Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 3.1 Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 20.10.2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks 20/8092) angenommen. Durch das Gesetz wird die Lkw-Maut ab dem 1.12.2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1.7.2024 auf Lkws mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t ausgeweitet. Die CO2-Komponente soll ein Preissignal setzen, ...mehr

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zfs 11/2023, Anspruch auf A... / Leitsatz

1. Auch in Ansehung der Tatsache, dass es nach der Rechtsprechung des EuGH keinen sog. "Bagatellvorbehalt" und keine "Erheblichkeitsschwelle" bei Art. 82 Abs. 1 DS-GVO gibt, bedeutet dies nicht, dass eine Person, die von einem Verstoß gegen die DS-GVO betroffen ist, der für sie negative Folgen gehabt haben soll, vollständig vom Nachweis befreit wäre, dass überhaupt solche Fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Sonstige Erblasserschulden

Rz. 80 Schulden aus schwebenden, noch von keiner Seite erfüllten Kaufverträgen bleiben i.d.R. außer Ansatz (s. Rz. 27). Die Verpflichtung des Erblassers ein ihm treuhänderisch übertragenes Wirtschaftsgut zurückzugeben, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Mietzinsschulden sind abzugsfähig, soweit sie auf die Zeit nach dem Erbfall entfallen, jedoch nur bis zum ersten Kü...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.1 Bemessungsgrundlage

Zur Bemessungsgrundlage gehört alles, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Leistung erhält oder erhalten soll.[1] Grundsätzlich zählen auch die Nebenkosten mit zur Bemessungsgrundlage, die das Schicksal der Hauptleistung teilen. Hat der Unternehmer zulässigerweise zur Steuerpflicht der Umsätze nach § 9 UStG optiert, müssen auch die abgerechneten Nebenkos...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Eine steuerbare Vermietung eines Grundstücks setzt voraus, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen Dritten gegen Entgelt eine sonstige Leistung im Inland ausführt. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters ergibt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, wenn der Vermieter nachhaltig Leistungen ausführt. Diese Voraussetzung ist bei einer Vermi...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.1 Vorsteuerabzug und Aufteilung nach § 15 UStG

Führt der Vermieter nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsumsätze aus, hat er keinen Vorsteuerabzug für die damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Es sind zwar sämtliche bezogenen Leistungen (sowohl aus der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes als auch aus den laufenden Betriebskosten) seinem Unternehmen zuzuordnen, sodass sich der Vorsteuerabzug grds...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %, in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 16 %). Da Vermietung regelmäßig in monatlichen Teilleistungen ausgeführt wird, unterlagen die Mieteinnahmen für Juli bis Dezember 2020 (unabhängig vom Zahlungseingang) dem abgesenkten Regelsteuersatz von 16 %. Eine Besond...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.7.3 Vermietung von Sportanlagen

Bei der Vermietung von Sportanlagen zur stundenweisen Nutzung für sportliche Zwecke liegt eine insgesamt steuerpflichtige Leistung des Vermieters vor. Eine Aufteilung in eine zum Teil steuerfreie Grundstücksvermietung und eine teilweise steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen ist nach der Rechtsprechung des BFH[1] nicht gegeben. Lediglich bei der Verpachtung ein...mehr

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Baugewerbe / 1.5 Leistungserbringung, wenn das Werk nicht fertig gestellt wird

Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn der leistende Unternehmer das vereinbarte Werk nicht fertig stellen kann, weil der Leistungsempfänger den Vertrag kündigt oder insolvent wird. Kann das Werk nicht fertiggestellt werden und ist auch eine Vollendung des Werks durch den Unternehmer nicht mehr vorgesehen, entsteht insoweit ein neuer Leistungsgegenstand. Es entsteht dann e...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

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Vermietungsunternehmen / 3 Private Nutzung von Unternehmensgebäuden

Ein Unternehmer kann eine sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für private Zwecke genutzte Immobilie insgesamt seinem Unternehmen zuordnen ("Zuordnungswahlrecht").[1] Soweit eine vollständige Zuordnung zu seinem Unternehmen vorgenommen wurde, ist aber der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG auf den Teil des Gebäudes beschränkt, der für die unternehmerischen Zweck...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

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Baugewerbe / 1.2.2 Der Ort der Leistung bei einer Werkleistung

Der Ort einer Werkleistung bestimmt sich nach § 3 a UStG . Dabei kommen grds. 2 verschiedene Anspruchsgrundlagen infrage: Es kann sich zum einen um eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. In diesem Fall ist die Leistung nach § 3 a Abs. 3 Nr. 1 UStG immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Ob bei dieser Leistung ein "Grundstück" vorliegt, bestimmt si...mehr

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Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verwendung von unternehmerischen Gegenständen

Rz. 17 Die seit 1968 als Form des Eigenverbrauchs in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. bis Ende März 1999 geregelte Verwendung eines unternehmerischen Gegenstands für außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke wird vom ersten Tatbestand des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfasst. Verwendung bedeutet, dass ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand körperlich eingesetzt wird zu einer T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Keine Besteuerung bei Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1b UStG – Besonderheiten bei der privaten Nutzung von unternehmerischen Grundstücken

Rz. 45 Auf die gem. § 3 Abs. 9a UStG steuerbaren Umsätze finden wegen der Gleichstellung mit entgeltlichen Umsätzen die dafür geltenden Steuerbefreiungen auch Anwendung. Allerdings hat der EuGH für die private Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Gebäudeteilen, für die der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, entschieden, dass dies keine Vermietung an eine dritte Person...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nichtbesteuerung der Fahrzeugverwendung gem. § 3 Abs. 9a S. 2 UStG i. d. F. bis Ende 2003

Rz. 10 Eine wesentliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der Norm galt v. 1.4.1999 bis Ende 2003 (Rz. 2) gem. dem damaligen S. 2 der Vorschrift insofern, als die Verwendung von Fahrzeugen, bei deren Anschaffung oder Herstellung der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG in der damaligen Fassung nur zu 50 % zulässig war, für nicht unter die Nr. 1 fallend erklärt und mithin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Ort der Umsätze gem. § 3 Abs. 9a UStG

Rz. 52 Der Ort der Umsätze gem. § 3 Abs. 9a UStG lag gem. § 3f UStG i. d. F. vor dem 13.12.2019 an dem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.[1] Wird die Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, galt die Betriebsstätte als Ort der Leistung. § 3f UStG hat keine eindeutige EU-rechtliche Grundlage, sodass nicht sicher ist, ob die durch § 3f UStG gerege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke

Rz. 30 Sowohl § 3 Abs. 9a Nr. 1 als auch Nr. 2 UStG setzen für die Steuerbarkeit der unentgeltlichen Wertabgabe in Form der, Dienstleistungsentnahme Zwecke voraus, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dies ist bekanntlich auch die Wortwahl des § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG bei der Gegenstandsentnahme. Damit ist typischerweise die bereits im Beispiel in Rz. 29 beschriebene pr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte, Inhalt und systematische Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 3 Abs. 9a UStG wurde durch Art. 7 Nr. 2 Buchst. c des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 [1] mit Wirkung ab dem 1.4.1999 in das UStG eingefügt im Zusammenhang mit der umfassenden Neuregelung der Umsatzbesteuerung unentgeltlicher Wertabgaben, die auch Anlass für die Schaffung von § 3 Abs. 1b UStG – unentgeltliche Gegenstandszuwendungen – und § 3f UStG i. d. F. bis zum 13.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Unentgeltliche Leistungen an das Personal

Rz. 34 § 3 Abs. 9a Nr. 1 und Nr. 2 UStG regeln auch die unentgeltliche Erbringung von sonstigen Leistungen zum privaten Bedarf des Personals des Unternehmers, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Zum Begriff des Personals vgl. Rz. 25. Wegen des fehlenden Leistungsaustauschs ist der Verzicht eines Arbeitgebers auf die Abtretung der von einem Arbeitnehmer dienstlich "erflo...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.2.2 Bewerbungsgespräch

Verhaltensweisen im Bewerbungsgespräch, die für eine Benachteiligung Indizien begründen können, sollten Arbeitgeber vermeiden. Ein einleuchtendes (und reales) Beispiel ist das eines Abteilungsleiters, der im Bewerbungsgespräch mit einer transsexuellen Frau dieser mitteilt, er habe eine Frau erwartet und keinen Mann (hierzu s. Praxisbeispiele.). Arbeitgeber sollten nur Fragen ...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.1 Stellenausschreibung

Bei der Akquise neuer Mitarbeiter muss der Arbeitgeber auf ein benachteiligungsfreies Verhalten achten. Das fängt mit der Stellenausschreibung an. Allgegenwärtig sind Stellenausschreibungen mit der Jobbezeichnung und dem Zusatz "m/w/d". Die Formulierung ist eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die rechtliche Existenz des dritten Geschlechts[1] i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler – Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs

Leitsatz 1. Führen ausländische professionelle Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht allein mit der Beh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 28 UStG beruht auf Art. 136 MwStSystRL . Nach dieser Vorschrift befreien die Mitgliedstaaten die Lieferungen von Gegenständen, die ausschließlich für eine aufgrund der Art. 132, 135, 371, 375, 376, 377, des Art. 378 Abs. 2, des Art. 379 Abs. 2 sowie der Art. 380 bis 390c MwStSystRL von der Steuer befreite Tätigkeit bestimmt waren, wenn für diese Gegenstände kei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einzelfälle

Rz. 51 Mit Urteil v. 17.2.2005[1] hatte der EuGH entschieden, dass sich private Glücksspielbetreiber entgegen der nationalen Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, die insoweit eine Steuerbefreiung nur für Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken gewährt, unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie [2] berufen können. Der BFH ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus anderen Gründen

Rz. 49 § 4 Nr. 28 UStG gilt nicht für die Lieferung von Gegenständen, für die der Unternehmer aus anderen Gründen als nach § 15 Abs. 1a UStG oder § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG keinen Vorsteuerabzug hatte, z. B. bei von Privatpersonen erworbenen Gegenständen, die dem Unternehmen zugeordnet und später veräußert werden.[1] Der EuGH hatte im Urteil v. 5.12.1989[2] dargelegt, dass das U...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 3.3 Lösung

Grundsätzlich wird der Erzeuger auch bei dezentraler Stromerzeugung Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom erzeugt. Die Lieferung von Strom führt auch zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, der keiner Steuerbefreiung im Inland unterliegt. Damit wäre E grundsätzlich zum Vorsteuerabzug aus dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Vorschrift war mit dem UStG 1980 neu eingeführt worden. Sie enthielt damals noch zwei Tatbestände, die mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 auf den Tatbestand der Lieferungen beschränkt wurden.[1] Nach § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG galt die Steuerbefreiung für "die Lieferungen von Gegenständen und der Eigenverbrauch i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG, wenn der Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 7.3 Lösung

Sowohl I als auch P sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. I wird schon mit Vorbereitungshandlungen unternehmerisch tätig, soweit sie ernsthafte Umsatzerzielungsabsicht [1] hat. Fraglich ist, ob I Leistungen an ihre Fans ausführt und selbst von dem Plattformbetreiber P eine Dienstleistung erhält oder ob I ihre Leistungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von Gegenständen

Rz. 27 § 4 Nr. 28 UStG erstreckt sich nur auf die Lieferung von Gegenständen. Für die Auslegung des Begriffs der Lieferung in § 4 Nr. 28 UStG ist der allgemeine Lieferungsbegriff i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 1 UStG maßgeblich.[1] Danach verlangt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht. Von daher kommt § 4 Nr. 28 UStG bei einer entgeltlichen Verpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Dass die Leistung an einen Freund ausgeführt wird, ändert nichts daran, dass die Leistung im Rahmen des Unternehmens erfolgt, wenn sie erkennbar um einer Gegenleistung willen erbracht wird. Hinweis Leistung im Rahmen des Unternehmens auch bei verbilligter Leistung Wird eine Leistung ...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.2 Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütung für Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit

Eng an die Frage der Anordnung von Überstunden lehnt sich die Frage, ob abgeleistete Überstunden gesondert zu vergüten sind. In den meisten Tarifverträgen ist ein Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte allenfalls dann vorgesehen, wenn sie Überstunden oder Mehrarbeit über die wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitkräften (tarifvertragliche Regelarbeitszeit) hinaus erbringen. M...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.3 Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für besondere Belastungen und Erschwernisse

Neben der Prämierung der Überschreitung der individualvertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Sinne eines "Freizeitopfers" gibt es auch Zusatzvergütungen, die an die Überschreitung zeitlich definierter (für Voll- und Teilzeitbeschäftigte einheitliche) Grenzwerte im Sinne der Prämierung einer besonderen Belastung des Arbeitnehmers anknüpfen. Derartige Regelungen können nach d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.4 Urlaub

Nach der Rechtsprechung des EuGH gebietet der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, dass der einmal erworbene Urlaubsanspruch auch bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes erhalten bleibt. So hat etwa der Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung wechselt, Anspruch darauf, dass die in Zeiten der Vollzeitbeschäftigung er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1.3 Keine Diskriminierung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Eine Verletzung des Diskriminierungsverbots liegt nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Allgemein sind an die sachlichen Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, hohe Anforderungen zu stellen. Nach dem Willen des Gesetzgebers[1] und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen §§ 4, 5 TzBfG

Verstößt eine Regelung oder Maßnahme des Arbeitgebers gegen das Verbot der sachgrundlosen Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitarbeit, führt dies zur Nichtigkeit der entsprechenden Regelung, soweit nicht eine gesetzeskonforme, diskriminierungsfreie Auslegung etwa einer Tarifbestimmung in Betracht kommt. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 134 BGB. [1] Der Arbeitgeber ist ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliches Dre... / 1.2 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Da der Liefer- bzw. Besteuerungsort sich beim grenzüberschreitenden Reihengeschäft entweder im Ursprungsland oder im Bestimmungsland befindet, müssen ein oder mehrere Lieferer des Reihengeschäfts sich u. U. in einem anderen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registrieren lassen.[1] Dies soll die – leider nur für die 3 Beteiligten am Ende der Lieferkette geltende – Vereinfach...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Leitsatz Die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde stellt keine Leistung gegen Entgelt im Sinne der § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dar, wenn die Gemeinde von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerrechtliche ... / 1. Die Entwicklung der letzten Jahre

Einordnung: Der BFH hat klargestellt, dass dann keine unternehmerische Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds vorliegt, wenn das Mitglied eine nicht variable Festvergütung erhält.[2] Ohne Vergütungsrisiko liege keine Selbständigkeit vor. Der BFH hat sich damit der Rechtsprechung des EuGH in der Rs. IO [3] angeschlossen. Bereits als der EuGH und ihm folgend der BFH ihre Urteile...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerrechtliche ... / 2. Die Rechtssache ‚TP‘

Sachverhalt: In dem Vorlageverfahren TP geht es um die Frage, ob die Vergütung eines Verwaltungsratsmitglieds einer luxemburgischen Gesellschaft das Entgelt für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. TP ist Mitglied im Verwaltungsrat mehrerer AGs nach luxemburgischem Recht. In dieser Rolle nimmt er an Entscheidungen über die Rechnungslegung, die Risikopolitik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerrechtliche ... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Erneut hat ein nationales Gericht Fragen zur Unternehmereigenschaft von Gremienmitgliedern (konkret einem Verwaltungsratsmitglied) dem EuGH vorgelegt. Der Schlussantrag der Generalanwältin ist bereits veröffentlicht. Die Entscheidung des EuGH selbst steht noch aus. Sollte der EuGH den Ausführungen der Generalanwältin folge, so wären deutlich mehr ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerrechtliche ... / I. Einleitung

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gremientätigkeiten zeigt sich weiter im Wandel. Nachdem die Betätigung von Aufsichtsratsmitgliedern hitzig diskutiert wurde, ist nunmehr der Verwaltungsrat einer luxemburgischen AG neuer Diskussionsgegenstand vor dem EuGH. In einem Schlussantrag aus Juli 2023 legt Generalanwältin Kokott dar, weshalb eine natürliche Person, die Mitgli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom

Leitsatz 1. Die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) offensteht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerrechtliche ... / II. Fazit

Anpassung von Abschnitt 2.2 UStAE ... Sollte der EuGH den Ausführungen der Generalanwältin Kokott folgen, so dürfte die Finanzverwaltung genötigt sein Abschnitt 2.2 des Umsatzsteueranwendungserlasses erneut anzupassen. Denn dann wäre es nicht zwingend relevant, ob von der Gesellschaft/Körperschaft, an deren Organ das Gremienmitglied beteiligt ist, eine variable oder eine fix...mehr