Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

Beitrag aus Finance Office Professional
Energiepreispauschale nach ... / 1.1 Grundsätzliches

In den §§ 112 bis 122 EStG hat der Gesetzgeber Regelungen für die Gewährung einer EPP geschaffen. Diese Regelung gilt nur für das Jahr 2022. Hinweis EPP nur für aktive Erwerbspersonen Einen Anspruch auf die EPP haben nur aktiv tätige Erwerbspersonen.[1] Der Gesetzgeber sieht für diese Personengruppe die Notwendigkeit, einen Ausgleich für die kurzfristig und drastisch gestiege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 1. Ehegattenunterhalt

Die ältere Rechtsprechung hat Maßnahmen zur Bildung von Vermögen auf der Ebene des Bedarfs grundsätzlich anerkannt. Haben Eheleute – gleich aus welchen Einkommensteilen – während bestehender Ehe Vermögensbildung betrieben, standen diese Mittel für Zwecke des Konsums nicht zur Verfügung. Sie haben grundsätzlich die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt. Allein zu prüfen war, o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Sammel-/Treffpunkt

Rz. 46 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Hat ein ArbN nach den vorstehenden Grundsätzen (> Rz 2–41) keine erste Tätigkeitsstätte, aber nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen/Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich einen festgelegten Ort aufzusuchen/sich dort einzufinden, werden die Fahrtkosten dahin wie bei Fa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abholfahrten

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Entfernungspauschale Rz 33, für Leerfahrten bei Fahrergestellung > Kraftfahrzeuggestellung Rz 62, 64, > Kraftfahrzeugunfall Rz 7, für private Fahrtkosten bei > Menschen mit Behinderungen Rz 8 ff, für den beruflichen Bereich > Entfernungspauschale Rz 105 ff und > Zwischenheimfahrten Rz 2.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet ist eine bestimmte Fläche, an bzw auf welcher der ArbN seine Tätigkeit ausübt. Während es sich früher (> Rz 1) auch bei einem weiträumigen Arbeitsgebiet um eine > Regelmäßige Arbeitsstätte handeln konnte, gilt seit 2014 das weiträumige Tätigkeitsgebiet nicht (mehr) als erste Tätigkeitsstätte. Folglich liegt ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Besonderheiten gelten auch, wenn ein ArbN arbeitsrechtlich gehalten ist, seine berufliche Tätigkeit dauerhaft in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet aufzunehmen, ohne dort die erste Tätigkeitsstätte zu haben (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 51 ff). In diesen Fällen sind Wegstrecken zwischen der Wohnung des ArbN und dem täglich aufgesuchten weitr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unter > Rz 14 ff genannten Aufwendungen darf der ArbG steuerfrei erstatten, soweit es sich um Fahrten handelt, für die § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG gilt (Auswärtstätigkeit). Beispiel 1: ArbN D ist bei einem regional tätigen Bauunternehmen beschäftigt. Er ist keiner ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines ArbG zugeordnet, sondern wird jew...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Gleichbleibender Ort der Arbeitsaufnahme, der keine erste Tätigkeitsstätte ist

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten eines ArbN zwischen seiner Wohnung und dem Ort, an dem er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen dauerhaft zur täglichen Arbeitsaufnahme verpflichtet ist, ohne dass dieser Ort seine erste Tätigkeitsstätte ist (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 Alt 1 EStG), gelten die Grundsätze der > Entfernungspauschale...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Sonderfälle

Rz. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Selbst wenn der ArbN keine > Erste Tätigkeitsstätte hat, sind für die Fahrtkosten zu den Tätigkeitsorten in den nachfolgend genannten Fällen die Grundsätze der > Entfernungspauschale Rz 26 anzuwenden. aa) Gleichbleibender Ort der Arbeitsaufnahme, der keine erste Tätigkeitsstätte ist Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten eines ArbN zwis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pauschale Kilometersätze

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Kilometer-Pauschalen. > Entfernungspauschale, zudem > Reisekosten Rz 63 ff sowie zur Erstattung durch den ArbG > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 15 ff oder im öffentlichen Dienst > Reisekostenvergütungen Rz 11.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeltungswirkung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Abgeltungsteuer, > Arbeitszimmer Rz 14/1 (zur sog "HomeOffice-Pauschale"), > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 30, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 10, 76, > Entfernungspauschale Rz 77 ff, > Geringfügige Beschäftigung Rz 5, > Italien Rz 14/1, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 5/1, > Lohnsteuer-Jahresausgleich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 3 Nr 16 EStG erlaubt dem ArbG, auch "Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung" bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK zu ‚vergüten’ (> Rz 5). Zur Vereinfachung darf der ArbG bei ArbN mit Steuerklasse III, IV und V ohne Weiteres vom Vorhandensein eines eigenen Hausstands (> Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff, 161) ausgehen; be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches und Überblick

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Gesetz vom 20.02.2013, BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) wurden die früheren Bestimmungen zum Reisekostenrecht im EStG umgestaltet. Zu den weitreichendsten Änderungen gehörte die Abschaffung der früheren regelmäßigen Arbeitsst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine Regelung des § 8 EStG zur Definition der Einnahmen aus den Über­schuss­einkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG) und ihrer Bewertung war bereits im EStG 1934 (RStBl 1934, 1008) enthalten. Sachbezüge waren grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (vgl § 8 Abs 1 Satz 1 EStG aF; Neufassung aus redakt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.4 Höhe der Kosten

Rz. 16 Die in § 73 Abs. 4 SGB IX nunmehr getroffenen Regelungen dienen der Vereinheitlichung der Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit Leistungen zur Rehabilitation, weil sie für alle Rehabilitationsträger die Höhe der Fahrkosten bestimmen sollen (vgl. BT-Drs. 15/1515 zu Nr. 11 – § 53 SGB IX). § 73 Abs. 4 SGB IX übernimmt aus dem Steuerrecht die Festlegung einer Entfernun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.1 Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten

Rz. 9 Die Fahrkosten umfassen die Fahrt zum Ort der medizinischen Rehabilitation oder der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder der Heilbehandlung, ggf. die Weiterfahrt zu einem weiteren Behandlungsort und die Rückfahrt zum Wohnort (bzw. dem Ort der Beschäftigung, wenn der Versicherte nach der Heilbehandlung wieder arbeitsfähig ist). Der Anspruch auf Erstattung der Fahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / bb) Feststellungsantrag

Rz. 70 Die Revision gegen die Abweisung des Feststellungsantrags war dagegen nicht begründet. Es konnte offenbleiben, ob dem Geschädigten neben dem Zinsanspruch aus § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ein Anspruch auf Ersatz eines konkreten Zinsschadens – sei es in Form entgangener Zinsen, sei es in Form der Kosten für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln – zur Finanzierung des Gerichtsko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 7 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Nicht zu beanstanden und von der Revision als ihr günstig nicht angegriffen war allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach dem Kläger gegen die Beklagten als Gesamtschuldner Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gemäß §§ 823 Abs. 1, 840 Abs. 1 BGB, 847 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Entfernungspauschale

Rn. 675 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine weitere Gesetzesänderung erfolgte durch das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 20.12.2000 (BGBl I 2000, 1918): Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale kommt seitdem auch beim Abzug von Aufwendungen bei Familienheimfahrten zur Anwendung. Mit HaushaltsbegleitG 2004 v 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) wurde die Höh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Rn. 677 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachdem das BVerfG v 09.12.2008, 2 BvL 1/07 ua, BVerfGE 122, 210 die Neuregelung des § 9 Abs 2 EStG für verfassungswidrig erklärte, kehrte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale zur bis einschließlich VZ 2007 geltenden Gesetzesfassung zurück. Damit können bei den Aufwendungen für ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfall: Entfernungspauschale mit Kostendeckelung und Abgeltungswirkung

a) Höhe der Pauschale Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzusetzen. Um die StPfl von den Mehrkosten des Klimaschutzprogramms zu entlaste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entfernungspauschale

Rn. 648 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale ist nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG anzusetzen, sondern auch, wenn ein ArbN zwar keine erste Tätigkeitsstätte hat, er aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Entfernungspauschale bei Sammelbeförderung

Rn. 543 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Seit dem VZ 2004 kommt eine Pauschalierung bei Leistungen des ArbG in Form steuerfreier Sammelbeförderung (§ 3 Nr 32 EStG) nicht mehr in Betracht. Die früher mögliche Anrechnung war steuersystematisch letztlich nicht gerechtfertigt (Pasch/Höreth/Renn, DStZ 2001, 305)mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbertz, Die Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG und das objektive Nettoprinzip, BB 1996, 2489; Richter, Unfallkosten bei (Umweg-)Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, DStR 1997, 229; Söhn, Entfernungspauschale ohne Aufwendungen?, FR 2001, 950; Höck, Entlastungswirkung der Entfernungspauschale – Mehr Belastungsgleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 452 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden erstmals mit dem EStG 1920 zum Abzug zugelassen, allerdings beschränkt auf die notwendigen Ausgaben, dh jene, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfielen. Seit dem EStG 1934 findet sich die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG. Mit Wirkung ab 01.01.1955 wurde das E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Mischfälle

Rn. 548 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Besonderheiten ergeben sich, wenn für den ArbN, bedingt durch das jeweils verwendete Verkehrsmittel, an einigen Arbeitstagen die Kostendeckelung zur Anwendung kommt, an anderen hingegen nicht, oder wenn der Weg zur Tätigkeitsstätte am selben Arbeitstag abschnittsweise mit einem der Kostendeckelung unterliegenden Verkehrsmittel zurückgelegt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Höhere tatsächliche Kosten bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Rn. 564 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 2 S 2 EStG können die tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Es handelt sich um ein Wahlrecht (BFH v 26.03.2009, VI R 25/08, BFH/NV 2009, 1619). Öffentliche Verkehrsmittel idS sind Verkehrsträger, die Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kostendeckelung auf 4 500 EUR je Kj

Rn. 523 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale wird durch § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG der Höhe nach begrenzt auf maximal 4 500 EUR im Kj; Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Grundsatz nur bis zu dieser Höhe zum WK-Abzug zugelassen. Durch den Höchstbetrag sollte der Steuervorteil von Fernpendlern, die über eine preisgünsti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begrenzung auf eine Hin- und Rückfahrt je Arbeitstag

Rn. 521 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal anzusetzen (BFH v 12.02.2020, VI R 42/17, BStBl II 2020, 473), dh, der Gesetzgeber fingiert, dass Zwischenheimfahrten privat veranlasst sind (vgl für Fälle, in denen nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Höhe der Pauschale

Rn. 520 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR als WK anzusetzen. Um die StPfl von den Mehrkosten des Klimaschutzprogramms zu entlasten, sieht das Gesetz i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz der tatsächlichen Kosten bei Flugstrecken

Rn. 540 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3 EStG gilt die Entfernungspauschale nicht für Flugstrecken. Diese werden daher mit den tatsächlichen Kosten als WK berücksichtigt. Hintergrund ist die Überlegung, dass die tatsächlichen Kosten für den einzelnen Entfernungskilometer bei längeren Flugstrecken relativ niedrig sind, der Ansatz der Entfernungspauschal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 52a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % darf WK-Ersatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuert werden. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Steuerbefreiungen von WK-Ersatz in § 3 Nr 13, 16 u 32 EStG abschließend sind – vgl BT-Drucks 11/2157, 137 zu § 3 Nr 16 EStG – und dass Ersatz besagter Fahrtko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Rn. 52b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen, wurde § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 um einen weiteren Pauschalbesteuerungstatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit des ArbG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgeltungswirkung

Rn. 530 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 2 S 1 EStG bestimmt, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten werden, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst sind. Kosten für Versicherungen, Parkhaus, Abholfahrten, für einen Austauschmotor sowie Abschreibungen auf ein Fahrzeug können daher nicht zusätzlich angesetzt werden. Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seifert, Überblick über das Einführungsschreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 2014 – erste Tätigkeitsstätte/Fahrtkostenabrechnung, DStZ 2013, 807; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Schramm/Harder-Buschner, Die "erste T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Pauschal versteuerte unentgeltliche oder verbilligte ArbN-Beförderung gemäß § 40 Abs 2 EStG

Rn. 576 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 40 Abs 2 S 2 EStG kann der ArbG die LSt für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (hierzu s BFH v 01.08.2019, VI R 32/18, BFH/NV 2019, 1401) geleistete Zuschüsse zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15 % erheben, soweit diese Bezüge den Betrag nicht übersteigen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 450 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG sind WK auch Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Grundtatbestand). Die Grundnorm in Bezug auf die Rechtsfolgenanordnung findet sich in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 1 EStG sowie in § 9 Abs 2 S 1 EStG: Für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Regelungszweck

Rn. 462 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Regelung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG ist zunächst Ausfluss des objektiven Nettoprinzips, wonach erwerbsbezogene Ausgaben die Einkünfte mindern. Wegen ihrer Breitenwirkung – mit Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit ist nahezu jeder StPfl belastet – hat die konkrete Ausgestaltung der Norm ganz erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen des ArbN

Rn. 470 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar spricht der Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG weiterhin von "Aufwendungen" des ArbN für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Allerdings kommt es für den WK-Abzug nicht darauf an, ob dem ArbN tatsächlich Kosten entstanden sind, dh, ein Ansatz der Entfernungspauschale ist (aufwandsunabhängig) auch dann möglich, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bestimmung der Wegstrecke

Rn. 510 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Maßgebend für die der Entfernungspauschale zugrunde zu legende Wegstrecke ist nach wie vor die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 Hs 1EStG). Dies gilt auch dann, wenn der StPfl den Weg zur Arbeit nicht per Pkw, sondern mit einem anderen Verkehrsmittel oder zu Fuß zurücklegt, so zB...mehr