Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Vermächtnisausschlagung

Rz. 15 Ein Vermächtnis kann ohne Beachtung einer Frist – auch konkludent[53] – ausgeschlagen werden, solange es nicht angenommen worden ist (§ 2180 BGB).[54] Geschieht dies unentgeltlich (ohne Abfindung), erfolgt eine Besteuerung beim Erben ohne Abzug der Vermächtnisverbindlichkeit. Schlägt ein pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis aus, kann er stattdes...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einzelheiten zum Einspruchsverfahren

Rz. 2 Rechtsschutz kann sowohl gegen die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (z.B. Auswahlermessen des Finanzamtes fehlerhaft, da der Aufgeforderte die zur Erklärung erforderlichen Erkenntnisse nicht hat; Miterbe kann die Erklärung mit geringerem Aufwand abgeben, da er im Besitz aller maßgeblichen Daten ist) als auch gegen den Feststellungsbescheid begehrt w...mehr

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AGS 01/2023, Anordnung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung bedarf einiger Anmerkungen 1. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung Nach allgemeiner Auffassung ist Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz, dass dem Kostenschuldner ohne diese Anordnung unersetzbare Nachteile drohen oder die Zahlung der angesetzten Gerichtskosten aus anderen Grün...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Befristungen und Betagungen

Rz. 26 Die Regelungen der §§ 4–7 BewG gelten nach § 8 BewG auch dann, wenn der Erwerb eines Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall einer Last nicht bedingt aber befristet ist, also hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung bzw. des Wegfalls eine Ungewissheit besteht. Dem Begriff der Befristung kommt in diesem Zusammenhang eine eigenständige bewertungsrechtlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 12 Als Inländer gelten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländischen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 22 Anzeigepflichtig nach § 33 Abs. 3 ErbStG sind alle Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis betreiben, wenn sie ihre Leistungen an einen anderen als den Versicherungsnehmer auszahlen oder an diesen zur Verfügung stellen. In § 3 ErbStDV ist der Kreis der so verpflichteten Unternehmen bezeichnet. Neben den Versicherungsunternehmen zä...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bei Schenkungen

Rz. 19 Bei einer Schenkung wird die in § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO enthaltene Dreijahresgrenze durch § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alt. 2 AO bei einer nach § 30 ErbStG bestehenden – aber nicht erfüllten – Anzeigepflicht, bis zu der der Anlauf der Festsetzungsfrist längstens gehemmt ist, außer Kraft gesetzt. In diesem Fall beginnt die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer später, und...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XII. Anwendung der Bedürftigkeitsprüfung (Abs. 12)

Rz. 17 Wie es das BVerfG[54] gefordert hat, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens in §§ 10, 13a–13d, 19a, 28 und 28a ErbStG überarbeitet und für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2016 Ungleichbehandlungen zwischen großen und kleinen Betriebsvermögen sowie mitarbeiterstarken und -schwachen Betrieben entschärft, indem die Fallbeileffekte (Loh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen

a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach den einschlägigen Vorschriften der AO und den sie ergänzenden Vorschriften der StPO, des GVG und des JGG zu...mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 2 Anmerkung

Der XII. Senat des BGH differenziert mit seinem Beschl. v. 1.3.2023 (XII ZB 18/22) die Rechtsprechung zur Vermutung fehlenden Verschuldens bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 2 FamFG/§ 233 S. 2 aus. Danach greift die Vermutung fehlenden Verschuldens bei falscher Rechtsbehelfsbelehrung trotz Tätigkeit eines Anwalts, wenn dieser k...mehr

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ZErb 01/2023, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Am 10.10.2021 ist A. P. J. R. (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1). Die Beteiligte zu 2) ist seine Tochter aus seiner ersten (geschiedenen) Ehe. Der Erblasser hatte unter dem 5.11.2016 ein privatschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Inhalt hat: Zitat Nach meinem Tode möchte ich mein Vermögen wie folg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Anwendungsbereich und Wohnsitzbegriff

Rz. 166 Das DBA gilt gem. Art. 1 DBA für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten oder in beiden Vertragsstaaten hatten und für Schenkungen von Schenkern mit entsprechendem Wohnsitz. Unter das Abkommen fallen gem. Art. 2 Abs. 1 DBA in den Vereinigten Staaten die Bundeserbschaftsteuer (Federal Estate Tax) und die Bunde...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / E. Vorlage zur Gestaltung des Grundverhältnisses

Rz. 57 Die nachfolgende Vorlage zur Regelung des Grundverhältnisses ist als Ergänzung im Vollmachtsdokument und nicht als gesondertes Dokument gedacht. Für den Fall der Regelung des Grundverhältnisses in einem gesonderten Dokument ist möglichst exakt auf die Vollmachtsurkunde zu verweisen. Die Vorlage ordnet die Anwendung des Auftragsrechtes an, soweit nicht durch die konkre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Begriff der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge

Rz. 190 Der Begriff der Veräußerung kann sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich definiert werden. Regelmäßig meint Veräußerung die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Gegenstand von einer Person auf eine andere.[424] Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kann – steuerrechtlich – genügen. Konstitutiv ist aber jedenfalls die Ü...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / II. Muster

Rz. 48 Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB Muster 22.4: Aufforderungsschreiben Herausgabeanspruch nach § 667 BGB _________________________ (Adressat) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, bekanntlich vertreten wir in der o.g. Angelegenheit Ihren Bruder, den Herrn _________________________. Bezüglich der Ihnen von Ihrer verstorbenen...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 1. Originalvollmacht, Ausfertigungen und Fotokopien

Rz. 40 Der Rechtsschein einer Vollmacht geht nur von der Urschrift oder bei einer notariell beurkundeten Vollmacht von der Ausfertigung aus. Beglaubigte Abschriften genügen nicht, um den Rechtsschein aufrechtzuerhalten.[73] Daher geht die h.M. davon aus, dass ein Anspruch auf Herausgabe der Fotokopien der Vollmacht nicht besteht.[74] Dabei wird jedoch übersehen, dass von Fot...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Ablauf der Festsetzungsverjährung

Rz. 11 Ein nach Ablauf der Festsetzungsverjährung erstmals erlassener oder geänderter Bescheid ist rechtswidrig, aber wirksam. Im Einspruchswege kann die Aufhebung des Bescheides erreicht werden mit der Folge, dass nach Aufhebung mangels Bescheides die Steuer nicht mehr festgesetzt werden kann bzw. der ursprüngliche Bescheid wiederauflebt. Allerdings bleibt nach Ablauf der F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Übernahme von Darlehen

Rz. 42 Die Übernahme von Darlehen durch den Bedachten beinhaltet ebenfalls eine entgeltliche Gegenleistung. Bleibt jedoch der Zuwendende aus den Darlehen allein verpflichtet und übernimmt der Bedachte lediglich die auf dem zugewendeten Grundstück liegenden dinglichen Belastungen[82] oder verpflichtet sich der Zuwendende, für die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchs die Verbindlic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XV. Abs. 1 Nr. 13: Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen

Rz. 90 Zuwendungen an (inländische) Pensions- und Unterstützungskassen, die gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreit sind, werden über § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG steuerfrei gestellt. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um als Betriebsausgaben abzugsfähige Zuwendungen handelt, da es insoweit bereits an einer freigebigen Zuwendung fehlt.[170] Nicht begünstigt sind daher als B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Berücksichtigung bedingter Lasten

Rz. 20 Spiegelbildlich zu § 4 BewG regelt § 6 Abs. 1 BewG, dass aufschiebend bedingte Lasten bei der Bewertung zunächst unberücksichtigt bleiben.[60] Tritt die Bedingung ein, gilt § 5 Abs. 2 BewG entsprechend (§ 6 Abs. 2 BewG). Demzufolge kann auf Antrag des Steuerpflichtigen (innerhalb der entsprechenden Frist) eine Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung erfolgen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Steuerentstehung mit dem Erbfall

Rz. 12 Die Forderung des Vermächtnisnehmers entsteht – unbeschadet des Rechtes zur Ausschlagung – mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Entsprechend entsteht die Erbschaftsteuer des Vermächtnisnehmers am Todestag des Erblassers. Gleichzeitig entsteht beim Erben die Steuer durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB), allerdings mindert der Wert des Vermächtniss...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

Das Nachlassgericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG). Der Feststellungsbeschluss selbst wird formell rechtskräftig, wenn die Frist für die Erhebung der Beschwerde abgelaufen ist (§ 45 S. 1 FamFG).[25] Diese beträgt auch für eine Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Rechtspflegers einen Monat (§§ 58 Abs. 1,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Kosten

Rz. 452 [Autor/Stand] Die Fahndungskosten zählen zu den Verfahrenskosten, die im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt werden (§§ 464a, 465 Abs. 1 StPO; s. auch § 408 Rz. 10)[2]. Gemäß § 465 Abs. 2 StPO können die Kosten jedoch aus Billigkeitsgründen ganz oder zum Teil der Staatskasse auferlegt werden (s. § 408 Rz. 16). In Ausnahmefällen, so auch bei sehr hohen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Anzeigepflichten, Abs. 5

Rz. 50 Ähnlich wie § 13a Abs. 7 ErbStG statuiert § 28a Abs. 5 ErbStG zulasten des Erwerbers, der den Steuererlass nach Abs. 1 in Anspruch genommen hat, ausdrückliche Anzeigepflichten im Hinblick auf die Verwirklichung von Sachverhalten nach § 28 Abs. 4 S. 1 ErbStG. Demnach hat der Erwerber dem zuständigen Finanzamt ein Unterschreiten der Mindestlohnsumme (§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVI. Vereinheitlichung der Nachfristen (Abs. 16)

Rz. 21 Während durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[66] in § 28 ErbStG nur redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden, sind die Fristen für die Wohlverhaltensdauer bei der Optionsverschonung nach § 19a Abs. 5 S. 2 ErbStG und der Verschonungsbedarfsprüfung in § 28a Abs....mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 7 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 19.10.2022 – XII ZB 113/21 a) Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 19.2.2020 – XII ZB 458/19, FamRZ 2020, 936). b) Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen,...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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ZErb 01/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bochmann/Kumpan/Röthel/Schmidt Werte in Familienunternehmen 9. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law Scho...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / D. Schadensersatz wegen Kündigung zur Unzeit gem. § 671 BGB

Rz. 51 Nach § 671 Abs. 1 BGB kann der Auftrag von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. Der Beauftragte (hier Bevollmächtigte) darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber (hier Vollmachtgeber) für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündi...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans ist in § 15a ein Schlichtungsverfahren geschaffen worden. Konflikte können der Gesetzesbegründung zufolge insbesondere Unstimmigkeiten über Inhalte des Kooperationsplans sein, etwa zur Einbeziehung einer konkreten Integrationsmaßnahme in den Kooperationsplan. Es können aber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.5 Ende des Schlichtungsverfahrens

Rz. 23 Das Schlichtungsverfahren endet 4 Wochen nach seinem Beginn, also der Einleitung durch das Jobcenter oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, den Ablauf zu unterbrechen. Auch die Trägerversammlung hat keine Kompetenz, das Ende abweichend zu bestimmen. Rz. 24 Das Schlichtungsverfahren kann früher, also vor Ablauf von 4 Woche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 49 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (1) / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer hätten mit dieser Beschlussfassung die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ermittelten Vorschüsse festlegen wollen. Dies ergebe sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Beschlusses. Der Regelungsgehalt des Beschlusses könne aber durch eine Auslegung ermittelt werden. Beschlüsse seien "aus sich heraus" auszulegen. Es komme bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (1) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Zum anderen geht es um eine prozessuale Frage: Was muss innerhalb der Frist des § 45 Satz 1 Fall 2 WEG vorgetragen werden? Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG Das LG meint, man müsse bei einem Beschluss nach § 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung des Verwaltervert... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Bezug auf den Verwalter ist zwischen seiner Be- und seiner Anstellung zu unterscheiden. Durch eine Bestellung wird der Verwalter ein Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um dieses Amt auszugestalten, jedenfalls um die Vergütung zu bestimmen, können die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Vertrag schließen. Die Bestellung k...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.3 Zusammenfassende Meldung

Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 ausgeführt hat, dem BZSt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG an Unter...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"

Leitsatz Das zum Entfallen der sog. Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der "nur vorübergehenden Abwesenheit" in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG ist unabhängig von einer "Rückkehrabsicht" erfüllt, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Normenkette § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG, § 17 A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2022 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (dies wäre der 31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 2 Steuererklärungen 2022

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eine Jahressteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Aufgrund der Corona-Pandemie ist die reguläre Abgabefris...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beschleunigung von Außenprü... / 1.4 Neues Sanktionssystem bei Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO)

Der neue § 200a AO enthält Regelungen zu qualifizierten Mitwirkungsverlangen im Rahmen einer Außenprüfung. Um die Mitwirkung des Steuerpflichtigen während der Außenprüfung auch bei einer Verkürzung der Ablaufhemmung in § 171 Abs. 4 AO (neu) sicherzustellen, soll in Absatz 1 des neuen § 200a AO Abs. 1 AO ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen in Form eines vollstreckbaren Ver...mehr

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Beschleunigung von Außenprü... / 1.1 Begrenzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO)

Mit der Neufassung von § 171 Abs. 4 AO soll die Durchführung und der Abschluss von Außenprüfungen wesentlich beschleunigt werden. Nach § 171 Abs, 4 Satz 1 AO wird das Ende der Festsetzungsfrist wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der Prüfung auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird. Der Um...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.4 Änderungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Nach Aufforderung durch den Bundesrat sind in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestags v. 30.11.2022 noch 2 Änderungen für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) aufgenommen worden: Die frühere Besteuerung [1] jPöR richtete sich auch für die Umsatzsteuer im Wesentlichen nach ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Danach unterlag die jPöR der U...mehr