Fachbeiträge & Kommentare zu Firmenwagen

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.4 Nebenabrede

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sind Nebenabreden schriftlich zu vereinbaren. Anders als die Formulierung ("wird") in Satz 1 enthält Satz 2 eine konstitutive Formvorschrift. Nebenabreden zum Arbeitsvertrag können wirksam nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. In der Nebenabrede werden regelmäßig zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die nicht die ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des Kredits für die Anschaffung eines Firmenwagens

Die Malermeisterin Martina Kleks kauft einen neuen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen 30.000 EUR zuzüglich 19 % = 5.700 EUR Umsatzsteuer. Frau Kleks finanziert das Fahrzeug über eine Bank des Autoherstellers und zahlt 5,5 % Zinsen. Weil sie die Vorsteuer in Höhe von 5.700 EUR gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann, finanziert sie nur den Netto...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Darlehensaufnahme Rücknahmegarantie Darlehenstilgung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Höhe der Anschaffungskosten Nutzungsdauer Vorsteuerabzug Entnahme ohne Umsatzsteuer 1 So kontieren Sie richtigmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 5 Nachteil der Finanzierung gegenüber dem Leasing

Wird am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zurückgegeben und dadurch das Restdarlehen getilgt, liegt darin eine Veräußerung des Fahrzeugs, bei der Umsatzsteuer anfällt. Entsteht bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Gewinn, muss dieser versteuert werden. Die Übernahme des Fahrzeugs nach der Leasinglaufzeit zum Restwert ist ein Erwerb, der den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist bei de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 3 Besondere Finanzierungsform: Niedrige laufende Raten mit hoher Schlussrate und mit Rücknahmegarantie (Ballonfinanzierung)

Wenn zur Finanzierung des Firmenwagens ein Darlehen aufgenommen wird, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Bei einem normal angelegten Tilgungsdarlehen fallen die monatlichen Raten – auch bei einer längeren Laufzeit – relativ hoch aus.[1] Um die monatliche Rate niedrig zu halten, wird häufig eine Finanzierung angeboten, die mit dem Leasing vergleichbar ist. Die Fina...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Darlehensaufnahme Rücknahmegarantie Darlehenstilgungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 6 Rückgabe des Pkw = Veräußerung

Umsatzsteuer: Da Herr Huber den Firmen-Pkw mit Vorsteuerabzug erworben hatte, muss er für den Verkauf Umsatzsteuer zahlen. Mit der Rückgabe des Pkw tilgt der Autohändler das Restdarlehen von 20.000,00 EUR. Das bedeutet, dass er für das Fahrzeug einen Preis von 20.000,00 EUR zahlt. In den 20.000,00 EUR ist die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt 20.000,00 EUR * 1...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3 Ermittlung der verbleibenden Restnutzungsdauer bei einem Gebrauchtfahrzeug

Die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkw beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67 % pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt jedoch nur für neue Fahrzeuge. Bei Gebrauchtfahrzeugen schätzen Sie die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Erwerbs. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der BFH die Nutz...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Höhe der Anschaffungskosten Nutzungsdauer Vorsteuerabzug Entnahme ohne Umsatzsteuermehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 4 Vorsteuerabzug beim Kauf bzw. der Einlage eines Gebrauchtfahrzeugs

Wird ein Gebrauchtfahrzeug von einer Privatperson gekauft, darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Vorsteuerabzug ist dann ausgeschlossen. Wird der Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der bei Verkauf die Differenzbesteuerung anwendet, scheidet der Vorsteuerabzug ebenfalls aus. Der Händler, der die Differenzbesteuerung anwendet, darf die Umsatzsteuer nicht ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gebrauchtwagenkauf von Privatperson

Herr Huber hat am 10.5.01 für 26.000 EUR einen Jahreswagen von einer Privatperson gekauft. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil Privatpersonen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 6 Jahre. Da das Fahrzeug bereits 1 Jahr alt ist, schreibt Herr Huber die Anschaffungskosten über eine Res...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 4 Vorteil der Finanzierung gegenüber dem Leasing

Bei der Übernahme des Fahrzeugs kann aus dem Kaufpreis der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Wenn vorab für die Anschaffung eines Fahrzeugs ein Gewinn mindernder Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, wird eine begünstigte Investition getätigt, sodass kein rückwirkender Gewinnzuschlag vorzunehmen ist. Das Darlehen kann jederzeit zurückgezahlt und das Fahrzeug selb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.1 Schätzung der verbleibenden Restnutzungsdauer

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Nutzungsdauer neu zu ermitteln. Es darf daher bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht ohne weiteres der Zeitraum zugrunde gelegt werden, der sich aus der Differenz der Gesamtnutzungsdauer für Neufahrzeuge und der verbleibenden Nutzungsdauer im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs ergibt. Bei der Schätzung der neuen Restnutzungsdauer so...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft wird und kein Vorsteuerabzug g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.2 Kauf gebrauchter Elektrofahrzeuge bzw. von Plug-In-Hybridfahrzeugen

Die amtliche Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter unterscheidet nicht zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In-Hybridfahrzeugen. Ein wertbeeinflussender Faktor bei Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In-Hybridfahrzeugen ist sicherlich das Batteriesystem. Es stehen zurzeit keine repräsentativen Erfahrungen zur Verfügung, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Finanzierung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.3 Vorsicht bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt

Finanzgerichte gehen bei einem Pkw nicht von der amtlichen Nutzungsdauer aus, sondern legen grundsätzlich 8 Jahre und eine Kilometerleistung von 120.000 km zugrunde. Legt das Finanzamt z. B. bei einem 5 Jahre alten Pkw eine Restnutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde, können sich Unternehmer dagegen nicht erfolgreich wehren. Eine Klage gegen das Finanzamt lohnt sich nur, wenn da...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 5 Pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen

Geschenke bzw. Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn macht, braucht dieser nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn der Arbeitgeber die Steuer gem. § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Die Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer bucht der Arbeitgeber auf das Konto "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" 415...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Keine grobe Fa... / 1 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit zutreffender Begründung … hat das LG die Klage des Versicherers auf Rückzahlung der wegen eines Kaskoschadens geleisteten Entschädigung abgewiesen. Die Leistungspflicht der Klägerin war nicht herabgesetzt oder ausgeschlossen. Ein grob fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Verstoß des beklagten Versicherungsnehmers gegen seine Obliegenheit gemäß Nr. D.1.1.3 AKB...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Garagen

Einnahmen aus der Vermietung von Garagen und Kfz-Abstellplätzen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dagegen gehören Einnahmen aus dem Betrieb eines entgeltpflichtigen Parkplatzes für Kurzparker nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.[1] Einnahmen sind auch Mietzahlungen des Arbeitgebers für eine v...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Firmenwagen/Dienstwagen

Die Überlassung eines Dienstwagens für private Zwecke stellt Arbeitslohn dar.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Garagengeld

Vom Arbeitgeber für das Unterstellen eines Firmenfahrzeugs in einer dem Arbeitnehmer gehörenden Garage gezahltes "Garagengeld" ist kein Arbeitslohn, sondern Nutzungsentgelt i. S. v. § 21 Abs. 1 EStG.[1] Arbeitslohn ist ebenfalls nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Miete ersetzt, weil der Arbeitnehmer bei einem Dritten eine Garage zum Unterstellen des F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Maut-/Schutzbriefkosten

Vom Arbeitgeber übernommene Straßenbenutzungsgebühren (z. B. für Vignetten, Maut-, Fähr-, Brückengelder, Parkgebühren sowie Schutzbriefkosten) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Trägt der Beschäftigte bei einem Dienstwagen solche Kosten selbst, mindern sie nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Kraftfahrzeuggestellung

Die Gestellung eines Dienstwagens für private Zwecke stellt Arbeitslohn dar.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Parkgebühren/Parkplatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber stellt nach Verwaltungsauffassung[1] – trotz gegenteiliger Finanzgerichtsrechtsprechung[2] – keinen Arbeitslohn dar. Ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter allerdings die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge unter Angehöri... / 1.2 BFH-Rechtsprechung zum "Fremdvergleich"

Mietverträge unter nahestehenden Personen sind i. d. R. der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist. Sie sind daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung[1] oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich[2] veranlasst sind. Die höchstrichterlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Kraftfahrzeug

Ein Kraftfahrzeug kann Arbeitsmittel sein, wenn es ausschließlich oder fast ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt wird.[1] Dies gilt z. B. für das Kraftfahrzeug eines Reisevertreters, eines Kundendienstberaters, eines Monteurs. Allein durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ein Pkw allerdings nicht zum Arbeitsmittel. Dagegen hat die Rechtsprechung b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern

Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verringern sie den Gewinn des Unternehmens. Das führt zu einer Minderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 4 50-EUR-Freigrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält am 30.9.2025 von seinem Arbeitgeber ein Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 3,65 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 3,65 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.10.2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.3 Bewertungsverfahren bei mehreren Firmenwagen

Das zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzungsentnahme betrieblicher Kraftfahrzeuge ergangene BMF-Schreiben[1] regelt, dass ein Unternehmer, dem mehrere betriebliche Pkw zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, sich einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden muss.[2] Wicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 5 Familienheimfahrten mit Firmenwagen bei doppelter Haushaltsführung

5.1 Steuerfreie Familienheimfahrten Für die Benutzung eines Firmenwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entfällt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Pkw für diese Fahrten der Abzug als Werbungskosten zustehen würde.[1] Für eine wöchentliche Familienheimfahrt, die der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen durchfü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.1 Berechnung der Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für die Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Kfz-Navigationssystem (bestätigt durch BFH[1]) oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.3 Zulässiger Bruttolistenpreis 100.000 EUR seit 1.7.2025

Für reine Elektro-Firmenwagen, die seit 1.7.2025 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft bzw. geleast werden, wird zur Förderung der Mobilität durch emissionsfreie Fahrzeuge die Obergrenze des zulässigen Bruttolistenpreises für die Anwendung der 0,25 %-Methode erneut erhöht. Die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr