Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslandst... / 19 183-Tage-Regel, Entsendung ins Ausland, deutsche Konzerngesellschaft zahlt Gehalt in voller Höhe

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird für 3 Jahre ins Ausland entsandt. Er behält seinen deutschen Wohnsitz bei, er wird auch im Ausland ansässig. Er bleibt bei der deutschen Konzerngesellschaft angestellt und wird auch von dieser bezahlt. Eine Gehaltsbelastung erfolgt nicht, weil der Mitarbeiter im Ausland ausschließlich zum wirtschaftlichen Vorteil der deutschen Gesellschaft tä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslandst... / 17 183-Tage-Regel, Entsendung nach Deutschland mit Ausnahme von 30 Arbeitstagen pro Jahr, Gehalt bezahlt Mutterkonzern in voller Höhe

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird aus dem Ausland für 2 Jahre nach Deutschland entsandt. Er bleibt bei der ausländischen Konzerngesellschaft angestellt, die auch weiterhin das Gehalt bezahlt. Es wird allerdings an die deutsche Konzerngesellschaft weiterbelastet, weil der Mitarbeiter während der 2 Jahre ausschließlich zum wirtschaftlichen Vorteil der deutschen Konzerngesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Entsendung / 3 Gleichzeitige Beschäftigung in 2 Vertragsstaaten

Sachverhalt Herr K arbeitet für seinen Arbeitgeber an 3 Tagen in Deutschland und an 2 Tagen in Frankreich. Seinen Wohnsitz hat Herr K in Frankreich. Diese Konstellation bestand bereits vor dem 1.5.2010. Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich? Ergebnis Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Entsendung, sondern um eine gleichzeitige Beschäftigung in 2 Vertragsstaaten. Da b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Entsendung / 2 Überschreitung des zulässigen Entsendezeitraums

Sachverhalt Herr J ist deutscher Staatsbürger und wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Sein Arbeitgeber entsendet ihn für die Zeit vom 1.7.2023 bis 31.12.2027 nach Österreich und zahlt auch weiterhin das Gehalt. Welche Regelungen sind in diesem Sachverhalt maßgeblich? Ergebnis Die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung 883/04 sind erfüllt. Der Entse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildende: Besonderheit... / 3 Unfallversicherungspflicht

Auch in der Unfallversicherung sind Auszubildende versicherungspflichtig.[1] Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts. Unfallversicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Teile der Berufsausbildung können auch im Ausland durchgeführt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 10 Entsendezulage – zur Erstattung der Entsendekosten

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. A zahlt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / 5.1 Deutsche Lehrer an ausländischen Schulen

Lehrer, die an deutschen oder an ausländischen Schulen im Ausland beschäftigt sind, sind nicht versicherungspflichtig in der deutschen Sozialversicherung. Vereinbarungen über die Entsendung von deutschen Lehrern bestehen mit Estland, Rumänien und der Ukraine.[1] Auslandsschullehrer können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden (Antragspflichtversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entwicklungshelfer / 1 Sozialversicherung während des Entwicklungsdienstes

Entwicklungshelfer stehen zum Träger des Entwicklungsdienstes in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Folglich sind sie nicht als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, auch nicht im Wege der Entsendung bzw. Ausstrahlung nach § 4 SGB IV. 1.1 Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung In der Rentenversicherung können die betroffenen Personen für die Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslandst... / 16 183-Tage-Regel, Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber M-AG ist A für mehrere Monate bei dessen Tochtergesellschaft T-AG in T-Staat tätig. Dort installiert er aufgrund eines entsprechenden Vertrags zwischen der M-AG und der T-AG ein neues IT-System und schult dazu die Mitarbeiter der T-AG. Dabei unterliegt A ausschließ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslandst... / 12 Lohnsteuerpflicht, Mitarbeiter bleibt beim Heimatunternehmen angestellt

Sachverhalt Von einer ausländischen Konzerngesellschaft wird ein Mitarbeiter für 3 Jahre zur deutschen Tochtergesellschaft entsandt. Er bleibt bei seinem Heimatunternehmen angestellt. Die Gehaltszahlungen erfolgen grundsätzlich ebenfalls vom Heimatunternehmen. Allerdings zahlt die deutsche Tochtergesellschaft verschiedene Gehaltsteile, wie z. B. Schulgelder, Miete, Firmenwag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 8 Entsendezulage – als Differenzzahlung zum Mindestlohn und zur Erstattung der Entsendekosten

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. Ausweislich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5 Arbeitslosenversicherung

Folgenden Personenkreisen wird in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit eingeräumt, ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" zu begründen[1], das mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung vergleichbar ist: Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder as...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entwicklungshelfer / 3 Beschränkte Steuerpflicht

Besitzt Deutschland im Verhältnis zum Aufenthaltsstaat das Besteuerungsrecht und hat der Entwicklungshelfer während seiner Entsendung ins Ausland im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten, unterliegt sein Arbeitslohn nur dann der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG, wenn er inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG bezieht. Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 7 Entsendezulage – als Differenzierung zum Mindestlohn

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. Diese Entse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1.1 Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer

Rz. 14 Auch im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer können die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns gem. § 1 Abs. 1 beanspruchen, wenn auf das Arbeitsverhältnis weiterhin deutsches Arbeitsrecht Anwendung findet. Rz. 15 Zu unterscheiden ist zwischen vorübergehenden Entsendungen und Entsendungen, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers gewöhnlich im Ausland erfolgt. Gem. A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Anspruchsberechtigte auf das Elterngeld sind (§ 1 BEEG)

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Dienstdauer der ArbN

Rn. 1331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung einzelner Beschäftigungsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.1 Einschränkung der Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 67 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 1 und 2 MiLoG sowie nach § 17 Abs. 1 und 2 entfallen, wenn die Voraussetzungen des § 1 MiLoDokV erfüllt sind. Danach sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden. Die Einschränkungen gelten, wenn: der Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von mehr als 2.958 EUR brutto erhält.[1] Der Grenzwert von 2.958 EUR ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallanzeige / 1 Verpflichtung des Unternehmens

Die Unternehmer sind verpflichtet, dem zuständigen Unfallversicherungsträger Unfälle, die sich in ihrem Betrieb ereignet haben, zu melden. Bei Unfällen von Schülern[1] ist der Schulhoheitsträger (unabhängig davon, ob er auch Unternehmer ist), Versicherten, die in medizinischen Einrichtungen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden oder[2] Personen, die an Präventi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.1 Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die Verordnung (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Im Ausgangspunkt sieht die Verordnung vor, dass nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sind.[2] Hiern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2.2 Entsenderichtlinie

Ferner sollten deutsche Arbeitgeber die Entsenderichtlinie[1] auf Basis der jeweiligen Umsetzung in nationales Recht berücksichtigen, sofern ihre Arbeitnehmer innerhalb der EU tätig werden sollen. Auf dieser Grundlage können sich zwingend zu beachtende Mindestarbeitsbedingungen im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat ergeben. Diese Regelunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.2 Tätigkeit in Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 1.8 Kulturmanagement

Die Entwicklung und Förderung der Unternehmenskultur kann in mehrere Bereiche untergliedert werden: Unternehmensethik Internationale Unternehmensausrichtung Einsatz ausländischer Mitarbeiter. Durch den starken Wertewandel in der Gesellschaft ist es erforderlich, innerhalb des Unternehmens ethische Umgangsformen zu bilden und die Loyalität gegenüber dem Unternehmen zu verbessern....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Räumlicher Geltungsbereich des MuSchG – Auslandsbezug

Rz. 65 Besonderheiten können bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug auftreten, sei es, weil der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, sei es, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, dessen Pflichten der Arbeitnehmer im Ausland zu erfüllen hat. Hinweis Territorialprinzip Dabei gilt als Grundregel, dass die Geltung des MuSchG sich als staatliches Arbeitssc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Verwandte Inhalte finden Sie auf den Themenseiten Auslandstätigkeit und Workation.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 4 Nachzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können steuerfreie Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West für jedes Kalenderjahr der Beschäftigung, max. für 10 Kalenderjahre, geleistet werden.[1] Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in den vergangenen Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.2 Entsendung in einen Abkommensstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem Abkommensstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung und eine Familienversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung[1] und eine Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.2 Entsendung ins vertragslose Ausland

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung ins vertragslose Ausland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung. War der Arbeitnehmer bisher freiwillig versichert, kann auch die freiwillige Versicherung aufrechterhalten werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 2 Entsendung eines neuen Mitarbeiters mit vorherigem Bezug zum deutschen SV-Recht

Sachverhalt Herr B war bisher als Bezieher von Arbeitslosengeld versichert. Am 15.2. stellt ihn eine deutsche Firma ein, um ihn direkt für 10 Monate nach Russland zu entsenden. Das Gehalt zahlt diese deutsche Firma. Nach Ablauf der Entsendung wird Herr B von der gleichen Firma in Deutschland weiterbeschäftigt. Handelt es sich – trotz Neueinstellung – um eine Entsendung? Ergebn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2.2 Abkommensstaaten

Die Abkommen über Soziale Sicherheit umfassen keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des jeweiligen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist der Arbeitnehmer während der Entsendung privat krankenversichert, kann er auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abschließen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 1 Entsendung für einen befristeten Zeitraum

Sachverhalt Herr A wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt und wird von seinem Arbeitgeber für 15 Monate nach Mexiko entsandt. Der deutsche Arbeitgeber zahlt das Gehalt während dieser Zeit. Welche Rechtsvorschriften gelten hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes? Ergebnis Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind erfüllt. Die deutschen Rechtsvorschriften gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 3 Entsendung eines neuen Mitarbeiters ohne vorherigen Bezug zum deutschen SV-Recht

Sachverhalt Herr C ist österreichischer Staatsangehöriger und hatte bislang keinen Bezug zum deutschen Sozialversicherungsrecht. Am 15.7. beginnt er ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma in Deutschland. Diese deutsche Firma entsendet Herrn C unmittelbar nach Vertragsabschluss für 2 Jahre nach Singapur und zahlt auch das Gehalt während dieser Zeit. Handelt es sich – obw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und Versicherungsschutz

Zusammenfassung Überblick Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt, sollte der Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer sichergestellt werden. Der Umfang, der noch sichergestellt werden muss, richtet sich wesentlich nach dem Beschäftigungsstaat. Wird eine Person in einen EU/EWR-Staat oder die Schweiz entsandt, werden alle Versicherungszweige von den e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.4 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 5 Arbeitgeberwechsel bei Entsendung ins Ausland

Sachverhalt Die deutsche Firma A baut ein Tochterunternehmen in Dubai auf. Herr E war bisher von Firma A nach Dubai entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma A und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der ortsansässigen Firma B in Dubai. Besteht das deutsche Recht aufgrund der neuen Beschäftigung i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Auch wenn keine Entsendung vorliegt, ist eine Anwartschaftsversicherung für die Beschäftigungsdauer in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz entbehrlich, da die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten ange...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 8 Entsendung eines geliehenen Arbeitnehmers

Sachverhalt Herr H wird in Deutschland von der Firma P-Personalleasing versicherungspflichtig beschäftigt. Die Firma P verleiht Herrn H an die Firma F. Die Firma F hat einen Auftrag in Russland und entsendet neben eigenen Mitarbeitern auch Herrn H nach Russland. Kann der Leiharbeitnehmer durch den Leiharbeitgeber entsandt werden? Ergebnis Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 3 Rentenversicherung

3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Ren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 3.2 Vertragsloses Ausland

3.2.1 Freiwillige Rentenversicherung Wird ein Arbeitnehmer im vertragslosen Ausland beschäftigt und handelt es sich bei der Beschäftigung um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen.[1] Bei der freiwilligen Rentenversicherung kann di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.6 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in einen Abkommensstaat arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.4 Vollversicherung

Bei der Krankheitsvollversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die ein Versicherter anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung auswählt.[1] Merkmal dieser Versicherung ist, dass sie nicht nur als Ergänzungsversicherung abgeschlossen wird. Bei der Vollversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese kann dazu führen, das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.5 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zwei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.3 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung[1] fortführt.mehr