei materiellrechtlichen Beanstandungen, dass der Teilungsplan aufgrund eines besseren Rechts sachlich unrichtig sei, ist der Widerspruch gegeben (§ 115 Abs. 2 ZVG). Er dient also der Klärung der Frage, wie weit ein Gläubiger ein Recht auf Befriedigung hat. Der Widerspruch bezieht sich auf Schuldenmasse und Zuteilung und findet statt, wenn der Plan formell in Ordnung...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Widerruf des Verwaltervertrages

Rz. 612 Fraglich ist, ob die GdWE einen mit dem Verwalter geschlossenen Vertrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der §§ 355, 312 ff. BGB widerrufen kann. Zum Teil wird dies mit Verweis auf den Schutzzweck der §§ 312 ff. BGB verneint.[498] Rz. 613 Zu beachten ist allerdings, dass die Vorschriften im Zuge der Umsetzung von drei verschiedenen EU-Richtlinien[499] eingefü...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / I. Allgemeines

Rz. 60 Nach dem Werkvertragsrecht des BGB gilt für die Ansprüche wegen Mängeln eines herzustellenden Bauwerks eine Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Frist beginnt mit der Abnahme (siehe dazu Rdn 67 ff.) oder der endgültigen Abnahmeverweigerung.[144] Dabei wird nicht zwischen erkennbaren und versteckten Mängeln unterschieden. Wird ein Mangel bei ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Ankündigender, Form und Inhalt der Ankündigung

Rz. 16 Die Ankündigung muss im Ausgangspunkt derjenige veranlassen, der die Maßnahme durchführt, also die GdWE oder der andere Wohnungseigentümer.[25] Beide müssen aber nicht persönlich tätig werden. Sie können z.B. den mit der Planung und Durchführung der Erhaltungsarbeiten beauftragten Architekten, Handwerker oder einen Dritten auch damit beauftragen, die Ankündigung vorzu...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 3. Berufungsbegründungsfrist und Berufungsbegründung

Rz. 292 Gem. § 520 Abs. 1, Abs. 2 ZPO muss die Berufung binnen zwei Monaten ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils – spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung – begründet werden. Rz. 293 Ohne Einwilligung des Gegners kann die Frist um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch di...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. EneV, TrinkwV, MessEG

Rz. 509 Der Verwalter ist nicht Adressat der bußgeldbewehrten Vorschriften der EneV ; er kann jedoch Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit der Wohnungseigentümer nach den §§ 14, 9 OwiG sein.[446] Rz. 510 Wenig durchsichtig sind die seit dem 24.6.2023 in Kraft getretenen neuen Regeln in der Trinkwasserverordnung.[447] So enthält etwa § 72 der TrinkwV insgesamt 37 mögliche Ordnun...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 7. Verfahrensfragen

Rz. 112 Eine ohne den vorherigen Einigungsversuch erhobene Klage ist als (derzeit noch) unzulässig abzuweisen,[93] es sei denn, der Prozess wird durch Anerkenntnisurteil oder Prozessvergleich beendet.[94] Diese Prozessvoraussetzung ist auch in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen.[95] In Fällen der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) ist die Prozessvorau...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / VII. Sofortige Beschwerde

Rz. 344 Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 567–572 ZPO) ist gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder wenn es sich um solche Entscheidungen handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren betreffen...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / I. Anspruch auf Nacherfüllung

Rz. 13 Bis zur Abnahme gemäß § 640 BGB (vgl. dazu Rdn 68 ff.) hat der Erwerber Anspruch auf Erfüllung, d.h. auf Herstellung des versprochenen (§ 631 Abs. 1 BGB), also mangelfreien Werkes.[30] Ist das Werk mangelhaft, kann der Erwerber Nacherfüllung verlangen (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB), es sei denn, diese ist unzumutbar oder unmöglich (§ 635 Abs. 3 BGB). Der Anspruch auf Nacherf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Nachweis der Verwalterbestellung

Rz. 22 Ist die Zustimmung des (amtierenden) Verwalters erforderlich, hat dieser seine Verwaltereigenschaft gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Erteilung der Zustimmung in beglaubigter Form folgt als Nebenpflicht aus dem Gemeinschaftsverhältnis.[115] Dafür genügt nach § 26 Abs. 4 WEG die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschlu...mehr