Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von... mehr

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Malta / 1.4.2 Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o... mehr

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Norwegen / 1.4.2 Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[1] [2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Wird die Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausgeübt, wird der ... mehr

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Malta / 2.3.3 Ausnahmen von der Meldepflicht

Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es für Selbstständige Geschäftsreisen, hierzu zählen Meetings, Kundenpflege, Seminare, Konferenzen, bei denen der Arbeitnehmer keine Dienstleistungen erbringt Seeleute in der Handelsschifffahrt mehr

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Norwegen / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen Tätigkeiten bei privaten Auftraggebern sowie Tätigkeiten, deren Auftragswert sich unter 20.000 NOK beläuft. mehr

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Norwegen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsausführung übermittelt sein. mehr

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Malta / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine verspätete Meldung können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 117 EUR bis 1.165 EUR erhoben. mehr

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Norwegen / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden. mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.3 Zuständigkeit der DVKA

Entsendebescheinigungen Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DVKA ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Bosnien- und Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Schweiz (bei Dritt... mehr

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Sozialversicherungsabkommen / 1.4 Regelungen in den Abkommen

Die Sozialversicherungsabkommen beinhalten Regelungen zum Erwerb von Rentenansprüchen und zur Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten sowie zur Anerkennung von Vorversicherungszeiten. Des Weiteren gibt es Regelungen für die Leistungserbringung bei vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im anderen Staat. Damit Doppelversicherungen vermieden werden können, beinhalten... mehr

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Multilaterale und bilateral... / 2.7 Bekommt mein Arbeitnehmer alle Leistungen?

Leistungen bei Entsendungen In den EU/EWR-Staaten und in der Schweiz ist hinsichtlich des Leistungsumfangs zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthalts – notwendig sind. In den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit für den Bereich der Krankenversicherung bes... mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten

Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Person gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten beschäftigt ist. Eine Person gilt insbesondere dann als gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten tätig, wenn die Person unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Beschäftigung gleichzeitig eine weitere Beschäftigun... mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die deutsche Rentenversicherung Bund oder die DVKA zuständig. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Quebec, Korea,... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.1 Was ist überhaupt eine Entsendung?

Der Begriff der Entsendung umfasst in der Praxis sehr unterschiedliche Konstellationen. Der Servicetechniker eines mittelständischen Anlagenbauers, der für 3 Wochen zu einem Kunden in die Tschechische Republik fährt, um eine Maschine aufzubauen, ist ebenso entsandt wie die Abteilungsleiterin eines Finanzdienstleisters, die für 3 Jahre an eine Tochtergesellschaft in London ve... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4 Internationale Entsendungen

4.1 Was ist überhaupt eine Entsendung? Der Begriff der Entsendung umfasst in der Praxis sehr unterschiedliche Konstellationen. Der Servicetechniker eines mittelständischen Anlagenbauers, der für 3 Wochen zu einem Kunden in die Tschechische Republik fährt, um eine Maschine aufzubauen, ist ebenso entsandt wie die Abteilungsleiterin eines Finanzdienstleisters, die für 3 Jahre an... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.7 Fazit

Historisch gewachsene Mobility-Programme sind in vielen Unternehmen ein Sammelsurium aus Ausnahmen, Einzelabsprachen und Zugeständnissen an besonders wichtige Mitarbeiter, das über die Jahre niemand mehr vollständig durchdringt. Die Richtlinie erzwingt einen Aufräumimpuls. Wer ihn nutzt, senkt nicht nur sein Compliance-Risiko, sondern auch die tatsächlichen Mobility-Kosten. ... mehr

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Entgelttransparenz: Vertragsgestaltung, Entsendungen und weitere Schnittstellen

Zusammenfassung Überblick Stellen Sie sich ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit 180 Beschäftigten vor. Der geschäftsführende Gesellschafter unterschreibt jede Woche 2 oder 3 neue Arbeitsverträge, denkt über eine Nachfolgeregelung und einen möglichen Verkauf an einen strategischen Investor in 3 bis 5 Jahren nach und hat 2 Servicetechniker, die regelmäßig bei Kunde... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.2 Welches Recht gilt?

Die kollisionsrechtliche Grundlage liefert Art. 8 der Rom I-Verordnung. Danach unterliegt jeder Arbeitsvertrag dem Recht, das die Parteien ausdrücklich wählen. Die Rechtswahl ist jedoch nicht unbegrenzt: Sie darf den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als das Recht, das ohne Rechtswahl anwendbar wäre. Das ist in der Regel das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts. Ein in Mün... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.6 Gestaltungsempfehlungen im Überblick

Mobility-Policy schriftlich fixieren, differenziert nach Entsendungstypen, mit Bezugnahme auf objektive externe Indizes und dokumentierter Auswahlbegründung Vergleichsgruppen für Berichtszwecke vorab definieren – Entsandte als eigene Kategorie oder integriert in den Host Paketableitung pro Einzelfall nachvollziehbar dokumentieren; das ist die Beweisgrundlage, wenn später ein A... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.4 Vergleichsgruppenbildung

Für jede Entgeltvergleichsdebatte ist zentral, wer überhaupt mit wem verglichen werden darf. Der EuGH hat dazu in einer Reihe von Entscheidungen – Lawrence[1], Allonby[2] und zuletzt Tesco Stores[3] – den sogenannten Single-Source-Grundsatz entwickelt: Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber können dann als Vergleichspersonen im Sinne des Entgeltgleichheitsgrundsatzes herange... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.5 Auswirkungen auf den Entgeltvergleich

Mit Blick auf den Entgeltvergleich müssen Expat-Pakete künftig auch dem Maßstab des Art. 4 Abs. 4 ETRL entsprechen. D.h. die Frage, wer welche Zulagen aufgrund eines Auslandsaufenthalts gewährt bekommt, muss sich künftig an objektiven Kriterien messen lassen. Konkret heißt das: Entsendungspakete dürfen nicht aus dem individuellen Mitarbeitergehalt abgeleitet werden, sondern a... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.3 Expat-Pakete und der weite Entgeltbegriff

Entsendete Beschäftigte erhalten typischerweise zusätzlich zum Grundgehalt eine Reihe von Komponenten, die den Einsatz im Ausland kompensieren sollen: eine Cost-of-Living-Allowance (COLA) zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten, eine Housing Allowance für die Wohnung am Einsatzort, eine Hardship Premium bei Einsatz in schwierigen Ländern, eine Mobility Premium als Anreiz ... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / Zusammenfassung

Überblick Stellen Sie sich ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit 180 Beschäftigten vor. Der geschäftsführende Gesellschafter unterschreibt jede Woche 2 oder 3 neue Arbeitsverträge, denkt über eine Nachfolgeregelung und einen möglichen Verkauf an einen strategischen Investor in 3 bis 5 Jahren nach und hat 2 Servicetechniker, die regelmäßig bei Kunden in der Schwei... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 6 Fazit

Die Richtlinie entfaltet ihre Wirkung nicht nur im Kern der Vergütungssysteme, sondern an vielen Rändern des Arbeitsrechts. Drei dieser Ränder – Ausschluss- und Abgeltungsklauseln, M&A-Transaktionen und internationale Entsendungen – sind diejenigen, an denen die größten Hebel für eine lohnende Vorbereitung liegen. Der gemeinsame Nenner ist ein anderer als bei den bekannten Be... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 1 Einleitung

Die vorangegangenen Kapitel dieses Praxishandbuchs haben die Richtlinie im Kern behandelt: ihre Ziele, die Pflichten zur Transparenz im Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses, die Auskunfts- und Berichtspflichten, die gemeinsame Entgeltbewertung und die sanktionsbewehrten Rechtsdurchsetzungsinstrumente. Dieses abschließende Kapitel erweitert den Blickwinkel... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5 Weitere Schnittstellen im Überblick

Es existieren weitere arbeitsrechtliche Bereiche, in denen die Richtlinie unmittelbare oder mittelbare Wirkungen entfaltet. Die folgenden 5 Punkte werden in der Beratungspraxis absehbar relevant. Die Darstellung hier soll zu einer ersten Einschätzung befähigen. Die Schnittstelle zum Datenschutz wird in einem vorherigen Beitrag gesondert behandelt und hier nicht wiederholt.[1... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2 Ausschluss- und Abgeltungsklauseln

2.1 Worum geht es – und warum steht das in fast jedem Arbeitsvertrag? Fast jeder in Deutschland geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine Ausschluss- oder Verfallklausel. Ihr Zweck ist kurz und einfach erklärt: Rechtsfrieden herstellen. Nach Ablauf einer relativ kurzen Frist – klassisch 3 Monate ab Fälligkeit einer Leistung (Zahlung/Nichtzahlung) – sollen weder Arbeitnehmer no... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3 M&A-Transaktionen

3.1 Warum die Richtlinie Mergers & Acquisitions-Prozesse verändert Ein Unternehmensverkauf – ob an einen strategischen Investor, an eine Beteiligungsgesellschaft oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung an die nächste Generation – ist für mittelständische Unternehmen einer der komplexesten Vorgänge, die sie jemals durchlaufen. Er verläuft typischerweise in 3 Phasen: einer Due D... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.2 Homeoffice

Inzwischen haben hybride Arbeitsmodelle einen festen Platz im deutschen Arbeitsleben. Dies kann Fragen im Kontext der Vergleichbarkeit aufwerfen: Sind Beschäftigte mit hoher Homeoffice-Quote mit Präsenzkollegen der gleichen Funktion überhaupt vergleichbar? In der Regel ja – aber nur, wenn das Arbeitsergebnis und nicht die Präsenzform der Bewertungsmaßstab ist. Unternehmen, di... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.4 Hinweisgeberschutz

Beschäftigte, die intern eine vermutete Entgeltdiskriminierung melden, sind Hinweisgeber im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) . § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG schließt Hinweise auf Verstöße gegen Unionsrecht ein – und Art. 157 AEUV sowie die ETRL sind Unionsrecht beispielhaft. Damit greifen die Schutzmechanismen des HinSchG: das Verbot von Repressalien, die Vertraulich... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.4 Was kostet ein Fehler?

Die finanziellen Folgen einer unwirksamen Ausschlussklausel sind erheblich und werden in der Beratungspraxis regelmäßig unterschätzt. Kippt die Klausel, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB, modifiziert durch Art. 21 ETRL. Eine einzelne anspruchsberechtigte Person kann dann rückwirkend 3 Jahre Differenz zum Mediangehalt ihrer Vergleichsgruppe gel... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.2 Share Deal oder Asset Deal: Wer erbt was?

Für das Risikoverständnis ist die Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal fundamental. Beim Share Deal kauft der Investor die Anteile an der Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst bleibt Arbeitgeberin; die Arbeitsverhältnisse und alle darin angelegten Ansprüche laufen unverändert weiter. Wirtschaftlich bedeutet das: Der Investor erbt die gesamte Compliance-Historie ... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.4 Prüfpunkte in der Due Diligence

Neben dem vertraglichen Status sollte die Due Diligence mindestens folgende Punkte abdecken: aktueller Gender Pay Gap (unbereinigt und bereinigt), einschließlich der methodischen Grundlagen seiner Berechnung; Existenz und Dokumentation eines objektiven, geschlechtsneutralen Vergütungssystems nach Art. 4 Abs. 4 ETRL; Umsetzungsstand der vorvertraglichen Transparenzpflichten nach... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.6 Post-Closing: Das Nivellierungsverbot

Nach dem Closing beginnt die eigentliche Integrationsarbeit. Werden 2 Vergütungssysteme zusammengeführt – das des Käufers und das des Targets –, entstehen fast immer Inkonsistenzen. Gleiche Tätigkeiten werden in den ehemals getrennten Einheiten unterschiedlich vergütet; unterschiedliche Bonusmodelle treffen aufeinander; einzelne Schlüsselpersonen bestehen auf Bestandsschutz.... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.1 Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das Equal-Pay-Gebot für Leiharbeitnehmer existiert nicht erst seit der Richtlinie; § 8 AEntG und die entsprechenden Vorschriften des AEntG schreiben bereits heute vor, dass Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb dieselben wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte erhalten müssen. Die Durchsetzung war in der Praxis allerdings überschaubar. Die Richtlin... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.3 Nachzahlungen: Sozialversicherung und Steuer

Ein in der Beratungspraxis konsequent unterschätzter Punkt betrifft die Mechanik der Nachzahlung. Wenn ein Unternehmen verurteilt wird, einem oder mehreren Beschäftigten rückwirkend 3 oder mehr Jahre Entgeltdifferenz auszuzahlen, entstehen erhebliche Nebenfolgen, die in der Erstberatung oft nicht mitgedacht werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach dem Entstehun... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.5 Insolvenzen

Im Insolvenzfall stellt sich die Rangfrage. Rückwirkende Entgeltgleichheitsansprüche, die für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, fallen in den Zeitraum der Insolvenzgeldgarantie nach § 165 SGB III. Sie werden also auch im Insolvenzfall bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgesichert. Weiter zurückreichende Ansprüche – bei Kenntnisnahme in einem spätere... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.1 Worum geht es – und warum steht das in fast jedem Arbeitsvertrag?

Fast jeder in Deutschland geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine Ausschluss- oder Verfallklausel. Ihr Zweck ist kurz und einfach erklärt: Rechtsfrieden herstellen. Nach Ablauf einer relativ kurzen Frist – klassisch 3 Monate ab Fälligkeit einer Leistung (Zahlung/Nichtzahlung) – sollen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Ansprüche aus der Vergangenheit im Wege der Nachforder... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.3 Abgeltungsklauseln in Beendigungsvereinbarungen

Bei Abgeltungsklauseln dreht sich die Perspektive. Hier geht es nicht um den Verfall künftiger Ansprüche, sondern um den endgültigen Verzicht auf bereits entstandene. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das BAG hat in seiner AGG-Entscheidung aus dem Jahr 2021 die Wirksamkeit allgemeiner Abgeltungsklauseln auch für AGG-Ansprüche bejaht. Das Arbeitsgericht Köln hat für Anspr... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.5 Chancenperspektive

Wer Ausschluss- und Abgeltungsklauseln jetzt prüft, reduziert nicht nur sein Prozessrisiko. Er gewinnt zugleich Flexibilität in einem Feld, das künftig stärker reguliert ist. Es ist der seltene Fall, in dem die Umsetzung einer Pflicht gleichzeitig zur Modernisierung eines historisch gewachsenen Vertragsbestands genutzt werden kann. Für Unternehmen, die in den nächsten Jahren... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.3 Der neue Primärrisikotreiber: Rechtskraft bestehender Ausschlussklauseln

Der finanzielle Maximalschaden einer nicht zu rechtfertigenden geschlechterspezifischen Diskriminierung unter Entgelttransparenzgesichtspunkten im Target hängt entscheidend davon ab, ob die bestehenden Ausschlussklauseln die rückwirkenden Ansprüche der Beschäftigten noch begrenzen können. Beim Share Deal erbt der Käufer die Klauselhistorie vollständig. Bei einem Target mit 5... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.1 Warum die Richtlinie Mergers & Acquisitions-Prozesse verändert

Ein Unternehmensverkauf – ob an einen strategischen Investor, an eine Beteiligungsgesellschaft oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung an die nächste Generation – ist für mittelständische Unternehmen einer der komplexesten Vorgänge, die sie jemals durchlaufen. Er verläuft typischerweise in 3 Phasen: einer Due Diligence, in der der Käufer das Unternehmen durchleuchtet; der Ver... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.5 Spezifische Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag

Der Unternehmenskaufvertrag sollte den neuen Risikokomplex ausdrücklich adressieren. In den Garantie- und Freistellungskatalog gehören mindestens: Garantie der vollständigen und fristgerechten Umsetzung aller Pflichten aus der Richtlinie bzw. dem späteren Umsetzungsgesetz zum Stichtag; Garantie der Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Berichtspflicht erhobenen Daten; Gar... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.2 Ausschlussklauseln: Verschiedene Auffassungen

Ob und wie Ausschlussklauseln künftig in Bezug auf Ansprüche aus der Entgelttransparenz-Richtlinie wirken, wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Höchstrichterlich entschieden ist die Frage nicht. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen eine Gestaltungsentscheidung treffen, ohne dass ihnen die Rechtsprechung den Weg vorgibt. Zwei Lager bilden die Diskussion ab.[1] Auff... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung

Rz. 12 Die KJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen GesJAV, die in die KJAV entsandt werden. Gem. § 73a Abs. 2 Satz 1 ist jede GesJAV berechtigt und verpflichtet, eines ihrer Mitglieder in die KJAV zu entsenden. Unterlässt eine GesJAV die Entsendung, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die ggf. die Auflösung der betreffenden GesJAV zur Folge haben kann (§§ ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Gesetzlich vorgeschriebene Verkleinerung

Rz. 27 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 5 BetrVG muss die Mitgliederzahl der KJAV zwingend durch Betriebsvereinbarung verkleinert werden, wenn der KJAV nach den gesetzlichen Regelungen mehr als 20 Mitglieder angehören und ein diese Zahl ändernder Tarifvertrag nicht besteht. Die Regelung dient dazu, die Arbeitsfähigkeit der KJAV zu verbessern und entspricht der Regelung d... mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti... mehr

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Elektronisch unterstützte B... / 3.3 Übermittlung der ergänzenden Entgeltunterlagen

Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 2 BVV geregelt, welche ergänzenden Unterlagen spätestens ab 1.1.2027 in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Zu den begleitenden Entgeltunterlagen gehören Unterlagen zur Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit, zur Staatsangehörigkeit, zur Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, zur Entsendung und auch Stundenaufzeichnun... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung

Rz. 10 Die GesJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen JAVen, die in die GesJAV entsandt werden. Gem. § 72 Abs. 2 ist jede JAV berechtigt, ein Mitglied zu entsenden. Dieses Recht steht auch der in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bestehenden JAV zu. Gem. § 72 Abs. 4 – 6 können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen hin... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Gesetzlich vorgeschriebene Verkleinerung

Rz. 25 Gem. § 72 Abs. 5 muss die Mitgliederzahl der GesJAV zwingend durch Betriebsvereinbarung verkleinert werden, wenn der GesJAV nach den gesetzlichen Regelungen mehr als 20 Mitglieder angehören und ein diese Zahl ändernder Tarifvertrag nicht besteht. Die Regelung dient dazu, die Arbeitsfähigkeit der GesJAV zu verbessern und entspricht der Regelung des § 47 Abs. 5 für den ... mehr