Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Gesetzesradar / 3.12 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 3.3 Erweiterung der digitalen Lohnschnittstelle (DLS)

Gesetzestitel: Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der Umfang der bereitzustellenden Daten und die Datenstruktur der digitalen Lohnschnittstelle werden ab 2027 um Vor- und Nebensysteme, wie z. B....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.3 Zusammenfassende Arbeitshilfe der Finanzverwaltung

Das Anwendungsschreibens enthält nachfolgende für die Praxis hilfreiche Übersicht:[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.4 Amtliche AfA-Tabellen

Rz. 286 Bei den amtlichen AfA-Tabellen handelt es sich um Verwaltungsanweisungen. Sie sollen einen Anhalt dafür geben, ob der Stpfl. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt hat. Des Weiteren sollen durch sie auch die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert werden. Es gibt AfA-Tabellen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Versicherungsunternehmen, Banken [...] (Nr. 3)

Erforderlich sind Tätigkeiten i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG, § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz. Nicht begünstigt sind: Holdingtätigkeit, Vermögensverwaltung, Konzernfinanzierung, Factoring, wenn der Forderungserwerb ausschließlich oder überwiegend von verbundenen Unternehmen erfolgt. Einen erforderlichen nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteten Geschäftsbetrieb erkennt di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Geographisch begrenzter Anwendungsbereich

Der Substanztest ist ausschließlich für EU-/EWR-Gesellschaften möglich.[1], Ergänzend gilt die Einschränkung des § 8 Abs. 4 AStG, wonach der Motivtest auch im Hinblick auf ausländische Gesellschaften deren Sitz- oder Geschäftsleitungsstaat im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine besteuerungsrelevanten Auskünfte erteilt. Aufgrund der EU-Amtshilferichtlin...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalgesellschaften, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu Einkünftekorrekturnormen

Hierbei ist zu unterscheiden: Die nationalen Regelungen zur Einkünftekorrektur, d. h. z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i. S. d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG. Sie sind daher vorab (vorrangig) anzuwenden. So hat z. B. zuletzt das FG Düsseldor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1.1 Relative Freigrenze

Diese bedingt eine Verhältnisrechnung. Problematisch und sehr verwaltungsaufwändig ist, dass die Finanzverwaltung fordert, dass die Einkünfte zuerst nach dem Ermittlungsschema des § 10 AStG zu ermitteln sind und erst anschließend § 9 AStG geprüft werden kann.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 Ermittlungsgrundsätze

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ergeben sich folgende Ermittlungsgrundsätze:[1] gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Ermittlung; kein Wahlrecht sondern Kürzungspflicht; für jeden Steuerpflichtigen (Beteiligten) gesondert zu berücksichtigen und festzustellen eine Anrechnung bzw. Abzug einer ausländischen Quellensteuer soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden, da d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.3 Einzelheiten

Das ASAStG enthält hierzu unzählige Detailaussagen der Finanzverwaltung.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis zu § 42 AO – Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Mit dem Verhältnis beschäftigen sich insbesondere BFH-Urteile v. 20.3.2002 und v. 25.2.2004:[1] Es gelten folgende Grundsätze: Die Anwendung von § 42 AO neben der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG setzt voraus, dass die gewählte Gestaltung auch bei einer Bewertung am Gesetzeszweck der §§ 7 ff. AStG sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nach der in § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltenen Legaldefinition ist eine ausländische Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die nicht gem. § 3 Abs. 1 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen ist. Ob eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

Die Behandlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt analog der Behandlung der §§ 13 und 14 EStG. Allerdings zählt die Finanzverwaltung Lizenzeinnahmen aus der Züchtung/Lizenzierung von Pflanzen vorrangig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG und damit ist auch die Frage einer schädlichen Mitwirkung zu prüfen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.4 "Mischfälle" bei mittelbaren Beteiligungen

Im Falle mittelbarer Beteiligungen an Zwischengesellschaften sind auch" Mischfälle" denkbar. Hier kommt es auf die Qualifikation der unmittelbar gehaltenen Beteiligung an. Die Finanzverwaltung bildet zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:[1] Praxis-Beispiel Behandlung nachgeschalteter mittelbarer Beteiligungen Die Steuerpflichtigen X und Y sind unbeschränkt einkommensteuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.2.1 Grundsätze

Zu beachten ist, dass eine Gesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4 – 6 StAbwG und vorgenannte Länderliste) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtlichen niedrig besteuerten Einkünfte ist infolgedessen bei dem/den inlän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahrs der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine AfA nach § 7 Abs. 5 EStG, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.5 Zurechnungsfragen (§ 39 AO)

Die Prüfung des § 39 AO erfolgt vorrangig im Bereich des Sonderfalls der Hinzurechnungsbesteuerung, des Durchgriffs durch eine ausländische Familienstifung (§ 15 AStG), indem die Einkünfte den "dahinter stehenden" Personen zugerechnet wird. Hier ist insbesondere die Frage von Bedeutung, ob das Stiftungsvermögen gemäß § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG der Verfügungsmacht der in § 15 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2.4 Einführung einer erweiterten Bagatellgrenze ab 2026

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen erfolgte eine Anpassung der Bagatellgrenze, indem keine Hinzurechnungsbesteuerung erfolgt, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als ein Drittel der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen und die bei einer Zwisch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel[1] Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierungsaufgaben oder Geldanlagen noch Produktion ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 16 Feststellungslast und Mitwirkungspflichten des Beteiligten

Für die Aufteilung der Feststellungslast bei der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach trägt die Finanzverwaltung grundsätzlich die Feststellungslast für steuererhöhende und der Steuerpflichtige die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen.[2] Zu beachten ist allerdings, dass § 17 Abs. 1 AStG dem Steuerpflichtigen besondere M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Wirtschaftlich bestehen fiktive (da thesaurierte) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG. Alternativ sind auch wegen der allgemeinen Subsidiarität bei Anteilen im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG oder freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG denkbar. Im Hinblick auf die Fiktionswirkung hat der BFH entschieden, dass der Hinzurechnungsbetrag einen Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen"

Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder Privatver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.1 Grundkonzeption des Steueroasenabwehrgesetzes und betroffene Gebiete

Das am 11.6.2021 vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" sieht insbesondere die Schaffung eines sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) vor[1]. Mit diesem sollen Geschäftsvorgänge von Unternehmern und Privatpersonen mit nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten eingedämmt werden. Das Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Wird eine inländische Gesch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 8.3 Einzelfragen des Escapes

Ungeachtet der Nichtanwendung der Aussagen zum Drittstaaten-Escape in vorgenanntem BMF-Schreiben v. 17.3.2021 kann grundsätzlich hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen der Finanzverwaltung an den Entlastungsbeweis auf das Schreiben bzw. die Übernahme in das Anwendungsschreiben weiterhin zurück gegriffen werden. Das AEAStG enthält entsprechende Aussagen:[1] Diese sind: Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2024). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / I. Vorbemerkung

Investitionen im Zusammenhang mit der Erzielung von Gewinn- oder Überschusseinkünften dienenden Gebäuden führen in der Besteuerungspraxis hinsichtlich ihrer einkommensteuerlichen Behandlung häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Denn sie können zwar als Erhaltungsaufwendungen sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (WK) absetzbar (oder unter den Voraussetzungen des § 82b ES...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VI. Feststellungslast

Der letzte Abschnitt des BMF-Schreibens stellt nochmals die für die Feststellungslast geltenden Regularien heraus. Die Feststellungslast für Tatsachen, die eine Behandlung von Aufwendungen als AK/HK begründen, trägt das FA. Erhöhte Mitwirkungspflicht: Soweit das FA nicht dazu in der Lage ist, den Zustand eines Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung oder den ursprünglichen Zusta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / d) Sanierung in Raten

Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts kann auch durch eine Sanierung in Raten erfolgen. Eine solche liegt vor, wenn Baumaßnahmen, die innerhalb eines Veranlagungszeitraumes oder eines Wirtschaftsjahres durchgeführt werden, zwar für sich gesehen noch nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, aber Teil einer Gesamtmaßn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VII. Fazit

Mit dem BMF-Schreiben v. 26.1.2026 reagiert die Finanzverwaltung auf die Entwicklung, die im Gebäudebereich bei der Durchführung von Baumaßnahmen in den letzten beiden Jahrzehnten stattgefunden hat. Dabei ist festzustellen, dass sich zwar an der einen oder anderen Stelle Veränderungen ergeben, insgesamt aber an dem Grundkonzept, das dem BMF-Schreiben v. 18.7.2003 [17] zugrund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / cc) Wann kommt es zu einer Standardhebung?

Der Standard eines Wohngebäudes wird gehoben, wenn ein Bündel von Baumaßnahmen in mindestens drei der vier Bereiche der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer deutlichen Erhöhung des Gebrauchswertes führt, d.h., wenn diese Bereiche von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder sehr anspruchsvollen Standard oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / aa) Grundlagen der Standardbestimmung

Die Finanzverwaltung unterscheidet – nach wie vor – zwischen drei Standardarten: sehr einfacher Standard, mittlerer Standard und sehr anspruchsvoller Standard. Kommt es nun aufgrund von Baumaßnahmen zu einer Standardhebung (z.B. von einem sehr einfachen auf einen mittleren Standard), führt dies zum Erreichen der konkreten Zweckbestimmung – und damit zu AK. Vier zentrale Ausstattu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / IV. Anschaffungsnahe HK

Teil III des BMF-Schreibens v. 26.1.2026 befasst sich in den Rz. 54–68 aus Sicht der Finanzverwaltung erstmals umfassend mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter den Aspekten: Welche Aufwendungen werden von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfasst? Wie ist der Dreijahreszeitraum zu bestimmen? Was ist bei der Ermittlung der 15 %-Grenze zu beachten? Dabei handelt es sich um die Wie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für ein einkünfterelevant genutztes Gebäude als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten ist in der Besteuerungspraxis – insbesondere im Bereich der Einkün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / bb) Wann liegt welcher Standard vor?

Der wohl am häufigsten vorzufindende mittlere Standard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale durchschnittlichen und selbst höheren Ansprüchen genügen. Von diesem Standard geht die Finanzverwaltung in der Regel aus, wenn nicht besondere Umstände auf einen sehr einfachen oder sehr anspruchsvollen Standard hindeuten. Ein sehr einfacher Standard liegt vor, wenn die z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / dd) Standardhebung neben HK

Kommt es nur in zwei Bereichen der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Standardhebung, wird aber gleichzeitig an dem Objekt eine zu HK führende Maßnahme durchgeführt (z.B. eine Erweiterungsmaßnahme i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 HGB), sieht die Finanzverwaltung hierin – wie bisher – eine Standardhebung mit der Folge, dass die Aufwendungen zur Standardhebung als AK ebenfalls nu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Höchstbeträge und Abzugsfähigkeit

Vorsorgeaufwendungen sind zunächst nur in Höhe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geleisteten Beiträge abziehbar (§ 11 Abs. 2 EStG).[20] Für Altersvorsorgebeiträge in die Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist ein Abzug nur i.R.d. Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3-4 EStG zulässig. Dabei wird auf den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abgestellt. Obwohl di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3.7 Erbbauzinsanspruch (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 24 Der mit dem Erbbaugrundstück verbundene Erbbauzinsanspruch ist zwar bürgerlich-rechtlich wesentlicher Bestandteil des belasteten Grundstücks,[1] grunderwerbsteuerrechtlich aber kein Grundstücksbestandteil, sodass auch sein Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Es handelt sich dabei um eine bloße Geldforderung.[2] Der Gesetzgeber hat sich dieser Beurteilung an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3.5 Maschinen und sonstige Vorrichtungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 19 Der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff erfährt grunderwerbsteuerrechtlich durch § 2 Abs. 1 S. 2 GrEStG eine Korrektur. So werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zu den Grundstücken gerechnet;[1] sie sind demzufolge von der Besteuerung ausgenommen. Die zu einer Betriebsanlage gehörenden Vorrichtungen müss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4.2.2 Aufhebung, Erlöschen und Heimfall

Rz. 30 Bei der Aufhebung des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Grundstücks die volle Rechtsmacht über das Grundstück zurück. Dieser Rechtsvorgang ist mit einem Rückerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch den früheren Alleineigentümer vergleichbar. Ein mangels Rechtsträgerwechsel nicht steuerbarer Vorgang liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer ein ih...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / Zusammenfassung

Überblick Das deutsche Umsatzsteuersystem ist als sog. Allphasenumsatzsteuer ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer in allen Wertschöpfungsphasen und auf allen Handelsebenen erhoben wird. Besteuert wird jeweils der Mehrwert, d. h. die Differenz zwischen Umsatz und Vorleistung. Deshalb löst bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern fast jeder Geschäftsvorfall auch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) [1] kann nach Maßgabe dieses Gesetzes an Wohnungen Wohnungseigentum und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden. Unter Wohnungseigentum versteht man danach das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentu...mehr