Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.4 Sonderfälle

Wenn durch die vorgenannten Verfahren die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht angemessen wiedergegeben werden oder es zu Zufallsergebnissen kommt, ist im Ausnahmefall auf das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt eines gleichartigen Beschäftigten abzustellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 4.2 Weiterbildung endet nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld

Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn die Weiterbildungsmaßnahme erst nach dem Bezug des Transferkurzarbeitergeldes endet. In diesem Fall setzt die Förderung voraus, dass die Maßnahmen spätestens 3 Monate oder bei länger als ein Jahr dauernden Maßnahmen spätestens 6 Monate vor der Ausschöpfung des Anspruchs auf Transferkurzarbeitergeld beginnen und der Arbeitgeber während...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung in einem Supermarkt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.1 Auswirkungen auf die versicherungspflichtige Beschäftigung

Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden.[1] Mit Beginn dieser Schutzfrist endet grundsätzlich die Zahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daher endet die Versicherungspflicht aufgrund der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 3 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Die Arbeitsunterbrechungen haben unmittelbar Auswirkungen auf die Beitragsberechnung und ggf. auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge.[1] Zeiten der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Url...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 7 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Um die Attraktivität insbesondere des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, können dem Arbeitgeber entstehende Mehraufwendungen und Kosten wie folgt erstattet werden: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz[1] können übernommen werden, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes bzw. der Eignungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 4.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F Der Faktor F wird er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 6.2 Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung

Sofern ein Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt wird, sind diese Personen – unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht – versicherungspflichtig in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht nur dann, wenn Arbeitsentgelt bezogen wird. Sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronische Entgeltersatz... / 3.8 Betrag des Nettoarbeitsentgelts bei Bezug von Sachbezügen

In Fällen, in denen das Bruttoarbeitsentgelt auch Sachbezüge enthält, ist ein fiktives Nettoarbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt und den Sachbezügen zu ermitteln. Zu den Sachbezügen zählt z. B. der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Dienstwagens. Praxis-Beispiel Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltsmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 13 Fälligkeit der Beiträge

Sachverhalt Abrechnungsmonat Dezember 2026. Entgeltzahlung einschließlich Zahlung eines Weihnachtsgeldes am 30.12.2026. Termin für die Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags am 23.12.2026. Termin für die Abgabe des Beitragsnachweises ist der 19.12.2026. Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber (aufgrund interner Arbeitsorganisation) die voraussichtliche Höhe der Beitragsschul...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 5.3 Beitragszuschuss

Es gibt Konstellationen, in denen Beschäftigte trotz ihres Arbeitsentgelts im Übergangsbereich privat kranken- und pflegeversichert sind. Dabei kann es sich z. B. um weiterbeschäftigte Rentner oder um Teilzeit während Elternzeit mit Befreiung von der Versicherungspflicht handeln. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Kranken- und P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 6.3.1 Versicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber

Wird während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aufgenommen, ist eine Ende-Meldung abzugeben. Der anzugebende Meldezeitraum endet mit dem Tag vor Aufnahme der Beschäftigung. Nach Beendigung einer solchen Beschäftigung ist erneut eine Beginn-Meldung abzugeben, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht. Für die beim gleichen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Menschen mit Behinderung / 4.1.2 Verteilung der Beitragslast

Die Beiträge sind vom Träger der Einrichtung und vom Versicherten je zur Hälfte zu tragen, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt dieses Mindestentgelt erreicht oder übersteigt. Liegt das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt unter diesen Werten, hat der Arbeitgeber die Beiträge vom Mindestarbeitsentgelt in voller Höhe allein zu tragen.[1] Sonderfall Einmalzahlung Liegt das tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.4 Beiträge für beschäftigte Rentner

Wird während des Rentenbezugs eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, tritt keine Versicherungspflicht als Rentner ein (Vorrangversicherung). Dennoch sind Beiträge vom Zahlbetrag der Rente zu entrichten. Wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht erreicht, werden neben dem Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 6 Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Zunächst ist das Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einnahme. Erhalten diese Arbeitnehmer Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.3 Keine SV-Tage im laufendem und vergangenem Kalenderjahr

Ist in dem laufenden Kalenderjahr – oder bei Zahlung in den Monaten Januar bis März auch im Vorjahr – kein Arbeitsentgelt gezahlt worden, ist das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während der Elternzeit nicht beitragspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teillohnzahlungszeitraum / 2 Beitragsberechnung bis zur Teil-BBG

Die Beiträge für Teilentgeltzahlungszeiträume sind höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Teilentgeltzeitraums (Teil-BBG) zu erheben. Fälle dieser Art treten auf, weil das Arbeitsverhältnis im Laufe der Beitragsperiode begonnen oder geendet hat oder wegen beitragsfreier Zeiten (z. B. Krankengeldbezug) nur ein Teilentgelt gezahlt wird. Liegt das erzielte Arbeitsentgelt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 1.2 Rückständige Entgeltansprüche

Die Zahlung von rückständigem Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung der Beschäftigung oder der gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess ist Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und als laufendes (rückständiges) Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung von den Beteiligten als "Abfindung" bezeichnet wor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnungszeitraum / 2 Abrechnungszeitraum ist nicht Kalendermonat

Das Arbeitsentgelt ist höchstens bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzemehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 2.1 Beitragspflicht

Das Arbeitsentgelt des Heimarbeiters ist beitragspflichtig. Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten auch für Heimarbeiter mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR[1].mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.3 Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugrunde gelegt.[1] Weitere Beitragsbemessungsgrundlagen existieren nur für spezielle Personenkreise, die in den §§ 162 Nr. 2 ff. bis 166 SGB VI definiert sind.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.6 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen nach dem Umlageverfahren bei Krankheit (U1), dem Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt, fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienpflegezeit / 2.2 Bei Eintritt eines Störfalls

Kann ein angespartes Wertguthaben nicht wie geplant (vereinbarungsgemäß) für die Freistellung von der Arbeit verwendet werden, liegt ein Störfall vor. In Störfällen wird das besondere Verfahren für die Berechnung und Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge angewendet.[1] Dabei wird nachträglich das Wertguthaben der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, das ohne die Wertguthab...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 2 Zuflussprinzip/Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld

Der Anspruch für Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt entsteht, sobald die Sonderzuwendung ausgezahlt ist.[1] Damit gilt für die Beiträge aus Einmalzahlungen das Zuflussprinzip. Unter dem Gesichtspunkt der Beitragsfälligkeit in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV kann die Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Private K... / 2 Beitragszuschuss, Höhe und Anspruchsdauer

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 1 Kind, ist von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Ihre Versicherungen sind zuschussberechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen liegen dem Arbeitgeber vor. Der Beschäftigungsort liegt nicht in Sachsen. Die Arbeitnehmerin wendet für ihre private Krankenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2 Beitragsrecht

Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit und den Anspruch auf das erarbeitete Arbeitsentgelt gebunden. Für Arbeitszeitkonten gelten besondere Regelungen.[1] Für die im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung gebildeten Wertguthaben wird die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf die Freistellungszeiträume entsprechend der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.2 Arbeitsphase

Grundlage für die Beitragsberechnung in der Arbeitsphase (Ansparphase) ist das in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällige Arbeitsentgelt.[1] Der aufgrund der Wertguthabenvereinbarung als Entgeltguthaben verwendeten Teil, wird zunächst nicht verbeitragt. Für die Berechnung der Beiträge aus Einmalzahlungen ergeben sich keine Besonderheiten; es gilt § 23a SGB IV. Die Einmalza...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit

Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3.000 EUR. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2026. Nach Ablau...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.2 Berechnung des Arbeitnehmeranteils

Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt einzubehalten, in den Beitragsnachweis aufzunehmen und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Da aber mindestens ein Beitrag i. H. v. 32,55 EUR/Kalendermonat zu zah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge oder sonstige Leistungen zur Teilhabe erhalten.[1] Übergangsgeld wird nicht gezahlt, wenn die Leistung neben einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erbrach...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.2 Freigestellte Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter hat in Fällen freigestellter Arbeitnehmer mit dem Tag vor dem lnsolvenztag eine Abmeldung (Abgabegrund "71") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen, das bis zu diesem Tag gezahlt worden ist, zuzüglich des noch nicht ausgezahlten Arbeitsentgelts, unabhängig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.2 Beiträge an Versicherungsunternehmen

Bei Personen, die aufgrund eines privaten Versicherungsvertrags von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auf Antrag befreit sind und Beiträge zu einem privaten oder öffentlichen Versicherungsunternehmen entrichten, sind diese Beiträge keine gesetzlichen Abzüge.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.3 Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet, wenn die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen wie Arbeitsentgelt, Rente, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, M...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 3 Mehrere Beschäftigungen

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nicht berücksichtigt werden also z. B. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.2 Arbeitnehmer im Krankheitsfall

Das nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie das aufgrund arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen an arbeitsunfähige Arbeitnehmer im Krankheitsfall fortgezahlte Arbeitsentgelt ist umlagepflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge / 2.3 Beitragspflichtiger Anteil der SFN-Zuschläge bei Überschreiten des Stundengrundlohns von 25 EUR

Wird der Stundengrundlohn von 25 EUR überschritten, sind die auf den übersteigenden Betrag entfallenden SFN-Zuschläge dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig. Der Höchstbetrag für die Beitragsfreiheit wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der SFN-Arbeitsstunden des Mitarbeiters wird mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte SFN-Arbeit zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld / 7.3 Einmalzahlungen

Das in dieser Weise ermittelte Regelentgelt wird um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, sofern es in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Berücksichtigt werden auch Einmalzahlungen früherer Arbeitgeber, wenn sie in den 12-Monatszeitraum fallen. Der 12-Mona...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abmeldung / 3 Beschäftigungsende nach Unterbrechung von länger als einem Monat

Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange die Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Beispiele hierfür können unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung sein. In diesen Fällen ist der Zeitraum bis zum Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Abgabegrun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wintergeld und Beitragserst... / 5.3 Abführung der Umlage

Die Umlage ist im Wege der Selbstveranlagung, d. h. ohne vorherige gesonderte Aufforderung vom Arbeitgeber zu entrichten. Beginn und Ende der Umlagepflicht sind vom Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen Einzugsstelle (s. u.) unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Wird die Umlage auch von den Arbeitnehmern aufgebracht, so ist der Arbeitgeber wie bei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.5 Sachbezüge

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4. eine Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 580 EUR auf. Im Rahmen des Mitarbeiter-PC-Programms (MPP) überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab Beschäftigungsbeginn ein Tablet, welches dieser auch privat nutzen darf. Während der Leasingdauer verzichtet der Arbeitnehmer auf 60 EUR seines monatlichen Bru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (ab 1.1.2026: jährlich 3.300 EUR, monatlich 275 EUR) allerdings überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze von 878 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Barlohnumwandlung / 2 Betriebliche Altersversorgung

Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung nimmt angesichts der immer größer werdenden Finanzierungsschwierigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig zu. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Reihe steuer- und beitragsrechtlicher Vergünstigungen geschaffen, um die Anreize für eine betriebliche Altersversorgung zu erhöhen. Für die Gestaltung der betrieblichen Alte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ...mehr