Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Übernahmerecht

Rz. 222 Als weiteres "Aufteilungswerkzeug" kann neben dem Vorausvermächtnis und der Teilungsanordnung auch ein sog. Übernahmerecht bestimmt werden. Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben soll, den betreffenden Gegenstand zum Verkehrswert oder zu einem vom Erb...mehr

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zfs 07/2023, Verfahrens- od... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Koblenz liegt auf der Linie der Rechtsprechung des BGH und ist m.E. jedenfalls im Ergebnis richtig. Allerdings überzeugt die Urteilsbegründung nicht in allen Punkten. Erstaunlich ist auch, dass die offensichtlich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle tätig gewordenen Rechtsanwälte die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Voraus...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben

Rz. 232 Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben Muster 17.15: Außergerichtliches Anschreiben bezüglich Wertermittlung gegenüber dem Erben An _________________________ Wertermittlung bzgl. des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________, das sich im Nachlass des am _____...mehr

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AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des für Kostensachen zuständigen 6. ZS des OLG Brandenburg, den ich sonst sehr schätze, bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Nachfestsetzung Insoweit ist der Entscheidung des OLG in vollem Umfang zuzustimmen. a) Grundsätze Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer erneuten Kostenfestsetzung, also einer Nachfestsetzung, n...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / B. Einführung

Rz. 3 Der Erblasser kann mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge seinen Nachlass verschiedenen Personen zeitlich gestaffelt, also nacheinander zukommen lassen. Mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein (§§ 2100, 2139 BGB). Er ist damit lediglich "Erbe auf Zeit".[1] Der Nacherbe wird ab diesem Zeitpunkt Erbe des Erblas...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung

Rz. 56 Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Nachlasssache: AZ:mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / a) Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013

Rz. 103 Eine größere Reform des Stiftungssteuerrechts, insb. bei den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (Ehrenamtsstärkungsgesetz)[136] verabschiedet. Rz. 104 Übersicht: Wesentliche Änderungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteilstenor

Rz. 500 Nimmt der Erbe den Rechtsstreit auf, so muss er darauf achten, dass er sich durch entsprechende Antragstellung die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, vorbehält. Dafür sieht § 780 Abs. 1 ZPO vor, dass ein Vorbehalt in den Urteilstenor aufgenommen wird. Die Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht. Der entsprechende Antrag auf ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass

Rz. 171 Hat der Erblasser als Einzelkaufmann ein Handelsgeschäft betrieben, so fällt es in den Nachlass. Nach § 22 Abs. 1 HGB können die Erben dieses Geschäft fortführen, ohne dass mit dessen Fortführung durch mehrere Erben notwendig ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss der Miterben verbunden wäre.[203] Selbst eine Erbengemeinschaft, die nur aus Vorerben besteht, kan...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO

Rz. 260 Sofern die erste Stufe der Klage abgeschlossen ist, muss – sofern der Erbschaftsbesitzer weiterhin keine Auskunft erteilt – die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Muster 6.46: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO Muster 6.46: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO Muster: Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO P...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Muster: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 242 Dem Vergleich an sich sollte ein Nachlassverzeichnis zugrunde gelegt werden, und er sollte eine Zusicherung hinsichtlich etwaiger Vorempfänge enthalten. Darüber hinaus sollte eine Regelung hinsichtlich der späteren Ausgleichung nach § 2313 Abs. 1 S. 3 BGB erfolgen. Bezüglich der Werte der Nachlassgegenstände empfiehlt sich eine verbindliche Anerkennung. Vorsorglich i...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / VIII. Erteilung

Rz. 143 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, bei Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsb...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig Gestaffelte Streitwertfestsetzungen sind unzulässig. Dies gilt nicht nur in der Zivilgerichtsbarkeit, sondern auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und, soweit dort nach dem Streitwert abgerechnet wird, auch in der Sozialgerichtsbarkeit. Für die Zivilgerichtsbarkeit u.a.:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Aufgebotseinrede

Rz. 218 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger, §§ 454 ff. FamFG, kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 2 AO gelten für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 1–34 OWiG), soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze – speziell die §§ 378–384 AO – nichts anderes bestimmen. Die Verweisung ist abschließend und keiner erweiternden Auslegung zugänglich[2]. Der Erste Teil entspr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Gesetzlich geregelte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 134 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Die Handhabung der Schonungseinreden in Prozess und Zwangsvollstreckung beim Grundstücksvermächtnis

Rz. 157 Ein Vorbehalt gem. § 305 ZPO berechtigt den Kläger lediglich zu Sicherungsmaßnahmen nach Arrestrecht (§ 782 ZPO), also bspw. bei einem Grundstücksvermächtnis lediglich zur Eintragung einer Vormerkung, aber nicht zur Eigentumsübertragung, entsprechend § 895 ZPO. Nach Abschluss des Gläubigeraufgebots kann der Erbe beurteilen, ob ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betrach...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 3. Muster: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis

Rz. 16 Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Bestattungsvorsorgevertrag Herr/Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________, Ansch...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Irrige Nichtausschlagung der beschwerten Erbschaft (Var. 1)

Rz. 65 BGH, Beschl. v. 5.7.2006:[62] Zitat "Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme der Erbschaft." Aus dem Sachverhalt: Der allein erbende Soh...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / f) Mitteilungsfrist

Rz. 114 Im Laufe der vierten Woche vor dem Versteigerungstermin soll den Beteiligten mitgeteilt werden, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Versteigerung durchgeführt wird, § 41 Abs. 2 ZVG. Dies dient der Vorbereitung der Berechnung des geringsten Gebots. Ein Verstoß dagegen stellt weder einen Zuschlagsversagungsgrund noch einen -anfechtungsgrund dar, kann aber...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Terminsfrist

Rz. 111 Zwischen der Terminsbestimmung und dem Versteigerungstermin sollen nicht mehr als sechs Monate liegen, § 36 Abs. 2 ZVG.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / e) Ladungsfrist

Rz. 113 Zwischen der Ladung zum Termin und dem Versteigerungstermin selbst müssen mindestens vier Wochen liegen, §§ 43 Abs. 1 S. 2, 41 Abs. 1 ZVG. Ein Verstoß stellt einen Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 ZVG dar, der allerdings gem. § 84 ZVG geheilt werden kann.mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Haftungsrisiko des Anwalts

Rz. 71 In den Fällen der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB besteht für den Anwalt aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen des ordentlichen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs einerseits und des Fristbeginns nach § 2332 BGB andererseits ein gewisses Haftungspotenzial. Rz. 72 Ist der Anwalt bspw. aufgrund...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 2. Erklärungen des Vertragspartners

Rz. 174 Für die Erklärungen des Vertragspartners, die keine Verfügungen von Todes wegen sind, gelten die allgemeinen Anfechtungsvorschriften der §§ 119 ff. BGB, insbesondere die eingeschränkte Motivirrtumsanfechtung des § 119 Abs. 2 BGB. Damit gelten auch die Fristen der §§ 121, 124 BGB. Die Anfechtungserklärung kann formlos abgegeben werden; sie ist eine empfangsbedürftige ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Grundsätze der handelsrechtlichen Erbenhaftung

Rz. 16 Beim kaufmännischen Einzelunternehmen tritt neben die erbrechtlich beschränkbare Erbenhaftung i.d.R. gleichwertig die handelsrechtliche Nachfolgehaftung aus §§ 25 u. 27 HGB, die nicht auf den Nachlass beschränkbar ist. Der das Unternehmen fortführende Erbe haftet vielmehr persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Auch eine Erbausschlagung oder eine Anfech...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Bekanntmachungsfrist

Rz. 112 Die Terminsbestimmung muss sechs Wochen – nach Einstellung zwei Wochen – vor dem Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht werden, §§ 43 Abs. 1, 39 Abs. 1 ZVG. Der Verstoß gegen die Bekanntmachungsfrist stellt einen unheilbaren Zuschlagsversagungs- bzw. Aufhebungsgrund dar, §§ 83 Nr. 7, 84 Abs. 1, 100 Abs. 1, Abs. 3 ZVG. Die Bekanntmachung muss angeben, dass es...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 4. Haftung gegenüber Nachlassgläubigern

Rz. 104 Der verschenkte Gegenstand ist nicht im Nachlass; deshalb können Nachlassgläubiger im Regelfall nicht darauf zugreifen. Auch der Herausgabeanspruch dient ihnen nicht als Haftungsgrundlage, weil er sich nicht im Nachlass befindet. Allenfalls wenn der Erbe unbeschränkt haftet, kann auf den Herausgabeanspruch wie auf jeden anderen Vermögensgegenstand des Erben zugegriff...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 10 Eingeschränkte Offenlegung von Informationen durch hinweisgebende Beschäftigte (§ 32 HinSchG)

Personen, die Informationen über Verstöße offenlegen, fallen unter die Schutzmaßnahmen dieses Gesetzes, wenn sie zunächst eine externe Meldung erstattet haben und hierauf innerhalb der Fristen für eine Rückmeldung keine geeigneten Folgemaßnahmen nach § 29 HinSchG ergriffen wurden oder sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Systematisch...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 324 Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Frau _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Pflicht zum fristgerechten Handeln

Rz. 424 [Autor/Stand] Bei Fristversäumnissen können u.a. Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), Zwangsgelder (§§ 328, 329 AO) oder im Einzelfall auch Schätzungen (§ 162 AO) drohen. Je nach Situation kann hier ein Tax CMS insoweit Abhilfe schaffen, als dass zum einen ein Instrument vorliegt, welches die Verantwortl...mehr

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zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die VN konnten den Widerspruch nicht noch im Jahr 2018 wirksam erklären … [11] 1. a) Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des BG enthielt die für den Beginn der Widerspruchsfrist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. erforderliche Widerspruchsbelehrung zwar jeweils eine unrichtige I...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

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zfs 07/2023, Fahrtenbuch; G... / 2 Aus den Gründen: "… II.

[10] Die zulässige Revision des Kl. ist unbegründet. Das Berufungsgericht hat ohne Bundesrechtsverstoß angenommen, dass der Kl. das gemäß § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, hier in entsprechender Anwendung, erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der zeitlich erledigten Fahrtenbuchanordnung hat (1.). Dass das OVG die in Bußgeldverfahren geltenden Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / 1 Gründe

I. Die Klägerin zu 1. ist die Mutter der Klägerin zu 2. und des Beklagten. Die Parteien streiten um die Auszahlung hinterlegter Beträge zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft sowie um die Zustimmung zu einem Teilungsplan zwecks Auseinandersetzung einer zwischen ihnen und weiteren Kindern bzw. Geschwistern der Parteien bestehenden Erbengemeinschaft. Hinsichtlich d...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Störungen und Dur... / 3.2 Vorrang des Erfüllungsanspruches

Liegt eine Pflichtverletzung vor, wird der Übergang vom primären vertraglichen Erfüllungsanspruch zum Schadensersatz statt der Leistung und/oder zum Rücktritt vom Vertrag grds. von einer vorherigen Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung abhängig gemacht. Dies sichert den generellen Vorrang des Erfüllungsanspruches vor den Sekundäransprüchen des allgemeinen Leistungsstö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Störungen und Dur... / 3.4.3 Gläubigerrechte im Verzug

Die Rechte des Gläubigers aus dem Verzug des Schuldners umfassen ggf. den Verzugsschaden (Verzögerungsschaden)[1]; die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale[2] und den Schadensersatz statt der Leistung im Falle des Verzuges.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabtretung / 3 Übersicherung vermeiden

Um eine Übersicherung zu vermeiden, muss die Abtretung eine zeitliche und betragsmäßige Begrenzung enthalten und mittels einer Freigabeklausel und einer Bindung der Offenlegung der Abtretung an die geltenden Verbraucherschutzvorschriften dafür sorgen, dass der kreditnehmende Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt wird.[1] Unangemessen ist es, wenn die Freigabe bei fort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Störungen und Dur... / 3.6 Rücktritt

Die Regelungen zum Rücktritt bei Leistungsstörungen[1] laufen systematisch parallel zu denen zum Schadensersatz. Nach dem Vorbild des UN-Kaufrechts ist das Rücktrittsrecht jedoch verschuldensunabhängig. Für den Fall der Unmöglichkeit wird es durch eine gesetzliche Leistungsbefreiung ergänzt. Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.1 Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Im Falle eines Kaufvertrages hat der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung.[1] Als Nacherfüllung kann er vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels ( Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache ( Ersatzlieferung) verlangen. Der Verkäufer erhält so eine "zweite Chance" zur vertragsgemäßen Erfüllung und zur Abwen...mehr