Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Grundsachverhalte

Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Beiträgen Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die 1. Welle und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die 2. Welle dargestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit der am 16.12.2022 im EU-Amt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 ESRS

Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.2024 in einer korrigierten rechtsverbindlichen d...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Direkte Verpflichtung

Die mit RL (EU) 2025/794 und den Beschlüssen vom 16.12.2025 geänderte CSRD im Rahmen der Omnibus-Initiative unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen und kapitalmarktorientierten Konzerne (1. Welle) gilt weiterhin eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, allerdings ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Indirekte Verpflichtung

Dort, wo die Nachhaltigkeitsberichterstattung als überbordende Bürokratie insbesondere für die KMU angesehen wird (so auch der Tenor in den Beschlüssen der EU),[1] wird übersehen, dass die KMU letztlich auch die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gehen müssen. Insofern werden zwar Berichtspflichten vermieden durch die deutliche Verringerung des Anwendungsb...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Ausblick

Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), hätte das deutsche Gesetzgebungsverfahren eigentlich schnell ablaufen können. Im September 2025 war eine Verabschiedung von der Bundesregierung bis Ende 2025 zugesagt. Inzwischen scheint die Bundesregierung lieber ein Ge...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 CSRD

4.1 Grundsachverhalte Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Beiträgen Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die 1. Welle und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die 2. Welle dargestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit der am...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten. Auch wenn der Adressatenkreis viel diskutiert wurde, dürfte eine faktische Pflicht für fast alle Unternehmen zu einer "freiwilligen" Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. Dies hängt sowohl damit zusammen, dass formal verpflichtete Unternehmen auch über ihre Werts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Hinsichtlich des einzelnen Wirtschaftsguts wird mithin eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert. Im Ergebnis werden damit die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Rz. 104a Der Stpfl. kann auch im Entstrickungsfall du...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insb. Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten entlang der W...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Auswirkungen der ausstehenden CSRD-Umsetzung in Deutschland

Ausführlich wird die CSRD-Umsetzung in "Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung" erläutert. Nichtumsetzung der CSRD bis Ende 2025 Auch die aktuelle Regierungskoalition hat es nicht geschafft, das Gesetzgebungsverfahren der CSRD-Umsetzung zum Jahreswechsel 2025/2026 abzuschließen. Seit dem 29.9.2025 liegt die BT-Drucks. 21/1857 vor, seit dem 29.10.2025 die Stellungnahm...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundsachverhalte

Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen unter dem Wesentlich...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.6 Governance Themenstandard

Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere Offenlegungspflichten gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhaltung der S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 1. Welle sind nach der neuesten CSRD-Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/470)[1] kapitalmarktorientiert, weisen im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) auf; Versicherungsunternehmen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674/EWG des Rates[2] und mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann dadurch bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Abs. 1 ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des Stpfl. gesc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.1 Steuerverstrickung

Rz. 128a Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft, für welche die Freistellungsmethode gilt, in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Das deutsche Besteuerungsrecht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 S. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 5 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Steuerverstrickung oder Verstärkung des Besteuerungsrechts bei einem Wirtschaftsgut der außerbetrieblichen Sphäre, Abs. 1a

Rz. 132 Abs. 1a regelt durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 2, S. 8 Hs. 2, S. 9 und 10 EStG die Rechtsfolgen für eine Steuerverstrickung oder Steuerverstärkung für ein Wirtschaftsgut, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. Nach der Gesetzesbegründung differenziert die ATAD-Rich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.2.2 Keine Anpassungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Rz. 7 § 4 AStG wurde im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes nicht angepasst. Der persönliche Anwendungsbereich der EU Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) beschränkte sich auf Körperschaftsteuersubjekte. Eine Anpassung der §§ 2, 4 und 5 AStG war daher nicht geboten. Anders als in § 5 AStG waren in § 4 AStG auch keine redaktionellen Anpassungen infolge der Reform der Hinzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 50 § 4 AStG begegnen unionsrechtliche Bedenken. Die Vorschrift steht in Verdacht, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit zu verstoßen. Zwar hat der EuGH in einer Entscheidung zum niederländischen Recht eine Regelung als mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar gehalten, nach der ein Stpfl. nach dem Wegzug für einen Zeitraum von 10 Jahren weiterhin so der Erbschaftsteuer unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeits...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Offenbarung auf Antrag der betroffenen Person (Abs. 2 S. 2)

Rz. 58 Auf Antrag der betroffenen Person ist die Finanzbehörde in den Fällen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet. Die Befugnis hierzu folgt bereits aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO.[1] Während aber ein Antrag der betroffenen Person zur Offenbarung i. R.d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO nur einen Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung, aber noch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsa...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.1.2 Datenverarbeitung

Rz. 107 Der Schutz von Sozialdaten greift nach Satz 1 bei ihrer Verarbeitung. Rz. 108 Der Oberbegriff "(Daten-)Verarbeitung" fand erst durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) mit Wirkung zum 26.11.2019 Eingang in § 7b Abs. 3 Satz 1. Rz. 109 Das geltende Recht sollte beibehalten werden. Die bisherige Begri...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.6 Sozialdatenschutz (Abs. 5)

Rz. 99 Abs. 5 regelt den Sozialdatenschutz, welcher nach Maßgabe der Vorschrift von sämtlichen im Pflegestützpunkt tätigen Personen und von allen mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach Abs. 1 befassten Stellen zu beachten ist. Rz. 99a Flankierend sind die Regelungen über den Datenschutz im Neunten Kapitel zu beachten (vgl. hierzu Rz. 23). Rz. 100 Im Pflegestützpunkt tätige Pers...mehr

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Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.2 Einsatz von KI

Neben den klassischen IT-Tools werden zunehmend KI-basierte Systeme eingesetzt, die datengetriebene Bewertungen, Prognosen oder Rankings vornehmen. Für die rechtliche Bewertung ist dabei die frühere Unterscheidung nicht mehr entscheidend, ob es sich technisch um sog. "schwache" oder "starke" KI handelt. Maßgeblich ist vielmehr, in welchem Kontext das jeweilige KI-System eing...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3.4 Sozialdatenschutz nach § 7a Abs. 6 (Satz 4)

Rz. 98 Für die Verarbeitung der Sozialdaten gilt § 7a Abs. 6 entsprechend, Satz 4 (es ist insoweit zu verweisen auf die Komm. zu § 7a; vgl. auch die Gesetzesmotive zum Dritten Pflegestärkungsgesetz – PSG III v. 23.12.2016, BGBl. I S. 3191, in BT-Drs. 18/9518 S. 11 f., 60 = BR-Drs. 410/16 S. 3 f., 53). Rz. 99 Zum Oberbegriff (Daten-)Verarbeitung, der erst durch das Zweite Date...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.4.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich, personenbezogene Daten

Rz. 105 Der sachliche Anwendungsbereich des Satzes 3 ist nur bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eröffnet. Rz. 106 Personenbezogene Daten i. S. v. Art. 4 Nr. 1 Verordnung (EU) 2016/679, sind solche (Sozial)Daten die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch verarbeitet werden. Sozialdaten sind dabei Einzelangabe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form und Inhalt der Ausschreibung

Rz. 13 Die Ausschreibung ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, jedoch legt der Begriff "ausschreiben" eine Verpflichtung zur schriftlichen Ausschreibung nahe. Des Weiteren sollten bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt gestellt werden, wie z.B.: Bezeichnung der zu besetzenden Position Geforderte Qualifikationen Beschreibung der wichtigsten Aufgaben Zeitpunkt der Arbei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Bewerbungsverfahren werden – nicht zuletzt durch die rechtlichen Herausforderungen und den Bewerbermarkt – immer komplexer. Recruiter müssen immer mehr Aufgaben übernehmen und dürfen dabei nicht die wichtigsten Punkte aus den Augen verlieren. Schon deshalb kommen seit vielen Jahren IT-Tools in den Bewerbungsverfahren zur Anwendung. Seit geraumer Zeit tritt zudem im...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2 Stellenausschreibung

Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass offene Arbeitsplätze allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Kein Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat bei der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er Arbeitsplätze in Teilzeitform anbietet. Die Pflichten des Arbeitgebers hierzu bestimmen sich nach §...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG, die viele Jahrzehnte das Wirtschaftsleben beherrschten, gibt es eine Anzahl neuer europäischer Kapitalgesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die europäische Genossenschaft (SCE). Daneben können auch Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, eine Gesellschaft na...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie, wenn sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft gründen wollen, keine OHG oder KG gründen. Sie können vielmehr wählen, ob sie eine GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft gründen wollen (siehe unter 1.2). Ob ein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist oder nicht, richtet sich gem. § 1 Abs. 2 HG...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / 5 EU Deforestation Regulation (EUDR, EU-Entwaldungsverordnung)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde im Jahr 2023 verabschiedet und muss am 30. Dezember 2026 angewendet werden. Ziel der Verordnung ist es, die globale Entwaldung und Waldschädigung wirksam zu bekämpfen, indem der Zugang zum EU-Binnenmarkt an den Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten geknüpft wird. Im Unterschied zu richtlinienbasierten Nachhaltigkeitsregulierungen g...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 1 Bedeutung des Einkaufs im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsregulatorik

Mit der fortschreitenden Ausgestaltung der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik hat die Europäische Union die Anforderungen an Unternehmen zur Berücksichtigung ökologischer, sozialer und governancebezogener Aspekte erheblich ausgeweitet. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen fünf Regelwerke, die für den Einkauf eine besonders hohe Relevanz aufweisen und im weiteren Verlau...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 6 Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales klimapolitisches Instrument der Europäischen Union im Rahmen des "Fit-for-55"-Pakets. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956. Ziel des Mechanismus ist es, Carbon-Leakage-Effekte zu verhindern, also die Verlagerung CO2-intensiver Produktionsprozesse in Drittstaaten mit geringeren oder fehlenden Klimasta...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / a) Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht

Nachdem die Regelung der Nachspaltungsveräußerungssperre und ihre Änderungen sowie praktischen Auswirkungen beleuchtet worden sind, soll nun abrundend die europarechtliche Perspektive betrachtet werden. Zunächst ist als Ausgangspunkt festzuhalten, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der aus Art. 4 Abs. 3 EUV (Vertrag über die Europäische Union) entgehenden Loyalitätspflicht zur...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / 4 Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die CSDDD bildet den zentralen europäischen Rahmen zur Verankerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten. Mit der im Jahr 2024 verabschiedeten Richtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel, unternehmerische Verantwortung europaweit zu harmonisieren und über nationale Regelungen hinaus strategisch zu verankern. Im Zug...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / Zusammenfassung

Überblick Die europäische Nachhaltigkeitsregulatorik verändert die Rolle des Einkaufs grundlegend. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inklusive European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dem freiwilligen Voluntary Sustainability Standard for Small and Medium Sized Companies (VSME), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)...mehr