Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 14 Eine Tätigkeit kann nur dann zu gewerblichen Einkünften führen, wenn der Stpfl. sie mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so handelt es sich bei der Tätigkeit um nicht steuerbare Liebhaberei. Abzustellen ist dabei auf das Ergebnis der Totalperiode, d. h. von der Aufnahme der Tätigkeit bis zu ihrer Einstellung.[1] Verlustperioden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

[Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 73–75] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V. Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 [Kapitalerträge mit Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 7–15]

In den Zeilen 7–15 erklären Sie Ihre Kapitalerträge, bei denen die Bank 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie Solidaritätszuschlag und ggf. KiSt einbehalten hat. Die Beträge können Sie i. d. R. der Bescheinigung der Bank entnehmen. Dazu gehören auch Gewinne aus Börsengeschäften (Spekulationsgeschäfte und die Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 6 Einbehaltene Steuern/Steueranrechnung

[Einbehaltene Steuern → Anlage KAP Zeilen 37–42] Tragen Sie hier die Höhe der Steuern ein, die von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Dazu gehört auch die ausländische Quellensteuer, die für ausländische Kapitalerträge einbehalten wurde. Sie kann direkt auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Ebenfalls einzurechnen sind die Abzugsteue...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 [Leibrenten/Leistungen → Zeilen 10–12 und eZeilen 4–9] Renten und andere Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG

Überblick Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restliche sog. Besteuerungsanteil ist steuerpflichtig. Rent...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.1 Allgemein

Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie mehrere O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 14 Steuerbefreiung für Unternehmen aus nicht DBA-Ländern (§ 2 Abs. 6 GewStG)

Rz. 165 Grundsätzlich unterliegt jede gewerbliche Tätigkeit, die in einer inländischen Betriebsstätte ausgeübt wird, der GewSt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist. Umgekehrt können im Ausland ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten nicht der deutschen GewSt unterliegen. Entscheidend für die GewSt-Pflicht ist nicht die Ansässigkeit des U...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 5 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Anlage Sonderausgaben 2024 / 10 [Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36]

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für zwei Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.5 Einnahmen aus stiller Beteiligung und Zinsen aus partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 3)

Rz. 55 Nach der Vorschrift unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) auch Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typischer stiller Gesellschafter und Zinsen aus partiarischen Darlehen, d. h. Darlehen, bei denen sich das Entgelt für die Darlehensgewährung nach dem Gewinn oder dem Umsatz des Darlehensnehmers richtet. Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10 Einnahmen aus sonstigen Kapitalforderungen (S. 1 Nr. 7)

3.10.1 Allgemeines Rz. 68 Soweit Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Gläubiger nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.2009 zufließen, hat die auszahlende Stelle davon den Zinsabschlag zum Steuersatz von 30 % bzw. (bei Tafelgeschäften – vgl. § 44 EStG Rz. 40ff.) von 35 % einzubehalten. Auch für die ab 1.1.1994 steuerabzugspflichtige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.12 Einnahmen aus Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (S. 1 Nr. 7b)

Rz. 92 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft ausschüttungsgleiche Leistungen, die nicht von der KSt befreite Betriebe gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 Abs. 2 KStG an ihre Gewährträger erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) EStG und damit auch dem Steuera...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.11 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3–5 KStG (S. 1 Nr. 7a)

Rz. 91 Die Vorschrift wurde durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft wirtschaftlich einer Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbare Leistungen, die nicht von der KSt befreiten Körperschaften und Personenvereinigungen an die "hinter diesen Gesellschaften stehenden" Personen erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.13 Einnahmen aus Gewinnen eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (S. 1 Nr. 7c)

Rz. 93 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft den von einem nicht von der KSt befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt wird, wie auch die Leistung von vGA der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit auch dem Steuerabzug ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.14 Kapitalerträge aus Stillhaltergeschäften (S. 1 Nr. 8)

Rz. 94 Mit der Neufassung der Nr. 8 durch das G. v. 14.8.2007[1] wurden Stillhalterprämien für die Einräumung von Optionen der KapESt unterworfen. Die Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG und damit auch der KapESt-Abzug wurden erstmals für nach dem 31.12.2008 zufließende Stillhalterprämien vorgenommen (§ 52a Abs. 9 EStG). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Abgeltung der ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 17 Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff.), wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder wenn die steuerabzugs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 9 Steuerabzug bei Zurechnung der Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (§ 43 Abs. 4 EStG)

Rz. 198 Der KapESt-Abzug ist nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Einnahmen beim Gläubiger der Kapitalerträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden, sondern auch dann, wenn die Kapitalerträge nach der Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs. 3 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 272ff.) beim Gläubiger zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.2 Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen

Rz. 103 Nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG i. d. F. des G. v. 21.12.1993[1] gehören die Einnahmen aus der isolierten (d. h. ohne Mitveräußerung der Schuldverschreibung bzw. Kapitalforderung erfolgenden) Veräußerung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen durch den Ersterwerber der Schuldverschreibung oder Kapitalforderung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.1 Inländische Beteiligungseinnahmen

Rz. 161e Unter inländische Beteiligungseinnahmen i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen gem. § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG: Einnahmen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 1a EStG. Darunter fallen insbesondere Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften, § 43 Rz. 29ff. und 40aff. Entgelte, Einnahmen und Bezüge nach § 2 Nr. 2 Buchst. a bis c KStG. Dies sind insbesondere Entgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.3 Kritik an der Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 80c Die Neuregelung in Rz. 131des obigen BMF-Schreibens ist aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage und der langjährigen Rspr. m. E. "contra legem" und zu kritisieren. Zunächst ist die Gesetzeslage seit 2009 unverändert: Nach der st. Rspr. des BFH gehören Fremdwährungsbeträge (auch in Form von Kontoguthaben oder Festgeldanlagen) zu den "anderen Wirtschaftsgütern" i. S. v. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2 Steuerabzug von Zinsen aus verbrieften oder registrierten Forderungen (Nr. 7 Buchst. a)

3.10.2.1 Allgemeines Rz. 72 Dem Steuerabzug nach dieser Vorschrift unterliegen in- und ausländische Erträge aus Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn es sich um Zinsen aus Anleihen oder Forderungen handelt, die in ein öffentliches Schuldbuch oder in ein ausl. Register eingetragen oder über die Sammelurkunden i. S. d. § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldvers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2 Fremdwährungskonten/ -beträge, -guthaben

3.10.3.2.1 Allgemein Rz. 80a Die Finanzverwaltung hat sich mit dem vom 19.5.2022 überarbeiteten Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] in Rz. 131 ausführlich zu der in der Praxis bedeutsamen Besteuerung von Fremdwährungskonten geäußert. Im Kern wurden in der geänderten Rz. 131 Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungsguthaben bzw. aus (verzinslichen) Fremdwährungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3 Steuerabzug durch inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute (Nr. 7 Buchst. b)

3.10.3.1 Allgemeines Rz. 78 Werden die Kapitalerträge nicht vom Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) (Rz. 72ff.) erfasst, sondern handelt es sich um Kapitalerträge, denen nicht verbriefte, d. h. einfache Kapitalforderungen zugrunde liegen, bei denen Schuldner der Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat das betre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.4 Kapitalrückzahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen dem KapESt-Abzug auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezeichneten Bezüge, die nach der Auflösung einer der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannten unbeschränkt stpfl. Körperschaften anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Gleiches gilt für Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.6 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen

Rz. 39 Die isolierte Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Stammrechtsinhaber ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG KapESt-pflichtig. Dies gilt gem. § 52 Abs. 53a EStG für alle Entgelte, die nach dem 31.12.2004 zufließen, es sei denn, die Veräußerung ist vor dem 29.7.2004 (Datum des Kabinettsbeschlusses) erfolgt. KapESt-Pflicht tritt ebenfalls e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.1 Allgemein

Rz. 80a Die Finanzverwaltung hat sich mit dem vom 19.5.2022 überarbeiteten Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] in Rz. 131 ausführlich zu der in der Praxis bedeutsamen Besteuerung von Fremdwährungskonten geäußert. Im Kern wurden in der geänderten Rz. 131 Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungsguthaben bzw. aus (verzinslichen) Fremdwährungskonten erstmals in die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2.2 Steuerabzug nach anderen Vorschriften

Rz. 77 Soweit Zinserträge aus verbrieften Kapitalforderungen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a) EStG bereits nach anderen Vorschriften dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, geht der Steuerabzug nach diesen anderen Vorschriften dem Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) vor. Das wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[1] für den Steuerabzug nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.1 Allgemeines

Rz. 78 Werden die Kapitalerträge nicht vom Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) (Rz. 72ff.) erfasst, sondern handelt es sich um Kapitalerträge, denen nicht verbriefte, d. h. einfache Kapitalforderungen zugrunde liegen, bei denen Schuldner der Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat das betreffende inländische I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Vereinheitlichung der Kapitalertragsteuer

Rz. 21 Mit dem UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde ab dem 1.1.2009 ein einheitlicher KapESt-Abzug i. H. v. 25 % zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf alle Kapitalerträge eingeführt, der bei Kapitalerträgen, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen von natürlichen Personen gehören, eine die ESt abgeltende Wirkung hat. Dem gesonderten Steuertarif gem. § 32d EStG für private Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.4 Freistellung bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 186 Bei unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften sowie eingetragenen Genossenschaften erfolgt die Freistellung der KapESt-Tatbestände vom Steuerabzug ohne Weiteres aufgrund der Rechtsform. Eine Freistellungserklärung ist nicht notwendig. Hintergrund ist, dass bei Kapitalgesellschaften gem. § 8 Abs. 2 KStG alle Kapitalerträge zu den gewerblichen Einkünften gehören, eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Grundzüge der Besteuerung von Spezial-Investmentfonds (Fondseingangsseite)

Rz. 161x Grundsätzlich sind gem. § 29 Abs. 1 InvStG bei Spezial-Investmentfonds (zum Begriff § 26 InvStG) die Regelungen der §§ 6, 7 InvStG für (Publikums-)Investmentfonds anwendbar. Eine Besonderheit ergibt im Fall der Ausübung der sog. Transparenzoption nach § 30 Abs. 1 S. 1 InvStG. In diesem Fall kommt es zur vollständigen Köperschaftsteuerbefreiung für die inländischen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.4 Folgen für die Praxis

Rz. 80d Wichtig Besteuerung der in Fremdwährung geführten Festgeldanlagen Bei in Fremdwährung geführten Festgeldanlagen sind nach der o. g. Gesetzeslage und der BFH-Rspr. folglich Kursgewinne und –verluste der Fremdwährungsvaluta nach hier vertretener Auffassung eigentlich nicht der Besteuerung nach § 20 EStG und damit folglich auch nicht dem KapESt-Abzug nach den §§ 43ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.2 Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 80b Im Einzelnen ist nach Ansicht der Finanzverwaltung jede Einzahlung oder Zinsgutschrift auf ein verzinsliches Tages-, Festgeld- oder sonstiges Fremdwährungskonto ein Anschaffungsvorgang.[1] Im Falle der späteren Rückzahlung liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung ein veräußerungsgleicher Vorgang i. S. v. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG vor. Dabei komme es nicht darauf an, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.4 Steuerabzug auf Zinsen aus Forderungen im Rahmen von Internet-Dienstleistungsplattformen / "crowd-lending" (Nr. 7 Buchst. c) a. F.)

Rz. 81a Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019,[1] wurde ein neuer § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c) EStG eingefügt. Die Vorschrift wurde aber durch die "Verschiebung" des Tatbestands in den § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 8a EStG durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[2] aufgehoben. Vgl. da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2.1 Allgemeines

Rz. 72 Dem Steuerabzug nach dieser Vorschrift unterliegen in- und ausländische Erträge aus Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn es sich um Zinsen aus Anleihen oder Forderungen handelt, die in ein öffentliches Schuldbuch oder in ein ausl. Register eingetragen oder über die Sammelurkunden i. S. d. § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.3 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger gem. § 8 InvStG

Rz. 161i Nach § 8 InvStG sind bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger steuerbegünstigt. Einkünfte nach § 6 Abs. 2 InvStG (§ 43 Rz. 161d) sind nach § 8 Abs. 1 InvStG steuerbefreit, wenn an dem Investmentfonds Anleger i. S. d. § 44a Abs. 7 S. 1 EStG oder vergleichbare ausl. Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 68 Soweit Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Gläubiger nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.2009 zufließen, hat die auszahlende Stelle davon den Zinsabschlag zum Steuersatz von 30 % bzw. (bei Tafelgeschäften – vgl. § 44 EStG Rz. 40ff.) von 35 % einzubehalten. Auch für die ab 1.1.1994 steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.5 Zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 80e Die Änderung der Rz. 131 ist ausweislich der Rz. 324 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer[1] grundsätzlich anwendbar "auf alle offenen Fälle". Dies betrifft aufgrund der u. g. Regelung in Rz. 325 laut BMF-Schreiben im Wesentlichen Veranlagungsfälle. Da die Änderung der Rz. 131 im BMF-Schreiben nicht nur die Zukunft, sondern auch alle offenen Fälle einbezieht,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.3 Vereinnahmte Stückzinsen und Zwischengewinne

Rz. 104 Werden Zinsscheine oder Zinsforderungen nicht isoliert, sondern zusammen mit den zugehörigen Schuldverschreibungen oder Kapitalforderungen veräußert, und werden die bis zum Veräußerungszeitpunkt angefallenen Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums dem Erwerber gesondert in Rechnung gestellt, gehören diese Zinseinnahmen beim Veräußerer nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.4.1 Vereinfachungsregelung für lose Personenzusammenschlüsse

Rz. 87 Nicht KSt-pflichtige Personenzusammenschlüsse können keinen Freistellungsauftrag gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilen und somit nicht die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug herbeiführen. Aus Vereinfachungsgründen beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.1 Allgemein

Rz. 178 Gehören die oben in Rz. 176 aufgelisteten Kapitalerträge zu den Einnahmen eines inländischen Betriebsvermögens, so können die betreffenden Stpfl. die Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Betriebsvermögen mit einer "Freistellungserklärung" bestätigen (§ 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG). Dasselbe gilt, wenn diese Kapitalerträge zu den Betriebseinnahmen einer Personengesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.2 Interbankenbefreiung (S. 2)

Rz. 169 § 43 Abs. 2 S. 2 EStG verbietet den KapESt-Abzug, was jedoch nichts daran ändert, dass die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den stpfl. Einnahmen gehören. Rz. 170 Das bisher in Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b) S. 4 enthaltene Bankenprivileg wird auf alle im Rahmen des UntStReformG 2008 eingeführten KapESt-Tatbestände (Rz. 176) ausgeweitet. Der KapESt-Abzug ist nicht vorzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Steuerabzugsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr