Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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Litauen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Litauen eingesetzt werden, können auch in Litauen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Litauen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer fü...mehr

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Island / 1.4.2 Tätigkeit in Island für einen in Island ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen in Island ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

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Kroatien / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Kroatien ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Irland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Schweden / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Schweden eingesetzt werden, können auch in Schweden Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Schweden Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Spanien / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Spanien ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Dänemark / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Italien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Malta / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Ungarn / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Slowakei / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Slowakei ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Luxemburg / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Luxemburg ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Ungarn / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Ungarn eingesetzt werden, können auch in Ungarn Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Ungarn Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für e...mehr

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Spanien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Belgien / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Belgien ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Lettland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Liechtenstein / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Finnland / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Finnland ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Luxemburg / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Luxemburg eingesetzt werden, können auch in Luxemburg Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Luxemburg Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

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Estland / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Griechenland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Griechenland eingesetzt werden, können auch in Griechenland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Griechenland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten ...mehr

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Tschechien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Tschechien eingesetzt werden, können auch in Tschechien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Tschechien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeit...mehr

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Österreich / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Kroatien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Kroatien eingesetzt werden, können auch in Kroatien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Kroatien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Slowakei / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Portugal / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Liechtenstein / 1.4.2 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Ents...mehr

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Bulgarien / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Bulgarien ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Irland / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Irland ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Rumänien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Rumänien eingesetzt werden, können auch in Rumänien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Rumänien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Slowenien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Slowenien eingesetzt werden, können auch in Slowenien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Slowenien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

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Island / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Island ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Lettland / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Lettland ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Liechtenstein / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Liechtenstein ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Polen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Bulgarien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Zypern / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit auf Zypern ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Rumänien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Spanien / 2.3.3 Keine Meldung

Bei Entsendungen unter 8 Tagen muss keine Meldung erfolgen.mehr

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Österreich / 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze

Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrages und innerhalb eines Konzerns stattfinden. Eine Meldung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten kann in den Fällen gemacht werden, in denen wiederkehrende Entsendungen mit demselben Auftraggeber vereinbart sind.mehr

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Österreich / 2.3.2.3 Transportbranche

Das österreichische Recht sieht Besonderheiten bei der Personen- und Güterbeförderung vor. Als Entsendungen werden hierbei folgende Tätigkeiten angesehen: Kabotage (Be- und Entladung erfolgen in Österreich) Quell- und Zielverkehr (Be- und Entladung erfolgen jeweils in Österreich und in einem anderen Staat oder umgekehrt) Leerfahren Unregelmäßige oder einmalige Transporte In diese...mehr

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Bulgarien / Zusammenfassung

Begriff Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Bulgarien ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Bulgarien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Bulgarien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden:...mehr

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Österreich / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Österreich aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Österreich wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Rumänien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Rumänien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Rumänien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Slowakei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Slowakei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Slowakei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folge...mehr

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Norwegen / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Norwegen aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Norwegen wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Norwegen ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

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Italien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Italien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Italien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden DBA. Diese...mehr

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Tschechien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Tschechien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Tschechien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Tschechien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Slowenien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Slowenien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Slowenien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Slowenien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA...mehr

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Litauen / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Litauen aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Litauen wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Litauen ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr