Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 In formeller Hinsicht verlangt § 315 Satz 2 AktG einen Antrag von Aktionären, deren Anteile zusammen den Schwellenwert des § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG, d. h. mindestens 1 % des Grundkap. oder den anteiligen Betrag von 100.000 EUR, erreichen. Das gesetzliche Quorum, auf das in § 315 Satz 1 AktG aufgrund der engen tatbestandlichen Fassung des Antr...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Mängel des Vertrags

Rn. 44 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mängel des Vertrags können in den allg. vertragsrechtlichen Nichtigkeitsgründen der §§ 119 und 123 i. V. m. 142 Abs. 1, 125, 134, 138, 154, 155 BGB sowie in dem in § 304 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Nichtigkeitsgrund eines fehlenden Ausgleichs liegen. Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Schwierigkeiten kann der Fall bereiten, in dem ein BHV oder ...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.1 Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 10 Gem. § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zum Führen von Büchern verpflichtet. Eine Aktiengesellschaft gilt gem. § 3 Abs. 1 AktG immer als Handelsgesellschaft und ist somit Formkaufmann i. S. d. § 6 Abs. 1 HGB. Folglich ist die Aktiengesellschaft buchführungspflichtig. Nach h. M. beginnt die Buchführungspflicht mit der Gründung der Gesellschaft und endet nach der endgü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.8 Offenlegung

Rz. 33 Die maßgeblichen Vorschriften hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft sind in den §§ 325–329 HGB kodifiziert. Demnach ist der Umfang der Offenlegung von der Größe der Gesellschaft abhängig. Die grundsätzlich einzureichenden Unterlagen sind in § 325 Abs. 1 HGB aufgeführt. Kleinsten, kleinen und mittelgroßen Gesellschaften (Rz. 13) we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.6 Feststellung

Rz. 30 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist zunächst lediglich ein Entwurf, der erst mit der Feststellung rechtliche Wirkung entfaltet.[1] Diese Feststellung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft ist in den §§ 172 und 173 AktG geregelt. Im HGB findet sich keine Legaldefinition der Feststellung.[2] Im Schrifttum wird die Feststellung eines Jahresabschluss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.3.3 Fristen

Zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gilt eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, innerhalb derer eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 37 TVöD bzw. § 37 TV-L der Fall. Bei B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten für Klagen wegen Benachteiligung

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG sind Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend zu machen. Nach Auffassung des BAG kann diese Frist auch durch eine Klage gewahrt werden.[1] Dabei hat es zugunsten der Klägerin eine Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO angenommen, d. h., es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Keine einseitige Rücknahme der Kündigung durch einen Arbeitnehmer möglich

Leitsatz Aus der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus kann nur auf einen Rechtsfolgewillen zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden, wenn Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitgeber von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist ausging und der Arbeitnehmer darauf schließen konnte. Sachverhalt Der Kläger, der seit 1998 bei der Beklagten beschäftigt war, kündigte mit Schreiben vom 7....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.4 Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag

Rz. 22 Satz 2 Nr. 2 stellt den Leistungsberechtigten frei, Wohngeld, Kinderzuschlag oder beide Leistungen zu beantragen, wenn sie gleichwohl hilfebedürftig bleiben oder Hilfebedürftigkeit nur für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten beseitigt wird. Umgekehrt dürfen die Jobcenter auf Wohngeld und Kinderzuschlag als vorrangige Leistungen nur verweisen, wenn durch die Inans...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verluste im Verein: Was hat... / 7 Fehlkalkulation

Regelmäßig unterhalten steuerbegünstigte Körperschaften einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nur, um dadurch zusätzliche Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zu beschaffen. Es wird von der Finanzverwaltung deshalb unterstellt, dass etwaige Verluste bei Betrieben, die schon längere Zeit bestehen, auf einer Fehlkalkulation beruhen. P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 8.4 Wechsel der Veranlagungsart

Das Wahlrecht der Veranlagungsart kann von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausgeübt und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist frei widerrufen werden.[1] Die Vorschrift des § 351 Abs. 1 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte) kommt insoweit nicht zur Anwendung. Ist die Un...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 9.1 Fristen

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr erlassen werden, wenn die Festsetzungsfrist für den Erlass des Haftungsbescheids abgelaufen ist. Diese Frist beträgt im Regelfall vier Jahre und verlängert sich bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf fünf Jahre und bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung auf zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tankstellen / 4 Prüfungen

Prüfpflichten ergeben sich aus der BetrSichV sowie aus dem Wasserhaushaltsgesetz. Eine überwachungsbedürftige Anlage darf erstmalig und nach einer prüfpflichtigen Änderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage unter Berücksichtigung der vorgesehenen Betriebsweise durch eine zugelassene Überwachungsstelle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage, d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Die Patientenverfügung / 4.3.4 Frist

Für die Einlegung der Beschwerde gilt grundsätzlich eine Notfrist von einem Monat, § 63 Abs. 1 FamFG. Bei betreuungsgerichtlichen Genehmigungen wird § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einschlägig sein. Das hat zur Konsequenz, dass die Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden muss (sofortige Beschwerde). Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) 10-Jahres-Frist – Anwendungssperre

Rz. 91 Gemäß § 13a Abs. 2 S. 3 ErbStG kann der Abzugsbetrag innerhalb von zehn Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe (ein und desselben Erwerbers)[186] nur einmal in Anspruch genommen werden (zum Umfang vgl. Rdn 83 f.). Für die Inanspruchnahme in diesem Sinne kommen nicht nur Erwerbe nach dem 30.6.2016 in Betracht; vielmehr sind alle Erwerbe nach dem 31.12.2008 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Verschollenhe... / 2. Fristen, §§ 3–8 VerschG

Grundsätzlich müssen gem. § 3 VerschG zehn Jahre seit der letzten Nachricht, nach welcher der Verschollene noch gelebt hat, vergangen sein; bei Personen, die bei der Todeserklärung 80 Jahre oder älter wären, genügen fünf Jahre. Allerdings darf keine Todeserklärung für jemanden erfolgen, solange diese Person nicht das 25. Lebensjahr erreicht hätte. Die Zehn-Jahresfrist kann u...mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Seine am 4.7.1979 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Familiengerichts vom 25.9.2007 rechtskräftig geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. [3] Während der Ehezeit (1.7.1979 bis 31....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Erklärungspflicht und Erklärungsfrist

Rz. 3 Erklärungspflichtig ist mit Ausnahme der unter Absatz 3 fallenden Vermögenswerte jedenfalls derjenige, der den Vermögenswert der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu unterwerfen hat, mithin, wer die Steuer schuldet. Die zivilrechtliche Zuordnung ist hierfür maßgeblich. Die Durchführung des Feststellungsverfahrens steht im Ermessen des anfordernden Finanzamtes und hängt i...mehr

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FF 01/2023, Räumung der Ehe... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe der im Alleineigentum des Antragstellers stehenden Immobilie. [2] In der Anhörung vom ## Juni 2021 haben die Beteiligten im dortigen einstweiligen Anordnungsverfahren zu dem von der Antragsgegnerin gestellten Gewaltschutzantrag eine Vereinbarung getroffen. Darin heißt es in Ziffer 1.: Zitat "Die Antragstellerin zu 1 vers...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Sonderregeln zur Festsetzungsverjährung

Rz. 8 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten für den Beginn der Verjährungsfrist Sonderregelungen, nach der die Frist für Erwerbe von Todes wegen erst dann zu laufen beginnt, wenn der Erwerber Kenntnis vom Erwerb hat (§ 170 Abs. 5 Nr. 1 AO). Bei gewillkürter Erbfolge erlangt der Erbe Kenntnis von dem Erwerb, wenn er die Gewissheit erlangt hat, dass er aufgrund der let...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erklärungspflicht des Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 3 An Erbfällen sind zum Beispiel die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten beteiligt. Auch Vorerben gelten als am Erbfall beteiligt, so dass sie hinsichtlich der durch die Vorerbschaft veranlassten Steuer erklärungspflichtig sind (zur Erklärungspflicht in Fällen, in denen Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger bestellt wurden, vgl....mehr

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zfs 01/2023, Inhalt der ärz... / 2 Aus den Gründen:

1. Nach dem Ergebnis der von dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme ist allerdings davon auszugehen, dass es am 22.1.2016 zu einem Unfallereignis im Sinne der Bedingungen (Nr. 1.3 AUB 2011) gekommen ist, weil der Kl. gestürzt ist, was – unabhängig von der Ursache, die zu diesem Sturz geführt hat – ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) da...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / IV. Voraussetzung für die Anordnung

Rz. 39 Voraussetzung für die Anordnung ist eine Nachlassmasse, die die Kosten des Verfahrens deckt, § 1982 BGB. Folgende Kosten sind zu berücksichtigen:mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 46 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VII. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte

Rz. 28 Der Nachlasspfleger muss bestimmte Rechtsgeschäfte vom Nachlassgericht genehmigen lassen, § 1850 BGB.[31] Das Nachlassgericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Mit Rechtskraft des Beschlusses wird die Genehmigung wirksam, § 40 Abs. 2 FamFG. Der Beschluss muss auch demjenigen mitgeteilt werden, für den das Rechtsgeschäft genehmigt ist, § 41 Abs. 3 FamFG. Das ist...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Wahrung der Feststellungsfrist

Rz. 25 Zur Wahrung der Frist muss der Bescheid vor Fristablauf das Finanzamt so verlassen haben, dass er wirksam bekannt gegeben wird (§ 169 Abs. 1 S. 3 AO), wobei nach der Rechtsprechung der Bescheid auch vor Ablauf der Frist zugegangen sein muss.[63] Wird der Bescheid zwar vor Ablauf der Frist versandt, scheitert aber die Bekanntgabe wegen eines Bekanntgabemangels, so wahr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kapitalgesellschaften/GmbH

Rz. 69 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich nach § 18 GmbHG aus. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Anfall und Ausschlagung

Rz. 6 Das deutsche Erbrecht wird vom Anfallsrecht bestimmt. Es bedarf also keiner ausdrücklichen Annahmeerklärungen wie dies in vielen ausländischen Erbrechtsordnungen der Fall ist.[11] Verstirbt eine Person, so findet nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge statt, dergestalt, dass ein oder mehrere Personen die Vermögensnachfolge der verstorbenen Person antreten. Dabei kann si...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VIII. Festsetzung der Vergütung

Rz. 30 Was die Vergütung des Nachlasspflegers anbelangt, finden die Vorschriften über die Vergütung des Vormunds und Ersatz seiner Auslagen entsprechende Anwendung.[33] Damit sind die §§ 1–3 des "Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz" (VBVG) anwendbar. Handelt es sich um den Ausnahmefall einer Nachlasspflegschaft einfachen Schwierigkeitsgrads, hält die Rechtsprechung einen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Zeitpunkt des Verstoßes gegen die Fortführungsbedingung

Rz. 204 Die Behaltensfrist beträgt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG exakt fünf Jahre. Im Fall der Vollverschonung tritt an die Stelle der 5-Jahres-Frist gem. § 13a Abs. 10 ErbStG eine 7-Jahres-Frist. Die Frist beginnt jeweils um 0.00 Uhr des auf den Todestag bzw. den Tag der Ausführung der Schenkung folgenden Tages zu laufen.[465] Sie endet exakt fünf bzw. sieben Jahre später; ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Feststellungsverjährung

Rz. 22 Die Verjährungsfrist für den Feststellungsbescheid richtet sich nach § 153 Abs. 5 BewG, §§ 181 Abs. 1, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[55] Für den Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO) ist damit der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die Feststellungserklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Jahres, das dem Jahr d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. 10-Jahreszeitraum

Rz. 7 Beginn und Ende der 10-Jahresfrist sind vom Datum der Entstehung der Steuer nach § 9 ErbStG, d.h. vom jeweiligen Besteuerungszeitpunkt, abhängig. Durch aufschiebende Bedingungen, betagtes Vermächtnisse etc. kann der Entstehungszeitpunkt in die Zukunft gelegt, durch Widerrufsklauseln rückwirkend aufgehoben werden.[18] In § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–j ErbStG wird für vers...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 28 Erklärungspflicht § 28 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Erklärungen zur Feststellung des Einheitswerts sind auf jeden Hauptfeststellungszeitpunkt abzugeben. (2) Die Erklärungen sind innerhalb der Frist abzugeben, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmt. Die Frist ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Fordert die Finanzbehörde zur Abgabe einer Erk...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Der Anordnungsbeschluss

Rz. 23 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts, § 38 FamFG , festgelegt. Er muss nicht zwingend umfassend sein, sondern kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken, wenn nur insofern ein Sicherungsbedürfnis besteht.[28] Dies kann evtl. nur die Führung eines konkreten Prozesses oder die Verwaltung eines einzelnen oder mehrerer Na...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Reinvestitionsklausel, Abs. 6 S. 3 und 4

Rz. 309 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG findet eine Nachversteuerung dann nicht statt, wenn der beim Verstoß gegen die Behaltensfrist erzielte Veräußerungserlös jeweils innerhalb derselben Vermögensart reinvestiert wird. Reinvestitionen in diesem Sinne sollen jedoch nur dann begünstigt sein, wenn der in Rede stehende Veräußerungserlös nicht zuvor (willentlich) privatisiert, a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall, an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteiligten ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist, die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen. Die Frist muss mindestens einen Monat betragen. In den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 4 kann das Finanzamt von der Stiftung ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Weggezogene deutsche Staatsangehörige

Rz. 10 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG unterwirft solche Erblasser/Schenker und Erwerber der sog. erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht, die als deutsche Staatsangehörige ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland gelebt haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben. In den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Erklärung bei mehreren Beteiligten (Abs. 4)

Rz. 11 Grundsätzlich ist jeder Beteiligte nur verpflichtet, Angaben zu den ihn betreffenden Erwerben zu machen.[30] Eine steuerliche oder gar steuerstrafrechtliche Haftung des Erklärenden für Erwerbe Dritter wird so vermieden. Die Regelung dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens sowohl auf Seiten des Erwerbers als auch auf Seiten der Verwaltung und enthält eine Au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Weitergabe des geschenkten Gegenstandes an eine inländische Gebietskörperschaft oder inländische gemeinnützige Stiftung

Rz. 22 Ein Erwerb bleibt nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerfrei, sofern der Beschenkte i.S.v. § 7 ErbStG oder der Erwerber von Todes wegen nach § 3 ErbStG den erworbenen Gegenstand innerhalb von 24 Monaten an eine inländische Gebietskörperschaft oder inländische gemeinnützige Stiftung weitergibt. Die Regelung von § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist im Einklang mit § 13 Abs. 1 Nr....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Abfindung für ein bedingtes, betagtes oder verjährtes Vermächtnis, Abs. 2 Nr. 5

Rz. 96 Diese Regelung erfasst ein aufschiebend bedingtes, betagtes oder befristetes Vermächtnis, welches nicht mehr ausgeschlagen werden kann, weil die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen ist. Die Abfindung, welche der Vermächtnisnehmer dafür erhält, dass er auf den Vermächtniserfüllungsanspruch verzichtet, wird von § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb beha...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Festsetzungsverjährung in der Außenprüfung

Rz. 9 Bei drohender Verjährung hemmt der Beginn der Außenprüfung den Verjährungseintritt (§ 171 Abs. 4 AO). Dies gilt indes nur, wenn die Prüfungsanordnung wirksam bekannt gegeben worden ist. Fehlt es an der wirksamen Bekanntgabe, leben weder die erweiterten Mitwirkungs- und Duldungspflichten der Beteiligten auf, noch greift die Ablaufhemmung. Inhaltsadressat der Prüfungsano...mehr

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FF 01/2023, Übermittlung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Familiengericht hat den Antragsgegner mit einem ihm am 12.11.2021 zugestellten Beschluss verpflichtet, an die Antragsteller rückständigen und laufenden Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Gegen diese Entscheidung hat der Antragsgegner am 13.12.2021 – einem Montag – durch einen unter dem Briefkopf der Anwaltskanzlei verfassten, durch seine Rechtsanwältin persönli...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Sind in dem steuerpflichtigen Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des Absatzes 2 enthalten, ist von der tariflichen Erbschaftsteuer ein Entlastungsbetrag nach Absatz 4 abzuziehen. (2) Der Entlastungsbetrag gilt für den nicht unter § 13a Absat...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Tatbestand

Rz. 309 Die Voraussetzungen stellen sich nach § 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG wie folgt dar: Der Erwerber muss zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörende Gegenstände des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 4 ErbStG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall (Zeitpunkt der Steuerentstehung, § 9 ErbStG)[833] in begünstigungsfähiges Vermögen (also nicht anderes Verwaltungsvermögen[834])...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Hinauskündigungsklausel

Rz. 16 Die so genannte Hinauskündigungsklausel ohne Angabe eines sachlichen Grundes kann gerade bei dem Gedanken des Erhalts einer Familiengesellschaft ein geeignetes Gestaltungsinstrument darstellen. Der BGH ausdrücklich die Zulässigkeit einer solchen Klausel für rechtmäßig erklärt: Vererbt der Inhaber sein einzelkaufmännisches Unternehmen in der Weise an seine beiden Kinder...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. (2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr