Fachbeiträge & Kommentare zu Erhaltungsaufwand

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 3.3 Wesentliche Verbesserung

Eine wesentliche Verbesserung liegt nicht bereits vor, wenn ein Gebäude generalüberholt wird, d. h. Aufwendungen, die für sich genommen als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen sind, in ungewöhnlicher Höhe zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum anfallen. Ein hoher Aufwand ist kein Indiz dafür, dass eine wesentliche Verbesserung vorliegt, denn auch das Wiederherstelle...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.1 Vollverschleiß

Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten können ausnahmsweise auch im Zusammenhang mit der (Neu-)Herstellung eines Gebäudes stehen. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Gebäude hergestellt wird. Ein Voll...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3.1 Sehr einfacher Wohnungsstandard

Sehr einfacher Wohnungsstandard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale im Zeitpunkt der Anschaffung nur im nötigen Umfang oder in einem technisch überholten Zustand vorhanden sind. Praxis-Beispiel Sehr einfacher Wohnungsstandard Das Bad besitzt kein Handwaschbecken. Die Wände im Bad sind nicht überwiegend gefliest. Die Badewanne steht ohne Verblendung frei. Das Bad is...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3.3.4 Zentrale Ausstattungsmerkmale

Ob eine Gebrauchswerterhöhung (ein Standardsprung) gegeben ist, bestimmt sich nach Umfang und Qualität folgender zentraler Ausstattungsmerkmale: Heizungsinstallation, Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Fenster. Nur wenn ein Bündel von Baumaßnahmen bei mindestens 3 der vorgenannten zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Erhöhung und Erweiterung des Gebrauchswerts führt, he...mehr

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Erhaltungsaufwand / 7.5 Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen, in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich nach § 35a Abs. 3 EStG die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, a...mehr

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Erhaltungsaufwand / 3 Kriterien für (nach­trägliche) Herstellungskosten bei Gebäuden

Der Begriff Herstellungskosten, den das EStG in zahlreichen Vorschriften verwendet, ist in den Steuergesetzen nicht definiert. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich lediglich im Handelsrecht und zwar in § 255 Abs. 2 HGB. Aufwendungen sind bei einem Vollverschleiß, bei einer Erweiterung sowie bei einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verb...mehr

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Erhaltungsaufwand / 7.2 Verteilung der Erhaltungsaufwendungen

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden im Privatvermögen, die im Zeitpunkt der Leistung überwiegend Wohnzwecken dienen, können abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf 2 – 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.[1] Der innerhalb des Verteilungszeitraums auf ein bestimmtes Jahr entfallende Anteil kann nicht auf andere Jahre verlagert werden, wenn er sich in einem Jahr ni...mehr

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Erhaltungsaufwand / 6 Vereinfachungs­regelung bei Gebäuden

Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4.000 EUR (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, können diese auf Antrag des Steuerpflichtigen als Erhaltungsaufwendungen behandelt werden.[1] Auf Aufwendungen, die der endgültigen Fertigstellung eines neu errichteten Gebäudes dienen, ist diese Vereinfachungsrege...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.2 Einzelfälle

Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Wird ein Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranlage befindet, an eine neu errichtete gemeindliche Ortskanalisation angeschlossen, is...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / Zusammenfassung

Begriff Die Erschließung von Grundstücken ist grundsätzlich Aufgabe der Städte und Gemeinden (§ 123 BauGB). Damit werden Grundstücke u. a. an das öffentliche Verkehrs- und Versorgungsnetz angeschlossen. Nicht zur Erschließung gehören die auf den zu erschließenden Grundstücken selbst notwendigen (Einzel-)Anschlüsse, weil die gemeindliche Erschließungsaufgabe an der Grundstück...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich durch grundst...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.2 Abgrenzung zu den Hausanschlusskosten

Von den Erschließungs- oder Anliegerbeiträgen im vorgenannten Sinne zu unterscheiden sind die sog. Hausanschlusskosten, d. h. die Kosten des erstmaligen Anschlusses des Gebäudes an das Stromversorgungsnetz, an das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung, soweit es sich um ­Anlagen des Eigentümers oder um Kosten für die Hauszuleitung des Versorgungsträgers auf dem Grunds...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.3 Beiträge für erstmalige Erschließungsmaßnahmen

Beiträge zu einer erstmals durchgeführten Erschließungsmaßnahme sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zuzurechnen.[1] Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass der erstmalige Anschluss an öffentliche Einrichtungen die Bebauung eines Grundstücks erst ermöglicht und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherig...mehr

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Erschließungs- und Anlieger... / 1.6.2 Ersetzung der privaten Erschließungsanlage durch eine erstmalige öffentliche Einrichtung

Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die ­öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird. Dies ist der Fall, wenn sich die öffentliche Erschließungsmaßnahme...mehr

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Grundstück im Privatvermögen / 2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten für der Einkunftserzielung dienende Grundstücke sind nur im Rahmen der AfA verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes als Werbungskosten abzugsfähig. Bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden und auf das Gebäude aufzuteilen.[1] Dabei ist eine von den Vertra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.5 Teilweise Abziehbarkeit der Vorsteuer

Rz. 33 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG sind im Regelfall unproblematisch, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Praktische Probleme ergeben sich in den Fällen, in denen ein Unternehmen Umsätze tätigt, die zum Vorsteuerabzug ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Verlustquote

Rz. 26 Nach § 15b Abs. 3 EStG ist Abs. 1 nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase (Rz. 17c) das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 % übersteigt.[1] Bei z. B. aufzubringendem Kapital von 100.000 EUR sind damit Verluste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 8. Muster

Rz. 242 Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _______________...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutz

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken zählt u. a. der Umweltschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen und eingetretene Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 30 [Werkzeuggeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 30 EStG sind Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen eines Arbeitnehmers als sog. "Werkzeuggeld" steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigen. Rz. 2 Es ist nur das vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahlte Werkzeuggeld steuerfrei. Das Werkzeug muss durch den Arbeitnehmer b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 27 Abs. 8, 11 und 12 UStG)

Rz. 14 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Gem. § 27 Abs. 8 UStG ist § 15a Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 S. 1 UStG in der Fassung des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) auch für Zeiträume vor dem 01.01.2002 anzuwenden, wenn der Unternehmer den Vorsteuerabzug im Zeitpunkt des Leistungsbezuges auf Grund der von ihm erklärten Verwendungsabsicht in Anspruch genommen hat und die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.2 Erhaltungsaufwand

Rz. 17 Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn normalerweise anfallende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die den Gebrauchswert eines Gebäudes nicht so deutlich erhöhen, dass es dadurch wesentlich verbessert wird.[1] Erhaltungsaufwand ist nur begünstigt, soweit die Erhaltungsmaßnahme sachlich den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teilen zuzuordnen is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.2 Noch nicht berücksichtigter Teil des Erhaltungsaufwands

Rz. 22 M. E. handelt es sich bei dem "noch nicht berücksichtigten Teil" des Erhaltungsaufwands lediglich um denjenigen Teil, der in der Zukunft noch hätte abgezogen werden können, wenn der Übergang zur Einkunftserzielung nicht eingetreten wäre. Die Einbeziehung vergangener Jahre könnte zu einer Nachholwirkung für nicht verbrauchte Abzugsbeträge führen, die das Gesetz jedoch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.4 Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG

Rz. 19 Der Stpfl. kann durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 11a EStG) oder einem Baudenkmal (§ 11b EStG) in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Im U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Bemessungsgrundlage ist der Erhaltungsaufwand, der aus Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB oder solchen Maßnahmen resultiert, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals entstehen, soweit er auf den eigengenutzten Teil des Gebäudes entfällt. Ausgenommen sind Aufwendungen, die nach § 10e Abs. 6 EStG oder § 10i EStG abgezogen word...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 21 Beim Übergang zur Einkunftserzielung ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Kj. des Übergangs in einem Betrag als Sonderausgabe abzuziehen (§ 10f Abs. 2 S. 3 EStG). Abs. 2 S. 3 sieht kein Wahlrecht vor; der Sonderausgabenabzug ist daher zwingend. Ein Verlustabzug lässt sich – dies ist die allgemeine Folge eines Sonderausgabenabzugs – nicht h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen

1 Allgemeines Rz. 1 § 11b EStG ist eine Parallelvorschrift zu § 7i EStG. Der gegenständliche Regelungsbereich beider Vorschriften (Baudenkmäler) ist im Wesentlichen identisch; während § 7i EStG die steuerliche Behandlung von Herstellungskosten betrifft, regelt § 11b EStG die steuerliche Behandlung des Erhaltungsaufwands.[1] § 11b EStG bezweckt wie §§ 7i und 10f EStG die Erhalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

1 Allgemeines Rz. 1 § 11a EStG enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 EStG. Die Vorschriften wurden erstmalig durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt. §§ 11a und 11b EStG enthalten keinen eigenständigen Vergünstigungstatbestand[2], vielmehr regeln sie als Spezialvorschriften zu § 11 EStG lediglich den Zeitpunkt des Abzugs als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11a EStG enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 EStG. Die Vorschriften wurden erstmalig durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt. §§ 11a und 11b EStG enthalten keinen eigenständigen Vergünstigungstatbestand[2], vielmehr regeln sie als Spezialvorschriften zu § 11 EStG lediglich den Zeitpunkt des Abzugs als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei bestimmten Erha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Persönliche und sachliche Voraussetzungen

Rz. 3 Zu den persönlichen Voraussetzungen vgl. die Ausführungen in § 11a EStG Rz. 2. § 11a EStG fördert unter vergleichbaren Voraussetzungen wie § 11b EStG Erhaltungsaufwand für bestimmte Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Rz. 4 Zu den sachlichen Voraussetzungen vgl. die Ausführungen in § 7i EStG, Rz. 15ff. Die Vorschrift gilt für Wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4 Verteilungszeitraum

Rz. 5 Die Dauer des Verteilungszeitraums kann innerhalb der vom Gesetz bestimmten Grenzen von 2 bis 5 Jahren frei bestimmt werden. Das insoweit bestehende Wahlrecht muss grds. für das Kj. ausgeübt werden, in dem der Erhaltungsaufwand geleistet worden ist. Es bildet damit zugleich das erste Kj. des Verteilungszeitraums. Besteht Miteigentum an Objekten i. S. d. § 177 BauGB, ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 2 Die Verteilung des Erhaltungsaufwands kann von unbeschränkt und beschr. stpfl. natürlichen und juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Ohne Bedeutung ist auch, welcher Einkunftsart der Erhaltungsaufwand zuzuordnen ist. § 11a EStG ist sowohl im Bereich des Privat- als auch des Betriebsvermögens anzuwenden. Gem. § 4 Abs. 8 EStG gelten für Erhaltungsaufwand bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5 Höhe des jährlichen Verteilungsaufwands

Rz. 10 Die Gesamthöhe des Verteilungsaufwands ergibt sich aus der tatsächlichen Höhe des Erhaltungsaufwands abzüglich evtl. Zuschüsse aus öffentlichen Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln. Nachträglich, aber noch innerhalb des Verteilungszeitraums gezahlte Zuschüsse und Fördermittel vermindern in voller Höhe die noch nicht berücksichtigten Teilbeträge unter gleichmäßig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11b EStG ist eine Parallelvorschrift zu § 7i EStG. Der gegenständliche Regelungsbereich beider Vorschriften (Baudenkmäler) ist im Wesentlichen identisch; während § 7i EStG die steuerliche Behandlung von Herstellungskosten betrifft, regelt § 11b EStG die steuerliche Behandlung des Erhaltungsaufwands.[1] § 11b EStG bezweckt wie §§ 7i und 10f EStG die Erhaltung und Bewah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1 Maßnahmen nach § 177 BauGB

Rz. 3 § 11a Abs. 1 S. 1 EStG setzt das Vorliegen von Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB voraus. Insoweit kann auf die Ausführungen zu § 7h EStG verwiesen werden (§ 7h EStG Rz. 18). Im Zusammenhang mit Erhaltungsaufwendungen sind die allgemeinen Grundsätze zu § 255 Abs. 2 HGB anwendbar. Zu berücksichtigen ist hier auch § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Zu den Herstellungskosten eines Gebäud...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6 Bescheinigung der zuständigen Stelle

Rz. 12 Die Verteilung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Bescheinigung i. S. d. § 7h Abs. 2 EStG vorliegt (§ 11a Abs. 4 EStG).[1] Insofern gelten die Ausführungen in § 7h EStG Rz. 47ff. entsprechend. Die Bescheinigung bildet einen Grundlagenbescheid.[2] Das FA prüft dann noch[3] die Zuständigkeit der bescheinigenden Gemeinde, das Vorliegen eines (sofort) abzugsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3 Verfahrensfragen

Rz. 6 Zum Abstimmungsverfahren mit der zuständigen Stelle gelten die Ausführungen in § 7i EStG Rz. 34 entsprechend. Wichtig ist hier vor allem, dass die nach § 11b S. 1 und S. 2 EStG erforderliche Abstimmung mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten erfolgt, eine Nachholung ist insoweit nicht zulässig.[1] Die zuständigen Behörden der Bundesländer hat die Finanzve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 186 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 795 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuervorteile für Gebäude ... / 2 Steuerliche Zuordnung

Modernisierung oder Neuanlage In der Frage der einkommensteuerlichen Behandlung dieser Ausgleichs- und Ablösebeträge zu den nachträglichen Anschaffungskosten von Grund und Boden oder zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten geht die finanzgerichtliche Rechtsprechung allerdings nicht von diesem Kriterium der Erhöhung des Bodenwerts aus. Vielmehr bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebliche Besteuerungsgrundlagen

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach dem vom StPfl im VZ bezogenen Einkommen veranlagt. Dieser Wortlaut des § 25 Abs 1 EStG stellt gegenüber § 2 Abs 5 EStG, nach dem das zvE die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt bildet, lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ohne materiellrechtliche Auswirkung dar. Welches Einkommen der StPfl im VZ bezogen hat, richte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 16 Erhaltungsaufwand bei bestimmten Gebäuden (§ 4 Abs. 8 EStG)

Rz. 904 § 4 Abs. 8 EStG bestimmt, dass Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen entsprechend §§ 11a, 11b EStG auf 2 bis 5 EStG Jahre verteilt werden kann. Die Vorschrift ist eingeführt worden durch G. v. 22.12.1989[1] für Erhaltungsaufwand, der nach dem 31.12.1989 entstanden ist. Sie verweist auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.4 Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 660 Nach § 4 Abs. 4a S. 5 EStG bleibt der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberührt. Dagegen sind Darlehen für die Finanzierung von Umlaufvermögen nicht privilegiert. Es muss sich um Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten handeln. Die Darleh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.5 Rechtsfolge der Entnahme

Rz. 345 Mit der Wirksamkeit der Entnahme scheidet das entnommene Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögensvergleich aus. Aufwendungen und Erträge berühren ab diesem Zeitpunkt den Betrieb nicht mehr, sondern treffen die private Sphäre. Etwaige Veräußerungsgewinne sind nur noch im Rahmen der §§ 17, 23 EStG und ab Vz 2009 im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG steuerbar. Der Zeitpunkt de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.3 Begriff des Wirtschaftsguts

Rz. 26 Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Jahrs und am Ende des vorangegangenen Jahrs zu ermitteln. In diese Ermittlung des Betriebsvermögens sind nur Wirtschaftsgüter einzustellen. Was kein Wirtschaftsgut ist, kann beim Betriebsvermögensvergleich auch nicht erfasst werden, hat daher keinen Einfluss auf An...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.4 Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 453 § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Aufwandsrückstellungen, d. h. Rückstellungen ohne Schuldcharakter, grundsätzlich nicht gebildet werden dürfen. § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Passivierungspflicht für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse[1] werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118; BFH v. 17.2.1998, VIII R 28/95, BStBl II 1998, 505, BFH/NV 1998, 1407). Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht ak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Mieterein- und -umbauten

Rz. 456 [Autor/Stand] Einbauten und Umbauten, die der Mieter (oder Pächter) in gemieteten Räumen auf eigene Rechnung (Kosten) vornimmt, sind in der Steuerbilanz des Mieters als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren, wenn der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der Bauten geworden ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Nutzungsdauer in Bezug auf di...mehr