Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben.[1] Da die Steuerschuld bei Erfüllung der Tatbestände des § 16 Abs. 1 bis 3 GrEStG nicht mit Wirkung für die Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.1 Hinausschieben der Festsetzungfrist

Rz. 49 Nach § 16 Abs. 4 GrEStG endet die Festsetzungsfrist[1] nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Ereignisses, das nach den Abs. 1–3 die Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung begründet. Dabei ist nicht allein der Zeitpunkt der rechtlichen, sondern auch der tatsächlichen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs maßgebend. Erst dann entsteht der Anspruch auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie w... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlossen, Umsätze die nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei wären, als steuerpflichtig zu behandeln. Das hat sie auch getan. Fraglich ist, ob die Verwaltung in der Jahresabrechnung bzw. in der Einzeljahresabrechnung die auf das Teileigentum des K entfallende Umsatzsteuer richtig ausgewiesen hat. Daran mag man z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.8 Gesetzliche und vertragliche Minderungsrechte erfasst

Rz. 43 § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG setzt nach seinem Wortlaut zwar ein gesetzliches Minderungsrecht nach § 437 BGB voraus. Gleichwohl ist die Vorschrift aber auch auf ein vertraglich vereinbartes Minderungsrecht, also eine vertragliche Verpflichtung zur Herabsetzung des Kaufpreises im Fall eines Sach- oder Rechtsmangels, anwendbar.[1] Soweit § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG a. F. darauf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 10.4 Arbeitsvertrag

Sofort fremdes Personal einzustellen ist aus Sicht des Existenzgründers immer mit Risiken verbunden, z. B. Ärger bei Kündigungen eines unzuverlässigen Mitarbeiters etc. Um ein Vertragsverhältnis zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen freundschaftlich verbundene fremden Dritten grundsätzlich steuerlich infrage zu stellen, müssen besondere und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.5 Mehrere Rechtsgeschäfte

Rz. 48 Die Begünstigung des § 16 Abs. 1 oder 2 GrEStG ist bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG stets dann zu gewähren, wenn eines von mehreren Rechtsgeschäften, die zu einer Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) bzw. zu einer Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile[1] geführt haben, wieder vollständig aufgehoben wird. Nach früherer Auffass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 4.3 Übernahme eines GmbH-Anteils einer aktiven GmbH

Wesentliche Aufgabe des Steuerberaters ist es, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und muss den Gründer bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen, und kann dann auch eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen von Kunden etc. nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie zwangsläufig haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 4.4 Kauf eines Einzelunternehmens

Folgendes muss der Steuerberater auf jeden Fall mit dem Gründer besprechen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist daran interessiert, die den Kunden und Geschäftspartnern bekannte Firma fortzuführen. Dies ist zulässig, wenn der Verkäufer es ausdrücklich erlaubt (§ 22 Abs. 1 HGB).[1]"Firma" heißt im Handelsrecht nicht das Unternehmen selbst, sondern es ist "der Name, u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.4.1 Gewerbeanmeldung

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.[1] Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs muss angemeldet werden. Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, z. B.: Betrieb von S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 7 Wertberichtigung einer Forderung: Umbuchung der gefährdeten Forderung

Sind Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Ausfallrisiko behaftet, ist dem im Wege der Einzelwertberichtigung Rechnung zu tragen. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben. Bei der Bewertung von Forderungen gegenüber im Ausland ansässigen Schuldnern können neben der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.5 Information der Behörden

Von der Verschmelzung sind die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt zu informieren. Die Notare haben die Finanzämter binnen zwei Wochen nach der Beurkundung zu unterrichten. Zusätzlich ist die Auflösung der übertragenden Gesellschaft binnen eines Monats vom Geschäftsführer der übertragenden GmbH dem zuständigen Finanzamt zu melden. Achtung Manche Genehmigungen gehen un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Inhaltliche Anforderungen/Fremdvergleich/angemessene Gesamtausstattung

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Gehaltserhöhung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem, dass das Gehalt der Höhe nach angemessen ist. Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Zur Gesamtausstattung gehören alle geldwerten Vorteile, so auch die Zusa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gründung einer GmbH / 5 Eintragung der GmbH

Bei vollständiger und richtiger Anmeldung soll die Eintragung der GmbH binnen 10 Werktagen in das Handelsregister erfolgen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 Handelsregisterverordnung). Die Eintragung wird so dann im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nun ist die GmbH als juristische Person entstanden. Achtung Vorsicht bei Fake-Rechnungen! Leider gibt es kriminelle Akteure, die i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwirkung / 2.1 Beachtsamer Zeitablauf

Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund des Zeitablaufs ein beson...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Regelungen für die Ausgabe von Gutscheinen ab 1.1.2019

Rz. 133 Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen. Ein "Gutschein" ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder die Dienstleistungen oder die Identität der möglichen Lieferer oder Dienstlei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Vorsteuerabzug

Rz. 261 Materiell-rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug sind die Art. 167 bis 192 MwStSystRL. Nach Art. 167 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Die Regelung stellt sicher, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer beim leistenden Unternehmer und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfän...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10 Steuersätze

Rz. 192 Die Steuersatzharmonisierung war erst durch die RL 92/77/EWG mWv 1.1.1993 in Angriff genommen worden. Sie wurde mit der RL 96/42/EG, der RL 96/95/EG, der RL 1999/49/EG sowie der RL 2006/18/EG fortgesetzt. Eine vollständige Harmonisierung der Steuersätze stand bislang immer noch aus. Inzwischen hat die EU-Kommission am 18.1.2018 Vorschläge zur Modernisierung der ermäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwirklichen. Gerade ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.1 Die Bürgschaft

Bei der Sicherung am Vermögen einer anderen Person als solchem sind diese Sicherungsformen möglich: die Bürgschaft, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Hier wird nur die Bürgschaft dargestellt. Der Geschäftspartner wird die Bürgschaft einer Bank vorziehen, auch jetzt noch, wo manche Kreditinstitute in Schieflage geraten sind. Nachteile der Bürgschaft: Die Bankbürgschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / I. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Rz. 46 Die Bestellung eines Untererbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer, [158] sodass dem Grundbuchamt zur Eintragung des Untererbbaurechts die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes vorzulegen ist. Die Gleichstellung der Erbbaurechte mit den Grundstücken (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG) erfasst auch die Untererbbaurechte.[159] In der UB bescheinigt das Fina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Rz. 140 Die Begründung eines Eigentümererbbaurechts ausgenommen,[1075] ist zur Bestellung eines Erbbaurechts die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes vorzulegen.[1076] Der grunderwerbsteuerliche Vorgang ergibt sich aus §§ 1, 2 Abs. 2 Ziffer 2 GrEStG, das Grundbuchamt nimmt die Eintragung erst nach Vorlage der UB vor,[1077] § 22 GrEStG. Die Begründung eines Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / VI. Forderungen des Finanzamtes

Rz. 151 Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Nach Abs. 2 der Vorschrift haftet der Erbe für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des BGB über die Erbenhaftung.[127] Von praktischer Relevanz ist insbesondere die Frage, wie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9 Bindung des Finanzamts an frühere Entscheidungen zur Angemessenheit

Tz. 443 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In der Praxis stellt sich manchmal die Frage nach der Bindung des FA an eine zB iRe Bp getroffenen Entsch zur Anerkennung von GF-Gehältern. Wird in einer Schlussbesprechung eine vGA lediglich wegen der Höhe der Gehaltssteigerungen (und nicht wegen der Angemessenheit der Gesamtausstattung oder der Tantiemezahlung) – nach eingehender Besprechu...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / VI. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes; Teilungsgenehmigung der Gemeinde

Rz. 11 Ob die Teilung eines Erbbaurechts eine Grunderwerbssteuer auslöst, findet sich bislang in der Literatur noch nicht erörtert. Da die Teilung eines Erbbaurechts eine Teilaufhebung darstellt, scheint es naheliegend, die insoweit geltenden Besteuerungsmaßstäbe heranzuziehen. Während die gänzliche Aufhebung eines Erbbaurechts (siehe § 12 Rdn 1 ff.), das nicht dem Eigentüme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 100 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteueraus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 22. Änderung der Festsetzung, Rückforderung von Arbeitnehmer-Sparzulagen (§ 13 Absatz 5 des 5. VermBG, § 6 Absatz 2 und 3, § 8 Absatz 4, § 9 VermBDV)

Rz. 108 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Bescheid über die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist zu ändern, wenn bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Verträge nach §§ 5 bis 7 des 5. VermBG angezeigt worden ist, dass Sperr-, Verwendungs- oder Vorlagefristen verletzt worden sind (§ 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV) oder sich die Förderung in den Fällen des Rn. 100 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 15. Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage (§§ 13, 14 des 5. VermBG, § 6 Absatz 1 VermBDV)

Rz. 76 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist auch dann der Vordruck für die Einkommensteuererklärung zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer keinen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellt und auch nicht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 59 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 60 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr