Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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§ 26 Kartellrecht / V. Rechtsschutz

Rz. 110 Gegen Entscheidungen der Kommission kommt die Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV in Betracht. Vom Grundsatz her überprüfen die Europäischen Gerichte lediglich die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.[192] Das Ermessen der Kommission ist damit i.d.R. nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar. Nach Art. 31 VO 1/2003 hat das Gericht erster Instanz (EuG) bei Klagen ge...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / IV. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NachwG – Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit

Rz. 14 Bereits nach der alten Fassung des NachwG war dem Arbeitnehmer eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung seiner Tätigkeit auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NachwG). Nicht ausreichend ist hierfür die bloße Nennung des Titels, unter welchem der Arbeitnehmer eingestellt wird[29] (z.B. als "Bauingenieur"). Vielmehr müssen die wesentlichen Tätigkeitsmerkmale zumind...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Marke

Rz. 31 Marken kennzeichnen die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen aus einem Unternehmen und nicht das Unternehmen selbst. Als Marken schützbar sind alle Zeichen wie Wörter, Abbildungen, Personennamen, Buchstaben, Zahlen u.a., die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu unterscheiden (§ 3 MarkenG). Die Marke ist anders als früher isoliert übertr...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 7. Firmenschutz

Rz. 226 Der Schutz der Firma als Immaterialgüterrecht bestimmt sich nach dem Recht des Schutzlandes (sog. Schutzlandprinzip).[663] Im Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft gilt der Grundsatz der Inländerbehandlung (Art. 2 Abs. 1, 8 PVÜ). Dies gilt unabhängig vom Firmenschutz des Heimatlandes.[664] Außerhalb des Anwendungsbereiches des PVÜ kommt das jeweilige Fremd...mehr

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Entgelt / 5.1 Allgemein

Eine nachträgliche Minderung des Entgelts für einen steuerpflichtigen Umsatz führt nach § 17 Abs. 1 UStG bei dem leistenden Unternehmer zur Reduzierung der von ihm geschuldeten Umsatzsteuer und beim Leistungsempfänger – soweit dieser ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt war – zu einer entsprechenden Reduzierung des Vorsteuerabzugs. Grundsätzlich ist die spiegelb...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 26 Kartellrecht / b) Abgestimmte Verhaltensweisen

Rz. 20 Bei abgestimmten Verhaltensweisen handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit zwischen ihnen an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt.[38] Die Kriterien der Koordinierung und der Zusamm...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Wettbewerbsbeschränkung

Rz. 23 Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen sind nur dann verboten, wenn sie eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Wie erwähnt definieren weder Art. 101 AEUV noch § 1 GWB den Begriff des Wettbewerbs. Als Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, wenn die wirtschaftliche Handlungsfreiheit eines Adressaten ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 7. Freistellung

Rz. 39 Der Ausdruck "Freistellung" bezeichnet den Fall, dass eine Vereinbarung bzw. ein Verhalten zwar grds. unter das Kartellverbot des § 1 GWB bzw. des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, ausnahmsweise aber zulässig ist. Die Freistellung richtet sich nach Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 GWB. Sie kann sich zum einen aus einer Verordnung für ganze Gruppen von Vereinbarungen bzw. Verha...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Wettbewerbsbeschränkung als Zweck oder Wirkung

Rz. 36 Die Wettbewerbsbeschränkung muss bezweckt bzw. bewirkt werden. Ein Bezwecken liegt vor, wenn die Vereinbarung schon ihrer Art nach zu negativen Auswirkungen auf dem Markt führen wird, ohne dass diese noch gesondert geprüft werden müssten. Dies ist i.d.R. der Fall bei den sog. Kernbeschränkungen. Hierbei handelt es sich auf horizontaler Ebene z.B. um Preisabsprachen, B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erbrecht

Rz. 24 Auflassung erforderlich bei: Erfüllung eines Vermächtnisses (§§ 2150, 2174 BGB);[26] Erbschaftskauf (§ 2374 BGB);[27] Erfüllung einer Teilungsanordnung (§§ 2048, 2049 BGB);[28] Umwandlung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks in Bruchteilseigentum der gleichen Personen;[29] Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB) durch Übertragung von Grundbesit...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Grundsätze für Sozialplanabfindungen

Rz. 97 Im Mittelpunkt der meisten Sozialpläne stehen Abfindungsregelungen. Abfindungen sind auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer alsbald an einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann, weil jedenfalls der Bestandsschutz des bisherigen Arbeitsverhältnisses und daraus abgeleitete Anwartschaften verlorengehen.[156] Rz. 98 Für die Entscheidung der Einigungsste...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung der Durchgriffshaftung

Rz. 48 Umstritten ist die Frage, ob für einzelne Haftungs- und Durchgriffstatbestände vom Gesellschaftsstatut abweichende "Sonderanknüpfungen" möglich sind. Hierbei sollen diverse Haftungstatbestände z.B. als allgemeine Verhaltensvorschriften aus dem Gesellschaftsstatut herausgenommen und dem Deliktsstatut oder dem Insolvenzstatut unterstellt werden. Bei einer ausschließlich...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie zu bewerten sind. Großfeld/Luttermann[1] bezeichnen das B...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand der Gesellschaft

Rz. 124 Gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO sind vorbehaltlich abweichender Vorschriften der Verordnung Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen (Allgemeiner Gerichtsstand). Der "Wohnsitz" einer Gesellschaft oder juristischen Person befindet sich für die Anwendung der EuGVVO dabei an dem Sitz der Ges...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Sitz und Hauptverwaltung

Rz. 2160 Mit Sitz i.S.d. Art. 8 SE-VO ist der Satzungssitz der Gesellschaft gemeint.[5386] Daraus folgt, dass die Regelungen über das Verfahren der Sitzverlegung nur für die Verlegung des Satzungssitzes der Europäischen Gesellschaft (SE) gelten.[5387] Generell versteht die SE-VO den Begriff "Sitz" i.S.v. Satzungssitz.[5388] Dagegen kann "Sitz" nach deutschem Rechtsverständnis...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 73 § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge für die Verschmelzung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers geht als Ganzes auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger über.[160] Dies betrifft sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich aller Vertragsverhältnisse, ebenso wie Schiedsvereinbarungen[161] und auch öffentlich-rechtl...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Firmenrechtliche Fragen

Rz. 242 Auch hier galt nach § 19 Abs. 5 HGB a.F. wegen des propagierten Grundsatzes der Firmenidentität, dass die ausländische Firma in die Firma der KG wörtlich aufgenommen werden musste, und zwar einschließlich des ausländischen Rechtsformzusatzes.[720] Auf diese Begründung kann aber nach dem neuen Firmenrecht nicht mehr abgestellt werden. Es gibt keinen Grundsatz im deuts...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft – Vor- und Nachteile

Rz. 183 Will ein inländisches Unternehmen im Ausland tätig werden bzw. ein ausländisches Unternehmen im Inland sich geschäftlich niederlassen, so stellt sich die Frage, ob das Unternehmen besser durch eine Zweigniederlassung im Inland tätig wird oder eine Tochtergesellschaft in Form einer GmbH oder AG errichtet. Früher war es fast einmütige Praxis, eine Tochtergesellschaft in...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Basis für die Anerkennung ausländischer Gesellschaften

Rz. 1 Wenn eine im Ausland errichtete Gesellschaft im Inland auftritt und z.B. ein Grundstück kaufen will, eine Tochtergesellschaft gründet oder hier eine Zweigniederlassung errichtet, so stellt sich die Frage, ob dieses offenbar nicht den Bestimmungen des deutschen Rechts entsprechend errichtete Gebilde als juristische Person anerkannt werden kann oder zumindest aus Sicht d...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XIV. Ausgleichsanspruch

Rz. 156 Ob einem Franchisenehmer ein Ausgleichsanspruch für den von ihm aufgebauten Kundenstamm analog Handelsvertretergrundsätzen gem. § 89b HGB zusteht, ist problematisch und kann auch nicht allgemein beurteilt werden. Dies hängt vom jeweiligen Franchise-System, aber auch davon ab, ob der Franchisenehmer Einmalkunden oder sog. Stammkunden akquiriert hat. Eine allgemeine Au...mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XVI. Rechtswahlklausel/Gerichtsstandsvereinbarung/Schiedsgericht

Rz. 162 Haben Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ihren Sitz in Deutschland, unterliegt der Franchise-Vertrag der Geltung deutschen Rechts. Rz. 163 Bei international kooperierenden Franchise-Systemen hat der Franchise-Geber jedoch ein Interesse daran, dass Franchise-Verträge auch dann, wenn sie mit ausländischen Franchise-Nehmern abgeschlossen werden, der Geltung deutschen R...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters (§ 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB)

Rz. 203 Nach § 89 Abs. 3 Nr. 2 HGB scheidet ein Ausgleichsanspruch ferner aus, wenn der Unternehmer dem HV aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens kündigt.[289] Der Begriff des wichtigen Grundes entspricht dem des § 89a HGB.[290] Eine Fahrlässigkeit des HV nach § 276 BGB wird für ausreichend erachtet.[291] § 278 BGB ist indes nicht anwendbar.[292] Die außerordentli...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / d) Bezugnahmeklauseln

Rz. 46 Das BAG legte arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln, die auf den für den Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag verweisen, nach bisheriger Rspr. grds. als sog. "Gleichstellungsabreden" aus.[58] Dem liegt der folgende Gedanke zugrunde: Der Arbeitgeber weiß nicht, welche seiner Mitarbeiter Mitglieder der zuständigen Gewerkschaft sind. Ist er selbst Mitglied im Arbeitgeberve...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 303 Der wesentliche Unterschied des Formwechsels ggü. den anderen Arten der Umwandlung liegt in der wirtschaftlichen Kontinuität des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel. Diese Kontinuität beruht zum einen auf der Identität des Personenkreises (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; vgl. zu den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit der Komplementär-GmbH und dem M...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Arbeitnehmerlose (Vorrats-)SE

Rz. 2226 Gem. Art. 12 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) erst eingetragen werden, wenn eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer geschlossen worden ist. Dieses Gebot wirft Fragen auf, wenn jedenfalls zur Zeit der Gründung keine Arbeitnehmer bei der SE beschäftigt sind. Dazu haben das AG[5547] und das LG[5548] Hamburg einen ersten Fall entschieden. Im...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 2. Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB und der EU-Klauselrichtlinie

Rz. 3 Bauträgerverträge sind regelmäßig Formularverträge und meistens Verbraucherverträge bzw. Verbraucherbauverträge. Formularverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden sollen.[1] Unternehmer die Bauträgermaßnahmen ausführen, beabsichtigen regelmäßig, die Verträge über...mehr

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§ 6 Franchiserecht / II. Franchise-Verträge und Kartellrecht

Rz. 173 § 1 GWB verbietet in Übereinstimmung mit dem Europäischen Kartellrecht jegliche Form der Preisbindung bei Franchise-Systemen. Franchise-Geber sind demgemäß nicht berechtigt, den Franchise-Nehmern die Verkaufspreise für die von den Franchise-Nehmern abzusetzenden Produkte oder aber die Preise für die vom Franchise-Nehmer zu erbringenden Dienstleistungen vorzuschreiben...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Verfahren vor der Kommission

Rz. 105 Nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 VO 1/2003 muss die Kommission den Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen, gegen die sich das Verfahren richtet, vor der Feststellung einer Zuwiderhandlung, einer einstweiligen Maßnahme oder einer Bußgeld- oder Zwangsgeldentscheidung Gelegenheit geben, sich zu den von ihr in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten zu äußern. Denn die Kommis...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Zulassung zur Vertragswerkstatt

Rz. 314 Der BGH ist der Auffassung, eine freie Werkstatt habe i.d.R. keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Vertragswerkstättennetz eines Herstellers von Nutzfahrzeugen. Denn sie betreffe einen dem Endkundenmarkt zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge vorgelagerten Markt. Dieser umfasse alle Produkte, Dienstleistungen und Rechte, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Beschlagnahme und Sperre von Vermögenswerten

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§ 7 Baustofflieferung / I. Delikthaftung

Rz. 59 Wegen der Lieferung mangelhaften Baumaterials oder mangelhafter Bauelemente können dem Gewerkeunternehmer neben den kaufrechtlichen Mängelansprüchen auch deliktische Schadensersatzansprüche zustehen. Diese ein Verschulden erfordernden Ansprüche können sich gegen den Verkäufer, in Konkurrenz mit vertragsrechtlichen Ansprüchen, oder auch gegen Dritte, insoweit namentlic...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens

Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet werden. Richtet sich die Geldbuße geg...mehr

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Entgelt / 6 Weitere Bemessungsgrundlagen des Umsatzsteuerrechts

Das Entgelt ist die generelle und damit wichtigste Bemessungsgrundlage des Umsatzsteuerrechts. Daneben existieren für besondere Geschäftsvorfälle aber auch noch andere Bemessungsgrundlagen. Bei Mehrzweckgutscheinen gilt Folgendes: Für ab dem 1.1.2019 ausgestellte (Geschenk-)Gutscheine gelten neue EU-weite Regelungen betreffend sog. "Einzweck- und Mehrzweckgutscheine", welche i...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Schranken durch das deutsche Firmenbildungsrecht

Rz. 222 Im Zuge der europarechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit können folglich Schranken durch das deutsche Firmenbildungsrecht nur noch in sehr eingeschränktem Maße hingenommen werden. Denn die ergänzende Anwendung (Überlagerung) des Gesellschaftsrechts des Sitzstaates auf ausländische Gesellschaften aus anderen EU-Staaten im Wege der Sonderanknüp...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Insiderhandelsverbot

Rz. 32 Nach Art. 14 MMVO sind Insidergeschäfte verboten, d.h. das Tätigen von Insidergeschäften und der Versuch hierzu (lit. a), Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte dazu zu verleiten, Insidergeschäfte zu tätigen (lit. b) und die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen (lit. c). Rz. 33 Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 MMVO liegt ein Insidergeschä...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Branchen- oder Gattungsbezeichnungen

Rz. 86 Nichtssagende Bezeichnungen wie reine Branchenangaben[224] genügen nicht und sind unzulässig.[225] Die Firma muss zur Individualisierung geeignet sein, was bei Branchen- oder Gattungsbezeichnungen nicht der Fall ist.[226] Auch nach neuem Recht können allein mit Branchenangaben wie "Gaststätten", "Bau" oder "Transport" keine Sachfirmen gebildet werden.[227] Darüber hin...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Neugeworbene Kunden/Erweiterung bestehender Geschäftsverbindungen

Rz. 157 Weitere und zugleich wichtigste Voraussetzung des § 89b HGB ist die Werbung neuer Kunden bzw. die Erweiterung bestehender Geschäftsverbindungen durch den HV. Ein Kunde ist immer dann geworben, wenn es zwischen dem Unternehmer und dem Dritten durch Vermittlung des HV bzw. eines Angestellten oder Untervertreters des HV zu einem Geschäftsabschluss gekommen ist. Rz. 158 I...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Verhältnis von Art. 101 AEUV zu § 1 GWB

Rz. 2 Im deutschen Recht findet sich das Kartellverbot in § 1 GWB ,[3] im Unionsrecht in Art. 101 Abs. 1 AEUV .[4] Nach beiden Vorschriften sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Rz. ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Strafrechtsähnlicher Charakter des Bußgeldverfahrens

Rz. 93 Art. 23 Abs. 5 VO 1/2003 erklärt, dass die Bußgeldentscheidungen keinen strafrechtlichen Charakter haben. Trotzdem wird überwiegend angenommen, dass das Bußgeldverfahren strafrechtsähnlichen Charakter hat und daher auch strafrechtliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot und das Analogieverbot gelten.[181] Rz. 94 Der strafrechtsähnliche Charakter des Bußgeldverfahren...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weder die MwStSystRL noch andere EU-Normen geben eine explizite Grundlage für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen vor. Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundlagen ergeben sich "nur" aus der Rechtsprechung des EuGH. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und missbräuchlichen Gestaltungen sowie Steuerumgehungen ist danach ein von d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Selbstständiger Personenzusammenschluss

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei dem Personenzusammenschluss muss es sich um einen selbstständigen, d. h. von seinen Mitgliedern verschiedenen Unternehmer handeln. Nicht erfasst werden daher reine Innengesellschaften, die nach außen nicht selbst als Unternehmer auftreten. Auch reine Aufwandpools, bei der lediglich mehrere Personen gemeinsam den Aufwand tragen, scheiden ma...mehr