Fachbeiträge & Kommentare zu ELSTER

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.1 "schriftlich oder elektronisch"

Rz. 4 Nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO ist der Einspruch "schriftlich oder elektronisch" einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Erforderlichkeit der Form des Einspruchs ist dabei unabhängig von der Form des angefochtenen Verwaltungsakts, sie gilt also auch bei mündlich ergangenen Verwaltungsakten.[1] Rz. 5 Schriftlich bedeutet lediglich, dass der Einspruch in einem Sch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Erkennbarkeit eines Einspruchsbegehrens (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs nicht. Hieraus ergibt sich, dass an den Vortrag des Stpfl. keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Insbesondere von ihm nicht erwartet wird, dass er seinen Einspruch ausdrücklich als solchen bezeichnet. Auch wenn er seinen schriftlichen oder elektronischen oder – im Falle d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Abgabe der Steuererklärungen

Tz. 39 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Seit 2017 haben auch die steuerbegünstigten Körperschaften ihre Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form authentifiziert einzureichen (§ 31 Abs. 1a KStG, Anhang 3). Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann, auf Antrag, auf eine elektronische Abgabe der Steuererklärungen verzichtet werden. Dies setzt gemäß § 150 Abs. 8 Satz 1 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 2 Manipulationssoftware für Friseure

Erst mit der Enttarnung von Manipulationssoftware, die eigens für Zwecke von Friseurbetrieben entwickelt wurde, rückte auch das Friseurgewerbe mehr und mehr in den Fokus der Finanzbehörden. Bedienerfreundliche und speziell auf das Friseurgewerbe zugeschnittene Programme versprachen dem Unternehmer nachträgliche Einnahmekorrekturen, die angeblich nicht mehr im System erkannt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Unrichtigkeit der übermittelten Daten, Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt den Fall, dass die Daten der Finanzbehörde elektronisch übermittelt und richtig verarbeitet wurden, diese Daten aber zulasten des Stpfl. unrichtig sind. Nach Abs. 1 hat eine Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids zu erfolgen, wenn die übermittelten Daten richtig waren, aber nicht oder unrichtig verarbeitet wurden. Abs. 2 regelt demgegenüber den Fall...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 3 Persönliche Angaben → Zeilen 7–29

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 8 Vollmacht

Soll der Steuerbescheid einer anderen Person zugesandt werden, sollte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a AO) über →www.elster.de oder andere Softwareanbieter genutzt werden. Eine gesonderte Empfangsvollmacht kann aber auch formlos in Papierform erteilt werden. Dazu ist in Zeile 37 eine "1" einzutragen. Unterschrift Wird die Einkommensteuererklärung in Papierform abgegeben, muss di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2025

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die wesentlichen Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz: Anhebung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 EUR angehoben und soll ab 2026 auf 12.348 EUR angehoben werden. Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Vz. 2025 auf 3.336 EUR und ab dem Vz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 7 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34 Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.3 Fazit zu den außerbilanziellen Korrekturen in der E-Bilanz

Rz. 58 Es ist unglücklich, dass ein Teil der nicht abziehbaren Betriebsausgaben in dem Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung" angegeben werden muss und andere dann in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt werden. Die "Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschl. anteilige Schuldzinsen" werden schließlich als ein "davon"-Ausweis zum "Ergebnis der gewöhnlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 8.3 Maßnahmen des Gesetzgebers

Um die geschilderten Manipulationen möglichst zu verhindern, wurde mittlerweile durch den Gesetzgeber mit § 146a AO eine Vorschrift geschaffen, die dieses Ziel erreichen soll. Gelingen soll dies durch die Pflicht zum Schutz vor Manipulationen die elektronischen Daten mittels einer sog. "zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung" zu schützen. Wichtig Technische Sicherh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnung: Verpflichtung s... / 2.2.4 Was gilt für Rechnungsempfänger?

Die neue E-Rechnungspflicht gilt wie dargestellt grundsätzlich seit 1.1.2025. Unabhängig davon, ob ein inländisches Unternehmen als Rechnungsaussteller elektronische Rechnungen entsprechend den neuen Anforderungen im strukturierten Format ausstellt (und demnach die o. g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt), müssen inländische unternehmerische Rechnungsempfänger also...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Änderung der KassenSichV hinsichtlich Taxametern und Wegstreckenzählern

Nach der Kassensicherungsverordnung i. d. F. bis 2.7.2021 gehörten Taxameter und Wegstreckenzähler noch nicht zu den in § 146a Abs. 1 AO genannten elektronischen Aufzeichnungssystemen. Auch wenn danach die ab 2020 geforderte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nicht für Taxameter und Wegstreckenzähler galt, ergab sich die Einzelaufzeichnungspflicht bereits aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
SV-Meldeportal / 1 Grundlagen

Die Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, Arbeitgebern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, um für die Sozialversicherung relevante Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge auf dem per Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die jeweiligen Sozialvers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 17.1 Online und rechtzeitig

Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zu beantragen.[1] Die schriftliche Antragstellung ist zulässig.[2] Andere elektronische Antragstellungen, die die Voraussetzungen des § 67 Satz 1 1. Halbsatz EStG nicht erfüllen (z. B. E-Mail, Nutzung des besonderen elektronischen Anw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.1 Registrierung ("Mein ELSTER")

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren als "Datenabrufer/Datenabholer" ist die einmalige Registrierung mit der IdNr bei "Mein ELSTER". Folgende Registrierungsarten stehen zur Verfügung: Zertifikatsdatei auf dem Computer ElsterSecure – die Authentifizierungs-App von ELSTER (QR-Code) elektronischer Personalausweis Signaturkarte Sicherheitsstick Privatpersonen, die i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das E-Government, worunter die elektronische Abwicklung von Prozessen innerhalb der Regierung und Verw verstanden wird, stellt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Regierungsaufgabe dar. So diente bspw das Programm des Bundes "E-Government 2.0" ua der Entwicklung von Prozessketten, da insb an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.4 Gültigkeitszeitraum/Ablauf des Zertifikats/Stornierung

Jedes elektronische Zertifikat ist für einen bestimmten Zeitraum gültig und läuft anschließend ab. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Zertifikats. Bei Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick beginnt der Gültigkeitszeitraum mit der Ausstellung des endgültigen Zertifikats mit Schritt 2 der Registrierung. Die Zertifikate sind 3 Jahre gültig. Der Gültigkeitsze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten der 711 zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 11.350 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) erfasst,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 3 Abruf von Bescheinigungen für andere Personen (Dritte)

Die Wahrung des Steuergeheimnisses behält auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung oberste Priorität. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in Bezug auf die IT-Sicherheit nach der internationalen Norm für Informationssicherheits-Management (ISMS), der ISO 27001, zertifizieren lassen. Grundlage für die Zertifizierung ist der IT-Grundschutz-Katalog des Bundesamts für Siche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 1 Grundsätze zum Abruf von Bescheinigungen

Steuerpflichtige, die die VaSt nutzen möchten, müssen sich registrieren. Erst nach Abschluss der Registrierung mit IdNr bei "Mein ELSTER" erfolgt die Freischaltung für den Abruf der elektronisch im Datenpool der Finanzverwaltung gespeicherten Bescheinigungen. Diese elektronische Sammlung von Bescheinigungen erleichert die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Die Finanzve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (6) Elektronische Abgabe der Steuererklärung (§ 228 Abs. 6 BewG)

Rz. 127 [Autor/Stand] Sowohl die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (§ 228 Abs. 1 BewG) als auch Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG sind grundsätzlich elektronisch authentifiziert (also nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung) zu übermitteln [2] (§ 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 6 Satz 1 BewG i.V.m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Für die elektro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.1 Standardisierte Vollmacht

Auch für die Lohnsteuerhilfevereine existiert die komfortable Lösung für den Datenabruf mittels einer Vollmachtsvermutung. Das zwingend zu verwendende amtliche Vollmachtmuster zur Vertretung in Steuersachen liegt bereits seit längerem vor.[1] Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2016, v. 8.7.2019, 11.12.2023 und 27.3.2025[2] wurde es aktualisiert (Anlage 1). Zusätzlich zur Vollmacht mus...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Steuererklärungsinhalt (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 9 Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. au...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Mitteilung an die Gemeinde (§ 184 Abs. 3 AO)

Rz. 479 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden teilen den Gemeinden den Inhalt des GrSt-Messbescheids sowie etwaige Billigkeitsmaßnahmen mit (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 3 AO). Die auf § 184 Abs. 3 Satz 1 AO gestützte Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über den Inhalt des Grundsteuermessbescheids ist weder Teil des Steuermessbescheids selbst noch ein selbst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuerstrafrecht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 1098 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. war vor dem 1.1.2008 nur erfüllt, wenn die Merkmale der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (objektive Voraussetzung) und "aus grobem Eigennutz" (subjektive Voraussetzung), gleichzeitig vorlagen[2]. Nachdem das Merkmal des groben Eigennutzes bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO n.F. ersatzlos weggefallen ist, ist n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.4 Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

Schreib- und Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten des Steuerpflichtigen waren bislang nur dann nach § 129 AO korrigierbar, wenn die Finanzbehörde den Fehler erkennen konnte und sich diesen somit zu Eigen machte. War Letzteres – wegen Fehlens ergänzender Unterlagen oder Berechnungen, vor allem bei elektronischer Erklärungsabgabe – nicht der Fall, blieb dem Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 2.3 Erlass (eines Verwaltungsakts)

Grundvoraussetzung für jede – wie auch immer geartete – Berichtigung nach § 129 AO ist, dass es sich um Fehler des Finanzamts handelt. Berichtigungsfähig sind somit immer nur Fehler, die das Finanzamt zu verantworten hat. Unterlaufen dem Steuerpflichtigen Schreib-, Rechen- oder ähnliche offenbare Fehler, also ein mechanischer Fehler, in seinen Aufzeichnungen oder bei der Anf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 1 Steuererklärung

Die gesetzliche Pflicht [1] zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 149 AO i. V. m. dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Die daraus resultierende Abgabepflicht wird vom Verhalten der Finanzbehörde nicht beeinflusst.[2] In bestimmten Fällen wird das Finanzamt allerdings nur auf Antrag tätig. Dazu gehört insbesondere die Arbeitnehmerveranlagung, soweit nicht nach § 46 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 3.2 Form der Bekanntgabe

Für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte, also auch von Steuerbescheiden, ist keine zwingende Übermittlungsform vorgeschrieben. Ausdrücklich gesetzlich erwähnt und geregelt sind die Postübermittlung [1] öffentliche Bekanntmachung [2] förmliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz.[3] Denkbar und zulässig wäre aber auch die Übermittlung an Amtsstelle durch Aushän...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Elektronische Bekanntgabe v... / Zusammenfassung

Die Steuerverwaltungen von Berlin und Niedersachsen gehen bei der Digitalisierung neue Wege. Ab September 2025 können Unternehmen und Steuerberater dort erstmals Körperschaftsteuer-Bescheide auch digital über das Online-Portal ELSTER abrufen. Damit wird ein weiterer Schritt hin zu papierarmen und schnelleren Verfahren gemacht.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Elektronische Bekanntgabe v... / Hintergrund

ELSTER ("Elektronische Steuererklärung") ermöglicht die elektronische Übertragung von Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Ziel der Finanzverwaltungen ist es, die Verfahren Schritt für Schritt bundesweit zu digitalisieren. Berlin und Niedersachsen gehören nun zu den Ländern, die hier vora...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Elektronische Bekanntgabe v... / Elektronische Zustellung in Berlin und Niedersachsen möglich

In Berlin startet die elektronische Zustellung am 1.9.2025. Unternehmen und steuerberatende Berufe erhalten ihre Körperschaftsteuerbescheide dann auf Wunsch direkt online – so wie es bei Einkommensteuer- oder Gewerbesteuerbescheiden bereits möglich ist. Voraussetzung bleibt vorerst eine aktive Einwilligung in die digitale Zustellung. Die Verwaltung verspricht sich davon eine...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Einspruch per besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach im Einzelfall ausnahmsweise zulässig

Leitsatz Nach § 357 Abs. 1 AO ist ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzulegen. Für die elektronische Einspruchseinlegung ergänzt § 87a AO die Regelung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO. § 87a Abs. 1 Satz 1 AO setzt voraus, dass die Finanzbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat. Sachverhalt Die Klägerinnen begehrten Akteneinsicht in ein Auskunftsersuchen der deutschen Finanzverwaltung an die eidgenössische Steuerverwaltung im Rahmen der internationalen Amtshilfe. Nachdem das Bundeszentralamt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 14 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die Meldebehörden die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Heiraten Arbeitnehmer, teilen die zuständigen Meldebehörden der Fin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. 39 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank in der Regel elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" registrieren (sog. ELSTER-Authentifizierung). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 3. Bildung und Änderung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die (erstmalige) Bildung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Im Regelfall erfolgt die erstmalige Bildung der ELStAM zu Beginn eines Dienstverhältnisses aufgrund der Anmeldung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung mit dem Ziel, die ELStAM des Arbeitnehmers abzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. 77 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Abrufsperren und Abrufberechtigungen Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es die M...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER

Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert damit eine klare Bevorzugung des ELSTER-Verfahrens als nahezu exklusiven...mehr