Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 5. Muster: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug

Rz. 47 Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, ...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Die rechtliche Grundlage für das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft ist § 3 AsylG. Die Definition beruht zum einen auf Art. 1A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention und ist zum anderen an den Vorgaben der unionsrechtlichen Qualifikationsrichtlinie[10] orientiert.[11] Demnach unterliegt die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sechs Voraussetzungen:mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage gegen die Ablehnung von Familienasyl

Rz. 56 Muster 6.5: Klage gegen die Ablehnung von Familienasyl Muster 6.5: Klage gegen die Ablehnung von Familienasyl Verwaltungsgericht Münster Manfred-von-Richthofen-Straße 8 48145 Münster per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des Innern, dieser ver...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung

Rz. 66 Muster 6.6: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung Muster 6.6: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung Verwaltungsgericht Hamburg Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg per beA Klage der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des Innern, ...mehr

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§ 6 Asylrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Asylrecht ist ein Sonderregime des Migrationsrechts. Es regelt das Verfahren und die materiellen Voraussetzungen für den Schutzstatus von Menschen, die aufgrund der Bedingungen und Gefahren in ihrem Herkunftsstaat in Deutschland Schutz suchen. Während das Aufenthaltsrecht in seinen Voraussetzungen für die Erteilung oder Feststellung eines Aufenthaltsrechts im Wesen...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Gem. § 26 AsylG können Familienangehörige von Personen, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte (§ 26 Abs. 5 AsylG) anerkannt sind, den gleichen Schutzstatus erhalten. Die Norm ist damit von den Regelungen des Familiennachzugs zu unterscheiden, die Familienangehörigen von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis außerhalb des Asylverfahren...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / (3) Hilfsregeln für Mehrstaater, Staatenlose und nicht voll Geschäftsfähige (Art. 5 EGBGB)

Rz. 105 Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit bedarf der näheren Konkretisierung, wenn die betreffende Person mehreren Staaten angehört. Bei Mehrstaatern hat gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 EGBGB diejenige Staatsangehörigkeit Vorrang, zu der die engere Verbindung besteht – sog. effektive Staatsangehörigkeit. Nach S. 2 gilt aber immer ein Vorrang der deutschen Staatsangehörigkeit...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots

Rz. 49 Muster 6.4: Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots Muster 6.4: Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots Verwaltungsgericht Karlsruhe Nördliche Hildapromenade 1 76133 Karlsruhe per beA Klage der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des Inner...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Asylverfahrens ist zu berücksichtigen: Der Schutzstatus von Asyl, internationalem Schutz und durch ein Abschiebungsverbot muss nicht für alle Ewigkeiten gelten. Vielmehr können Änderungen im Herkunftsland oder in der persönlichen und gesundheitlichen Situation des Antragstellers oder bestimmte Verhaltensweisen des Mandanten dazu ...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung

Rz. 20 Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Verwaltungsgericht Bremen Am Wall 198 28195 Bremen per beA Klage der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des Innern, ...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG

Rz. 41 Muster 6.3: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG Muster 6.3: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz 50667 Köln per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage und Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG

Rz. 30 Muster 7.3: Klage und Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG Muster 7.3: Klage und Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG Verwaltungsgericht Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 32 14469 Potsdam per beA Klage und einstweiliger Rechtsschu...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens nach dem AsylG ist nicht die Ausländerbehörde, sondern gem. § 5 Abs. 1 AsylG das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Allein für den Fall, dass eine Person nur Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG geltend macht, ist der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufent...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Anwendbarkeit (sachlich, zeitlich)

Rz. 74 Vorrangig gegenüber den Regeln der EuErbVO (Art. 75 Abs. 1) sind bestehende bi- und multilaterale Staatsverträge. So gilt vorrangig der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929, der eine Rechtswahl nicht vorsieht. Für türkische Staatsangehörige in Deutschland[186] gilt die objektive Anknüpfung nach § 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags:[187] Danach fi...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Aktuelles Stiftungssteuerrecht

Rz. 60 Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit ein modernes Stiftungssteuerrecht normiert, das hier zumindest kurz anzusprechen ist.[111] Nach der letzten größeren Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Jahre 2007 ("Hilfen für Helfer") wurde am 21.3.2013, nach durchaus zähem Ringen der Gesetzgebungsorgane, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz) verabsc...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

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§ 7 Aufenthaltsrecht / I. Typische Sachverhalte

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 22 Internationales Privat... / b) Inhalt und Form der Güterrechtswahl

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Ruft eine gemeinnützige Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine hier in Betracht kommenden Zwecke – wie insbesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen

Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Neben der Verwendung der eingeforderten Spendenmittel ist es ausnahmsweise auch unschädlich für die Steuerbegünstigung der Körperschaft, wenn sie sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen einsetzt. Auch in diesen Fällen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Tz. 8 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Flüchtlingseinrichtungen als Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 1 Buchst. c AO

Tz. 2 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Durch das Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020 – vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) wurde § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) ergänzt um den neuen Buchst. c. Danach gelten Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen als Zweckbetriebe. Zwar konnten bereits in der Vergangenheit derartige Einrichtungen – soweit sie von einer st...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe

Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Angesichts der mit der Bewältigung der Flüchtlingswelle ab 2015 auftretenden Probleme hatte die Finanzverwaltung für gemeinnützige Einrichtungen in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Erleichterungen geschaffen, damit diese möglichst unbürokratisch und ohne die eigene Steuerbegünstigung zu gefährden, Hilfeleistungen für Flüchtlinge er...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Flüchtlingshilfe als steuerbegünstigter Zweck

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge ist als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO (Anhang 1b) anerkannt. Daher können die wegen Förderung der Flüchtlingshilfe als gemeinnützig anerkannten Flüchtlingshilfevereine für erhaltene Zuwendungen Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) sowohl für Beiträge als auch für die erhalt...mehr

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Praktikanten / 1.2.6 Praktika für Asylbewerber und geduldete Personen

Praktika kommen auch für Asylbewerber und geduldete Personen in Betracht. Für sie kann ein Praktikum ein wichtiger Schritt in Richtung Teilhabe an der Gesellschaft sein. Die Integration in den Arbeitsmarkt kann z. B. im Rahmen "echter" betrieblicher Praktika (Pflichtpraktika), Praktika zur Berufsorientierung oder auch nur "Schnupperpraktika" erfolgen. Allerdings sind insowei...mehr

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Praktikanten / 1.2.6 Praktika für Asylbewerber und geduldete Personen

Praktika kommen auch für Asylbewerber und geduldete Personen in Betracht. Für sie kann ein Praktikum ein wichtiger Schritt in Richtung Teilhabe an der Gesellschaft sein. Die Integration in den Arbeitsmarkt kann z. B. im Rahmen "echter" betrieblicher Praktika (Pflichtpraktika), Praktika zur Berufsorientierung oder auch nur "Schnupperpraktika" erfolgen. Allerdings sind insowei...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.2 Zuwendungen

Rz. 19 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendung ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfli...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Reisekosten, VV 7003 ff.

Rz. 42 Auch Reisekosten nach VV 7003 ff. können erstattungsfähig sein.[42] Sie sind jedoch nur ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn der Rechtsanwalt den auswärts wohnenden Gegner oder einen Dritten aus erheblichen Gründen selbst aufsuchen muss. Auslagen für eine Reise zum Anhörungstermin vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind nach Auffassung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Klageverfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. gilt für alle Hauptsacheverfahren, die ihre rechtliche Grundlage im AsylG haben. Ob dies so ist, richtet sich nach der objektiven Zugehörigkeit des Klagebegehrens.[10] Bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts ist entscheidend, auf welche Rechtsvorschrift die Behörde ihre Maßnahme gegründet hat: Ist dies eine solche des AsylG, liegt ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungshilfe

Rz. 219 Diese Grundsätze gelten auch für die außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung durch den anwaltlichen Betreuer im Hinblick auf die Beratungshilfe.[402] Deshalb ist der anwaltliche Betreuer verpflichtet, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung seines mittellosen Mandanten Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.[403] Denn auch außerhalb eines gerichtlichen Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei der Bestellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwaltsspezifische Dienste

Rz. 247 Ein berufsmäßig zum Pfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine insoweit entfaltete Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 1 grds. nicht als Vergütung nach dem RVG abrechnen.[459] Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 RVG, 1835 Abs. 3 BGB kann der zum Berufspfleger bestellte Rechtsanwalt aber Aufwendungsersatz in Gestalt einer Vergütung nach dem RVG verlangen, soweit er seine spezifische anwal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnräume, wenn der steuerbegünstigte Zweck nur durch die Überlassung von Wohnräumen erreicht werden kann (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 146 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 GrStG ist Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3 und 4 GrStG benutzt wird und zugleich Wohnzwecken dient, nicht bereits deshalb von der Grundsteuer befreit. Aus dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich zunächst, dass das Vorliegen von grundsteuerpflichtigen Wohnräumen oder Wohnungen nicht dadurch ausgeschlossen wird, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand (Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Der in Satz 1 normierte Tatbestand der erweitert beschränkten Steuerpflicht lässt sich in vier Tatbestandsmerkmale unterteilen, die in einem bestimmten chronologischen Verhältnis zueinanderstehen. Die wichtige Zäsur bildet der Wegzug, das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Diesem Wegzug geht das Erfordernis voraus, dass die Person...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2021, Eheverträge auf... / ee) "Locken" nach Deutschland

Eine entsprechende, für den begünstigten Vertragspartner im Ergebnis nachteilige Einstellung wurde angenommen im Fall der "russischen Klavierlehrerin"[84] und des "brasilianischen Tropenarztes",[85] aber auch im Fall einer Ausländerin mit geringer Rente.[86] Anders zu entscheiden war das Fall der "bosnischen Verkäuferin" (s.o. unter C. I. 4), die schon drei Jahre vor der Hei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2021, Eheverträge auf... / I. Ausgewählte Entscheidungen

Die Darstellung konzentriert sich auf die wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit, die aus Umfangsgründen nur in den wesentlichen Zügen dargestellt werden. 1. BGH v. 29.1.2014 – XII ZB 303/13 ("Ausbruch")[16] Die Ehefrau verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes war sie selbstständig mit einem gastronomischen Betrieb. Währen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Leitsatz Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. Normenkette Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, Nr. 16 Satz 1 Buchst. l, Nr. 18 UStG Sachverhalt Die Kläger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 88a Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 7 DIJuF, Rechtsgutachten v. 2.3.2017, SN_2017_0651 DE/Af – Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung bei Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach deren Entweichen/bei Abgängigkeit, JAmt 2018 S. 147; Erb-Klünemann/Kößler, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – eine verstärkte familiengerichtliche Herausforderung, FamRB 2016 S. 160; Katzenstein/Gonzá...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3.1 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 57 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch Gesetz v. 15.10.2007 ab Vz 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält ab Vz 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Rz. 58 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit dara...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Zuwendungen

Rz. 27 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendungen ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 5 Eine Zwischenbilanz als Fazit

Zwei Erfahrungen aus der Netzwerkpraxis verdienen besondere Aufmerksamkeit: 1. Auf die kommunale Praxis kommt es an. Die zentrale Erwartung des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen" kann als bestätigt gelten. Kommunen kommt, wenn sie sich dafür einsetzen und den Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention ernst nehmen, eine zentrale Bedeutung in der Umsetzung der Kinderrechte zu. Di...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mehr Steuervorteile für Ver... / 4.1.1 Flüchtlingseinrichtungen

Man anerkennt damit Flüchtlingseinrichtungen als neuen steuerlichen Zweckbetrieb, wenn es um die "Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen" geht (§ 68 Nr. 1 Buchstabe c AO).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr