Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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§ 5 Financial Planning und ... / b) Grundsätze der ordnungsgemäßen Finanzplanung und der ganzheitlichen Beratung

Rz. 6 Der hohe Anspruch an die Arbeit eines zertifizierten Finanz- und Nachfolgeplaners spiegelt sich in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (GoF) wider: Vollständigkeit, Vernetzung, Individualität, Richtigkeit, Verständlichkeit, Dokumentationspflicht und Einhaltung der Berufsgrundsätze (Objektivität, Neutralität, Integrität, Vertraulichkeit, Kompetenz und Professi...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / IV. Gestaltungsoptionen

Rz. 6 Erste Hinweise des Bundessozialgerichts lassen vermuten, dass sich auch das Bedürftigentestament durchsetzen wird. Beispiel Die Begünstigte ist nicht behindert, sondern lediglich bedürftig, und bezieht Kinderzuschläge für ihre fünf Kinder in Höhe von 700 EUR monatlich. Sie steht in keiner besonderen Beziehung zum Erblasser E, der mit ihr weder eng verwandt noch ihr gege...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 2. Konkreter Planansatz

Rz. 19 Im Rahmen einer privaten Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung werden – ähnlich wie bei der Gewinnermittlung – die Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse gemessen und erfasst. Sie unterscheidet sich aber hiervon in der Weise, dass keine Abschreibungen (AfA) erfasst werden. Es werden ausschließlich Geldströme berücksichtigt. Die Wertveränderungen des Gesamtvermögens gelangen mit in di...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Überblick

Rz. 1 Bei vermögenden Haushalten macht der Besitz von höherwertigen Kunstwerken in der Regel 20 % des Vermögens aus. Laut der aktuellen Studie des Art Basel Market Report aus dem Jahr 2018 besitzen ca. 60 % der HNWI[2] (durchschnittlich) weniger als zehn Kunstwerke. Meistens geht es in Erbfällen nicht um große Sammlungen, sondern um einzelne Kunstwerke, die auf dem Lebensweg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 2 Übersicht

Die beigefügte Übersicht fasst die wichtigsten Informationen zu NV-Bescheinigungen zusammen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 7 S. 1 GewStG setzt sich der Gewerbeertrag zum einen aus dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb und zum anderen aus der Summe der Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. § 8 GewStG bestimmt die dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnenden Beträge. Die Regelung ist abschließend. Daher sind nur die gesetzlich vorg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.4 Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe (§ 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG)

Rz. 294 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG nimmt Aufwendungen von der Hinzurechnung aus, die nach § 25 KSVG Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind. Ohne diese Ausnahme würden die Aufwendungen mit Künstlersozialabgabe und GewSt belastet. Ob auf die Aufwendungen tatsächlich Künstlersozialabgabe erhoben wird, ist unerheblich. Rz. 295 Bemessungsgrundlage für die Künst...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / f) Praxisfall: Zeitvergütung als Steuersparmodell für den Erben

Rz. 40 Praxisfall Die Erblasserin verstarb Mitte 2002[87] Alleinerbin kraft Testierung aus 1996 ist die Tochter. Angeordnet ist Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater für die Dauer von 20 Jahren. Das Testament enthält folgende Vergütungsregelung: "Für jedes Jahr erhält er Testamentsvollstrecker 1,5 % vom Bruttonachlass". Der Nachlass setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Umsatzsteuer

Rz. 100 Eine nachhaltige Tätigkeit führt nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG, sofern sie zur Erzielung von Einnahmen und selbstständig ausgeübt wird, zur Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Amtsinhaber, der nur einmalig tätig wird, handelt nicht in Wiederholungsabsicht.[183] Umsatzsteuer fällt in diesen Fällen nicht an. Ist eine Testamentsvollstreckung allerd...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIII. Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung (ausführlich)

Rz. 50 Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, verst. am _________________________ bestehend aus Frau/Herrn (Vorname/Na...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Einkommensteuer

Rz. 8 Die persönliche Einkommensteuerpflicht des Erblassers endet mit seinem Tod.[10] Die für den Erblasser zu erstellende Einkommensteuererklärung erfasst daher nur die bis zu seinem Tod erzielten Einkünfte. Es findet, vorbehaltlich einer auch im Todesjahr des Erblassers mit dem länger lebenden Ehegatten-Erben möglichen Zusammenveranlagung (§ 26b EStG), keine Zusammenrechnu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage für die gestaffelten Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins

Leitsatz Eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins nach den Jahreseinnahmen des jeweiligen Mitglieds ist möglich. Dabei ist es auch zulässig, in der Satzung des Lohnsteuerhilfevereins Kindergeld in die Bemessung der Beitragshöhe einzubeziehen. Sachverhalt Der Kläger, ein Lohnsteuerhilfeverein (LHV), wehrt sich gegen die von der Aufsichtsbehörde geford...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.1.1 Objektives und subjektives Nettoprinzip

Rz. 7 Die ESt berücksichtigt dadurch, dass sie auf das Einkommen als Bemessungsgrundlage abstellt, in besonderem Maß die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit des Stpfl., und zwar die objektive Leistungsfähigkeit (Abstellen auf die Reineinkünfte, den Nettoertrag) und die subjektive Leistungsfähigkeit (Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um bestimmte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.4 Zurechnung von Aufwendungen

Rz. 108 Welche Aufwendungen der Einkunftserzielende von den stpfl. Einnahmen abziehen kann, ergibt sich ebenfalls nicht aus § 12 Nr. 2 EStG, sondern z. B. für Betriebsausgaben aus § 4 Abs. 4 EStG, für Werbungskosten aus § 9 Abs. 1 EStG und für Lebensführungskosten bzw. gemischte Aufwendungen aus § 12 Nr. 1 EStG (Rz. 12). Entscheidend ist lediglich, ob die Tatbestandsmerkmale...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.5 Besteuerung beim Leistungsempfänger

Rz. 109 Als Einkommensverwendungsvorschrift[1] betrifft § 12 Nr. 2 lediglich die Ausgabenseite. Daraus ergibt sich für die Erfassung der Leistungen auf der Empfängerseite nichts. Ein Grundsatz, wonach die Abziehbarkeit einer Ausgabe beim Leistenden die steuerliche Erfassung beim Empfänger zur Folge hat und umgekehrt (sog. Korrespondenzprinzip), ist nicht allgemein anzuerkenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.2 Zurechnung von Einkünften

Rz. 104 Nach der Rspr. des BFH[1] ist § 12 Nr. 2 EStG lediglich als Vorschrift der Einkommensverwendung zu sehen, die mit dem Problemkreis der Zurechnung von Einkünften oder auch der Zuwendung einer Einkunftsquelle nichts zu tun hat. Die gegenteilige Rspr.[2], nach der § 12 Nr. 2 EStG als bei allen Einkunftsarten zu berücksichtigender übergreifender Rechtsgedanke auch im Ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.1 Allgemeines/Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Aus der Entstehungsgeschichte (Rz. 2ff.) des § 12 Nr. 2 EStG ergibt sich, dass die Vorschrift in neuerer Zeit im Wesentlichen die folgenden Änderungen erfahren hat: Das EStRG 1975 schloss ab 1975 neben "freiwilligen Zuwendungen" auch "Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" vom Abzug aus mit der Folge, dass sämtliche freiwilligen Unterhaltslei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2.1 Zeitlich nachfolgende Veranlassung

Rz. 58 Verwirklichen sich die (betrieblichen) beruflichen und die die Lebensführung betreffenden Anlässe nicht gleichzeitig, sondern zeitlich nacheinander, sind die Aufwendungen nach überwiegender Meinung – notfalls im Schätzungsweg – in einen abziehbaren betrieblichen (beruflichen) und einen nicht abziehbaren privaten Anteil aufzuteilen. Für diese Fallgruppe gilt § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.6 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 124 Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 3 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 178, 337 bis 345 AO). Diese Nebenleistungen sind hinsichtlich der Abziehbarkeit wie die entsprechenden Steuern, zu denen sie gehören, zu behandeln.[1] Die Abziehb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.5 Umsatzsteuer

Rz. 123 Nach Nr. 3 i. d. F. bis 1999 gehört zu den nicht abziehbaren Steuern auch die USt für den Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG a. F.) sowie für Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F., um eine Gleichstellung von Unternehmern und Nichtunternehmern (Selbstversorgern) herbeizuführen (vgl. auch Rz. 4). Andernfalls wären Unternehmer, sowe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fälligkeitserfordernis bei Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehntageszeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG geäußert. Ursächlich dafür waren die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Dies wird in der Praxis insbesondere für Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen relevant sein, doch z. B. auch eine GmbH mit fast ausschließlicher Grundstücksverwaltung k...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2021 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2020 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anwendung von Inventurvereinfachungsverfahren als betriebswirtschaftliche Entscheidung

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Durchführung einer Inventuraufnahme stellt eine erhebliche Belastung für das UN dar. Zum einen wird der Betriebsablauf gestört, was sich in verminderten, potenziellen Einnahmen ausdrückt (Opportunitätskosten), und zum anderen entstehen erhebliche Ausgaben, v.a. Personalkosten. Deswegen wird das UN versuchen, die Inventur in einem möglichs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitanteiliger Ansatz des Grundbetrags für die selbst bewirtschafteten Flächen ­bei Vorliegen eines Rumpfwirtschaftsjahres

Leitsatz Der nach § 13a Abs. 4 Satz 2 EStG i.V.m. Anlage 1a zu § 13a EStG i .d. F. des ZollkodexAnpG zu ermittelnde (Jahres‐)Grundbetrag ist bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für ein Rumpfwirtschaftsjahr lediglich zeitanteilig anzusetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 10.11.2015, BStBl I 2015, 877, Rz. 29). Normenkette § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 11 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2024

Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Präferenzregelung

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der sachliche Anwendungsbereich der Lizenzschranke erfordert ferner, dass die Aufwendungen für die Rechteüberlassung auf Ebene des Vergütungsgläubigers von einer "Präferenzregelung" profitieren. Die in § 4j Abs 1 S 1 EStG enthaltene Legaldefinition dieses Rechtsbegriffs nimmt Bezug auf "Einnahmen", die Zitat "einer von der Regelbesteuerung abwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ab 1975 geltendes Recht

Rn. 202 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der die zumutbare Belastung übersteigende Teil der Aufwendungen ist nach § 33 Abs 1 EStG 1975 vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs 3 EStG abzuziehen. Hierin liegt keine Änderung des Prinzips, sondern eine Anpassung an den neuen Einkommensbegriff in § 2 Abs 4 EStG, bei dem auch die ag Belastungen schon vom Gesamtbetrag der Einkünfte a...mehr

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AGS 06/2022, Gerichtskosten... / V. Bedeutung für die Praxis

Spannend bleibt die Entscheidung insbesondere für die zahlreichen Altfälle, die es in der Insolvenz noch vor dem 1.1.2021 gibt. Seit diesem Datum ist die Bestimmung des § 58 GKG modifiziert worden und der Streit darf als beendet betrachtet werden. Streitbefangen bleibt hingegen die Frage, wie in solchen Altfällen zu verfahren ist. Das OLG München hat als eines der ersten Ger...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts

Leitsatz 1. Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber – z.B. nach § 3 EStG – steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Karnevalsumzüge

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Förderung des Karnevals ("Karnevalsvereine") ist als Teil der Brauchtumspflege ein gemeinnütziger Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Die Durchführung von Karnevalsumzügen durch einen steuerbegünstigten Karnevalsverein ist originärer Teil des traditionellen karnevalistischen Brauchtums und dient unmittelbar den satzungsmäßigen ste...mehr

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AGS 06/2022, Gerichtskosten... / III. Altfälle

Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Übergangsregelung in § 71 Abs. 3 GKG ist die neue Fassung des § 58 Abs. 1 S. 3 GKG nur auf die Kosten anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung fällig werden. In sog. Altfällen ist die Rechtslage umstritten. Teilweise gingen Gerichte vom Brutto-Prinzip aller Einnahmen aus, so bisher auch das OLG München (Beschl. v. 8.8...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Auskunfts... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht gegen den Beklagten im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft und dies vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend. Er und der Beklagte sind Abkömmlinge der am 20.10.2018 verstorbenen K., geborene S. (im Folgenden: Erblasserin), die von den Parteien sowie deren Bruder, dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 4j Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Lizenzschranke gemäß § 4j Abs 1 S 1 u 2 EStG enthält § 4j Abs 1 S 5 EStG. Danach greift die Lizenzschranke zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nicht, insoweit aufgrund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag iSd § 10 Abs 1 S 1 AStG anzusetzen ist. Beispiel: Die i...mehr

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zfs 06/2022, Anspruch auf D... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG). 1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB). a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. "Nexus Escape" (§ 4j Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4j Abs 1 S 4 EStG beinhaltet eine Ausnahme, den sog Nexus Escape, von dem (teilweisen) Abzugsverbot nach der Grundregel des § 4j Abs 1 S 1 u 2 EStG. Danach unterliegt ein StPfl ungeachtet des Erfüllens der Tatbestandsvoraussetzungen nicht dem Anwendungsbereich der Lizenzschranke, Zitat "soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Solidaritätszuschlag

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Organisationen müssen, soweit sie körperschaftsteuerpflichtig sind (Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb), nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz vom 23.06.1993 (BStBl I 1993, 523, Art. 31 FKPG) für Veranlagungszeiträume einen Solidaritätszuschlag entrichten. Der Solidaritätszuschlag beträgt...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 4j EStG wird allgemein als "Lizenzschranke" bezeichnet. In Abhängigkeit von der Besteuerung auf Ebene eines nahestehenden (ausländischen) Lizenzgebers kann sie den Abzug von bestimmten Lizenzaufwendungen einschränken oder sogar gänzlich ausschließen. Dem persönlichen Anwendungsbereich unterliegen Einzelunternehmer, die Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nahestehende Vergütungsgläubiger und -schuldner

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Weitere Tatbestandsvoraussetzung der Lizenzschranke ist, dass der Zitat "Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes" ist (§ 4j Abs 1 S 1 EStG). Nicht erfasst werden somit insb Aufwendungen für Rechteüberlassungen von fremden Dritten. Im Fokus der Lizenzschranke stehen vielmehr ausschließlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Klägerin begehrt die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück aus § 2287 BGB (analog). [2] Mit gemeinschaftlichem notariellen Testament vom 29.12.1958 setzten sich die Mutter der Klägerin (nachfolgend: Erblasserin) und deren 17 Jahre älterer erster Ehemann gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 9a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein stets wiederkehrender Problemkreis bei dem Haftungstatbestand nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG ist die Haftung für den nicht vom AG berücksichtigten Lohn im Fall der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch einen ArbN. Dieser bedeutende Anwendungsfall soll im Folgenden näher dargestellt werden. Nutzt ein ArbN einen dienstlichen Pkw zu priva...mehr