Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Feststellungslast des Unternehmers

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 4 UStG bzw. die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG begehrende Unternehmer trägt grundsätzlich die Feststellungslast (= Bezeichnung der Beweislast im Besteuerungsverfahren) für das Vorliegen der hierfür erforderlichen materiellen Voraussetzungen (Abschn. 25f.1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine USt.-IdNr. (ohne Länderkennung) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, für Zwecke der Identifizierung angeben. Falls es innerhalb eines Quartals einen Wechsel des Mitgliedstaats der Identifizierung gegeben hat und der Unternehmer daher inne...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine Registrierungsnummer (NETP-Identifikationsnummer) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, angeben. Abb. 3 Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf den folgenden Teilseiten (siehe Abb. 3) sind dann, getrennt für jeden Mitgliedstaat, in dem der Sond...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / Zusammenfassung

Überblick Werden von den Ehegatten Zuwendungen an den anderen Ehegatten geleistet, so können diese als Schenkungen zu qualifizieren sein, welche der Schenkungsteuer unterliegen. Erbringt ein Ehegatte sogenannte unbenannte Zuwendungen bzw. eine ehebedingte Zuwendung, so unterliegen diese ebenfalls der Schenkungsteuer. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 5. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer bei Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG

Die Erbschaftsteuerhinweise bringen zur Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Anrechnung von ausländischer Steuer mehrere Beispiele. Hiermit wendet die Finanzverwaltung das Urteil des BFH v. 7.9.2011[1] an.[2] In dem Urteil hatte der BFH entschieden, dass bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer für einen Erwerb, der auch in den Niederlanden der Schenkungsteue...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.14 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt (§ 13d Abs. 1 ErbStG). Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht....mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.1 Allgemeines

Da unbenannte Zuwendungen der Schenkungsteuerpflicht unterliegen, ist es angesagt, Ausweichstrategien zu finden, die eine schenkungsteuerliche Belastung bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vermeiden. Hierbei kann es wichtig sein, dass die beratende Person auch ein Gespür für potentiell schenkungsteuerlich relevante Sachverhalte zeigt. Denn unter Umständen lassen s...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2.2 Unbenannte Zuwendungen sind schenkungsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Schenkungsteuer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.15 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat mit Urteilen v. 12.1.2023 und 15.2.2023 zu Fragen der einkommensteuerlichen Geltendmachung von Kosten der Berufsausbildung entschieden (BFH v. 12.1.2023 – VI R 41/20, EStB 2023, 183 [Günther] und BFH v. 15.2.2023 – VI R 22/21, EStB 2023, 184 [Günther]). Diese Urteile sollen Anlass sein, sich mit dem Problemfeld, unter welchen Voraussetzungen ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / VIII. Abziehbare Aufwendungen

Hier sollen nur einige der wichtigsten Aufwendungen Erwähnung finden, die als BA/WK im Zusammenhang mit Bildungsaufwendungen abgesetzt werden können, wobei für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 und 4 EStG entsprechend zu verfahren ist: Arbeitsmittel (Fachliteratur, EDV, Büromaterial, Berufskleidung etc.), Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Tagespauschale ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. Anzeige einer Betriebsstätte

Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnet, hat das nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der er den Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet (§ 138 Abs. 1 S. 1 AO). Die Gemeinde unterrichtet dann unverzüglich das nach § 22 Abs. 1 zuständige Finanzamt (FA) von dem Inhalt der Mitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / I. Der Weg zur aktuellen Rechtslage

BFH-Rechtsprechung löst gesetzliche Änderungen aus: Die einkommensteuerliche Behandlung von Kosten des Studiums sowie der Berufsausbildung hat in den letzten Jahren mehrfache gesetzliche Veränderungen erfahren. Dabei war Ausgangspunkt dieser Änderungen, die sodann im BeitrRLUmsG v. 7.12.2011[1] bzw. dem Zollkodex-Anpassungsgesetz v. 22.12.2014[2] ihren derzeitigen Abschluss gef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / IV. Nicht jede Ausbildung hat steuerliche Relevanz

Für den Abzug von WK/BA genügt es hingegen nicht, wenn lediglich der konkreten Bildungsmaßnahme eine Erstausbildung vorangegangen ist. Erforderlicher Veranlassungszusammenhang gegeben? Vielmehr muss ein hinreichend konkreter wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang der Zweitausbildung mit späteren Einnahmen/Betriebseinnahmen gegeben sein. Andernfalls sind nur Aufwendungen d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Feststellungen getroffen: Die Finanzverwaltung[1] hat ihre Aussagen zum Vorliegen eines durchlaufenden Postens geändert, wenn B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.1 Rückblick auf die Einführung eines Nullsteuersatzes bei bestimmten Photovoltaikanlagen

Zum 1.1.2023 ist erstmals in Deutschland ein sog. Nullsteuersatz [1] für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt worden, wenn die Leistung an den Betreiber der Anlage ausgeführt wird. Die Anlage muss dabei im räumlichen Zusammenhang mit Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden stehen. Dies wird im Rahmen einer ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / Zusammenfassung

Zum Jahreswechsel 2023/2024 besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des Veranlagungszeitraums 2023 zu prüfen und sich auf die Änderungen im Jahr 2024 einzustellen. Insbesondere müssen die auslaufenden und ggf. verlängerten Nichtbeanstandungsfristen der Finanzverwaltung beachtet werden. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1.1 Mitteilungspflicht von Besteuerungsgrundlagen, an die Abgaben anknüpfen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 7 § 31 Abs. 1 S. 1 AO regelt die Verpflichtung der Finanzbehörde, solche Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge öffentlich-rechtlichen Körperschaften mitzuteilen, deren Abgaben an die mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen anknüpfen. Welche Finanzbehörde jeweils zur Mitteilung verpflichtet ist, richtet sich nach der jeweils bundes- und landesrechtlich g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.3 Änderungen des Umsatzsteuerrechts (ursprünglich geplant) zum 1.1.2024

Hinweis Inkrafttreten zum 1.1.2024 Die folgenden Änderungen sollten zum 1.1.2024 in Kraft treten. Nachdem die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Jahr 2024 voraussichtlich nicht mehr erfolgen wird, muss abgewartet werden, welche Regelungen rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft gesetzt werden. a) Steuerbefreiung für Verfahrenspfleger nach § 4 Nr. 16 UStG Nach der neu in §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 31 AO regelt Befugnisse und Pflichten zur Offenbarung von grundsätzlich durch das Steuergeheimnis geschützten Daten. Die Norm ist ein Gesetz i. S. von § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ursprünglich regelte sie nur in einem sehr engen Bereich die Befugnis zum Offenbaren gegenüber bestimmten Stellen und zu bestimmten engen Zwecken. Im Laufe der Zeit ist der Kreis der Befugnisse je...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.5 Weitere Änderungsvorschläge

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise und der aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise waren befristete Sondermaßnahmen auch im Umsatzsteuerrecht ergriffen worden, die demnächst auslaufen. Es wurde darüber diskutiert, diese zu verlängern bzw. vorzeitig zu verändern: Für die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde zum 1.7.2020 der Steuersatz auf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen des Umsatzsteuerrechts am Tag nach Verkündung

Hinweis Inkrafttreten nach Verkündung Die folgenden Änderungen sollen am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – dies wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 geschehen. Eine Änderung soll beim ermäßigten Steuersatz für begünstigte Einrichtungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG erfolgen und ein neuer Satz 4 soll angefügt werden. In § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.4 Änderungen des Umsatzsteuerrechts zum 1.1.2025 (eRechnung)

Hinweis Inkrafttreten zum 1.1.2025 Die folgenden Änderungen sollen zum 1.1.2025 in Kraft treten, soweit die Regelungen nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens so verabschiedet werden sollten – teilweise sollen sich aber noch Übergangsregelungen bis 2027 ergeben. Der Bundesrat und auch diverse Experten bei der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundesrats hatten für e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 2 Steuererklärung 2023

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen –eine Jahressteuererklärung über die amtlich bestimmte Schnittstelle[1] zu übermitteln. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums[2]. Aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie ist die reguläre Abgabefrist für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2023 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materialien finden Sie in Ihrem Internetangebot unter www.steuerberate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Wie bereits im 1. Teil dieses Beitrages erläutert, bilden die Besteuerungsgrundlagen, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, an die die Besteuerung anknüpft, grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Vielmehr ist regelmäßig nur die Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 3. Gesamtobjekte

Die Regelungen in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO ermöglichen eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Gesamtobjekten. Ein Gesamtobjekt liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen mehreren Personen getrennt zuzurechnen sind und diese Personen bei der Planung, Herstellung, Erhaltung o...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

Leitsatz Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Nr. 1, § 19 FVG, § 193 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine KG, die eine Konzertdirektion ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung: die ... / 5.3 Lösung

A ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zu ihrem einheitlichen Unternehmen gehört die Einspeisung von Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz. Offensichtlich erfüllte A im Jahr 2019 die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG, hatte aber zulässigerweise ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.1 Allgemeine Risikovorsorge

Neben etwaigen tätigkeitsspezifischen Risiken sollten unternehmensunabhängig gewisse Grundparameter beachtet werden. Ganz allgemein ist dabei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen sowie bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung der Rechnungsprüfungsprozess in den Blick zu nehmen und zwar auch und gerade in materiell-rechtlicher Hinsicht. Besteht kein Vorste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuer ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung und damit auch den der Unternehmen gerückt, auch wenn sie im zwischenunternehmerischen Bereich regelmäßig neutral ist. Aufgrund der hohen Volumina bei der Umsatzsteuer, die nahezu jedem Geschäftsvorfall anhaftet, können auch vermeintlich kleine Fehler erhebliche Belastungen für Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.2 Hätte wissen müssen

Vor dem Hintergrund der Missbrauchsrechtsprechung ist ein kritischer Punkt – aus materiell-rechtlicher Sicht – das "(hätte) Wissen müssen" bzgl. eines ggf. innerhalb der Leistungskette begangenen Steuerbetrugs. Denn wenn der Unternehmer die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, sodass er sich trotz Erkennbarkeit an einem Missbrauch beteiligt hat, kann ihm der Vorsteuera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.1 Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen 2023

Rechtsanwalt R ist als Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt. Zum Rahmen seiner einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört auch die Vermietungstätigkeit. Ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a–Abs. 2 UStG eingeschränkt ist, richtet sich nach der Art seiner Ausgangsumsätze. R vermietet die Räume, sodass hier sonstige Leistungen na...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.5 Vorsteuerberichtigung für die Instandsetzungsarbeiten aus 2023 in 2024

Die Instandsetzungsmaßnahmen führen ebenfalls zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 Satz 1 UStG, wenn sich die Verwendung dieser bezogenen Leistungen innerhalb des maßgeblichen Berichtigungszeitraums ändert. Dabei sind die einzelnen Leistungen getrennt zu betrachten. Wichtig Zusammenfassung mehrerer Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt möglich Mehrere Leistungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / V. Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu § 2b UStG

1. Überblick Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 2. Reaktion der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechung des BFH zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG erst Mitte 2017 umgesetzt,[13] die Urteile waren – mit einer Ausnahme – zuvor nicht im BStBl. Teil II veröffentlicht worden. Vorher hatte sich auch das BMF nicht dazu geäußert. Jedoch ließ es die Finanzverwaltung auf Ebene der Bundesländer zu, dass sich eine jPöR schon...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / b) Option zur weiteren Anwendung von § 2 Abs. 3 UStG

Weiterhin räumte der Gesetzgeber in § 27 Abs. 22 Sätze 3 ff. UStG den jPöR ein Wahlrecht ein, für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 § 2 Abs. 3 UStG – wahlweise in der Auslegung durch die Finanzverwaltung oder unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, wie die Finanzverwaltung später ausdrücklich bestätigte[16] – weiter anzuwenden. Dies konnten die jPöR einmalig bis ...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Überblick

Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, der zuvor nur...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / VI. Fazit und Ausblick: § 2b UStG lebt!

Seit Ende 2015 ist viel geschehen. Die Welt ist kaum mehr wiederzuerkennen. Auch die Umsatzsteuer-Welt ändert sich dramatisch, High-Tech und Big Data halten selbst in unserem Land nach und nach Einzug. Im Gegensatz dazu kann der Beobachter den Eindruck gewinnen, dass hinsichtlich der Besteuerung der öffentlichen Hand eine gewisse Gemütlichkeit vorherrscht. Jedenfalls bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 2. Beistandsleistungen: Die gravierendste Änderung findet nicht im Gesetz statt

Die Finanzverwaltung vertrat unter der Geltung des § 2 Abs. 3 UStG die Auffassung, dass die Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten durch eine jPöR für eine andere jPöR gegen Entgelt (sog. Beistandsleistung) einen Betrieb gewerblicher Art nicht begründet. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung sei der Charakter der jeweiligen Tätigkeit. Es sei darauf abzustellen, ob die Tät...mehr