Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 3.2 Auswahlermessen

Ein weiteres Ermessen besteht dahingehend, in welcher Höhe das Verzögerungsgeld festgesetzt wird.[1] Der Gesetzgeber hat hierbei einen recht weiten Rahmen von 2.500 EUR bis 250.000 EUR geschaffen. Wenn also ein Verzögerungsgeld festgesetzt wird, sind mindestens 2.500 EUR festzusetzen, selbst bei nur geringfügigen Verstößen. Dies erscheint überzogen, gerade im Vergleich mit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 2.1 Auskunftserteilung nur im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Fraglich war, ob die Nichterteilung von Auskünften nur im Rahmen einer Außenprüfung nach § 146 Abs. 2c AO sanktioniert werden konnte. Es ist hier zunächst wichtig zu erkennen, dass die Bestimmung auf eine Außenprüfung abstellte, nicht allein auf eine Betriebsprüfung; dies hat zur Folge, dass alle Steuerpflichtigen hiervon betroffen sind, bei denen nach § 193 Abs. 2 AO eine s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 1.1 Anwendungsbereich

Ein unbefangener Leser des § 146 Abs. 2c AO konnte bis 31.12.2024 den Eindruck gewinnen, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes komme nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland vom Steuerpflichtigen gegen eine Pflicht verstoßen wird, die im Zusammenhang mit dieser Sonderregelung steht. Dieser Eindruck wurde dadurch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Bei dem Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO handelt es sich um eine Sanktionsmöglichkeit der Finanzverwaltung. Von erheblicher Bedeutung ist, dass sich der Anwendungsbereich dieses Sanktionsinstruments seit 1.1.2025 nur noch auf den Bereich der Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland beschränkt. DIe Sanktionierung von Verstößen gegen die Mitwirku...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 4 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Verzögerungsgelds ist ein Einspruch statthaft.[1] Gleiches gilt für das Verlangen zur Vorlage von Unterlagen, zur Auskunftserteilung usw. Die Fristsetzung, innerhalb derer ein Steuerpflichtiger seiner Pflicht noch nachkommen kann, ist eine unselbstständige Nebenbestimmung und kann nicht getrennt angefochten werden. Die allgemeinen Zulässigkeitsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 3.3 Begründung der Ermessensentscheidung

Die Ermessensentscheidung des Finanzamts ist zu begründen.[1] Dabei müssen die Gründe, die für die Ermessensentscheidung prägend waren, aus der Festsetzung ersichtlich sein. Allerdings kann die Ermessensdarstellung noch bis zum Ende eines Einspruchsverfahrens nachgeholt werden (§ 126 Abs. 2 AO). Im Klageverfahren gestattet § 102 Satz 2 FGO dem Finanzamt dann allerdings nur, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 1.2 Anwendungsfälle im Zusammenhang mit der elektronischen Buchführung

Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 AO sind Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen in Deutschland zu führen und aufzubewahren. Von diesem Grundsatz wurde durch den § 146 Abs. 2a AO, der durch das Jahressteuergesetz 2009 eingefügt wurde, für die elektronische Buchführung die Möglichkeit einer Ausnahme geschaffen, die allerdings in der Literatur nahezu einhellig Kritik erfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 3.4 Verzögerungsgeld als Betriebsausgabe

Bei dem Verzögerungsgeld handelt es sich nach § 3 Abs. 4 AO um eine steuerliche Nebenleistung.[1] Ob ein gezahltes Verzögerungsgeld abzugsfähig ist, ist fraglich.[2] Dies wird man mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Nichtabzugsfähigkeit bejahen können. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass sich auch argumentieren ließe, die steuerliche Nebenleistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 3.1 Entschließungsermessen

Sind die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben, kann die Finanzbehörde ein Verzögerungsgeld festsetzen. Es besteht also nach dem eindeutigen Wortlaut des § 146 Abs. 2c AO ein Entschließungsermessen seitens der Behörde. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, eine Pflicht zur Festsetzung einer Sanktion vorzusehen, so dass nicht davon ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 1.3 Anwendungsfälle im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung

Von größerer Bedeutung in der Praxis für die große Anzahl von Steuerpflichtigen sind waren die 3 Fälle, in denen die Festsetzung eines Verzögerungsgelds im Zusammenhang mit der Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung in Betracht kommen konnte.[1] Ohne jeglichen Zusammenhang mit dem Transfer der elektronischen Buchführung ins Ausland konnte ein Verzögerungsgeld in folgen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 3. Welchen Inhalt muss ein Antrag haben (materielle Voraussetzungen)?

Sachverhalt – Wie ist der Sachverhalt darzustellen? In dem Antrag sollte zumindest der Sachverhalt, der Gegenstand der verbindlichen Teilzusage ist, umfassend dargestellt werden, da das FA ohne entsprechenden Vortrag keine verbindliche Teilzusage erteilen kann (v. Wedelstädt, AO-StB 2009, 15 [17] zu § 204 Abs. 1 AO). Beraterhinweis Etwaige fehlerhafte oder unvollständige Ausf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formelle Voraussetzungen)?

Wer stellt den Antrag (Antragsteller)? Antragsberechtigt ist grundsätzlich derjenige, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird (= der geprüfte Steuerpflichtige). Bei Bevollmächtigung stellt regelmäßig der steuerliche Berater den Antrag (§ 80 Abs. 1 AO). In vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen sind ggf. die Neuerungen durch das MoPeG zu beachten (vgl. Folge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 3. ... für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt ...

"Sachverhalt" i.S.d. § 204 Abs. 2 AO umfasst jeden tatsächlichen Zustand und/oder Vorgang, der für die Besteuerung von Bedeutung ist (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 204 AO Rz. 18 [01/2024]). Der Sachverhalt muss im Prüfungsbericht dabei grundsätzlich umfassend dargestellt werden, wenn mit einem Antrag auf verbindliche Zusage zu rechnen ist, § 12 Abs. 1 BpO 2000 (dies gilt u....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 4. ... im Teilabschlussbericht dargestellt ...

Der für die Vergangenheit geprüfte Sachverhalt muss im Teilabschlussbericht dargestellt sein. Beraterhinweis § 204 Abs. 2 AO verwendet den Begriff "Teilabschlussbericht", der synonym zum "Teilprüfungsbericht" i.S.d. § 202 Abs. 3 AO zu verstehen ist. Obgleich die uneinheitliche gesetzliche Terminologie verwirrt, meinen beide Begriffe das Gleiche (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 3. Einspruch gegen aufgehobene/geänderte verbindliche Teilzusage

Gegen die Aufhebung oder Änderung einer verbindlichen Teilzusage nach § 207 AO ist ebenfalls der Einspruch statthaft (Schallmoser in HHSp, AO/FGO, § 207 AO Rz. 25 und 37 [04/2024]). Ändert das FA zudem den auf der verbindlichen Teilzusage beruhenden Steuerbescheid, muss der Steuerpflichtige ggf. beide Verwaltungsakte (Teilzusage und Steuerbescheid) anfechten. Solange über den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / IV. Kann oder muss die verbindliche Teilzusage erteilt werden (Ermessen des FAs)?

Die verbindliche Teilzusage wird nach § 204 Abs. 2 AO im pflichtgemäßen Ermessen des FAs erteilt (Kannvorschrift, § 5 AO). Im Vergleich zur verbindlichen Zusage nach § 204 Abs. 1 AO (Sollvorschrift) ist das Ermessen – trotz Darlegung des Zusageinteresses – daher grundsätzlich nicht eingeschränkt. Das FA kann den Antrag insb. ablehnen, wenn sich das FA nicht binden möchte, wei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 2. Allerdings sind Außerkrafttreten und Korrekturmöglichkeiten zu beachten, § 207 AO

Außerkrafttreten. Die verbindliche Teilzusage schützt allerdings nicht das Vertrauen des Steuerpflichtigen in das Fortbestehen einer gesetzlichen Regelung; sie tritt außer Kraft, "wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden", § 207 Abs. 1 AO. Die Bindungswirkung erlischt in diesen Fällen ex nunc ab Inkrafttreten des Gesetzes und ohne, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / VIII. Fazit und Ausblick

Das neue Verfahrensinstrument ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Finanzämter Teilprüfungsberichte erlassen und die Steuerpflichtigen den Erlass von verbindlichen Teilzusagen beantragen werden. Sind sich die Beteiligten über den geprüften Sachverhalt und deren steuerliche Beurteilung einig und ist ein zeitnaher Abschluss der Auß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 2. ... erlassener Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO

Zu Einzelheiten zum Teilabschlussbescheid s. Denninger / Hürten, AO-StB 2024, 274. Beachten Sie, dass der Teilabschlussbescheid für die auf ihm basierende verbindliche Teilzusage keine Grundlagenwirkung entfaltet (§ 182 Abs. 1 AO). Wird also der Teilabschlussbescheid aufgehoben oder geändert, bleibt die verbindliche Teilzusage weiterhin bestehen und behält ihre Rechtsgrundwir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 1. Grundsätzlich entfaltet die verbindliche Teilzusage Bindungswirkung, § 206 AO

Grundsätzlich tritt insoweit Bindungswirkung ein, als sich der später verwirklichte Sachverhalt "mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt deckt" (sog. Sachverhaltsidentität = Identität hinsichtlich aller wesentlichen, d.h. für die steuerliche Behandlung maßgeblichen, Sachverhaltsmerkmale), § 206 Abs. 1 AO. Dieser Grundsatz gilt dabei insb. zugunsten des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 2. Aufhebungsantrag/Feststellungsklage bei rechtswidriger verbindlicher Teilzusage zuungsten des Steuerpflichtigen

Widerspricht die erteilte verbindliche Teilzusage zuungunsten des Steuerpflichtigen dem geltenden Recht, kann er die Aufhebung der Teilzusage beantragen oder Feststellungklage mit dem Ziel erheben, den Wegfall der Bindungswirkung nach § 206 Abs. 2 AO feststellen lassen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Schallmoser in HHSp, AO/FGO, § 206 AO Rz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung nicht einkommensteuerbar

Leitsatz Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotential aufweisen, wobei eine Nutzung an jedem Tag nicht erforderlich ist, die aber zur regelmäßigen oder zumindest mehrmaligen Nutzung geeignet sind (vgl. BFH-Rechtsprechung). Ein Wohnmobil ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.3 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse

Nach § 102 AO steht verschiedenen Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Berufsgeheimnissen zu. Die Regelung ist abschließend.[1] Sie gilt nicht, wenn der jeweilige Berufsangehörige in eigenen Steuersachen tätig ist.[2] Die Regelung ist Ausfluss des besonderen Vertrauensverhältnisses, das für diese Berufsgruppen besteht. Nach dem Wortlaut besteht auch i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 1 Allgemeines und Adressaten der Norm

Grundsätzlich bestehen im steuerlichen Verwaltungsverfahren umfangreiche Mitwirkungs- und Vorlagepflichten. Geregelt sind diese vor allem in den §§ 90ff. AO und betreffen zunächst den Steuerpflichtigen, im Einzelfall aber auch Dritte. Diese Pflichten sind Ausfluss des staatlichen Interesses an einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuer.[1] Dieses staatliche Aufk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.4 Auskunftsverweigerung bei Gefahr der Strafverfolgung

Nach § 103 AO sind Personen nicht auskunftspflichtig, wenn sie sich selber oder ihre Angehörigen hierdurch der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem OWiG aussetzen. Voraussetzung ist nach § 103 AO, dass die Auskunftspflicht weder den Beteiligten noch den für einen Beteiligten Auskunftspflichtigen trifft. Die Norm gilt also für Dritte.[1] Weiterhin ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.1 Rechtsstellung des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat im Besteuerungsverfahren grundsätzlich kein Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Seine Auskunft kann deshalb grundsätzlich nach § 328ff. AO durch ein Zwangsgeld erzwungen werden.[2] Allerdings kann auch die Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nicht grenzenlos gelten, sondern im Einzelfall eine Grenze in Art. 2 Abs. 1 GG finden, wenn seine Intimsphäre u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.5 Vorlageverweigerungsrechte

Nach § 104 Abs. 1 AO kann, soweit die Auskunft verweigert werden darf, auch die Vorlage von Urkunden und Wertsachen verweigert werden. Dies gilt auch für die Erstattung eines Gutachtens.[1] Bei § 104 AO handelt es sich dabei um ein eigenständiges Recht, welches aber von seinem Inhalt und Umfang durch die §§ 101 bis 103 AO bestimmt wird.[2] Insofern gilt die Regelung auch nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.7 Rechtsstellung der Kreditinstitute

Nach der AO haben Kreditinstitute gegenüber der Finanzverwaltung kein Auskunftsverweigerungsrecht. Es gibt insoweit kein Bankgeheimnis, da es an einer entsprechenden Regelung in den §§ 101ff. AO fehlt. Die Verwaltung hatte sich lediglich durch den Bankenerlass vom 31.8.1979[1] gegenüber den Kreditinstituten eine gewisse Selbstbeschränkung auferlegt. Durch das Steuerreformges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.6 Sonderbestimmungen für öffentliche Stellen

In § 105 AO wird eine Sonderregelung für die Auskunftspflicht von öffentlichen Stellen gegenüber dem Finanzamt getroffen. Dem Finanzamt gegenüber besteht grundsätzlich keine Verschwiegenheit. Die Auskunftspflicht geht damit der Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich vor.[1] Allerdings haben die staatlichen Stellen gemäß § 105 Abs. 2 AO auch gegenüber den Finanzbehörden das P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte

Leitsatz 1. Eine "feste" Geschäftseinrichtung setzt in ihrem Zeitbezug grundsätzlich eine Mindestdauer von sechs Monaten voraus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 28.06.2006 ‐ I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100). Diese Mindestdauer bezieht sich nicht nur auf die Geschäftseinrichtung, sondern auch auf die unternehmerische Tätigkeit, die in der Geschäftseinrichtung ausgeübt wird. Die Frist ist auch dann nicht eingehalten, wenn sie lediglich durch die Abwicklung e...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abkommensrechtliche Betriebsstätte eines Taxiunternehmens

Leitsatz 1. Eine feste Geschäftseinrichtung liegt abkommensrechtlich (hier: Art. 5 Abs. 1 DBA-Schweiz) vor, wenn sich bei einer Gesamtwürdigung der in Wechselwirkung zueinander stehenden Merkmale der zeitlichen und örtlichen Festigkeit der Geschäftseinrichtung sowie der dauerhaften Verfügungsmacht des Unternehmens über diese Geschäftseinrichtung eine ausreichende Verwurzelung des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit ergibt. 2. Die dauerhafte Überlassung personenbes...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 7 KraftStG

Leitsatz 1. Für Zwecke der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Befreiung nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist ein Gewerbebetrieb nicht allein aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Fiktion der Abfärbung oder der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes anzunehmen. 2. Fahrzeuge werden nicht ausschließlich zu Beförderungen für land- oder forst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 2.3 Rüge der überlangen Verfahrensdauer

Die 2. Tatbestandsvoraussetzung für eine Entschädigung nach § 198 GVG ist, dass der Betroffene die Verzögerung in dem Verfahren ausdrücklich rügt.[1] Dieser Verzögerungsrüge kommt dabei insbesondere eine Warnfunktion für das Gericht zu.[2] Die Rüge ist nicht zwingend zu begründen, doch wird eine Begründung im Regelfall angezeigt sein.[3] Wird die Rüge nicht erhoben, liegt ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 4 Zuständigkeit

Wer Anspruchsgegner im Verfahren wegen der Entschädigung ist, bestimmt sich nach dem Gericht, vor dem die Verzögerung eingetreten ist.[1] Bei Gerichten eines Bundeslandes ist es das Land, bei Bundesgerichten der Bund. Bei Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden gilt dies entsprechend.[2] Nach dem Antragsgegner ergibt sich auch das zuständige Gericht für die Erhebung der Klage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 2.2 Überlange Verfahrensdauer

§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG normiert den zentralen Grundsatz der Entschädigungsregelungen: Hiernach wird derjenige, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, angemessen entschädigt. Die erste ganz zentrale Frage in der Anwendung der Entschädigungsregelung ist somit, wann ein Gerichtsverfahren eine unangemessene Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 1 Wesentliche Aspekte

Der deutsche Gesetzgeber hat auf das Übel sehr langer Gerichtsverfahren, das in der Praxis gerade auch im Bereich des Steuerrechts immer wieder beklagt wird, nicht ohne Druck reagiert.[1] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nämlich in einer Entscheidung vom 2.9.2010[2] Deutschland dazu aufgefordert, eine solche Regelung zu schaffen. Dem konnte sich der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen, die aus der üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 2.1 Anwendungsbereich

Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Steuerstrafverfahren auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 3.2 Immaterielle Nachteile

Darüber hinaus trifft das Gesetz eine pauschale Regelung für Schäden, die nicht materieller Natur sind, z. B. Rufschädigung usw. Ein solcher immaterieller Schaden wird vermutet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen, also eine überlange Verfahrensdauer, die gerügt wurde, gegeben sind. Nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG beträgt die Entschädigung für nicht vermögensmäßige Schäden 1.20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7 Rechtsmissbräuchliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen und nahestehenden Personen

Durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten können die Regelungen des materiellen Steuerrechts nicht umgangen werden.[2] Eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung liegt vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die den wirtschaftlichen Vorgängen nicht angemessen ist, die gewählte Gestaltung beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer ange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.2 Verzicht auf entgeltliches Wohnungsrecht o. Ä. und Abschluss eines Mietvertrags

Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander möglichst günstig zu gestalten. Insbesondere können Angehörige frei darüber entscheiden, ob sie ihre Leistungen auf familiärer oder vertraglicher Basis erbringen. Es stellt daher keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der Steuerpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entschädigung bei überlange... / 3.1 Materielle Nachteile

Für materielle Nachteile besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.[1] Dies betrifft insbesondere Vermögensschäden, die der Betroffene aufgrund der überlangen Dauer des Verfahrens erlitten hat.[2] Allerdings, und dies sollte nicht verkannt werden, muss hierbei der Betroffene die Kausalität zwischen der Verzögerung und dem Schaden darlegen. Dies kann im Einzelfal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.1 Wechselseitige Vermietung

Verträge unter Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, sog. Fremdvergleich.[1] Selbst wenn das Mietverhältnis sämtliche Voraussetzungen des Fremdvergleichs erfüllt, kann es gleichwohl im Einzelfall steuerlich nicht anerka...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft

Leitsatz Die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen

Leitsatz Werden beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Jahren vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen im Jahr 2022 zurückgezahlt, ist die Rückzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Betriebsausgabenabzug ist nicht nach § 3c Abs. 1 EStG eingeschränkt. Die Regelung des § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält kein Gewinnermittlungsverbot un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr