Fachbeiträge & Kommentare zu Firmenwagen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.3 Pauschale Kürzung pro kWh

Für bestimmte E-Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1-%-Regelung um die Aufwendungen gekürzt, die auf das Batteriesystem entfallen. Dabei wird vom Bruttolistenpreis ein Abschlag abhängig von der Batteriekapazität (kWh) vorgenommen. Die Kürzung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der jeweilige pauschale Abschlag sowie die Obergrenze bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 4 Pauschalierung, 15 Fahrten pro Monat

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und der 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3 Kostendeckelung des geldwerten Vorteils

Für den Fall, dass der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und ggf. Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die insgesamt entstandenen (als Betriebsausgaben beim Unternehmen abzugsfähigen) Kosten übersteigt, sind als geldwerter Vorteil höchstens die Gesamtkosten anzusetzen.[1] Praxis-Beispiel Kraftfahrz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.5 Garagengeld und Garagenmiete

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Sie zählen (anders als die Einnahmen aus der Überlassung von Werbeflächen am eigenen Pkw, die der BFH beim Arbeitnehmer den Arbeitslohneinkünften zurechnet[2]) zu den Vermietungseinkünften, die nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern allenfalls im Rahmen der Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.2.3 Ausschluss nachträglicher Änderungen

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch darf geringe Mängel aufweisen[1], muss aber zeitnah erstellt werden. Erfolgen die Aufzeichnungen nachträglich in einem Fahrtenbuch, ist ein "zeitnahes" Erstellen nicht mehr gegeben.[2] Im Urteilsfall wurde für ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch eine Ausgabe verwendet, die laut Fahrtenbuchhersteller erst 2 Jahre später im Handel verfügba...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.3 50-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2030 ergänzt um die mögliche Kürzung des Bruttolistenpreises auf 50 %. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode[1] werden auch bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge für ab 1.1.2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale

Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die 0,03-%-Regelung ist unabhängig von der 1-%-Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises

Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu versteuern ist. Hinweis Keine Kürzung um Kau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermonatliche Pauschalbewertung Es ist unerheblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.2 Mittelbare Pkw-Kosten

Straßenbenutzungsgebühren Die arbeitgeberseitige Übernahme der Kosten für eine Vignette und den ADAC-Schutzbrief beim Dienstwagen gilt als zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Park- und Straßenbenutzungsgebühren sind nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb ebenso wie das Entgelt für einen ADAC-Schutzbrief nicht durch den Ansatz des pauschalen N...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Lohnsteuerpauschalierung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden.[1] Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, hat dies gleichermaßen Auswirkungen in der Sozialversicherung. In diesem Fall bleibt der von der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3.2 Bewertung des elektrischen Aufladens des Elektro-/Hybridfahrzeugs

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 46 EStG zu beachten. Nach dieser sind die zusätzlich vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen des Elektro- oder Hybridfahrzeuges an einer ortsfesten betrieblichen Ladestation steuerfrei und damit gleichermaßen auch beitragsfrei zur Sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.1 Aufzeichnungen im Fahrtenbuch

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten müssen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Eintragungen haben neben den einzelnen Fahrten auch den Kilometerstand zu Beginn und am Ende des jeweiligen Kalenderjahres auszuweisen. An die Stelle eines Fahrtenbuchs kann auch ein Fahrtenschreiber treten oder andere elektronische Geräte, welche die erfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.1 Unmittelbare Pkw-Kosten

Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen. Zu den Kraftfahrzeuggesamtkosten zählen deshalb insbesondere die Absetzungen für Abnutzung oder ersatzweise die Leasing- und Leas...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.1 Berechnung der Pkw-Gesamtkosten

Die Pkw-Gesamtkosten können nicht einfach aus der betrieblichen Buchführung übernommen werden, sondern müssen in typisierender Weise berechnet werden. Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Pkw und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2.2 Übrige Betriebskosten

Zu den Pkw-Gesamtkosten gehört weiterhin die Summe aller übrigen Betriebskosten, z. B. Betriebsstoffkosten (Benzin, Öl, Reinigungs- und Pflegekosten), Ersatzteile und Zubehör (z. B. Reifen und Eiskratzer), Wartungs- und Reparaturkosten, Garagenmiete[1], Kfz-Steuer und -versicherung. In die Berechnung der Gesamtkosten nicht einzubeziehen ist der Ladestrom bei einem Elektro-Dienstwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.1 Ladestrom vom Arbeitgeber

Die Steuerbefreiung für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektroautos[1] umfasst auch den vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen. Sie wirkt sich aber bei der Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Regelung nicht aus. Bei der pauschalen Nutzungswertermittlung ist der geldwerte Vorteil für den vom Arbeitgeber gestellten Ladestrom abgegolten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen

Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten bzw. b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzung soll anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Dies ist regelmäß...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Pauschalierung, weniger als 180 Fahrten pro Jahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.1 Kennzeichen für laufenden Arbeitslohn

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich aus den Lohnsteuer-Richtlinien.[1] Folgende Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn zugerechnet: Monatsgehälter, Wochen- und Tageslöhne, Mehrarbeitsvergütungen, einschließlich etwaiger Zuschläge und Zulagen für Mehrarbeitsstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, andere Lohnzulagen, z. B. für gefahrenträch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugewerbe / 2.3 Fahrtkosten und Sammelbeförderung

Fährt der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw zur auswärtigen Baustelle, kann ihm der Arbeitgeber als Reisekosten 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten.[1] Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel kann steuerfrei erfolgen, sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 4 Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern

Grundsätzlich werden Arbeitsverhältnisse mit Familienmitgliedern anerkannt. Die Arbeitsleistung muss jedoch über die familienrechtliche Pflicht zur Mitarbeit hinausgehen. Darüber hinaus müssen das Dienstverhältnis und der Arbeitsvertrag ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden sowie einem Fremdvergleich mit dritten Personen standhalten.[1] Die Überlassung eines F...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.3 Inhalt des Fahrtenbuchs

Zu einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch gehört, dass das Fahrtenbuch die nicht als Arbeitslohn zu erfassende anteilige berufliche Verwendung des Dienstwagens in einer schlüssigen Form belegt.[1] Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und ggf. auch nachprüf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung der Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Steuerlich sind Maßnahmen wie z. B. der (Aus-)Bau von Umkleide- und Duschmöglichkeiten, die der Arbeitnehmer in der Firma nutzen kann, oder die Einrichtung von Fahrradräumen oder Fahrradstellplätzen unproblematisch. Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind kein Arbeitslohn. Die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen oder Dusch- und Badeeinrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.2 Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs

2.2.1 Anforderungen Um die Pauschalmethode zu vermeiden, die im Vergleich zum Fahrtenbuch regelmäßig steuerlich nachteilig ist, müssen folgende Anforderungen im Einzelnen vorliegen: Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen vollständig, zeitnah und fortlaufend geführt werden. Nachträgliche Veränderungen müssen ausgeschlossen sein. Nachträgliche Ergänzungen des Fahrtenbuchs, wie z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2 Einzubeziehende Aufwendungen

1.2.1 Jährliche Abschreibung Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung

1.1 Definition des Bruttolistenpreises Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

4.1 Gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2 Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

2.1 Aufzeichnungen im Fahrtenbuch Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten müssen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Eintragungen haben neben den einzelnen Fahrten auch den Kilometerstand zu Beginn und am Ende des jeweiligen Kalenderjahres auszuweisen. An die Stelle eines Fahrtenbuchs kann auch ein Fahrtenschreiber treten oder andere elekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2 Pauschalbewertung: 0,03-%-Monatspauschale

2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermon...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1 Nutzungswertermittlung

1.1 Berechnung der Pkw-Gesamtkosten Die Pkw-Gesamtkosten können nicht einfach aus der betrieblichen Buchführung übernommen werden, sondern müssen in typisierender Weise berechnet werden. Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3 Abgeltungswirkung der 1-%-Regelung

1.3.1 Unmittelbare Pkw-Kosten Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen. Zu den Kraftfahrzeuggesamtkosten zählen deshalb insbesondere die Absetzungen für Abnutzung oder ersa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale

2.3.1 Anforderungen an die 0,002-%-Tagespauschale Aufzeichnungen des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber kann zur tageweisen Berechnung der tatsächlich mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus denen sich unter Angabe des Kalenderdatums die Tage ergeben...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4 Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride

4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der absch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / Sozialversicherung

1 Beitragspflicht des geldwerten Vorteils Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[1] Wird die Aufzeichnungsmethode (Fahrten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vergütungsoptimierung durch... / 6 Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Arbeitgeberleistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse führen grundsätzlich nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten derartiger Leistungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zulässig. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein entgeltliches Rechtsgeschäft ab...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Mitarbeiter beantragt Fahrtenbuchregelung bei seiner Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I und einem Bruttolohn von 5.000 EUR monatlich erhält ab 8.1. einen neuen Dienstwagen, Bruttolistenpreis 42.320 EUR inkl. USt, den er sowohl für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (10 km) als auch für private Fahrten nutzen darf. Bei der Besteuerung nach der 1-%- und 0,03-%-Regelung ergeben sich folgende monatlichen Beträge:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.3 Nutzungsentgelte mindern geldwerten Vorteil

In mehreren Urteilen hat der BFH seine Rechtsauffassung dahingehend geändert, dass nicht nur pauschale Nutzungsentgelte, etwa zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen, sondern auch individuelle Betriebskosten als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Regelung vorteilsmindernd anzurechnen sind, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme nur für die Privatnutzung verlangen kann.[1] Die Finanzver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.3 Vereinfachungsregelungen bei Einzelbewertung

Zur Erleichterung der technischen Abwicklung der Lohnabrechnung gibt es bereits bisher mehrere praxisorientierte Vereinfachungsregelungen.[1] Diese ergeben sich aus dem Erfordernis der schriftlichen Nachweisführung über die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitnehmer: Der aktuellen Entgeltabrechnung kann jeweils die schriftliche Erkl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4.2 Abwechselnde Nutzung mehrerer Fahrzeuge: Fahrzeugpool

Stehen dem Arbeitnehmer die verschiedenen Fahrzeuge nicht gleichzeitig, sondern abwechselnd zur Verfügung, weil sie von mehreren Arbeitnehmern privat genutzt werden (Fahrzeugpool), muss der geldwerte Vorteil zunächst fahrzeugbezogen für jedes einzelne Kfz nach der 1-%-Regelung ermittelt und anschließend den berechtigten Arbeitnehmern durch Pro-Kopf-Aufteilung zugerechnet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge

1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu verste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.4 Vorläufige Nutzungswertermittlung zulässig

Aus Vereinfachungsgründen kann der monatliche geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung zunächst mit 1/12 des Vorjahresbetrags angesetzt werden. Zulässig ist es auch, stattdessen bei der monatlichen Erhebung der Lohnsteuer vorläufig die Privatfahrten mit 0,001 % je Fahrkilometer des inländischen Listenpreises für das Fahrzeug anzusetzen. Tatsächliche Nutzungswertermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Die lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge schlagen sich gleichermaßen auch in der Sozialversicherung nieder.[1] So kann sich bei abwechselnder Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch einen von der Anzahl her geringeren nutzungsberechtigten Arbeitnehmerkreis ein höherer geldwerter Vorteil – und damit ein höheres sozialversicherungspflichtiges Arbeitse...mehr