Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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AGS 04/2023, Voraussetzunge... / II. Umdeutung des Berichtigungs- in einen Ergänzungsantrag

Nach den weiteren Ausführungen des BGH schied hier auch eine Umdeutung des Berichtigungsantrags der Streithelferin in einen Antrag auf Ergänzung des Zurückweisungsbeschlusses entsprechend § 321 Abs. 1 ZPO aus. Nach dieser Vorschrift kann auf Antrag einer Partei das Urteil durch nachträgliche Entscheidung ergänzt werden, wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder ...mehr

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FF 04/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des 2008 geborenen Kindes. [2] Das aus der Ehe der beteiligten Eltern hervorgegangene Kind trägt den Nachnamen des Kindesvaters. Die Ehe wurde im Jahr 2010 geschieden. Die Kindesmutter ist wiederverheiratet und hat den Namen ihres heutigen Ehemanns angenommen....mehr

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FF 04/2023, Rechtsprechung ... / 5 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.2.2023 – XII ZB 472/22 Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 376/20, FamRZ 2021, 770). BGH, Beschl. v. 11.1...mehr

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ZErb 04/2023, Notwendigkeit... / 1 Gründe

1. Die Antragstellerin und Herr … sind im oben aufgeführten Grundbuch Bl. XXX als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen; in Bl. XXX sind sie als Eigentümer in Erbengemeinschaft zu ¼ Anteil eingetragen. In einer schriftlichen, beglaubigten Erklärung vom 15.9.2022 bzw. vom 29.10.2022 haben beide unter Bezugnahme einer zwischen ihnen geschlossenen Abschichtungsvereinbarung...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden dürfte von großer Bedeutung sein, deckt sie doch einen sehr häufig in der Praxis vorkommenden Sachverhalt ab. Insolvenzverfahren sind Massenverfahren und regelmäßig kommt es bei Massengeschäften auch zu Versäumnissen. Im Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden (§ 28 Abs. 1 Ins...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / D. Einschränkungen der neuen Vertretungsbefugnis

Nachdem gerade Juristen wissen, dass der reine Umstand der Eheschließung nicht gleichbedeutend mit wechselseitigem Wohlwollen ist, hat die Norm natürlich auch einige Sicherungsvorkehrungen getroffen. So finden sich zunächst zeitliche Befristungen, sowohl für die Dauer des Vertretungsrechts selbst (maximal 6 Monate, Abs. 3 Nr. 4) als auch, wie gesehen, für die Binnenbefugnisse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellungsfrist und Anzeigepflicht

Rz. 79 [Autor/Stand] Die Feststellungsfrist beträgt bei der Aufhebung eines Grundsteuerwerts gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO grds. vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Aufhebung vorzunehmen ist. Ist nach § 228 BewG eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben, beginnt die Fest...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / IV. Beschwerdebegründungsfrist

Nach § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beträgt die Frist zur Begründung der Beschwerde 2 Monate.[45] Anwälte dürfen regelmäßig mit einer erstmaligen Fristverlängerung rechnen, wenn sie sich dazu auf einen erheblichen Grund, wie z.B. Arbeitsüberlastung, berufen.[46] Stolperfalle: Allerdings ist eine Begründung des Fristverlängerungsantrags auch bei erstmaliger Fristverlängerung erforderli...mehr

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AGS 04/2023, Nachträgliche ... / I. Sachverhalt

Eine Gläubigerin hatte in einem laufenden Insolvenzverfahren ihre Forderung rechtzeitig, d.h. innerhalb der vom Gericht bestimmten Anmeldefrist, angemeldet und an die Insolvenzverwalterin übersandt. Diese Anmeldung wurde jedoch aufgrund eines Kanzleiversehens der Insolvenzverwalterin nicht innerhalb der Frist in die Insolvenztabelle eingetragen. Die Insolvenzverwalterin unte...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / H. Zusammenfassung

Voraussetzungen (pos./neg.) des Notvertretungsrechts:mehr

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Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers

Leitsatz Bei Ansprüchen auf Erholungsurlaub aus einem Kalenderjahr, die auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhen und für die unterschiedliche Regelungen gelten, handelt es sich um selbstständige Urlaubsansprüche, auf die § 366 BGB Anwendung findet, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Nimmt der Arbeitgeber in einem solchen Fall bei der Urlaubsgewährung keine Tilgungsbestimmung i.S.v. § 366 Abs. 1 BGB vor, ist die in §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 3 Die 10-Jahres-Grenze

Berechnungszeitraum Das Förderobjekt muss bei der Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre sein. Der Berechnungszeitraum für die 10-Jahres-Grenze beginnt hierbei mit dem Beginn der Herstellung des Förderobjekts.[1] Der Zeitpunkt der Anschaffung des Förderobjekts im Fall eines Kaufs ist somit unerheblich. Maßgeblich für die Berechnung der 10-Jahres-Grenze ist neben dem Zei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Belehrung über die einzuhaltende Frist

Rz. 15 In der Rechtsbehelfsbelehrung ist nach § 356 Abs. 1 AO "die einzuhaltende Frist" zu bezeichnen. Es ist daher zu belehren über den Beginn und die Länge der Frist. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Rechtsbehelfsbelehrung auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls zugeschnitten ist.[1] Vielmehr genügt eine abstrakte Belehrung über die vorgeschriebene Einspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.3 Frist

Rz. 114 Nach § 354 Abs. 2 S. 2 AO gilt für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Einspruchsverzichts § 110 Abs. 3 AO sinngemäß. § 110 Abs. 3 AO bestimmt für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, dass diese nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden kann, außer wenn dies vor Ablauf d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.3 Frist

Rz. 74 Nach § 362 Abs. 2 S. 2 AO gilt für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Einspruchsverzichts § 110 Abs. 3 AO sinngemäß. § 110 Abs. 3 AO bestimmt für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, dass diese nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden kann, außer wenn dies vor Ablauf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4 Rechtsfolgen der Beteiligtenstellung

Rz. 16 Während § 359 AO lediglich bestimmt, wer die Beteiligten des Einspruchsverfahrens sind, ergibt sich aus anderen Vorschriften, welche Rechtsfolgen sich aus dieser Stellung ergeben. So ist in den §§ 356, 364, 364a, 365, 366 AO von dem oder den Beteiligten die Rede. In den §§ 347, 363, 364a, 364b, § 367 AO wird dagegen nur der Einspruchsführer genannt, sodass die entspre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Einzelnen

Rz. 4 Nach § 358 S. 1 AO hat die Finanzbehörde zu prüfen, ob der Einspruch zulässig ist. Die einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind nicht vollständig und geordnet in der AO geregelt. Insbesondere sind die in dem mit "Zulässigkeit" überschriebenen Ersten Abschnitt des Siebenten Teils der AO genannten Vorschriften nicht abschließend. So nennt auch § 358 S. 1 AO selbst aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.4 Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 26 Nach der eindeutigen Formulierung des § 356 Abs. 1 AO "beginnt die Frist für die Einlegung des Einspruchs nur", wenn bei schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist. Der Beginn der Einspruchsfrist knüpft somit nicht an die Bekanntgabe des Verwaltungsakts, sondern an die Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 362 Abs. 1 S. 1 AO kann "der Einspruch […] bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch zurückgenommen werden". Die Rücknahme "des Einspruchs" setzt somit ein anhängiges Einspruchsverfahren voraus. Rz. 6 Der Einspruch muss, um zurückgenommen werden zu können, zunächst einmal wirksam eingelegt worden sein. Auf seine Zulässigkeit oder (potenzielle) Begrü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.4 Einspruchsfrist (§ 355 AO)

Rz. 18 Der Einspruch ist nach § 355 Abs. 1 AO grds. innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des anzufechtenden Verwaltungsakts einzulegen. Die Frist verlängert sich nach § 356 Abs. 2 AO auf ein Jahr, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft erteilt worden ist. Rz. 19 Mit Ablauf der Einspruchsfrist wird der Verwaltungsakt bestandskräftig und der Einspruch i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 356 AO nennt die Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn eine solche einem schriftlich oder elektronisch ergehendem Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung hinzuzufügen ist und beschreibt die Konsequenzen ihres Unterbleibens oder ihrer Unrichtigkeit für die Einspruchsfrist. Rz. 2 § 356 AO ist damit eine Sonderregelung zu § 355 Abs. 1 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 358 AO entspricht im Wesentlichen der Vorschrift des § 239 RAO, nach dem sich die Prüfung allerdings darauf bezog, ob der "Einspruch zulässig und in der vorgeschriebenen Form und Frist eingelegt" war. Mit dem Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1 Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO)

Rz. 6 Der Einspruch ist nur gegen Verwaltungsakte und nur in einer von § 347 Abs. 1 AO bezeichneten Angelegenheit statthaft.[1] Außerdem darf er nicht durch § 347 Abs. 2 AO oder § 348 AO gesetzlich ausgeschlossen sein. Ein Einspruch ist somit insb. statthaft in Abgabenangelegenheiten und in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, auf die die AO Anwendung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 … bei Nichtentscheidung über einen Einspruch (Nr. 2)

Rz. 10 Nach § 348 Nr. 2 AO ist "bei Nichtentscheidung über einen Einspruch" nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO ein Einspruch nicht statthaft. Ein solcher Untätigkeitseinspruch kann nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO ausschließlich gegen die finanzbehördliche Untätigkeit im allgemeinen Verwaltungsverfahren gerichtet werden. Rechtsschutz gegen die Untätigkeit der Finanzbehörde im Einspruchsverf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Unterbleiben oder Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 29 Die Rechtsfolge des § 356 Abs. 2 AO wird ausgelöst, wenn "die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt" ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unterblieben, wenn sie dem Verwaltungsakt nicht beigefügt ist und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird (s. Rz. 27). Eine dem Verwaltungsakt vorhergehende Rechtsbehelfsbelehrung ist irrelevant und daher ebenfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 362 AO regelt die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Rücknahme eines Einspruchs sowie die Geltendmachung seiner Unwirksamkeit. Abs. 1 S. 1 bestimmt, dass die Rücknahme des Einspruchs nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch durch die Finanzbehörde erfolgen kann. Durch Verweis auf die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs in § 357 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 354 AO regelt die Voraussetzungen und die Wirkungen des Verzichts auf einen Einspruch und die Geltendmachung seiner Unwirksamkeit. Abs. 1 S. 1 und 2 stellt klar, dass der Verzicht grds. erst nach Erlass des anfechtbaren Verwaltungsakts erfolgen kann bzw. bei Abgabe einer Steueranmeldung unter der Bedingung, dass keine von dieser abweichende Steuerfestsetzung erfolgt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Kausalität ein... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht das auch so! Die Frist der Einberufung zu einer Versammlung solle, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliege, mindestens 3 Wochen betragen, § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG. Die Beschlüsse seien bei objektiver Betrachtung nicht so dringlich, dass eine Fristunterschreitung gerechtfertigt gewesen sei. Der Mangel sei auch erheblich. Ein Einberufungsmangel sei fü...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.1 Meldepflicht

Rz. 5 Beginn und Ende jeder Leistung von Elterngeld oder nach Landesrecht gezahltem Erziehungsgeld sind zu melden. Form oder Frist der Meldungen waren bis zum 31.12.2021 nicht geregelt. Seit dem 1.1.2022 werden die Daten im elektronischen Datenaustausch gemeldet. Die Meldung erfolgt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Verpflichtet sind alle Zahlstellen von Elterngeld od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.4 Schiedsstellenregelung (Abs. 4)

Rz. 7 Für den Fall, dass eine Vereinbarung über den Telematikzuschlag nicht zustande kommt, ist eine Schiedsstellenregelung vorgesehen (Satz 1). Davon werden auch die erforderliche Anpassung als auch der neue Abschluss nach einer gekündigten Vereinbarung erfasst. Die Schiedsstelle wird erst tätig, wenn innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist eine...mehr

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Infektionsschutz / 2.5.1 Personen, die tätig sind

Bei Personen, die in den genannten Einrichtungen grundsätzlich tätig sind, besteht die Verpflichtung bis spätestens zum Ablauf des 15.3.2021 einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (zur Abgrenzung s. Gliederungspunkt 1.3). Kommen diese Personen dieser Verpflichtung nicht nach oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, besteht zunächs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 1)

Rz. 3 Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sind unverzüglich zu löschen (VO (EU) 2016/679; BSG, Urteil v. 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R). Die Norm konkretisiert diesen Grundsatz für die Sozialdaten, die bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse an...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Fristen, nach deren Ablauf Sozialdaten zu löschen sind (Abs. 1). Damit werden der Datenbestand begrenzt und die Sozialdaten der Versicherten geschützt. Über den Fristablauf hinaus dürfen nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 3 bis 6 Sozialdaten aufbewahrt werden. Da in diesem Fall ein Bezug zum Versicherten und zum Arzt nicht mehr herstel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG wurde durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften [1] mWv 1.1.2020 [2] ergänzt. Danach gilt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der ZM nicht nachgekommen ist oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rückwirkung einer Bescheinigung

Rz. 59 Der XI. Senat des BFH hatte die Auffassung vertreten[1], eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG wirke umsatzsteuerlich nicht auf den Zeitraum vor ihrer Ausstellung zurück. Nach dem Wortlaut beziehe sich die Vorschrift lediglich darauf, "dass die anderen Unternehmer – im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung – die gleichen kulturellen Aufgaben erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 23 § 4 Nr. 20 UStG geht auf § 4 Nr. 23 UStG 1951 zurück. Danach waren die Umsätze der vom Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden im öffentlichen Interesse geführten Theater und Museen steuerfrei. Das Gleiche galt für die Umsätze der von anderen Unternehmern geführten Theater und Museen, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen obersten Landesbeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG

Rz. 27 § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG befreit die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG). Mit der Errichtung des Binnenmarkts zum 1.1.1993 entfielen die steuerlichen Grenzkontrollen und die Steuergrenzen an den Binnengrenzen der EG. Bis zum 31.12.1992 wurden Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat bei der Ausfuhr durch die entsprechende Steuerbefreiung von der USt entl...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann: Antragsbefugt ist nur der Steuerpflichtige, dem gegenüber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist. Einem Feststellungsbeteiligten, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Beteiligten beig...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre

Rz. 1 Die Regelung lehnt sich an § 567 a. F. an und bestimmt ein außerordentlich befristetes Kündigungsrecht. Die sprachliche Formulierung entspricht der neuen einheitlichen Terminologie für die verschiedenen Kündigungsarten. Klargestellt ist jetzt auch, dass die Kündigung erst nach Ablauf von dreißig Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der (vertraglich vereinbarten) Überlass...mehr

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TV-Ärzte/VKA – "Aufstellung" des Dienstplans – Zuschlag

Leitsatz Leitsatz (amtlich) Ein Dienstplan ist i.S.d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung durch die Einigungsstelle ersetzt wird. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen zu (Ruf-)Bereitschaftsdiensten wegen der verspätet...TV-Ärzte/VKA§ 10 TV-Ärzte/VKA§ 10 Abs. 1012 TV-Ärzte/VKAmehr

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§ 23 Unfallversicherung / H. Fristen

Rz. 60 In den AUB 2014 und AKB 2015 sind folgende Fristen zu beachten:mehr

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§ 23 Unfallversicherung / II. Invalidität

Rz. 11 Nach der Begriffsdefinition in § 180 VVG liegt Invalidität vor bei einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Weiterhin heißt es in § 180 S. 2 VVG: Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht erwartet werden kann. Rz. 12 Die Invalidit...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 4 Feststellungserklärung – Abgabefristen/Form

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2023 läuft bis zum 31.8.2024.[1] Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft endet die Abgabefrist spätestens 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2023/2024.[2] Diese Fristen können aber auf Antrag verlängert werden. Dies steht ...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / G. Rechtsprechung

Rz. 46 Eine sogenannte Caisson-Erkrankung durch zu schnelles Auftauchen beim Tauchen ist als Unfall anzusehen.[53] Rz. 47 Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss innerhalb der 15-Monats-Frist schriftlich niedergelegt sein. Es genügt nicht, dass der Arzt diese Feststellung innerhalb der Frist getroffen hat.[54] Rz. 48 Für Gesundheitsschäden aus fehlgeschlagenem Selbstmo...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / I. Allgemeine Unfallversicherung

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§ 10 Haushaltsführungsschaden / D. Verjährung

Rz. 49 Hinsichtlich der Verjährung gelten die Regeln der §§ 195, 197 Abs. 2 BGB. Danach findet die Regelverjährungsfrist von drei Jahren Anwendung. Die Frist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Voraussetzung ist die Kenntnis bzw. der Zeitpunkt des Kennenmüssens des Geschädigten von den den Anspruch begründenden Umständen...mehr

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§ 18 Unfälle im Ausland / B.4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Rz. 2 Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie soll zu einer Erleichterung der Abwicklung von Unfallschäden im Ausland beitragen[2] und im Interesse des Verbraucherschutzes Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimieren.[3] R...mehr

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§ 4 Fahrzeugversicherung / B. Anzeigepflicht (E.1.1.1 AKB 2015)

Rz. 2 Auch für die Kaskoversicherung gilt die Obliegenheit aus E.1.1.1 AKB 2015, dass jeder Versicherungsfall innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich anzuzeigen ist. Oft entschließt sich der Geschädigte erst während der Regulierungsverhandlungen mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, weil eine kurzfris...mehr

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§ 16 Klageerhebung / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn die außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen gescheitert sind, sollte unverzüglich Klage erhoben werden. Die Beantragung eines Mahnbescheids ist nicht nur umständlich, sie dient auch keineswegs der Beschleunigung, sondern allenfalls der Verzögerung: Haftpflichtversicherer legen immer Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein, auch dann, wenn sie regulierungsber...mehr