Fachbeiträge & Kommentare zu ELSTER

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (6) Elektronische Abgabe der Steuererklärung (§ 228 Abs. 6 BewG)

Rz. 127 [Autor/Stand] Sowohl die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (§ 228 Abs. 1 BewG) als auch Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG sind grundsätzlich elektronisch authentifiziert (also nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung) zu übermitteln [2] (§ 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 6 Satz 1 BewG i.V.m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Für die elektro...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.1 Standardisierte Vollmacht

Auch für die Lohnsteuerhilfevereine existiert die komfortable Lösung für den Datenabruf mittels einer Vollmachtsvermutung. Das zwingend zu verwendende amtliche Vollmachtmuster zur Vertretung in Steuersachen liegt bereits seit längerem vor.[1] Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2016, v. 8.7.2019, 11.12.2023 und 27.3.2025[2] wurde es aktualisiert (Anlage 1). Zusätzlich zur Vollmacht mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Mitteilung an die Gemeinde (§ 184 Abs. 3 AO)

Rz. 479 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden teilen den Gemeinden den Inhalt des GrSt-Messbescheids sowie etwaige Billigkeitsmaßnahmen mit (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 3 AO). Die auf § 184 Abs. 3 Satz 1 AO gestützte Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über den Inhalt des Grundsteuermessbescheids ist weder Teil des Steuermessbescheids selbst noch ein selbst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuerstrafrecht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 1098 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. war vor dem 1.1.2008 nur erfüllt, wenn die Merkmale der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (objektive Voraussetzung) und "aus grobem Eigennutz" (subjektive Voraussetzung), gleichzeitig vorlagen[2]. Nachdem das Merkmal des groben Eigennutzes bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO n.F. ersatzlos weggefallen ist, ist n...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.4 Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

Schreib- und Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten des Steuerpflichtigen waren bislang nur dann nach § 129 AO korrigierbar, wenn die Finanzbehörde den Fehler erkennen konnte und sich diesen somit zu Eigen machte. War Letzteres – wegen Fehlens ergänzender Unterlagen oder Berechnungen, vor allem bei elektronischer Erklärungsabgabe – nicht der Fall, blieb dem Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 2.3 Erlass (eines Verwaltungsakts)

Grundvoraussetzung für jede – wie auch immer geartete – Berichtigung nach § 129 AO ist, dass es sich um Fehler des Finanzamts handelt. Berichtigungsfähig sind somit immer nur Fehler, die das Finanzamt zu verantworten hat. Unterlaufen dem Steuerpflichtigen Schreib-, Rechen- oder ähnliche offenbare Fehler, also ein mechanischer Fehler, in seinen Aufzeichnungen oder bei der Anf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 1 Steuererklärung

Die gesetzliche Pflicht [1] zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 149 AO i. V. m. dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Die daraus resultierende Abgabepflicht wird vom Verhalten der Finanzbehörde nicht beeinflusst.[2] In bestimmten Fällen wird das Finanzamt allerdings nur auf Antrag tätig. Dazu gehört insbesondere die Arbeitnehmerveranlagung, soweit nicht nach § 46 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 3.2 Form der Bekanntgabe

Für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte, also auch von Steuerbescheiden, ist keine zwingende Übermittlungsform vorgeschrieben. Ausdrücklich gesetzlich erwähnt und geregelt sind die Postübermittlung [1] öffentliche Bekanntmachung [2] förmliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz.[3] Denkbar und zulässig wäre aber auch die Übermittlung an Amtsstelle durch Aushän...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Elektronische Bekanntgabe v... / Zusammenfassung

Die Steuerverwaltungen von Berlin und Niedersachsen gehen bei der Digitalisierung neue Wege. Ab September 2025 können Unternehmen und Steuerberater dort erstmals Körperschaftsteuer-Bescheide auch digital über das Online-Portal ELSTER abrufen. Damit wird ein weiterer Schritt hin zu papierarmen und schnelleren Verfahren gemacht.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Elektronische Bekanntgabe v... / Hintergrund

ELSTER ("Elektronische Steuererklärung") ermöglicht die elektronische Übertragung von Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Ziel der Finanzverwaltungen ist es, die Verfahren Schritt für Schritt bundesweit zu digitalisieren. Berlin und Niedersachsen gehören nun zu den Ländern, die hier vora...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Elektronische Bekanntgabe v... / Elektronische Zustellung in Berlin und Niedersachsen möglich

In Berlin startet die elektronische Zustellung am 1.9.2025. Unternehmen und steuerberatende Berufe erhalten ihre Körperschaftsteuerbescheide dann auf Wunsch direkt online – so wie es bei Einkommensteuer- oder Gewerbesteuerbescheiden bereits möglich ist. Voraussetzung bleibt vorerst eine aktive Einwilligung in die digitale Zustellung. Die Verwaltung verspricht sich davon eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 5 Partner-Software GrundsteuerDigital

Mit unserer Partner-Software GrundsteuerDigital können Sie einfach und sicher Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer bearbeiten. Das intuitive Tool ermöglicht den kompletten Prozess der Feststellungserklärungen von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis zur Neubewertung, Deklaration & Bescheidprüfung. GrundsteuerDigital führt Sie zielgerichtet durch alle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.4.2 Aktuelle Initiativen und technologische Grundlagen

Der Gedanke einer Digitalisierung des Identitäts- und Dokumentenmanagements und der Bereitstellung von geeigneten Infrastrukturen wird sowohl auf europäischer wie deutscher Ebene gedacht. Auf europäischer Ebene wurde bereits seit dem Jahr 2017 eine EU-Blockchain-Initiative ausgerufen, welche im Jahr 2020 in die Entwicklung der European Blockchain Service Infrastructure (EBSI...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.1 Übersicht und allgemeine Potenziale

Neben der steuerrechtlichen Bewertung von Transaktionen kann die Blockchain-Technologie auch einen Mehrwert für die Digitalisierung von steuerlichen Prozessen leisten. Dabei wird die Blockchain-Technologie bei der Bewertung, Verarbeitung und Dokumentation in steuerlichen Prozessen sowohl von den Finanzverwaltungen als auch durch Steuerpflichtige eingesetzt. Von besonderem In...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. 39 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank in der Regel elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" registrieren (sog. ELSTER-Authentifizierung). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 14 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die Meldebehörden die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Heiraten Arbeitnehmer, teilen die zuständigen Meldebehörden der Fin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. 77 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Abrufsperren und Abrufberechtigungen Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es die M...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 3. Bildung und Änderung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die (erstmalige) Bildung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Im Regelfall erfolgt die erstmalige Bildung der ELStAM zu Beginn eines Dienstverhältnisses aufgrund der Anmeldung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung mit dem Ziel, die ELStAM des Arbeitnehmers abzu...mehr

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ELSTER-Zwang für die elektr... / a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER

Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert damit eine klare Bevorzugung des ELSTER-Verfahrens als nahezu exklusiven...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / bb) Fortschrittsbremse ELSTER: Die Kehrseite des Online-Finanzamts

Technische Limitierungen von ELSTER: Die starre Vorgabe, ausschließlich über ELSTER zu kommunizieren, führt zu einer zusätzlichen Belastung der Rechtsanwälte und Notare. Insb. bei komplexen Fällen, in denen umfangreiche Dokumente zu übermitteln sind, wird der Arbeitsaufwand durch die Notwendigkeit mehrerer Übermittlungen erheblich erhöht. Dies kann nicht nur zu den sogleich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektronische Kommunikation: Eine kritische Analyse des neuen § 87a Abs. 1 S. 2 AO (AO-StB 2025, Heft 8, S. 267)

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] Die mit dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu gefassten § 87a Abs. 1 S. 2 AO einhergehende Priorisierung von ELSTER ist angesichts technischer Limitierungen und etablierter Kommunikationsalternativen kritisch zu bewerten. Der Beitrag analysiert die Genese und Konsequenzen dieser Neuregelung für die Effizienz und Praktikabilität des dig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] Die mit dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu gefassten § 87a Abs. 1 S. 2 AO einhergehende Priorisierung von ELSTER ist angesichts technischer Limitierungen und etablierter Kommunikationsalternativen kritisch zu bewerten. Der Beitrag analysiert die Genese und Konsequenzen dieser Neuregelung für die Effizienz und Praktikabilität des digi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 5. Fazit

Die Entwicklung der Neuregelung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO verdeutlicht exemplarisch die Herausforderungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im föderalen System Deutschlands. Was als Maßnahme zur Steigerung der Verwaltungseffizienz und zur Beschleunigung der Digitalisierung im Besteuerungsverfahren gedacht war, stieß auf erheblichen Widerstand betroffener Berufs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 1. Einführung

Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens ist ein zentrales Anliegen der modernen Steuerverwaltung. Mit der Einführung des neuen § 87a Abs. 1 S. 2 AO im Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber jedoch eine umstrittene Priorisierung des elektronischen Übermittlungswegs ELSTER vorgenommen. Diese Entscheidung wirft angesichts der bestehenden technischen Limitierungen vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 6. Reformbedarf beim § 87a AO: Ein Appell für Technologieoffenheit und nutzerorientierte Lösungen

Technologieoffenheit im Steuerrecht: Auf Basis der vorliegenden Kritik und der praktischen Herausforderungen, die sich aus der aktuellen Regelung ergeben, können folgende wesentliche Aspekte als Grundlage für eine Reform des § 87a AO dienen. Es erscheint essenziell, dass der Gesetzgeber in zukünftigen Regelungen einen technologieoffenen Ansatz verfolgt. Anstatt sich ausschli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / b) Die praktischen Auswirkungen im Überblick

aa) Neugestaltung der digitalen Kommunikationswege für Rechtsberater Die neue Fassung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO hat weitreichende Konsequenzen, die in verschiedenen Bereichen spürbar werden. So offenbarte die bisherige Untersuchung, dass die vorstehende Kritik v.a. von Seiten der Anwaltschaft und deutlich erkennbar nicht von den steuerberatenden Berufsträgern geäußerte wurde. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / aa) Neugestaltung der digitalen Kommunikationswege für Rechtsberater

Die neue Fassung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO hat weitreichende Konsequenzen, die in verschiedenen Bereichen spürbar werden. So offenbarte die bisherige Untersuchung, dass die vorstehende Kritik v.a. von Seiten der Anwaltschaft und deutlich erkennbar nicht von den steuerberatenden Berufsträgern geäußerte wurde. Da wohl etliche Organe der Rechtspflege in der Vergangenheit das beA...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 2. Herausforderungen des digitalen Steuervollzugs: Zwischen Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Ressourcenknappheit

Effizienzprobleme im Steuervollzug: Der Steuervollzugsauftrag für die Finanzverwaltung entspricht den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die einfachgesetzlich in den §§ 85, 88 AO kodifiziert sind. Das in der Formulierung des § 85 S. 2 AO zum Ausdruck kommende Sicherstellungsverlangen wird in der Literatur dahingehend kritisiert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 4. Vom Referentenentwurf zum Gesetz: Die Geschichte und die Konsequenzen des neuen § 87a Abs. 1 S. 2 AO

a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / dd) Die Neuregelung und ihre Schwachstellen: Ein kritischer Blick auf offene Fragen

Neben den vorstehenden Implikationen führt die Neuregelung ebenso zu Fragestellungen, die – zumindest gegenwärtig – nicht eindeutig beantwortet werden können. Nach dem noch eindeutigen Wortlaut von § 87a Abs. 1 S. 2 AO sind nur Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgenommen sowie die Fälle, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / cc) Ausgewählte betroffene Anwendungsfälle

Von der Neuregelung in § 87a AO sind verschiedene, in praxi mitunter sehr relevante Anwendungsfälle betroffen (die folgenden Beispiele finden sich bei Küsters/Knoll, DStR 2025, 561, [563 f.]). An allererster Stelle ist der Einspruch zu nennen, da die Einlegung nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO schriftlich oder elektronisch oder durch Erklärung zur Niederschrift möglich ist. Eine ebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 3. Schriftlichkeit und elektronische Kommunikation

Generalnorm § 87a AO: In der Abgabenordnung ist weder für Anträge des Steuerpflichtigen noch für Verwaltungsakte der Finanzbehörden ein generelles Schrifterfordernis kodifiziert. Insb. dem Grundsatz der Formfreiheit bei Erlass eines Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO) kommt jedoch in praxi geringe Bedeutung zu, da nur die Schriftlichkeit für Dokumentationszwecke tatsächli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung). Das strukturierte elektronis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.3 Zeitpunkt der Übermittlung

Rz. 108 Nach Sinn und Zweck sowie systematischer Bedeutung handelt es sich bei § 5b EStG um eine Ergänzung der Steuerklärungspflichten (Rz. 4). Hieraus folgt, dass die elektronische Übermittlung zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung zu erfolgen hat. Schließlich sollen die Daten es der Finanzverwaltung ermöglichen, die Steuererklärung zu verproben. Da das Besteuerungsv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neues Verfahren "RaBe" zur ... / Hintergrund

Nicht selten kommt es vor, dass die Steuererklärung eingereicht wird, in der Hoffnung, bald eine Steuererstattung zu erhalten. Doch wenn das Finanzamt Rückfragen hat, beispielsweise zu Werbungskosten, Spenden oder haushaltsnahen Dienstleistungen, kann es sein, dass Belege angefordert werden. Das kann die Bearbeitung der Steuererklärung um einige Wochen verzögern. Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerclouds als Austauschp... / 1 E-Mail und ELSTER-Portal werden ergänzt um Cloudlösungen

Die zunehmende Digitalisierung bei den Steuerpflichtigen, insbesondere Unternehmen, zieht eine entsprechende Digitalisierung in der Finanzverwaltung nach sich. Verständlicherweise wollen Steuerpflichtige, die ihre Unterlagen, Belege und sonstigen steuerlich relevanten Daten digital verwalten, diese bei Bedarf auch digital der Finanzverwaltung zur Verfügung stellen. Diese Mög...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerclouds als Austauschp... / 2 Digitaler Austausch von Finanzverwaltung zu Unternehmen/Steuerberatern und umgekehrt wird ermöglicht

E-Mail und ELSTER-Portal sind in mehreren Punkten begrenzt: Zum einen ist für die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, d. h. für den Austausch in beide Richtungen, aufseiten der Finanzverwaltung zu berücksichtigen, dass diese das Steuergeheimnis[1] zu wahren hat. Nachdem eine E-Mail als digitale Postkarte zu sehen ist, ist es der Finanzverwaltung ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerclouds als Austauschp... / 3 So funktioniert es

Das Verfahren ist relativ einfach: Nach der Registrierung der beteiligten Parteien und der Einrichtung eines Datenraums kann die eine Verfahrenspartei Daten und Informationen in den entsprechenden Datenraum der Steuercloud einstellen. Die andere Partei kann diese anschließend von dort herunterladen. Die Steuerclouds der Finanzverwaltungen ermöglichen einen Datenaustausch zwis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt.

Rn 3 Nach S 1 kann das BMJ durch zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung elektronische Formulare für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einführen, um einen Gleichlauf mit § 130c ZPO zu erreichen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu § 14a FamFG-E, BTDrs 17/3948, S 36). Wegen der Vielgestaltigkeit der Angelegenheiten der freiwilligen Geric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gleichstellung mit Steuererklärungen (Abs. 5)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 228 Abs. 5 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift und hat den Zweck, Erklärungen nach Abs. 1 und Anzeigen nach Abs. 2 den Steuererklärungen gleich zu stellen. Damit finden auf diese beiden Willenserklärungen des Steuerpflichtigen insb. die §§ 149–153 AO Anwendung. Letzteres bedeutet insb. auch die Möglichkeit der Erhebung eines Verspätungszuschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Form von Erklärung und Anzeige (Abs. 6)

Rz. 50 [Autor/Stand] Erklärungen (Abs. 1) und Anzeigen (Abs. 2) sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Das entsprechende Verfahren ist in § 87a AO geregelt.[2] In der Praxis erfolgt die Übermittlung im Rahmen des ELSTER-Verfahrens. Übermittelt der Steuerpflichtige seine Steuererklärung im authentifizierten Verfahren elektronisch, entfällt die Verpflichtung zur eigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.4 Onlinezugangsgesetz (Abs. 4a)

Rz. 7c Mit dem Familienleistungsgesetz[1] wurde die Möglichkeit geschaffen, die nach der Geburt eines Kindes als besonders lästig empfundenen Behördengänge durch einen weitgehend technisch unterstützten Prozess zu ersetzen. § 8 Abs. 2 OZG sieht hierzu die Befugnis der Elterngeldstellen vor, beim BZSt die Identifikationsnummer des Antragstellers abzurufen, um seine Grunddaten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139b AO befasst sich mit dem Identifikationsmerkmal für natürliche Personen, der Identifikationsnummer.[1] Obgleich die Zuteilung durch das BZSt nun schon einige Zeit zurückliegt und bisher wenig Beachtung erfahren hat, ist sie gerade in der jüngeren Vergangenheit in den Mittelpunkt des politischen Interesses gerückt. Zwei Kernpfeiler der Digitalisierung der Verwaltu...mehr