Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Überblick

Rz. 663 Stiftungen haben den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und v.a. gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 90 % aller existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[812] Rz. 664 Stiftungen sind sowohl bei historischer Betrachtung wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Öffnungsklausel (Abs. 4)

Rz. 38 [Autor/Stand] Für den Wohnteil und die Betriebswohnungen kann abweichend von der Wertermittlung nach den § 167 Abs. 1 bis 3 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Hierbei ist zwischen Wohnteil und Betriebswohnungen zu trennen. Diese Bereiche müssen abweichend vom Wirtschaftsteil (s. dazu § 165 Rz. 18 ff.) nicht als Einheit behandelt werden. Vielmehr kann d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Folgerungen für die Gestaltung beim Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 67 Die Finanzverwaltung verlangt im BMF-Schreiben vom 7.10.2002 ein umfassendes Einstimmigkeitsprinzip, das sowohl auf die Änderung, Aufhebung oder Beendigung des Vertrages über die zur Nutzung überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundlagengeschäfte) als auch auf die Geschäfte des täglichen Lebens des Besitzunternehmens bezogen ist. Sie folgt der ständigen Rspr...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Verdeckte Einlagen der Anteile an der Betriebs-GmbH

Rz. 252 Darüber hinaus kann aber auch bei Fortbestehen einer Betriebsaufspaltung eine Umstrukturierungsmaßnahme zu einer Gewinnrealisierung führen. Der BFH hat in einem Urt. v. 20.7.2005 [500] eine Gewinnrealisierung aufgrund einer Entnahme bei einem Besitzunternehmen angenommen, weil dieses die Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 22 Für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten Besonderheiten (vgl. ausf. Rdn 138 ff.):mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erwerbsvorgänge

Rz. 24 § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG setzt keinen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung voraus, sondern ordnet ohne Anknüpfung an bestimmte Erwerbsvorgänge für alle Erwerbsvorgänge nach dem ErbStG die Gewährung der Verschonung an, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ungeachtet dessen geht die Verwaltung in R E 13b.1 Abs. 4 und R E 13b.2 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abschlag für Großobjekte

Rz. 226 [Autor/Stand] Als weiterer wertmindernder Umstand kann die eingeschränkte Verwendbarkeit und Verkäuflichkeit besonders großer Objekte angesehen werden.[2] Bei wirtschaftlichen Einheiten, auf die nach § 2 WertzahlVO zu § 90 BewG die Wertzahlen für Lagerhäuser oder für Nachkriegsbauten der "übrigen Geschäftsgrundstücke" anzuwenden sind, (z.B. Lagerhausgrundstücke, Kühl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für eine Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden (Satz 1)

Rz. 3 [Autor/Stand] Bauliche Mängel und Schäden begründen beim Sachwertverfahren gem. § 87 Satz 1 BewG nur dann einen Abschlag, wenn dieser Umstand gemäß dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut weder bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts noch bei der Wertminderung wegen Alters berücksichtigt worden ist. Die beiden Begriffe baulicher Mangel und baulicher Schaden w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Abfindung i.H.v. steuerlichen Werten (vormals: Stuttgarter Verfahren)

Rz. 872 Häufig finden sich noch immer in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften Abfindungsklauseln, die auf steuerliche Werte abstellen. Als steuerorientierter Maßstab für die Abfindung wurde vor 2009 der Wert nach dem Stuttgarter Verfahren [1184] verwendet. Das Stuttgarter Verfahren wurde von der Finanzverwaltung bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuer- un...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.17 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale im Impf- oder Testzentrum

Die Finanzverwaltung gewährte für ehrenamtliche Tätigkeiten in Impfzentren und Testzentren Vergünstigungen:[1] Helfer, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt waren, konnten für ihre Einnahmen die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR jährlich in Anspruch nehmen. Helfer, die sich in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren sowie (mobilen) Teststati...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. >Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft kann abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 163, 164 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Unter dem gemeinen Wert ist dabei der Verkehrs- oder Marktwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu verstehen. Rz. 23 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat somit dem Eige...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung zur Vermeidung der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 94 Die vorrangige Erfassung des überlassenen Wirtschaftsgutes bei einer Besitz-Mitunternehmerschaft gilt nach dem BMF-Schreiben vom 28.4.1998 für die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung nur dann, wenn bei der Besitz-Gesellschaft eine Gewinnerzielungsabsicht festgestellt werden kann. Als Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht wird von der Finanzverwaltung herangezogen,...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Zuwendung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 196 Aus zivilrechtlicher Sicht sind eventuelle Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) zu überwinden. Zur Vorbereitung der Übertragung bietet es sich an, Geschäftsanteile ggf. zu teilen, bevorzugt in Anteile zu 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 GmbHG), die Teilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG) und es ist eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregis...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Rz. 379 Praktisch hohe Relevanz hat die Besteuerung des unentgeltlichen Übergangs von Anteilen an Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften. Primärer Anwendungsfall sind Anteilsschenkungen und Erbfälle, in deren Rahmen Anteile übergehen. Teilweise können auch bestimmte gruppeninterne Umstrukturierungsmaßnahmen unter die Vorschriften für unentgeltliche Übertragungen von A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Übertragung auf eine Schwesterpersonengesellschaft

Rz. 388 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Schwesterpersonengesellschaft wird in dem Katalog des § 6 Abs. 5 EStG nicht erwähnt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass daher eine Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaft grds. zur Gewinnrealisierung führt.[704] Die BFH-Rspr. hierzu ist uneinheitlich.[70...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine erschöpfende Aufzählung

Rz. 136 [Autor/Stand] § 88 Abs. 2 BewG enthält keine erschöpfende Aufzählung der Ermäßigungsgründe (vgl. Rz. 21, 31). Nachfolgend werden weitere durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannte Fallgruppen dargestellt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in § 88 Abs. 2 BewG zwar nicht beispielhaft im Gesetzestext aufgezählt, jedoch bereits in der Gesetzesbegründung als gesetzlich nicht ausdrücklich erwähnte Fallgruppe vorgesehen.[2] Finanzverwaltung [3] und Literatur [4] haben dies ohne weiteres übernommen. Eine Ermäßigung wegen übermäßiger Raumhöhe kommt in Bet...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Steuerliche Problemfelder

Rz. 157 Problematisch ist, dass das Steuerrecht für die notwendigen Übertragungsakte nur einzelner Wirtschaftsgüter (z.B. des Umlaufvermögens) oder eines Restbetriebs ohne alle oder einige wesentliche Betriebsgrundlagen in der Ausgangs-GmbH & Co. KG keine steuerneutrale Übertragungsmöglichkeit vorsieht:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu entschädigender Gebäudeanteil

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Unterschied bei der Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden zum bisherigen Recht ergibt sich dadurch, dass nunmehr eine Aufteilung des Gebäudewerts in Betracht kommt, wenn dem Eigentümer des belasteten Grundstücks bei Beendigung des Nutzungsrechts der Gebäudewert ganz oder teilweise entschädigungslos zufällt. In diesen Fällen ist der We...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 433 Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist mittlerweile verbreiteter und im Lichte des § 5 ErbStG auch zumeist erbschaftsteuerlich günstiger als die Gütertrennung. Viele Ehegatten haben jedoch zu Beginn ihrer Ehe Gütertrennungsverträge geschlossen, die heute nicht mehr sinnvoll sind, aber auch zwischenzeitlich nie mehr überprüft wurden. Anlass für eine Beratung bieten...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 104 Rspr.[192] und Finanzverwaltung[193] sehen in einer qualifizierten Nachfolgeklausel eine erbschaftsteuerlich grds. unbeachtliche dinglich wirkende Teilungsanordnung, sodass der Gesellschaftsanteil trotz Sondererbfolge erbschaftsteuerlich allen Miterben entsprechend der Erbquote zuzurechnen ist. Dennoch können nach § 13a Abs. 5 ErbStG nur die qualifizierten Erben die ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Verschonungsabschlag

Rz. 35 Neben dem Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG, dazu sogleich unter Rdn 38) sehen die Begünstigungsvorschriften einen Regelverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG) sowie einen Options- oder Vollverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Beide Abschlagsformen stehen allerdings unter verschiedenen Beschränkungen und erfassen nur noch das begünst...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einkommensteuerrechtliche Einordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 385 Zu klären ist für die Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst, ob die Übertragung der Wirtschaftsgüter als "normale" Veräußerung zum Verkehrswert, als Einbringung/Entnahme gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten, als unentgeltliche Übertragung oder als teilentgeltliche Übertragung ("Mischentgelt") ausgestaltet ist. Die Veräußerung schließt eine Anwen...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG)

Rz. 122 Handelt es sich bei der Joint Venture-Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft, können die Partner unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 UmwStG Vermögen zu Buchwerten einbringen. Die Gegenleistung muss zumindest z.T. in der Gewährung von neuen Anteilen an der Joint Venture-Gesellschaft bestehen. Gegenstand der Einbringung können Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunt...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Bildung mitunternehmerischer Betriebsaufspaltungen bei Teilanteilsübertragungen

Rz. 174 Bei der vorweggenommenen Erbfolge oder im Erbfall können mitunternehmerische Betriebsaufspaltungen entstehen, wenn Wirtschaftsgüter, die im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers stehen und der Gesellschaftsanteil nach § 6 Abs. 3 EStG auf mehrere Personen übertragen werden oder im Regelfall der "Senior" seinen Mitunternehmeranteil anteilig mit der dem quotenent...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermäßigung der Wertzahl bei stillliegenden Fabriken (§ 3 WertVO)

Rz. 191 [Autor/Stand] Die Bestimmung des § 3 WertVO enthält Sonderregelungen für die Ermittlung der Wertzahl bei stillliegenden bzw. stillgelegte Fabriken. Der Umstand, dass eine Fabrik nicht nur vorübergehend stillliegt, wirkt sich im Allgemeinen wertmindernd auf den gemeinen Wert des Grundstücks aus. Deshalb wird nach § 3 WertVO die jeweilige nach § 2 Abs. 1 und § 4 WertVO...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / I. Rechtsprechungsgrundsätze zu Angehörigenverträgen

Rz. 2 Schließen Ehegatten untereinander oder Eltern mit ihren Kindern schuldrechtliche Verträge ab und erbringen sie einander Leistungen zur Vertragserfüllung, so fehlt nach weit verbreiteter Auffassung in einkommensteuerlichen Rechtsprechung und Schrifttum die "Richtigkeitsgewähr".[10] Begründet wird dies damit, dass Abschluss und Durchführung von Angehörigenverträgen durch...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Zusammenfassende Erläuterung zur Begründung der klassischen Betriebsaufspaltung

Rz. 152 Soll eine Betriebsaufspaltung aus einem früheren Einzelunternehmen oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) heraus mit einer Betriebs-GmbH gebildet werden, ist hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeiten nach dem UmwG wie folgt zu unterscheiden:[300]mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Ausschluss der personellen Verflechtung im sog. Wiesbadener Modell

Rz. 80 Werden an eine Betriebsgesellschaft nur eine wesentliche Betriebsgrundlage oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlassen, die für sich betrachtet keinen Betrieb oder Teilbetrieb darstellen – kann das sog. Wiesbadener Modell das Entstehen eines gewerblichen Besitzunternehmens insgesamt verhindern. Das "Verpachtungsunternehmen" erzielt Einkünfte aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalisiertes Nutzungsentgelt

Rz. 162 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des belasteten Grundstücks ist dem über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (vgl. Rz. 150) nach § 195 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 195 Abs. 7 BewG das ebenfalls über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Nutzungsentgelt hinzuzurechnen. Rz. 163 [Autor/Stand...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (6) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Mezzanine Swap

Rz. 348 Gerät ein Unternehmen in Schieflage, das einen nennenswerten Teil seiner Finanzierung über Gesellschafterdarlehen erhält, liegt es nahe, eine (drohende) bilanzielle Überschuldung durch Umwandlung der bestehenden Verbindlichkeiten in Eigenkapital zu versuchen. Die Durchführung eines solchen Debt Equity Swaps führt allerdings entweder durch Konfusion oder durch Verzich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höhe des Abschlags (Satz 2)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Höhe des Abschlags richtet sich nach Bedeutung und Ausmaß der Mängel und Schäden an dem jeweiligen Bauteil. Es muss jeweils nach Lage des einzelnen Falles beurteilt werden, welcher Betrag bzw. welcher Prozentsatz entsprechend dem Schaden von dem für das betreffende Gebäude ermittelten Gebäudenormalherstellungswert nach Abzug der Wertminderung wegen b...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / dd) Abgrenzung des Betriebsvermögens bei bestimmten Besitzunternehmen

Rz. 205 Für die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung mit einer Bruchteilsgemeinschaft, Erbengemeinschaft oder Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen spricht sich die Finanzverwaltung für die sinngemäße Anwendung der Grundsätze des BMF-Schreibens vom 28.4.1998 aus.[396] Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann daher auch eine Bruchteilsgemeinschaft ohne Gesamthandsvermög...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerwirkungen

Rz. 457 Umstritten war lange Zeit die Behandlung von vGAs im Schenkungsteuerrecht. Mit Urt. v. 30.1.2013 hat der BFH entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis Kapitalgesellschaft zum Gesellschafter oder durch die Gesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person nicht zu einer freigiebigen Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 ErbStG führen kann.[810] D...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Praktische Bedeutung; Rechtsfolgen

Rz. 28 Erhebliche Bedeutung hat in der Praxis die Zulässigkeit von Insichgeschäften, insb. wenn sich nicht vermeiden lässt, dass verschiedene Beteiligte durch dieselbe Person vertreten werden. Nach § 181 BGB kann ein (rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher) Vertreter keine Rechtsgeschäfte im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen (Insichgeschäft) oder als Vertreter ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Behandlung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 498 § 20 UmwStG ist in Zusammenhang mit eingebrachten Anteilen an Personengesellschaften oder Betrieben von Personengesellschaft nur anwendbar, wenn wesentlich Betriebsgrundlagen nicht im Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, sondern auch in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden (s. Tz. 20.06 ff. des UmwStE 2011). Sonderbetriebsvermögen, das als nicht wesentliche B...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Voraussetzungen

Rz. 411 Nach den Realteilungsregelungen in § 16 EStG gelten folgende Voraussetzungen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke

Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steu erschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der Grundstückseigentümer muss seine Tätigkeit auf ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Mittelbare Beherrschung

Rz. 42 Eine mittelbare Beteiligung an der Betriebsgesellschaft kann zu deren Beherrschung ausreichen und eine personelle Verflechtung begründen.[84] Die personelle Verflechtung ist gewährleistet, wenn die Gesellschafter des Besitzunternehmens auch die Gesellschaft beherrschen, die über die Stimmenmehrheit in der Betriebsgesellschaft verfügt.[85] Ein solcher Fall der mittelba...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Rechtslage bis zur Rechtsprechungsänderung in den 90er-Jahren: Vorrang des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 88 Nach Aufgabe der sog. Subsidiaritätstheorie durch das BFH-Urt. v. 18.7.1979,[208] dem sich die Finanzverwaltung anschloss,[209] galt bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften ein Vorrang des Sonderbetriebsvermögens, d.h. die Wirtschaftsgüter waren vorrangig im Sonderbetriebsvermögen der überlassenden Mitunternehmer bei der nutz...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Steuerliche Besonderheiten

Rz. 335 Aus erb- und schenkungssteuerrechtlichen Gründen ist v.a. wegen der unterschiedlichen Bewertung der Wechsel in eine Personenhandelsgesellschaft auch steuerlich weiterhin attraktiv. Der schenkungssteuerliche Freibetrag und der Bewertungsabschlag für im Betriebsvermögen übertragene Geschäftsanteile nach den alten, vor der Erbschaftsteuerreform mit Wirkung zum 1.1.2009 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsgemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbstständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft. Soweit die Arbeitsgemeinschaft selbst mit einem Auftraggeber Verträge abschließt, ist sie Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Geschäftsjahr

Rz. 237 Enthält die Satzung keine gegenteilige Bestimmung, ist Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Dies ist in der Praxis die Regel. Abweichungen in der Gründungssatzung sind möglich, doch darf das Geschäftsjahr gem. § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Änderungen des Geschäftsjahres können grds. nur im Wege der Satzungsänderung erfolgen.[...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 602 Die Wahl der Rechtsform hat für eine Pool-Gesellschaft mit eigenem Gesellschaftsvermögen auch im Hinblick auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erhebliche Bedeutung. Seit 2009 kommt eine solche aber auch Poolverträgen in Form reiner Innengesellschaften ohne Gesellschaftsvermögen zu. Dies wurde durch die rückwirkend zum 1.1.2016 in Kraft getretenen Änderungen de...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung an Eigengesellschaften

Rz. 211 Eine Betriebsaufspaltung kann auch entstehen, wenn eine Trägerkörperschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts wesentliche Betriebsgrundlagen an eine beherrschte Kapitalgesellschaft (Eigengesellschaft) überlässt; aufgrund der personellen und sachlichen Verflechtung entsteht bei der Trägerkörperschaft ein Betriebsaufspaltungs-BgA nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m...mehr