Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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Entsendung / 2.1.2 Entsendungen ohne vorherige Beschäftigung in Deutschland

Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Entsendung, wenn eine Person ohne vorhergehende Beschäftigung in Deutschland eingestellt wird und unmittelbar in einem Drittstaat entsandt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Person vor der Einstellung bereits den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen hat oder bereits eine hinreichende Beziehung zur deutschen Sozialversich...mehr

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Entsendung / 1 Entsendung

In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1]mehr

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Entsendung / 3 Voraussetzungen für eine Entsendung nach dem Abkommensrecht

Die Anwendung eines Abkommens ist grundsätzlich vorrangig vor der Anwendung des deutschen Rechts.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Zusätzlich müssen weitere, vom jeweiligen Abkommen abhängige Voraussetzungen beachtet werden. Sollten ...mehr

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Entsendung / 2.3 Befristung

Eine Entsendung liegt vor, wenn die Auslandstätigkeit durch die Eigenart der Beschäftigung oder durch eine schriftliche Vereinbarung im Voraus zeitlich befristet ist. Praxis-Beispiel Kraftwerksbau in Bolivien Ein deutsches Unternehmen errichtet ein Kohlekraftwerk in Bolivien. Ein Mitarbeiter wird zur Überwachung des Projekts nach Bolivien entsandt. Es handelt sich um eine Ents...mehr

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Entsendung / 2.2.2 Kurzfristige Entsendungen

Bei kurzfristigen Entsendungen von weniger als 2 Monaten können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, auch wenn das Arbeitsentgelt von der aufnehmenden Tochtergesellschaft als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht wird. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitnehmer ablöst und sich der arbeitsvertragliche Entgelta...mehr

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Entsendung / 2.1.1 Weitere Personenkreise

Auch Schüler, Arbeitslose, Berufsanfänger und Hausfrauen können für eine Entsendung eingestellt werden, wenn sich ihr Lebensmittelpunkt zuvor in Deutschland befunden hat. Damit in diesen Fällen eine Entsendung vorliegt, muss eine Vereinbarung oder Perspektive bestehen, dass die entsandte Person bei den entsendenden Unternehmen weiterbeschäftigt wird. Es ist auch unschädlich,...mehr

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Entsendung / 2.1 Anbindung zum deutschen Recht

Eine Entsendung liegt vor, wenn sich ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer auf Weisung seines Arbeitgebers in ein anderes Land begibt, um dort eine Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber auszuüben. Wesentlich ist, dass sowohl vor als auch nach der Auslandsbeschäftigung eine Anbindung zum deutschen Recht besteht. Dies bedeutet, dass der Lebensmittelpunkt des Arbe...mehr

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Entsendung / 2.2.1 Verbundene Unternehmen/Tochtergesellschaften

Eine Entsendung kann auch vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Tochterunternehmen im Ausland eingesetzt wird. Grundsätzlich sind für eine Entsendung bei verbundenen Unternehmen die gleichen Voraussetzungen – inländische bestehende Beschäftigung sowie Befristung – wie bei jeder anderen Entsendung zu beachten. Von einem verbundenen Unternehmen ist immer dann auszugehen, w...mehr

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Entsendung / 2.3.2 Vorübergehende Rückkehr ins Inland

Eine Entsendung gilt nicht als unterbrochen, wenn ein Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von max. 2 Monaten/50 Arbeitstagen nach Deutschland zurückkehrt. Längere Unterbrechungszeiträume führen zum Ende der Entsendung.mehr

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Entsendung / 2.3.1 Kein Vorliegen einer Befristung

Es liegt keine zeitliche Begrenzung vor, wenn die Entsendung dadurch befristet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.mehr

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Entsendung / 2.6 Selbstständige Personen

Auch selbstständige Personen können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit entsenden. Die in den vorherigen Abschnitten dargestellten Kriterien für eine Entsendung gelten auch für selbstständige Personen. Werden die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten auch für den Selbstständigen die deutschen Rechtsvorschriften weiter.mehr

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Entsendung / 2.2 Inländische bestehende Beschäftigung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer weiterhin organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist. Die im Ausland verrichtete Arbeit muss für den in Deutschland ansässigen Betrieb erbracht und der Wert dieser Arbeit dem deutschen Unternehmen zugeordnet werden. Der Arbeitnehmer muss weiterhin dem Direktionsrecht des inländischen Arbeitgebers un...mehr

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Entsendung / 2.3 Besondere Arbeitgeberpflichten

Den Arbeitgeber treffen bei der Entsendung ins Ausland besondere Fürsorgepflichten z. B. hinsichtlich Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken etc.[2] Schwerpunkte sind eine anfängliche Gefährdungseinschätzung, eine umfassende Absicherung der Entsendung sowie die Sicherstellung schnellstmöglicher Rückkehr im Krisenfall. Dazu kann auch eine entsprechende Vorbereitung im Vorfeld...mehr

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Entsendung / Zusammenfassung

Begriff Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet. Möglich ist aber auch eine Entsendung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen einer Konzernbeschäftigung. Andererseits erfasst...mehr

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Entsendung / 2.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu prüfen, ob die Entsendung mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn die Entsendung allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einvernehmliche) Vertragsänderung oder -ergänzung nötig. Dokumentation ...mehr

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Entsendung / Arbeitsrecht

1 Entsendung nach arbeitsrechtlichem Verständnis Begriff Entsendung ist die räumlich-zeitliche Verlagerung des Arbeitsorts eines Arbeitnehmers, typischerweise ins Ausland. Mit einer Entsendung werden in der Praxis allerdings zumeist längere Einsätze wie z. B. von Montagearbeitern, aber auch jahrelange Auslandsaufenthalte, die mit einer vorübergehenden Verlagerung des Lebensmit...mehr

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Entsendung / Lohnsteuer

1 Auslandstätigkeit Im Lohnsteuerrecht wird der Begriff "Entsendung" nicht verwendet. Es handelt sich dabei um eine Auslandstätigkeit eines Arbeitnehmers. Hierfür gelten steuerliche Besonderheiten, da der ausländische Tätigkeitsstaat ebenso wie der Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) den Arbeitslohn besteuern will. Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerents...mehr

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Entsendung / 2.1.3 Arbeitnehmerüberlassungen

Es ist auch möglich einen Arbeitnehmer ins Ausland zu verleihen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die erforderliche Verleiherlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat. Weiterhin muss die organisatorische Eingliederung in das entsendende Verleihunternehmen bestehen bleiben und der arbeitsrechtliche Entgeltanspruch muss sich gegen den entsendenden Arbeitgeber ...mehr

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Entsendung / 3.1 Geltungsbereich

Die Regelungen des AEntG gelten sowohl für Arbeitgeber mit Sitz in anderen EU-Staaten als auch für Arbeitgeber aus Drittstaaten.[1] Entsendung im Sinne des Gesetzes ist jeder Arbeitseinsatz eines bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland; dies gilt auch für einen Verleiher mit Sitz im Ausland im Fall der Arbeitnehmerüberlassung an einen E...mehr

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Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

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Entsendung / 1 Auslandstätigkeit

Im Lohnsteuerrecht wird der Begriff "Entsendung" nicht verwendet. Es handelt sich dabei um eine Auslandstätigkeit eines Arbeitnehmers. Hierfür gelten steuerliche Besonderheiten, da der ausländische Tätigkeitsstaat ebenso wie der Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) den Arbeitslohn besteuern will. Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung wird das auf...mehr

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Entsendung / 2.2 Anwendbares Recht

Für die Bestimmung des für die Entsendung anwendbaren Rechts gilt zunächst die "Rom I-VO". Danach können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vertrag festlegen, ob während der Entsendung deutsches oder ausländisches Arbeitsrecht gelten soll (Rechtswahlfreiheit). Ohne eine Festlegung ist das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers maßgeblich.[2] Diese Rechtswahlfreihei...mehr

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Entsendung / 3.2 Rechtsfolgen nach dem AEntG

Die Anwendbarkeit des AEntG gilt für gesetzlich[1] und unter bestimmten Voraussetzungen auch für tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen.[2] Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Arbeitsbedingungen in allgemeinverbindlichen, bundesweit geltenden Tarifverträgen.[3] Tarifnormen gelten für das ausländische Arbeitsverhältnis außerdem[4], wenn der Tarifvertrag für all...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2 Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existieren mit allen bedeutenden Industrienationen. Sie regeln die Zuweisung des Besteuerungsrechts von Arbeitslohn, um eine mehrfache Besteuerung zu verhindern. Die Finanzverwaltung veröffentlicht regelmäßig eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.[1] Wichtig Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 3 Progressionsvorbehalt

Bei einer Nichtbesteuerung im Inland führt der gezahlte Arbeitslohn aufgrund des Progressionsvorbehalts zu einer höheren inländischen Steuerlast, wenn der Arbeitslohn nach dem anzuwendenden DBA von der Steuer freigestellt ist.[1] Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung befreit ist, muss aufgrund der unilateralen Rückfallklausel [2] dennoch im Inland ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / Sozialversicherung

1 Entsendung In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1] 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht Entsendung – kurz erklärt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 4 Kaufkraftausgleich

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, hat dieser oft höhere Lebenshaltungskosten am Dienstort. Der Arbeitgeber kann diesen Nachteil durch Zahlung eines steuerfreien Kaufkraftausgleichs abgelten. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin von Deutschland besteuert wird. Das Auswärtige Amt setzt für einige Dienstorte im Ausland die Kaufk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Entscheidend ist, ob der Arbeitsort im Bundesgebiet liegt. Die Staatsangehörigkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ist ohne Bedeutung. Eine vertragliche Abbedingung der Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum Nachteil der Arbeitnehmerin ist nicht möglich. Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Grenzgä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Der Begriff "Tätigkeitsstätte" wird definiert als eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung. Baucontainer, die z. B. auf einer Großbaustelle längerfristig fest mit dem Erdreich verbunden sind und in denen sich z. B. Baubüros, Aufenthaltsräume oder Sanitäreinrichtungen befinden, stellen "ortsfeste" betriebliche Einrichtungen dar. Es können auch großrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip

Im Rahmen von mobiler Arbeit im Ausland übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit – jedenfalls vorübergehend – in mindestens 2 Staaten aus. Um sicherzustellen, dass auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt nur ein nationales Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, sieht das Gesetz innerhalb der EU 3 Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip vor. Hinweis Auslandseinsatz außerhalb de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Ist das Homeoffice im benannten Ausland von vornherein auf bis zu 24 Monate begrenzt, liegt sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung i. S. d. Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004 vor. Der Arbeitnehmer bleibt dann in Deutschland sozialversicherungspflichtig – und berechtigt. Laut der Europäischen Kommission kommt es dabei nicht darauf an, ob die Entsendung im Interesse des Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gesellschaften / F. Anteilskaufvertrag

Rz. 7 Auch hier soll kein vollständiger Vertrag abgedruckt werden (siehe Anmerkung unter Rdn 6). Vielmehr wollen wir aus einem kurzen Auszug viel "herausziehen".mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 11.5 Anderer Dienst im Ausland

Die Berücksichtigung wegen eines anderen Dienstes im Ausland nach § 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ersetzt die Entsendung durch einen inländischen, von der zuständigen Bundesbehörde anerkannten Träger. Die Einsatzdauer beträgt i. d. R. 12 Monate, im Ausnahmefall bis 24 Monate. Der Nachweis für die Ableistung des anderen Dienstes ist durch die zwischen dem Freiwilligen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 22 Zahlung des Kindergelds in Sonderfällen – Abzweigung/Abtretung

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann gem. § 74 EStG an ein Kind oder an die für den Unterhalt des Kindes aufkommende Person oder Stelle ausgezahlt (abgezweigt) werden[1], wenn der Kindergeldberechtigte seine Unterhaltspflicht diesem Kind gegenüber verletzt.[2] Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 11.2 Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr

Die Freiwilligendienste "Freiwilliges Soziales Jahr" und "Freiwilliges Ökologisches Jahr" können für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten und 18 Monaten, höchstens 24 Monaten, geleistet ­werden. Der krankheitsbedingte Abbruch eines Freiwilligendienstes führt zum Verlust des Kindergeldanspruchs.[2] Die Freiwilligendienste können entweder im Inland oder im (nicht notwendig eu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nationale Verpflichtung des Arbeitgebers zum Steuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum LSt-Abzug verpflichtet ist ein > Inländischer Arbeitgeber (> Betriebsstätte Rz 7 ff) oder – bei > Arbeitnehmerüberlassung – auch ein > Ausländischer Verleiher (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG); ArbG-Pflichten bestehen im > Inland außerdem im Fall der > Entsendung von Arbeitnehmern iSv § 38 Abs 1 Satz 2 EStG (> Doppelbesteuerung Rz 164 ff); vgl hi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländischer Arbeitgeber

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Inländischer > Arbeitgeber ist, wer > Arbeitslohn zahlt und im > Inland einen > Wohnsitz, seinen gewöhnlichen > Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine > Betriebsstätte oder einen > Ständiger Vertreter iSd §§ 8 bis 13 AO hat (Legaldefinition in § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; ferner > R 38.3 LStR). Inländische Arbeitgeber sind zur Einbeh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitgeber ohne Betriebsstätte im Inland

Rz. 35 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitgeber, die im > Inland keinen > Wohnsitz, ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, > Betriebsstätte oder ständigen Vertreter iSd §§ 8 bis 13 AO haben (> Ausländischer Arbeitgeber ), unterliegen grundsätzlich nicht der deutschen Steuerhoheit und müssen keine > Lohnsteuer einbehalten, wenn ihre ArbN im Inland beschäftigt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländischer Arbeitgeber

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das ist ein > Arbeitgeber, der weder > Inländischer Arbeitgeber noch > Ausländischer Verleiher ist und deshalb im > Inland nicht zum LSt-Abzug verpflichtet ist (§ 38 Abs 1 EStG; > Ausland Rz 35). Entsendet er > Arbeitnehmer ins Inland, kann das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen wie ein inländischer ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet sei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Einführung

Rz. 110 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA ist von der > Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 8 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Tatsächlich besteuert werden die > Einkünfte – ggf anteilig – aber nur dann, wenn Deutschland im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (internationales Recht, idR Abkommensrecht) und sie in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nationales [Steuer-]Recht). Bei Stpfl, die – auch – im Ausland ansässig sind, unterbleibt di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen > Arbeitnehmer verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem > Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim BZSt bereits seit über einer Dek...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Gegenstand der Auskunft

Rz. 23 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA hat Auskunft zu erteilen, "ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind". Vorschriften idS sind das EStG mit EStDV und LStDV oder ein DBA, aber auch die nur die FinVerw bindenden Richtlinien und sonstige Verwaltungsanweisungen. Über ihre entsprechende Anwendung sind auch das SolZG, die KiSt-G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.6 Bestimmung des Beschäftigungsorts durch den Arbeitgeber

Die örtliche Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Ort seiner Tätigkeit nicht selbst wählen kann. Vielmehr wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber angewiesen, an welchem Ort die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Die Bedeutung dieses Merkmals lässt sich jedoch nicht abstrakt für alle Beschäftigungsverhältnisse gleichermaßen feststelle...mehr