Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.2 Form des Steuerbescheids (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 § 157 Abs. 1 S. 1 AO bestimmt, dass Steuerbescheide schriftlich oder elektronisch zu erteilen sind. Eine andere als die schriftliche oder elektronische Form ist nur zulässig, soweit dies durch Gesetz i. S. d. § 4 AO bestimmt ist.[1] Ist ausnahmsweise der Erlass eines mündlichen Steuerbescheids zulässig, ist er nach § 119 Abs. 2 S. 2 AO schriftlich zu bestätigen, wenn h...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 9.1 Allgemeines

Das Jahressteuergesetz 2022[1] sieht Änderungen im Bewertungsgesetz vor. Durch die Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte ImmoWertV angepasst. Ferner erfolgen mit dem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.[1] Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, sind nur dazu verpflichtet, wenn und soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und dieser 2023 einen Gewerbeertrag v...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.2 10-Jahreszeitraum

Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerhalb des 10-Jahreszeitraums stattfindende Erwerbe sind somit nicht einzubeziehen. Praxis-Tipp Abwarten der Zehnjahresfrist Damit kommt nach Ablauf der 10-Jahresfrist der persönliche Freibetrag wieder erneut zur Anwendung. Au...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.2 Regelungsinhalt des Steuerbescheids

Rz. 18 Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1], mit dem eine nach Art, Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt und Höhe näher bestimmte Steuer durch die Finanzbehörde gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner verbindlich festgesetzt wird. Mit dem Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO ist im engeren Sinn die „Steuerfestsetzung“ gemeint. Alle Entscheidungen, die in die F...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

In § 14 Abs. 2 ErbStG ist eine Ablaufhemmung vorgesehen. Hiernach gilt Folgendes: Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Erwerbs, endet die Festsetzungsfrist für die Änderung des Bescheids über die Steuerfestsetzung für den späteren Erwerb nach § 175 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.1 Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 3 Der Steuerbescheid ist gem. § 155 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 118 S. 1 AO ein Verwaltungsakt, weshalb hinsichtlich seiner Form und seinem Inhalt grundsätzlich die §§ 119, 120 und 121 AO zu beachten sind. § 157 AO ist demgegenüber eine speziellere Regelung, die die Bestimmungen der §§ 119, 120 und 121 AO teilweise verdrängt bzw. konkretisiert. Wie Steuerbescheide bekanntz...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.2 Zeitlicher Regelungsbereich

Rz. 23 Zur bestimmten Bezeichnung der Steuer in dem Steuerbescheid gehört auch die Angabe, für welchen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt (zeitlicher Regelungsbereich) eine Regelung getroffen wird. Eine Steuer, die an einen einzelnen Vorgang anknüpft, ist zeitpunkt- oder anlassbezogen (nicht periodisch).[1] Häufiger ist jedoch, dass die Steuer an alle steuerbaren Vorgänge ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.4 Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

a.) Rechtslage bis zum 30.6.2016 Wird Betriebsvermögen übertragen, kommt ein Verschonungsabschlag von 85 % bei Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % (§ 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG und R E 13b.8 ErbStR 2011) zu Abzug. Auf Antrag ist – bei einem Verwaltungsvermögen von nicht mehr als 10 % – sogar ein Verschonungsabschlag von 100 % (§ 13a Abs. 8 Nr. 3 ErbStG) möglich. Beim 85 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.3 Vor- und Nacherbschaft

Wurde vom Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet, dann beerben zivilrechtlich der Vorerbe wie auch der Nacherbe den Erblasser, aber nicht gleichzeitig, sondern zeitlich nacheinander. Erbschaftsteuerlich wird das aber nicht nachvollzogen. Hier wird zunächst der Vorerbe Erbe des Erblassers. Tritt zu einem späteren Zeitpunkt der Nacherbfall ein, wird der Nacherbe als E...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.2 Ausdehnung auf weitere VA und mit Nebenbestimmungen verbundene Verwaltungsakte (Satz 2)

Rz. 79 § 155 Abs. 4 S. 2 AO dehnt die Regelung des S. 1 auf weitere Verwaltungsakte aus, die mit der Steuerfestsetzung sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen im Zusammenhang stehen. Durch § 155 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AO werden der erstmalige Erlass wie auch die Berichtigung, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten erfasst, die m...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 7 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Rz. 67 § 14 a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 schuldet; Lieferungen i. S. d. § 3 c UStG, sog. Versandhandelslieferungen; innergemeinschaftliche Lieferu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.2 Pflicht zur Entscheidung

Rz. 4 Die Finanzbehörden sind verpflichtet, Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und den für die Besteuerung relevanten Sachverhalt aufzuklären.[1] Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Behörde daher über den Steueranspruch zu entscheiden; es steht ihr kein Ermessensspielraum zu, ob sie entscheiden will.[2] Die Entscheidung über den Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch

Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Zu den Ausnahmen von einer...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / Zusammenfassung

Überblick Fallen einer Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren von derselben Person mehrere Vermögensvorteile an, schreibt das Gesetz eine in § 14 ErbStG normierte Zusammenrechnung dieser einzelnen Erwerbe vor. Diese Zusammenrechnung bewirkt, dass die persönlichen Freibeträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nur einmal zur Verfügung stehen. Auch verhindert die ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.1 Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis?

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz UStG ausdrücklich klargestellt, dass nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar ist. Dies bedeutet, dass der Vorsteuerabzug auch bei Vorliegen einer Rechn...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.5 Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)

Rz. 33 Durch die fortlaufende Nummer nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG, sog. Rechnungsnummer, soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Da der Unternehmer für jede Leistung an einen anderen Unternehmer eine Rechnung erteilen muss, steigt das Entdeckungsrisiko, wenn der Unternehmer eine Leistung "schwarz" erbringt, aber dem am Betr...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.1 Steuerfestsetzungen und Anrechnungsverfügungen (Satz 1)

Rz. 75 Sachlich erfasst von § 155 Abs. 4 S. 1 AO sind Steuerfestsetzungen i. S. d. § 155 Abs. 1 AO und, da die Verfahrensvorschriften über Steuerbescheide nach § 181 Abs. 1 S. 1, § 184 Abs. 1. S. 3 und § 185 AO entsprechend anzuwenden sind, Feststellungs-, Steuermessbetrags- und Zerlegungsbescheide. Damit ein ausschließlich automationsgestütztes Veranlagungsverfahren funktio...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.3 Anlass zur personellen Bearbeitung durch einen Amtsträger (Satz 3)

Rz. 82 § 155 Abs. 4 S. 1 AO ordnet an, dass ein Steuerfall zur Bearbeitung durch Amtsträger ausgesteuert werden muss, wenn im Einzelfall "Anlass" dazu besteht. Es handelt sich hierbei um einen Ermessensbegriff; d. h. die automatisierte Verarbeitung ist zulässig, solange die Behörde nach ihrem Ermessen keine Notwendigkeit sieht, den Steuerfall durch einen Amtsträger bearbeite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 4.1 Persönliche Angaben (Zeilen 1-18)

Die Zeilen 1-18 erfragen die persönlichen Angaben des Beteiligten, die erforderlich sind, damit das Feststellungsfinanzamt dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt die gesondert und einheitlich festgestellten und auf den Beteiligten entfallenden Besteuerungsgrundlagen mitteilen kann. Außerdem ist die persönliche Anschrift des Feststellungsbeteiligten erforderlich, um ggf. eine Einzel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 1.2 Abgabefrist

Die Feststellungserklärung 2023 ist grundsätzlich bis zum 2.9.2024[1] abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 am 28.2.2025.[2] Bei Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe abgegeben werden, verlängert sich die Frist generell bis zum 2.6.2025[3], bei Land- und...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerschuldnerschaft bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung durch einen Arbeitnehmer

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob in dem Fall, dass ein Arbeitnehmer eines Unternehmers ohne Wissen und Zustimmung dieses Steuerpflichtigen eine falsche Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt hat, im Licht von Art. 203 MwStSystRL als diejenige Person, die die MwSt in der Rechnung ausweist und somit zur Entrichtung der MwSt verpfli...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3.1 Wahlrecht des Arbeitnehmers

Der BFH bestätigt in seinen Urteilen vom 26.7.2012[1] seine bisher vertretene Rechtsauffassung, dass der Arbeitnehmer (im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung) den geldwerten Vorteil wahlweise bewerten lassen kann nach § 8 Abs. 3 EStG mit einem Bewertungsabschlag von 4 % und einem Rabattfreibetrag von 1.080 EUR auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers (Endpreis i...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsordnungen und ihre B... / 4 Übersicht und Einteilung von Vereinsordnungen

In der Praxis findet man eine unüberschaubare Fülle von verschiedenen Vereinsordnungen. So gibt z. B. der Deutsche Fußball Bund (DFB) ein umfangreiches Handbuch heraus, in dem neben der Satzung zahlreiche Vereinsordnungen aufgeführt sind. Besonders bei den sehr auf technische Fragen angewiesenen Sportarten ist der Umfang der einzelnen Ordnungen auffallend groß. Diese Erschei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Unangemessener Nachteil

Rz. 8 Beim Begriff des unangemessenen Nachteils stellt wie der Begriff der Unbilligkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Von einem unangemessenen Nachteil wird dabei nach wohl allgemeiner Ansicht auszugehen sein, wenn die Nachteile des Vollstreckungsschuldners im konkreten Einzelfall als unangemessen anzusehen sind.[1] Es ist deshalb in jedem Einzelfall zu prüfen, ob vo...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 6 Ermittlungsmöglichkeiten vor der Vollstreckung

Rz. 13 Den Vollstreckungsbehörden i. S. d. § 249 Abs. 2 AO steht die Befugnis zu, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zur Vorbereitung der Vollstreckung zu ermitteln. Dabei hat die Vollstreckungsbehörde insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, sie muss also von mehreren zur Verfügung stehenden, gleichermaßen geeignete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Art. 27 OECD-MA und deutsche Abkommenspraxis

Rz. 14 Hinzuweisen ist schließlich auf Art. 27 OECD-MA. Dieser wurde 2003 neu in das Musterabkommen der OECD aufgenommen.[1] Auch die deutsche Verhandlungsgrundlage für das DBA v. 17.4.2013 sieht in Art. 26 eine Amtshilfe bei der Steuererhebung vor.[2] Sofern sich ein entsprechender Artikel in dem jeweiligen DBA findet, verpflichtet er die jeweils beiden Vertragsstaaten inne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Folgen der Fiktion des § 252 AO

Rz. 4 Die Gläubigerfiktion des § 252 AO hat Bedeutung für die Vollstreckung verschiedener Steuern, deren Durchsetzbarkeit sie dadurch erleichtert, dass im Vollstreckungsverfahren nicht genau beachtet werden muss, welcher Körperschaft der Steueranspruch zusteht. Der von seinem Aufkommen her bedeutsamste Fall betrifft dabei die Steuern, die anteilig dem Bund und den Ländern zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.1 Auslieferungs- und Konsignationsläger

Ein steuerbares unternehmensinternes Verbringen liegt immer dann vor, wenn Gegenstände des Umlaufvermögens, die im Inland hergestellt, erworben oder eingeführt wurden, in ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Auslieferungslager (ausgenommen Konsignationslager mit feststehendem Abnehmer) verbracht und von diesem aus Umsätze bewirkt werden. Werden die Waren jedoch nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 5 Besondere Steuerbefreiungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gemeinschaftswaren soll weitgehend der Abwicklung bei Drittlandswaren gleichgestellt werden. Insofern müssen im Zusammenhang mit der Einfuhr gewährte Steuerbefreiungen entsprechend für den innergemeinschaftlichen Erwerb Anwendung finden. Die Vorschrift des § 4b UStG regelt daher (in Analogie zu § 5 UStG) zunächst bestimmte auch bei I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.4 Umsatzsteuerliche Abschaffung der Lieferklausel "verzollt und versteuert" im Binnenmarkt

Bis zum 31.12.2018 gestattete die Finanzverwaltung die Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG – Lieferklausel "verzollt und versteuert" – in analoger Weise auch für den Binnenmarkt. Unter bestimmten Bedingungen konnten dadurch notwendige Aufzeichnungen bei der Erwerbsbesteuerung eingespart werden, wenn der Kunde eine vom ausländischen Lieferanten bereits versteuerte Inlandslieferung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.4 Ersatzbesteuerung (Hauptanwendungsfall: Reihengeschäfte)

Mit den neuen Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel vom 1.1.2020 wurde in § 3 Abs. 6a UStG die Behandlung von Reihengeschäften neu geregelt. Wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt, ist die Warenbewegung grundsätzlich der Lieferung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

Leitsatz Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen. Normenkette § 5 Abs. 3 FKAustG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.7.2021 – IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreib...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / Zusammenfassung

Begriff Das Zwei-Konten-Modell erlaubt es dem Betriebsinhaber, mithilfe (mindestens) zweier betrieblicher Konten seine Betriebseinnahmen (ganz oder teilweise) ohne steuerliche Nachteile zu entnehmen und gleichzeitig die betrieblichen Aufwendungen (ganz oder teilweise) mit Krediten zu finanzieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen ...mehr