Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtkosten

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Besonderheiten gelten auch, wenn ein ArbN arbeitsrechtlich gehalten ist, seine berufliche Tätigkeit dauerhaft in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet aufzunehmen, ohne dort die erste Tätigkeitsstätte zu haben (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 51 ff). In diesen Fällen sind Wegstrecken zwischen der Wohnung des ArbN und dem täglich aufgesuchten weitr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG kann dem ArbN notwendige Mehraufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen bei Auswärtstätigkeit (> Rz 9) steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Der Umfang der Steuerbefreiung entspricht dem, was der ArbN selbst ohne die Erstattung durch den ArbG als WK abziehen könnte (> Rz 52). Diese Regelung gil...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen

Rz. 18 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei Abrechnung der Fahrtkosten für das private Kfz (> Kraftfahrzeugbenutzung) anhand der tatsächlichen Aufwendungen ist dem ArbG der Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs nachzuweisen, der dem Anteil der begünstigten Fahrten (> Rz 24 ff) an der gesamten Jahresfahrleistung entspricht (> R 9.5 Abs 1 Satz 3 LStR). Beispiel: Die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abholfahrten

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Entfernungspauschale Rz 33, für Leerfahrten bei Fahrergestellung > Kraftfahrzeuggestellung Rz 62, 64, > Kraftfahrzeugunfall Rz 7, für private Fahrtkosten bei > Menschen mit Behinderungen Rz 8 ff, für den beruflichen Bereich > Entfernungspauschale Rz 105 ff und > Zwischenheimfahrten Rz 2.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Begünstigte Fahrten

a) Auswärtstätigkeit Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unter > Rz 14 ff genannten Aufwendungen darf der ArbG steuerfrei erstatten, soweit es sich um Fahrten handelt, für die § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG gilt (Auswärtstätigkeit). Beispiel 1: ArbN D ist bei einem regional tätigen Bauunternehmen beschäftigt. Er ist keiner ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines ArbG zugeordn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Doppelte Haushaltsführung

Rz. 94 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei einem ArbN, der aufgrund beruflicher Veranlassung einen doppelten Haushalt führt (> R 9.11 LStR), können folgende Aufwendungen nach § 3 Nr 16 EStG lohnsteuerfrei erstattet werden:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Erstattung mit pauschalen Km-Sätzen

Rz. 15 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Üblicherweise werden Kfz-Kosten des ArbN mit pauschalen – festen – Km-Sätzen erstattet (> Typisierende Betrachtungsweise). Ohne Einzelnachweis der Aufwendungen durch den ArbN darf der ArbG die auf begünstigte Fahrten (> Rz 24 ff) entfallenden Aufwendungen pauschal bei Benutzung des vom ArbN gestellten PKW mit den Km-Sätzen steuerfrei erstatt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Möglichkeiten der pauschalen Besteuerung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit gezahlte Auslösungen nicht steuerfrei erstattet werden dürfen, unterliegen sie als stpfl > Arbeitslohn dem Steuerabzug. Der ArbG hat verschiedene Möglichkeiten der Versteuerung. Er kann die sich bei der Reisekostenabrechnung ergebenden steuerpflichtigen Teile Rz. 80/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeordnete

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Die Sozialversicherung bei ... / 6.4 Nettolohnvereinbarungen

Einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Hinweis Aus der Formulierung "zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlt werden" ergibt sich, dass ein bereits vereinbartes feststehendes Entgelt durch eine w...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Abrechnung der Reisekosten

Rz. 94 Beispiel 54: Fahrtkosten Pkw, Abwesenheit bis vier Stunden Der Anwalt hat seine Kanzlei in Köln. Er fährt zu einem Verhandlungstermin vor dem LG Bonn (einfache Strecke 30 km). Insgesamt ist er zwei Stunden von seiner Kanzlei abwesend. Der Anwalt erhält Ersatz seiner Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 45. Reisekosten

Rz. 105 Mit dem KostRÄG 2021 sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. 7003 VV) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zur jeweil...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten

Rz. 99 Wird eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt, regelt Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1 VV, wie die nach Nrn. 7003 bis 7006 VV zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind. Danach sind die gesamten Reisekosten verhältnismäßig aufzuteilen. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsamen Geschäftsreise nur für seinen Anteil und nicht etwa f...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Gebühren

Rz. 61 Im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist auch hier nicht vorgesehen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr. 1008 VV), höchstens um 2,0.[23] Rz. 63 Findet im Erinn...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ff) Verfahren mit Hauptverhandlung und Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 117 Beispiel 48: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung und auswärtiger Zeugenvernehmung Vor dem ersten Hauptverhandlungstermin lässt das Amtsgericht Köln im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen einen Zeugen vernehmen und führt anschließend die Hauptverhandlung durch. Der Verteidiger nimmt an beiden Terminen teil. Angefallen sind hier zunächst wieder die ...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

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§ 38 Auslagen / 4. Verlegung der Kanzlei

Rz. 103 Verlegt der Anwalt nach Entgegennahme des Auftrags seine Kanzlei, so kann er seine Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie auch vom früheren Kanzleisitz aus angefallen wären (Vorbem. 7 Abs. 3 S. 2 VV).[56] Beispiel 61: Verlegung der Kanzlei, nicht ersatzfähige Mehrkosten Nach Erhalt des Mandats verlegt der Verteidiger seine Kanzlei von Köln nach Bonn und nimmt ans...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / f) Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 98 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschrift des § 121 Abs. 4 ZPO sieht im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor.[59] Rz. 99 Die Kosten eines Terminsvertreters können aber als Auslagen geltend gemacht werden.[60] ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (2) Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 87 Entstehen kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV. Sie entsteht in diesem Verfahrensabschnitt erneut, unabhängig davon, ob die Gebühr im vorbereitenden Verfahren bereits entstanden ist und wie viele Termine dort stattgefunden hatten. Beispiel 36: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Nach Eingang der Akten führt das AG Köln zunächst im...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IX. Abrechnungsmuster

Rz. 65 Beispiel 8: Einfache Abrechnung, einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert Der Anwalt ist mit einer Unfallschadenregulierung beauftragt (Wert: 3.000,00 EUR) und schließt mit dem Haftpflichtversicherer eine Einigung. Herrn/Frau/Firma (…) (Name, Adresse) In Sachen (…) ./. (…) Rechnungsdatum: (…) Rechnungsnummer: (…) Steuernummer: (…) Leistungszeitraum: (…) Rechn...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 74 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber in dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 121 Abs. 3 ZPO darf lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein im Gerichtsbezirk ni...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / g) Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit der bedürftigen Partei

Rz. 100 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit der Partei abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 101 Ein Teil der Rspr. ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme der Partei nicht in Betracht.[61] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der Anwalt habe durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Fahrtkosten im Übrigen (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG)

Schrifttum: Warnke, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 01.01.2014, EStB 2013, 390; Schulenbur/Birakis/Makowsky, Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014, NWB 2013, 3943; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fahrtkosten

a) Familienheimfahrten Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Fahrtkosten

Rn. 778 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die erste Fahrt vom Ort des eigenen Hausstands an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte zwecks Begründung der doppelten Haushaltsführung sowie die letzte Fahrt vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte an den Ort des eigenen Hausstands, mit der die doppelte Haushaltsführung beendet wird, sind keine Familienheimfahrten iSd § 9Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 630 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und damit WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Seit der Reform des Reisekostenrechts mit Wirkung ab VZ 2014 sind sie in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG gesetzlich geregelt. Fahrtkosten sind dabei die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungen durch den ArbG

Rn. 643 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattet der ArbG Fahrtkosten, so ist der Erstattungsbetrag von den Fahrtkosten abzuziehen. Der ArbN kann nur die verbleibende Differenz als WK geltend machen (vgl § 3c EStG). Bei ArbN-Sammelbeförderung durch den ArbG scheidet mangels Aufwands ein WK-Abzug aus (BFH v 11.05.2005, VI R 70/03, BStBl II 2005, 785). Rn. 644–645 Stand: EL 161 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähige Aufwendungen

Rn. 637 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Liegt eine auswärtige berufliche Tätigkeit vor, sind die Fahrtkosten (wie vor der Reform des Reisekostenrechts) gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen als WK zu berücksichtigen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 635 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonstigen Fahrtkosten sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG die Aufwendungen für diejenigen Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG noch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind. Im Gegensatz zu den sonstigen Fahrtkosten können Letztere nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 ...mehr

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zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / Sachverhalt

I. Die Beklagte war im März 2016 Halterin mehrerer Pferde, insbesondere des Pferdes A. Die Klägerin ist eine erfahrene Reiterin und befand sich am 31.3.2016 auf dem Anwesen der Beklagten. Als sie gegen 16:30 Uhr auf A aufsteigen wollte, um an einer Reitstunde der Beklagten teilzunehmen, ging das Pferd durch und bockte. Die Klägerin stürzte zu Boden. Hierdurch erlitt sie eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 590 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des ArbN um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, idR eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 450 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG sind WK auch Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Grundtatbestand). Die Grundnorm in Bezug auf die Rechtsfolgenanordnung findet sich in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 1 EStG sowie in § 9 Abs 2 S 1 EStG: Für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sammelpunkt

Rn. 649 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Als vom ArbG dauerhaft festgelegten Ort, an dem sich der ArbN aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Festlegungen regelmäßig einzufinden oder seine dienstlichen Tätigkeiten regelmäßig aufzunehmen hat, nennt die Gesetzesbegründung unter anderem ein Busdepot oder einen Fährhafen (BT-Drucks 17/10774, 13).Unter die Regelung können zudem solche Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere Wohnungen

Rn. 485 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterhält der StPfl mehrere Wohnungen, so können die Fahrten von der der ersten Tätigkeitsstätte nächstgelegenen Wohnung immer als WK abgesetzt werden, ob sie nun den Lebensmittelpunkt bildet oder nicht. Fahrtkosten von einer weiter entfernt liegenden Wohnung können nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 6 EStG hingegen nur berücksichtigt werden, wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 186 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Reisekosten sind WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Der Begriff der Reisekosten umfasst als Oberbegriff Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Abzugsbeschränkungen bestehen für Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Warnke, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 01.01.2014, EStB 2013, 390; Schulenbur/Birakis/Makowsky, Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014, NWB 2013, 3943; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reiseko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswärtige Tätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 und 2 EStG)

1. Anwendungsbereich Rn. 635 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonstigen Fahrtkosten sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG die Aufwendungen für diejenigen Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG noch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind. Im Gegensatz zu den sonstigen Fahrtkosten können Letztere nach § 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sammelpunkt und weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 und 4 EStG)

1. Einführung Rn. 646 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG schränkt den Grundsatz, wonach andere Fahrten als solche von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte uneingeschränkt in tatsächlicher Höhe als WK abgezogen werden können, ein. Die Regelung richtet sich damit gegen die anderslautende BFH-Rspr (BFH v 17.06.2010, VI R 20/09, BStBl II 2012, 32). Da es si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kostendeckelung auf 4 500 EUR je Kj

Rn. 523 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale wird durch § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG der Höhe nach begrenzt auf maximal 4 500 EUR im Kj; Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Grundsatz nur bis zu dieser Höhe zum WK-Abzug zugelassen. Durch den Höchstbetrag sollte der Steuervorteil von Fernpendlern, die über eine preisgünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatsächlich entstandene Aufwendungen

Rn. 638 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Benutzt der StPfl öffentliche Verkehrsmittel, stellen alle Aufwendungen, die er für die Reise aufgewandt hat, Fahrtkosten dar (Bahn- und Busfahrkarten einschließlich eventueller Zuschläge, Flugtickets, Fährpassagen, R 9.5 Abs 1 S 2 LStR 2015). Fiktive Kosten können hingegen nicht berücksichtigt werden (Bsp: Der StPfl verwendet seine privat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Rn. 677 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachdem das BVerfG v 09.12.2008, 2 BvL 1/07 ua, BVerfGE 122, 210 die Neuregelung des § 9 Abs 2 EStG für verfassungswidrig erklärte, kehrte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale zur bis einschließlich VZ 2007 geltenden Gesetzesfassung zurück. Damit können bei den Aufwendungen für ei...mehr