Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattungszinsen

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.45 § 233a AO (Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen)

• 2021 Vollverzinsung / Zinssatz von 6 % verfassungswidrig / § 233a AO / § 238 Abs. 1 S. 1 AO Das BVerfG hat mit Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO bestätigt. Es hat allerdings den insoweit geltenden Zinssatz nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO ab dem 1.1.2014 als nicht realitätsgerecht und damit als nicht m...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.47 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2022 Neuer Zinssatz für die Vollverzinsung / Keine Erstreckung auf andere Tatbestände / § 238 AO Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 hat der Gesetzgeber den Zinssatz für die Vollverzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 neu geregelt. Die Neuregelung erstreckt sich nicht auf die Stundungs-, Hint...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch auf dem Gebiet der Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt steuerliche Liebhaberei vor. So sind Schuldzinsen, die z. B. für einen Kredit zur Anschaffung von Wertpapieren gezahlt werden, keine Werbungskosten, wenn bei der Anschaffung oder beim Halten der Kapitalanlage nicht die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses besteht. Ob der Steuerpflichtige in Bezug auf die Ei...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.121 Zinsaufwendungen

Lüdenbach, Praxisfälle – Zahlung eines Bereitstellungszinses für die Einräumung eines Kreditrahmens, StuB 20/2025, S. 790; Cremer, Erstattungszinsen – Steuerliche Einordnung und buchhalterische Behandlung, BBK 16/2025, S. 739; Förster, Das neue BMF-Schreiben v. ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+...mehr

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Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahme

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Zinsen, die ein Unternehmen für die Erstattung zu viel gezahlter Gewerbesteuer erhält, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu behandeln sind. Diese Zinsen müssen im Rahmen der Gewinnermittlung versteuert werden, auch wenn Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürf...mehr

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Erstattungszinsen zur Gewer... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts: Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Betriebseinnahmen sind alle Geldzuflüsse, die durch den Betrieb veranlasst sind. Das bedeutet: Immer wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht, handelt es sich um eine Betriebseinnahme. Zinsen, die das Finanzamt fü...mehr

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Erstattungszinsen zur Gewer... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Zinsen, die ein Unternehmen für die Erstattung zu viel gezahlter Gewerbesteuer erhält, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu behandeln sind. Diese Zinsen müssen im Rahmen der Gewinnermittlung versteuert werden, auch wenn Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.mehr

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Erstattungszinsen zur Gewer... / Hintergrund

Im entschiedenen Fall war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Bereich Unternehmensberatung und Insolvenzverwaltung tätig. Sie ermittelte ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich. Im Streitzeitraum erhielt die GbR Zinsen für die Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer. Diese Zinserträge zog sie bei der Gewinnermittlung außerbilanziell wieder ab, w...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2025 ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 3.9 Thesaurierungsbegünstigung

Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaften) können unter den Voraussetzungen des § 34a EStG beantragen, nicht entnommene (sog. thesaurierte) Gewinne begünstigt zu besteuern. Mit BMF-Schreiben v. 12.3.2025 (BStBl 2025 I S. 671) passt das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben v. 11.8.2008 an. Durch das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) v. 27.3.2024 (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 4.5 Verzinsung

Führt die Rückgängigmachung zu einer Nachzahlung, ist der Betrag zu verzinsen.[1] § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG stellt klar, dass kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 AO vorliegt und somit die Regelungen des § 233a Abs. 2a AO nicht anzuwenden sind, die den Beginn des Zinslaufs hinausschieben würden. Diese Regelung gilt für IAB, die für nach dem 31.12.2012 endende Wirtschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 Betriebseinnahmen → Zeilen 12–17

In den Zeilen 12–17 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.1 Kein allgemeiner Korrespondenzgrundsatz

Rz. 99 Ein allgemeiner Grundsatz, dass Rückzahlungen von Aufwendungen, die sich nicht steuermindernd ausgewirkt haben, nicht zu Betriebseinnahmen führen, besteht nicht.[1] Der BFH hat entschieden, dass die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben durch einen Dritten zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führt, wenn sie beim Erstattungsempfänger betrieblich veranlasst i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / cc) Zinsen

Rz. 44 Soweit der Berater für den Mandanten Fristverlängerungsanträge stellt, wird er darauf hinweisen müssen, dass nach § 233a AO für Steuernachforderungen, aber auch Steuererstattungen,[65] Zinsen entstehen. Der Zinslauf beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, § 233a Abs. 2 S. 1 AO. Der Zinssatz beträgt 0,15 v.H. pro Monat (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Leitsatz 1. Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. 2. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 4 Abs. 4, 5, 5b und 6, § 12 Nr. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, § 3 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Prozesszinsen nach § 236 AO

Erstattungszinsen aus Steuerstreitigkeiten sind Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.[1] Prozesszinsen zur Einkommensteuer nach § 236 AO fallen unter den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (s. " Verzugszinsen "). [2] Prozesszinsen auf erstattete Grunderwerbsteuer sind ebenfalls den Einnahmen aus Kapitalvermögen (und nicht nach § 20 Abs. 3 EStG den Einnahmen aus Vermietung u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.4 Sonstige Kapitalforderungen

Sonstige Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind alle Kapitalforderungen, die nicht unter die übrigen Vorschriften des § 20 Abs. 1 EStG fallen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um private, öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Forderungen bzw. um steuerfreie Kapitalentschädigungen[1] handelt. Zu den laufenden Kapitalerträgen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehör...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.2.2 Erstattungszinsen

Erstattungszinsen berechnen sich wie die Nachzahlungszinsen, jedoch mit dem Unterschied, dass nicht entrichtete Vorauszahlungen bei der Berechnung der Zinsen unberücksichtigt bleiben, die Verzinsung sich also auf den tatsächlich zu erstattenden Betrag beschränkt (sog. Istverzinsung). Praxis-Beispiel Berechnung von Erstattungszinsen Die Einkommensteuer wird auf 7.500 EUR festge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbesondere Stundungs-, Hinterziehungs-, Aussetzungs- und Prozesszinsen) geltenden Zinssatz von 0,5 % pro vollen Monat [1], also 6 % pro Jahr, beträgt er für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume seit 1.1.2019 0,15 % pro Monat, d. h. 1,8 % pro Jahr.[2] Zum neuen Zinssatz ist nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Mit der sog. Vollverzinsung soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Steuern erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt. Diese Verzinsung gibt es u. a. bei der Einkommensteuer.[1] Kirchensteuern werden nur verzinst, soweit Landeskirchensteuergesetze dies vorsehen. Der Solidaritätszuschlag unterliegt mangels ausdr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 7 Festsetzung der Zinsen

In allen Fällen der Entstehung von Zinsen werden diese durch schriftlichen Zinsbescheid festgesetzt. Es sind gem. § 239 Abs. 1 Satz 1 AO die für Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Zinsbescheid kann nach §§ 129, 172 ff. AO berichtigt, aufgehoben oder geändert werden. Als Rechtsbehelf gegen den Zinsbescheid sowie gegen die Ablehnung, Erstattungszinsen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 3.3 Verzicht auf Festsetzung

Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann gem. § 234 Abs. 2 AO aus Billigkeitsgründen verzichtet werden. Dies kann z. B. in Betracht kommen[1] bei Katastrophenfällen, bei längerer Arbeitslosigkeit des Steuerschuldners, bei bisheriger pünktlicher Erfüllung der Zahlungspflichten und erstmaliger Inanspruchnahme einer Stundung, bei Stundung im Hinblick auf belegbare, demnächst fälli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 4.3.4 Liquiditätsvorteil

Durch Änderung des Bescheids wird die Steuerbelastung für das vorangegangene Jahr geringer. War die auf dieses Jahr entfallende Steuer bereits ganz oder teilweise entrichtet, hat der Steuerpflichtige einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt. Daneben steht ihm ein Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags zu; der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 2.2 Form und Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen Muss- und Sollerfordernissen. Die fehlende Einhaltung von Mussvorschriften führt nach § 125 AO regelmäßig zur Nichtigkeit des Bescheids. Die Nichteinhaltung von Sollvorschriften hingegen beeinflusst seine Wirksamkeit nicht. Sie hat allenfalls die Rechtswidrigkeit zur Folge, die der Steuerpflichtige mit dem Einspruch angreifen muss. In bestimmten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abtretung / 1 Abtretbare Ansprüche

Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind abtretbar, verpfändbar und pfändbar.[1] Bei öffentlich-rechtlichen Erstattungs- und Vergütungsansprüchen ist eine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung nur nach den Regelungen des § 46 AO möglich. Künftige Erstattungs- und Vergütungsansprüche können abgetreten und verpfändet werden. Für ihre Wirksamkeit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.1.2 Eintritt eines Schadens

Der Begriff Entschädigung setzt den Eintritt eines Schadens voraus. Nach der Rechtsprechung kann eine Entschädigung für unmittelbar entgangene oder entgehende konkrete Einnahmen auch dann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmenausfall führenden Ereignis selbst mitgewirkt hat. Der Steuerpflichtige muss jedoch bei Aufgabe seiner Rechte unter einem er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe, Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick, Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Piltz, Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in § 50d Abs 3 EStG, IStR 2007, 793; Frey/Mückl, Substanzerfordernisse bei der einseitigen KapSt-Entlastung für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 2 Private Kapitalerträge: Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalanlagen sind im Privatvermögen) gilt die Abgeltungsteuer. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und ggf. den Einbehalt der Kirchensteuer. Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, unterliegen einem Abzugsverbot. Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Kapitaleinkünfte ab 2009 gem. § 20 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / Zusammenfassung

Begriff Zinsen zählen wie Dividenden zu den Erträgen des Betriebs, wenn die Kapitalforderungen bzw. Wertpapiere zum Betriebsvermögen gehören. Zinsen sind begrenzt abziehbare Betriebsausgaben, wenn diese als Entgelt für die Überlassung von Fremdkapital für betriebliche Konten gezahlt werden müssen. Zinsen aufgrund eines Darlehens für die Anschaffung eines konkreten Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.2 Zinserträge, Abs. 3 S. 3

Rz. 141 Zinserträge sind nach § 4h Abs. 3 S. 3 EStG Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. Es gilt damit eine den Zinsaufwendungen weitgehend entsprechende Definition. Durch G. v. 22.12.2023[1] ist Abs. 3 S. 3, ebenso wie Abs. 3 S. 2 für Zinsaufwendungen, um Erträge, die wirtschaftlich mit Zinserträgen vergleichbar sind und im Zusa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG),...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.1 Vorläufige Steuerentlastung

Die meisten steuerbilanzpolitischen Mittel sind bilanzgebunden. Sie wirken wegen der Zweischneidigkeit der Bilanz nur vorläufig steuerentlastend; die Gewinnminderung wird in späteren Jahren, z. B. infolge Verringerung der Abschreibungsmasse, wieder rückgängig gemacht. Sogar der Zinsvorteil kann gelegentlich durch eine nachträgliche Verzinsung aufgezehrt werden, wie bei der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Nebenleistung

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs 3 AO, zB Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag) werden idR so behandelt wie die Steuern. Sie sind daher als BA nur zu berücksichtigen, wenn sie für eine Betriebssteuer zu entrichten sind (BFH BFH/NV 1992, 458). Die Hinterziehungszinsen bilden eine Ausnahme (s § 4 Abs 5 Nr 8a EStG). Rn. 6 Stand: EL 182 –...mehr